Konsular Bonn hat Beglaubigung von Unterlagen abgelehnt?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.

Moderator: Dietrich

Vjaceslav_1991_RU
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Konsular Bonn hat Beglaubigung von Unterlagen abgelehnt?

Beitrag von Vjaceslav_1991_RU »

Hallo,

wir sind nach Bonn gefahren (600 KM) für die Staatsangehörigkeit der Kinder, alle Unterlagen vollständig und geprüft. Dann zum Notar: Hier das Problem. Mein Name (Deutscher Pass):

Vjaceslav (Deutsch)
Übersetzt Вячеслав

Der Notar hat gesagt, der Deutsche Pass ist falsch und hat und weggeschickt. Wie kann man das denn anders schreiben?
Wir sind sehr weit gefahren doch nichts rausgekommen. Was meint Ihr?
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Wladimir30
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Re: Konsular Bonn hat Beglaubigung von Unterlagen abgelehnt?

Beitrag von Wladimir30 »

Es gibt einige Transliterationssysteme, die eine Eins zu Eins Übertragung jedes Buchstabens in einem Alphabet in ein Zeichen oder eine genau definierte Zeichenkombination in einen anderen Alphabet festlegen. Damit werden Fälle wie Borschtsch für Борщ ausgeschlossen, oder Chruschtschow aus Хрущев. Eine einfache Übersicht findest Du hier.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Transliteration

Hierbei werden keine Abweichungen akzeptiert. Wenn ein Name eingedeutscht werden soll, muss hierfür ein extra Antrag gestellt werden. Zum Beispiel muss grundsätzlich Александр auch als Aleksandr wiedergegeben werden, Alexandr oder gar Alexander sind dann falsch. Ausnahmen stellen eingedeutschte Schreibweisen dar, wie z.B. Jelzin.

ISO und DIN in dieser Tabelle sind am Tschechischen Alphabet orientiert, in Deutschland werden meines Wissens im Behördenumgang (Dokumente) zumeist BSI oder ALA verwendet. Die sind zwar eindeutig, aber schwer lesbar und sehr ungewohnt. Das Dudensystem ist leicht eingängig, aber nicht eindeutig, hat sich aber für den Alltagsgebrauch (z.B. Zeitungen) überwiegend eingebürgert.

Insofern hat der Notar Recht.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
Vjaceslav_1991_RU
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Re: Konsular Bonn hat Beglaubigung von Unterlagen abgelehnt?

Beitrag von Vjaceslav_1991_RU »

Hallo Wladimir. Vielen Dank für deine Information!

Das ist super hilfreich. Doch bei uns wurde der Name so damals vor über 30 Jahre vergeben und 2 Mal überarbeitet in DE. Was kann ich jetzt tun? Wie muss mein Name im Pass sein und wie kann ich die Übersetzung anpassen?

Das schlechte ist, dass wir bereits alles übersetzt und mit apostille beglaubigt haben, muss alles neu auch geburtsurkunden?

Wir haben folgende Namen:

Vjaceslav
Christina
Jannis
Timotheus
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Evgenij
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Re: Konsular Bonn hat Beglaubigung von Unterlagen abgelehnt?

Beitrag von Evgenij »

Eigentlich orientieren sich die Übersetzer (zumindest in Deutschland) bei slavic-Namen an der ISO9-Norm.

Z.B. dieser hier: https://www.vladimir-übersetzer.de/iso
Wenn die Übersetzung korrekt a la Vâčeslav gemacht worden wäre, müsste der Notar dies auch so akzeptieren!

Aber selbst wenn die Übersetzung auch noch gestimmt hätte, dein Vorname (der einst bei der Übersiedlung nach DEU 'eingedeutscht' worden war) aber in deinen russ. Dokumenten (in deinem russ. Reisepass) nicht entsprechend (1:1) übertragen wurde, so gäbe es auch da (spätestens hier) kein grünes Licht in Sachen russ. StAng. für die Kinder.

So als Beispiel beim Namen Ewgeni vs. Eugen.
Kommt ein Evgenij nach De wird/wurde meist ein Eugen (wenn die Eltern dem zugestimmt haben) draus.

Ändert dieser Schenja seinen Vornamen in seinem russ. Reisepass aber nicht auf "Ойген" und bekommt in De Kinder (bei den Kindern ist dann auch aut. der Eugen als Vater eingetragen), so darf er nicht darauf hoffen, dass die russ. Behörden dies akzeptieren, solange es in seinem russ. Pass Евгений statt Ойген drinnen geschrieben steht!

