Russischer Führerschein bei Wohnsitz in Deutschland - gültig in anderen EU-Ländern?

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Norbert
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Russischer Führerschein bei Wohnsitz in Deutschland - gültig in anderen EU-Ländern?

Beitrag von Norbert »

Knifflige Frage, bei der mir Google nicht umfassend weiterhelfen konnte: Bekanntlich gilt ja folgende Regel, Zitat von https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... hland.html:
Sie besitzen einen ausländischen Führerschein, der nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erteilt wurde und Sie nehmen Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.
Wie verhält es sich nun in anderen EU-Ländern, beispielsweise Polen oder Tschechien? Kann man dort den russischen Führerschein weiter nutzen, auch wenn man über sechs Monate in Deutschland ist?

Ich deute dies so, denn wäre es umgekehrt - Wohnsitz in Tschechien - dürfte man gemäß dieser Formulierung in Deutschland auch fahren.
ascombie
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Re: Russischer Führerschein bei Wohnsitz in Deutschland - gültig in anderen EU-Ländern?

Beitrag von ascombie »

Norbert hat geschrieben: 08 Apr 2024, 13:26
Wie verhält es sich nun in anderen EU-Ländern, beispielsweise Polen oder Tschechien? Kann man dort den russischen Führerschein weiter nutzen, auch wenn man über sechs Monate in Deutschland ist?
Ja, so habe ich das auch in Erinnerung. Als meine Frau 2005 nach Deutschland kam hatte sie bereits den russ. Führerschein - auch wenn sie nicht wirklich vernünftig fahren konnte. Aber das ist ein anderes Thema.
Sechs Monate durfte sie mit diesem Führerschein in D. fahren; danach musste sie den deutschen Führerschein machen. Nach Bestehen der deutschen Fahrprüfung, war der russische Führerschein abzugeben....
Im Ausland dagegen war der russ. Führerschein auch nach den 6 Monaten weiterhin gültig. Er wurde auch bei einer Kontrolle in Kroatien nicht beanstandet.
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Norbert
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Re: Russischer Führerschein bei Wohnsitz in Deutschland - gültig in anderen EU-Ländern?

Beitrag von Norbert »

Danke für den Erfahrungsbericht.

(Bei uns geht es darum, die Zeit bis zum freien Prüfungstermin statt mit teuren Fahrstunden vielleicht lieber mit Praxiserfahrung in Tschechien zu überbrücken. Wirklich absurd, dass es so geregelt ist, aber nun ja.)
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Evgenij
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Re: Russischer Führerschein bei Wohnsitz in Deutschland - gültig in anderen EU-Ländern?

Beitrag von Evgenij »

Norbert hat geschrieben:
Wie verhält es sich nun in anderen EU-Ländern, beispielsweise Polen oder Tschechien? Kann man dort den russischen Führerschein weiter nutzen, auch wenn man über sechs Monate in Deutschland ist?

Ich deute dies so, denn wäre es umgekehrt - Wohnsitz in Tschechien - dürfte man gemäß dieser Formulierung in Deutschland auch fahren.
Ist es denn überhaupt eu-weit einheitlich geregelt?

Selbst wenn es so wäre (dass in jedem EU-Land diese 6-Monatsfrist bei einem Führerschein 'von außerhalb' gelten würde), so wäre dies aber definitiv nur an 'ständigen Wohnsitz' gebunden.

Außerdem, was D angeht, gehört es hierzulande (so z.B.) bei einer Verkehrskontrolle nicht zur Pflicht, etwa auch noch den Ausweis (Pass, Aufenthaltstitel... was auch immer) mitzuführen!

Meine Frau fuhr fast zwei Jahre mit nem russischen hier rum (knappe 1,5 Jahre davon auch noch mit russ. Kennzeichen).

Die Prozedur der Umschreibung hat sie erst ca. nach einem Jahr (kurz vorm Ablaufdatum ihres russ. Führerscheins) in die Wege geleitet und ließ sich dann noch knappes Jahr lang Zeit bis zum Erhalt eines deutschen F-scheins.

Ein anderer Fall:

Ein guter Bekannter von mir, 'wohnt' jedes Jahr in Italien (ca. übers halbe Jahr bei 90/180 T. - Regel), hat schon seit vier Jahren ein Fahrzeug (mit russ. Kennzeichen) dahin gebracht und mit diesem ständig (mit russ. Führerschein) da unterwegs...
Jedes Mal wenn er wieder nach Russland fliegt, stellt er sein Auto einfach neben dem Haus ab.
Keinerlei Probleme bisher gehabt (auch bei Verkehrskontrolle nicht).
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Norbert
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Re: Russischer Führerschein bei Wohnsitz in Deutschland - gültig in anderen EU-Ländern?

