Das bisher freiwillig eingeräumte Remonstrationsverfahren wird ab dem 1. Juli 2025 weltweit abgeschafft, um mehr Visumanträge zu bearbeiten und Wartezeiten auf Visumentscheidungen zu verkürzen.
Falls Ihr Visumantrag ab dem 1. Juli 2025 abgelehnt wird, sehen Sie bitte von Remonstrationen an die Botschaft ab. Diese werden nicht mehr bearbeitet.
Gegen eine Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Deutschland) erheben. Dies muss in deutscher Sprache geschehen und ist mit Gerichtskosten verbunden.
Remonstrationsverfahren seit dem 1. Juli 2025 weltweit abgeschafft
- Zejtnot
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Remonstrationsverfahren seit dem 1. Juli 2025 weltweit abgeschafft
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