Hier übrigens wird auch die Schreibweise deines Vornamens Вячеслав thematisiert.
(https://foren.germany.ru/Deutsch/f/23546345.html)

In deinem konkreten Fall ist es aber von entscheidender Bedeutung, WELCHER genaue Vorname in den Geburturkunden deiner Kinder (in der Zeile: Vater) geschrieben steht, UND ob dieser Vorname auch mit der JETZIGEN Schreibweise (also die im Ausweis) deines
Vornamens übereinstimmen tut??!!
Natürlich auch samt Übertragung deines Vornamens in das russische Dokument (falls früher dessen "Eindeutschung" statt einfacher Transliteration stattgefunden hat).

Falls das der Fall ist, ERST DANN kümmert Ihr euch um die (korrekte) Übersetzung/en!!

Andererseits, wenn Ihr jetzt schon 'so viele' Hürden zu nehmen habt und immer noch nicht beim angestrebten Resultat angekommen seid, wäre vllt. nicht verkehrt dies als ein "Zeichen" zu sehen, dass jetzt grad nicht der richtige Moment ist?! ;)

Jedenfalls KENN ich jemanden bei Bonn (ein Reisebüro-Inhaber), der oft im Auftrag seiner Kunden bei russ. Auslandsvertretungen persönlich vorstellig wird und sich um den ganzen Papierkram kümmert..
Vielleicht kann er euch paar Tipps bei der Sache geben und evtl. auch es für euch vor Ort in die Wege leiten (damit Ihr nicht ein zweites Mal kommen müsst).

Falls erwünscht, kann ich ja seine Kontaktdaten mal suchen und Dir per PN zukommen lassen...

EDIT:
Hab grad geschaut, dass du gar nicht die russ. St. Ang. hast, da du aus Kasachstan bist und nur den deutschen Pass hast. (Die Sache mit der Übereinstimmung in beiden Pässen betrifft dann eher/nur deine Frau.)

Also die ursprüngliche Transliteration deines Vornamens (Вячеслав) ins Deutsche war vermutlich (damals oder später) nicht ganz korrekt gemacht, und natürlich ist die (jetzige) Übersetzung des 'c' als 'ч' nicht korrekt (sofern es bei dem c kein umgedrehtes Dach-Zeichen obendrauf gibt)

Jedenfalls waren/wären (vermutlich) auch viele andere Übertragungen deines Vornamens (damals) sowohl in deutscher als auch in englischer Schreibweise zulässig (da ja selbst beim russ. Reisepass die Behörden sich meist an englische Variante orientieren).
Nur dann bei der (Rück)Übersetzung (danach) ins Russische sollte dies auch konsequent richtig umgesetzt werden.

Nun ist halt wichtig welch deiner Vorname in der Geb. Urk. von Kindern vermerkt ist und die Übereinstimmung mit dem was in deinem Ausweis steht...

Im schlimmsten Fall muss dein jetziger Vorname als "ВяЦеслав" übersetzt werden, das hätte dann allerdings auch (weitere/zusätzliche) Auswirkungen auf den Vatersnamen (falls Ihr euch dazu entscheiden solltet den mit zu führen) der Kinder und würde/n wie folgt lauten: ВяЦеславович od. ВяЦеславовна

Gruß Zhenja.
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Norbert
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Re: Konsular Bonn hat Beglaubigung von Unterlagen abgelehnt?

Beitrag von Norbert »

Ich glaube für einen echten Rat fehlen ein paar Informationen. Im Betreff schreibst Du, der Konsular hat die Beglaubigung abgelehnt - meinst Du den Konsul oder das Konsulat? Im Text schreibst Du dann aber, dass Euch nach dem Konsulat der Notar abgewiesen hätte.

Ein Konsulat kann meist notarielle Bestätigungen machen. Aber ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der selbstständig arbeitet. Das sind also meist verschiedene Dinge. (Eventuell gibt es in Bonn eine Sonderform - einen russischen Notar, der irgendwie zum Konsulat gehört?!)

Wie dem auch sei, was genau wolltet ihr beim Notar bestätigen lassen, für welchen Zweck? An sich sollte ein Notar nur eine Übersetzung bestätigen oder eine Unterschrift beglaubigen, und zwar mit dem Dokument, welches Du vorlegst. Den Abgleich von russischen und deutschen Dokumenten - das sollte nicht seine Aufgabe sein. Dass entscheidet eigentlich später der Sachbearbeiter der Behörde, ob es dieselbe Person ist oder nicht. Aus diesem Grund frage ich, was genau bei Euch zu machen ist.

Beispiel: Mein deutscher Familienname enthält ein Sch, im russischen Pass entsprechend Ш. Ich kann problemlos bei einem deutschen Notar ein russischsprachiges Dokument als Russe unterschreiben, da juckt es ihn überhaupt nicht, dass aus dem Ш als Transliteration Š und als Transkription Sh wird, aber nie Sch. Oder dass im Namen meines Sohnes ein th vorkommt, welches im russischen Pass nur ein т ist - noch nie bei russischem Behörden Probleme damit gehabt.
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Re: Konsular Bonn hat Beglaubigung von Unterlagen abgelehnt?

