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Russisches Namensrecht in Russland bei Kindern

Verfasst: 20 Jul 2025, 09:38
von Martin1983
Guten Tag,

meine Familie und ich sind z.Z. in Samara.Ich bin deutscher, meine Frau und meine beiden Stiefkinder sind gebürtige Russen und unsere 3 gemeinsamen Kinder in Deutschland geboren. Alle außer mir haben die doppelte Staatsbürgerschaft. Meine Frau war 8 Jahre lang nicht in Russland und so liegen schon eine Menge Behördentermine hinter uns und noch einige vor uns. Wir haben so ziemlich alles mit was es überhaupt nur an Dokumenten für die jeweilige Nachweispflicht gibt und waren uns eigentlich auch recht sicher an alles gedacht zu haben.

Wir sind am 04.07. mit dem Auto über die Grenze in Kaliningrad eingereist, bei der Einreise gab es keinerlei Probleme (von den wirklich langen Wartezeiten einmal abgesehen). Nun ist es so, dass unsere Stiefkinder nach deutschen Namensrecht den gemeinsamen Nachnamen tragen (so auch im dt. Pass) und im russischen Pass den alten Familiennamen. Bei der Einreise hat das kein Problem dargestellt, somal wir alle erdenklichen Dokumente mit Apostille und beglaubigter Übersetzung dabei haben, die den Namensunterschied erklären. Jetzt ist aber meine Frau in den Behörden darauf hingewiesen worden, dass es in Russland ein neues Namensrecht gibt, nachdem man innerhalb von 6 Monaten nach Namensänderung diese auch in Russland beantragen und ändern lassen muss... Wir haben das Gesetz dahingehend jedoch so noch nicht finden können und sind jetzt etwas ratlos was wir machen sollen. Sicherlich könnten wir das jetzt beantragen aber das hätte zur Folge, dass die Kinder mindestens noch 1 - 2 Monate in Russland bleiben müssen, denn zunächst muss das Jugendamt der Namensänderung zustimmen, dann muss die Namensänderung durchgeführt werden und dann ja noch der neue Reisepass beantragt werden, was nur mit Termin geht und die Ausstellung des Reisepasses ja auch wenigstens 4 Wochen dauert, da es keine Expressreisepässe mehr in Russland gibt.

Hat jemand vielleicht Erfahrungen wie sich das bei Kindern verhält? Wir möchten es natürlich nicht drauf ankommen lassen, dass man uns bei der Rückreise an der Grenze in Kaliningrad aufeinmal mitteilt, Sie dürfen ausreisen aber Ihre beiden Kinder bleiben hier bis die Pässe geändert sind... das wäre eine Katastrophe. Wir wären von daher sehr an Erfahrungsberichten interessiert.

Re: Russisches Namensrecht in Russland bei Kindern

Verfasst: 23 Jul 2025, 12:31
von Zejtnot
Also ich habe von Fällen gehört, dass Personen in zwei Ländern verschiedene Namen tragen.

Dies kann beispielsweise geschehen, wenn ein Kind in Russland geboren wird und man dem Kind da beispielsweise den (vom Vater abweichenden) Familienname der Mutter gibt, es aber schon ein weiteres gemeinsames Kind gibt, welches den Namen des Vaters hat. In diesem Fall geben die deutschen Behörden dem Kind ungefragt den Familienname des Geschwisterkindes (und des Vaters), selbst wenn im russischen Pass schon der andere Name steht.

Ebenso kann jemand in Deutschland Eugen heißen, in Russland jedoch Evgeny. Und das lässt dann kaum jemand in RU anpassen.

Und das würde ich bei Euch mal versuchen: Ist es eventuell auch ok, wenn die Kinder in den zwei Ländern schlicht verschiedene Nachnamen haben?

Und ansonsten ganz nett sein, aufzeigen, dass die Kinder doch in die Schule müssen, ob man es nicht schneller bearbeiten könne, etc. pp. Achtung, keine Bestechung versuchen, das geht schnell schief. Einfach nett und immer immer wieder nachfragen, dann passieren manchmal Wunder.