Beitrag von Norbert »

Das geht so gut bis zu einem Unfall - da wird es dann geprüft und ist ein Fahren ohne Führerschein. Aber der Gedanke ist nachvollziehbar, zum Trainieren auf dem Parkplatz vom Einkaufszentrum an Sonntag kann man es riskieren, ja.
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Bobsie
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Re: Russischer Führerschein bei Wohnsitz in Deutschland - gültig in anderen EU-Ländern?

Beitrag von Bobsie »

Norbert hat geschrieben: 09 Apr 2024, 16:16 Aber der Gedanke ist nachvollziehbar, zum Trainieren auf dem Parkplatz vom Einkaufszentrum an Sonntag kann man es riskieren, ja.
Vergiss es.
Ich dachte genau so wie Du. Und bilde mir ein, Dir hier noch etwas voraus zu haben, Ich war in den 70er jahren zeitweise als sogenannter "Lehrkraftfahre" tätig, das heisst, Führerscheinneulinge auf dem LKW das "normale" Fahren beizubringen. Diese Parkplatzversuche haben nichts gebracht. Als Ehemann mit der eigenen Frau zu trainieren, bringt nichts. Nur Soft. Nach 53 absolvierten Fahrstunden bei einem russisch sprechenden Fahrlehrer konnte die "Umschreibeprüfung" erfolgreich absolviert werden Endpreis: 3500€. Das ist jetzt 13 Jahre her. Heute fährt sie wie ein Henker.
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Evgenij
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Re: Russischer Führerschein bei Wohnsitz in Deutschland - gültig in anderen EU-Ländern?

Beitrag von Evgenij »

Norbert hat geschrieben: 09 Apr 2024, 16:16 Das geht so gut bis zu einem Unfall - da wird es dann geprüft und ist ein Fahren ohne Führerschein.
Ich würde sagen jein.

Du kannst auch bei deinem (deutschen) Versicherer den zum Führen des Fahrzeugs (erlaubten) Personenkreis erweitern/eintragen lassen...hab sowas schon mehrmals gemacht (nicht nur bei/mit meiner Frau, sondern auch bei Freunden mit ausl. Führerscheinen).
Die Versicherung hat auch nicht weiter interessiert, für wie lange diejenige Person im Inland war oder bleiben wird - wohlwissend dass es da um Ausländer ging.

Im Falle des Unfalls besteht zwar ein Risiko ne Strafe von der Polizei zu bekommen, jedoch muss es keine Auswirkungen auf das zu versichernde Fahrzeug geben und damit verbundenen Auszahlungen von Schadensprämie(n).
Außerdem bei kleineren Unfällen (auch ohne Personenschaden) muss man ja nicht unbedingt Polizei herbeirufen.
Selbst wenn alles über Polizei läuft, denke nicht dass die Strafe (bei 'abgelaufener' 6M- Frist) entsprechend gleich hoch ausfallen würde, als wie wenn man bspw. gar keinen Führerschein hätte (also bei jemandem, der ohne jemals ne Fahrerlaubnis besessen bzw. ohne eine entzogen bekommen hat, unterwegs wäre).
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Norbert
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Re: Russischer Führerschein bei Wohnsitz in Deutschland - gültig in anderen EU-Ländern?

Beitrag von Norbert »

Im obigen Link steht, dass nach der 6M-Frist es 1:1 wie ohne Führerschein zu werten ist. :-(
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Re: Russischer Führerschein bei Wohnsitz in Deutschland - gültig in anderen EU-Ländern?

Beitrag von Evgenij »

In deinem/eurem Fall sähe ne Risikoanalyse (für Deutschland) dann wie folgt aus:
- Mindestmaß an Strafe beträgt 5 Tagessätze.
- Ein Tagessatz beträgt ein Dreißigstel vom Nettoeinkommen.
- Bei einem Einkommen von ca. 2K im Monat liegt die betragsmäßige Strafe bei läppischen 333,33€.
- Im Falle der (offzl.) Erwerbslosigkeit gar bei 5€ ).
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Norbert
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Re: Russischer Führerschein bei Wohnsitz in Deutschland - gültig in anderen EU-Ländern?

Beitrag von Norbert »

Dies ist die Mindeststrafe. Ich denke, wenn man bereits Fahrschule macht, sich also seiner Schuld vollkommen bewusst ist, so wird eher etwas höher gegriffen ...
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