Beitrag von Vjaceslav_1991_RU »

Guten Morgen,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Evgenij du kannst mir gerne die Kontraktdaten per PM zusenden. Vielen Dank.

Ich ergänze alle notwendigen Angaben. Der Mitarbeiter beim Notar beim Russischen Konsulat hat die Beglaubigung der übersetzten Dokumente abgelehnt, weil mein Name nicht korrekt übersetzt wurde (Deutsch Vjaceslav). Dieser Name wird überall abgedruckt, auch auf Geburtsurkunden bei den Kindern. Einen anderen Namen gibt es nicht.

Bei uns geht es darum: 2 Geburtsurkunden mit Apostille und Übersetzung in das Russische beglaubigen beim Russischen Notar in Bonn im Konsulat.
4 Pässe auf Deutsch - Übersetzt in das Russische Beglaubigen.

Für die Kinder für die Russische Staatsangehörigkeit.

Meine Frau hat einen Doppelpass, Russisch und Deutsch: Russisch Kristina, Deutsch Christina. Das hat er nicht bemängelt.
Ich bin Deutscher, ich habe nur den Deutschen pass, wir sind aus Kasachstan Spätaussiedler.

Bei mir schon.

Ich habe Anhand der obigen Tabelle DIN ISO folgende übersetzung gemacht heute:

Вйацеслав
Йаннис (Sohn)
Тимотхеус (Sohn).

Das sieht komisch aus, ist aber 1:1 übersetzt worden Anhang der ISO Tabelle.

Wenn der Notar in Bonn die Übersetzungen beglaubigt, dann kann ich "Sajewlenije" abgeben, alles schon ausgefüllt und erledigt. Meine Frau gibt es persönlich am Schalter ab.
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Evgenij
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Re: Konsular Bonn hat Beglaubigung von Unterlagen abgelehnt?

Beitrag von Evgenij »

Vjaceslav_1991_RU hat geschrieben: Doch bei uns wurde der Name so damals vor über 30 Jahre vergeben und 2 Mal überarbeitet in DE.
Wieso hast du es 2x ändern müssen? (Wie hat es vorher jeweils geheißen?)
Vjaceslav_1991_RU hat geschrieben: 19 Mär 2024, 13:43 Der Mitarbeiter beim Notar beim Russischen Konsulat hat die Beglaubigung der übersetzten Dokumente abgelehnt, weil mein Name nicht korrekt übersetzt wurde (Deutsch Vjaceslav). Dieser Name wird überall abgedruckt, auch auf Geburtsurkunden bei den Kindern. Einen anderen Namen gibt es nicht.

Ich denke, denen ist durchaus bewusst, dass du im Russischen Вячеслав heißen müsstest.., nur es stört die diese nicht ganz korrekte (aufgrund ursprünglicher od. späterer falscher Übertragung) Schreibweise im Deutschen (in deinem Ausweis), würde da z.B. Vjacheslav/Vjatscheslav/Viatcheslav od. ähnlich stehen, würde das vermutlich niemanden stören, wenns mit Вячеслав übersetzt worden wäre...
Es wäre für euch auf jeden Fall sehr hilfreich, wenn Du (samt Kindern) schon mal (früher) in Russland mit Visum gewesen bist/seid, denn so kann man definitiv sehen, wie sie die Namen im Visum ins Russische transliteriert od. transkribiert haben. (Diese Variante /der Übersetzung/dürfte dann wohl auch die "richtige" sein, zumindest für deren Verständnis notwendige!)
Bei uns geht es darum: 2 Geburtsurkunden mit Apostille und Übersetzung in das Russische beglaubigen
Und deine (sowjetische) Geburtsurkunde haben die nicht verlangt bzw. als Teil von ganzem Paket an Dokumenten vorlegen müssen?

Ich habe anhand der obigen Tabelle DIN ISO folgende übersetzung gemacht heute:

Вйацеслав
Йаннис (Sohn)
Тимотхеус (Sohn).

Das sieht komisch aus, ist aber 1:1 übersetzt worden anhand der ISO Tabelle.
Wie gesagt bin mir nicht sicher, ob die sich bei der (Rück) Transliteration auch unbedingt an die ISO 9 - Norm orientieren und nicht zur einfachen Transkription greifen, sprich als Вйацеслав zu übersetzen nicht erforderlich wäre, sondern die Schreibweise wie Вяцеслав völlig ausreichend ist?!

Auch bei deinem Sohn Timotheus (ich nehme mal an dieser wird im Deutschen als "Timotois" ausgesprochen, richtig?) könnten die russ. Beamten die Schreibweise/Übersetzung in Form von Тимотойс bevorzugen.

