Wie verhält es sich nun in anderen EU-Ländern, beispielsweise Polen oder Tschechien? Kann man dort den russischen Führerschein weiter nutzen, auch wenn man über sechs Monate in Deutschland ist?Sie besitzen einen ausländischen Führerschein, der nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erteilt wurde und Sie nehmen Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.
Ich deute dies so, denn wäre es umgekehrt - Wohnsitz in Tschechien - dürfte man gemäß dieser Formulierung in Deutschland auch fahren.