Am besten klär das direkt mit den Konsulat-Mitarbeitern sowie in Absprache mit dem/den Übersetzer/n mal ab.
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Re: Konsular Bonn hat Beglaubigung von Unterlagen abgelehnt?

Beitrag von Norbert »

Nochmals zum Verstehen: Du möchtest, dass der Notar die Übersetzung der Geburtsurkunden und Pässe beglaubigt. Diese Übersetzung möchte er aber nicht beglaubigen, da Dein Name seiner Meinung nach anders geschrieben werden muss.

Was spricht dagegen, den Namen so zu schreiben, wie er es wünscht? Dass er dann nicht zu Deinen früheren sowjetischen Dokumenten passt? Ich denke dies ist kein Problem, da es häufiger Anpassungen gab. So wurden beispielsweise oft die Namen von Евгений in Eugen geändert. In den deutschen Geburtsurkunden von deren Kindern steht ja nun auch Eugen, was dann ein Übersetzer auch mit Ойген übersetzen muss - er kann nicht einfach wieder Евгений daraus machen. Und dennoch kann auch so ein Vater für seine Kinder die russische Staatsbürgerschaft beantragen ...

Analog würde ich keine Probleme sehen, wenn nun Dein Name final nicht immer identisch transliteriert / transkripiert ist.

Oder verstehe ich das genaue Problem noch immer falsch?
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Re: Konsular Bonn hat Beglaubigung von Unterlagen abgelehnt?

Beitrag von Evgenij »

Norbert hat geschrieben: 19 Mär 2024, 20:06Nochmals zum Verstehen: Du möchtest, dass der Notar die Übersetzung der Geburtsurkunden und Pässe beglaubigt. Diese Übersetzung möchte er aber nicht beglaubigen, da Dein Name seiner Meinung nach anders geschrieben werden muss.

Genau so ist es!

Norbert, ein in die russ. Auslandsvertretung fest integrierter Notar, ist keiner im gewohnten/üblichen (deutschen) Sinne, sondern einer mit
1. Kenntnissen der deutschen Sprache (samt entsprechender Normen)
2. Vielen anderen Befugnissen
3. etc.

Ja, der ist 'befugt' , auch ein Teil der Aufgaben für andere Konsulat-MA zu übernehmen, denn was nützt einem, wenn der Notar bei der Beglaubigung nix bemängelt und am nächsten Schalter, der andere Sachbearbeiter es nicht durchgehen lässt??!!
Was spricht dagegen, den Namen so zu schreiben, wie er es wünscht?
Bisher nichts! Es ist/war halt falsch Vjaceslav mit Вячеслав zu übersetzen.
Dass er dann nicht zu Deinen früheren sowjetischen Dokumenten passt?
Das wäre/müsste im nächsten Schritt geklärt werden (darauf zielt/e auch meine Zwischenfrage ab, ob er denen seine Geb.Urk bereits vorgelegt hat oder diese im nächsten Schritt gefordert würde)...
Oder verstehe ich das genaue Problem noch immer falsch?
👍😊
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Re: Konsular Bonn hat Beglaubigung von Unterlagen abgelehnt?

Beitrag von Evgenij »

Norbert hat geschrieben: 19 Mär 2024, 11:20 Im Betreff schreibst Du, der Konsular hat die Beglaubigung abgelehnt - meinst Du den Konsul oder das Konsulat? Im Text schreibst Du dann aber, dass Euch nach dem Konsulat der Notar abgewiesen hätte.

Ein Konsulat kann meist notarielle Bestätigungen machen. Aber ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der selbstständig arbeitet. Das sind also meist verschiedene Dinge. (Eventuell gibt es in Bonn eine Sonderform - einen russischen Notar, der irgendwie zum Konsulat gehört?!)
Da war sicher das Konsulat gemeint, vor lauter Aufregung wohl ein Tippfehler/Versprecher gewesen.

Ich bin seit gut 15 Jahren nicht mehr in Bonn gewesen, früher war es aber so, dass der Notar und Schalter mit St.Ang-Belangen zwei separate Eingänge hatten.

Man konnte zuerst zum Schalter gehen zur Vorab-Durchsicht (da wurde kurz drüber geschaut u. die Unterlagen 'nur' auf Vollständigkeit geprüft), sollte noch was beglaubigt werden, hatte man einen dann zum Notar geschickt...
Wer von Anfang an mit den Unterlagen fit war, konnte gleich zum Notar gehen (allerdings war hierfür ein Extra-Termin nötig, später auch ohne), anschließend zum Schalter die ganzen Unterlagen (samt Antrag) einreichen.

Wie es da derzeit aussieht, weiß ich nicht.
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