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Reisen mit im Ausland geborenen russ. Kindern: Apostille und beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde erforderlich

Verfasst: 15 Aug 2026, 23:39
von Saboteur
Wir haben eine extrem unschöne Situation erlebt, habe mich bei Claude informiert und im Anschluss diesen Beitrag als Zusammenfassung mit Unterstützung von Claude erstellt. Bin noch platt von der Reise. Hoffe es ist nachvollziehbar.

Die Ausgangssituation

Unsere Kinder sind nicht in Russland geboren, die russische Staatsangehörigkeit ist nach Antrag erteilt. An der Hotelrezeption wurde die Unterbringung zunächst hartnäckig unter Zuhilfenahme von Vorwürfen und andern verbalen Entgleisungen verweigert. Die Begründung der Mitarbeiterin: Es wird eine Originalgeburtsurkunde mit Übersetzung benötigt. Es sei eine Verschärfung des Gesetzes erfolgt.

Die Rechtslage

Die Hotelverordnung verlangt für Kinder unter 14 Jahren ausdrücklich die Geburtsurkunde, zusätzlich zu den Ausweisen der Eltern. Die Rezeption muss die Abstammung aus dem Dokument nachvollziehen können.
• Bis 28.02.2026 galt Ziff. 18(1) der Regierungsverordnung Nr. 1853. Diese Ziffer wurde erst durch Regierungsverordnung Nr. 341 vom 20.03.2024 eingefügt — vorher gab es für begleitete Kinder unter 14 gar keine ausdrückliche Regelung. Das ist die „Verschärfung 2024”, von der die Dame sprach.
• Seit 01.03.2026 gilt die Nachfolgeverordnung Nr. 1912 vom 27.11.2025 mit derselben Anforderung.

Warum die deutsche Urkunde allein nicht reicht

Die Verordnung sagt nichts über Apostille und Übersetzung. Deshalb in der Praxis: Original + Apostille + beglaubigte russische Übersetzung.

Zwei Fallstricke:
1. Apostille kommt nicht vom Standesamt selbst, sondern von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes bzw. Bezirks.
2. Übersetzung — am sichersten ist die Beglaubigung durch einen russischen Notar oder das russische Konsulat. Eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer wird nicht überall akzeptiert.

Häufigster Auslöser für Diskussionen an der Rezeption: abweichende Nachnamen zwischen Elternpass und Geburtsurkunde. Dann wird zusätzlich der Nachweis der Namensänderung oder die Heiratsurkunde verlangt — ebenfalls apostilliert und übersetzt.

Nochmal zur Klärung

Ein eigener Reisepass des Kindes löst das Problem nicht. Der Pass weist die Identität des Kindes nach, aber nicht, wer die Eltern sind. Die Geburtsurkunde braucht ihr trotzdem.

Reisen beide Eltern mit, ist keine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung nötig. Die braucht es nur bei Begleitpersonen, die nicht Eltern oder Vormund sind. Rezeptionen verwechseln das regelmäßig — ein Ausdruck der einschlägigen Ziffer ( Ziff. 20 der Regeln zur Verordnung Nr. 1912 vom 27.11.2025) im Gepäck kann helfen.


Quellen
• Verordnung Nr. 1853, Abschn. IV mit Ziff. 18(1): https://www.consultant.ru/document/cons ... 38e39ba24/
• Verordnung Nr. 1912 vom 27.11.2025 (geltend seit 01.03.2026): http://government.ru/docs/all/162231/
• Amtliche Veröffentlichung Nr. 1912: http://publication.pravo.gov.ru/documen ... 2511300001

Re: Reisen mit im Ausland geborenen russ. Kindern: Apostille und beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde erforderlich

Verfasst: 16 Aug 2026, 09:14
von paramecium
Hatte davon auch noch nicht gehört. Unschön, wenn man dann in so eine Situation kommt.

Das gilt ja dann auch für im Ausland geborene nicht-russische Kinder oder verstehe ich Paragraph 18(1) falsch?

Re: Reisen mit im Ausland geborenen russ. Kindern: Apostille und beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde erforderlich

Verfasst: 16 Aug 2026, 10:45
von Saboteur
Ja gute Frage! Hab ich noch garnicht drüber nachgedacht. Hab nochmal Claude geöffnet und deine Frage gestellt:

Zwei Regeln, je nach Staatsangehörigkeit des Kindes — beide in der Hotelverordnung Nr. 1912 vom 27.11.2025 (gilt seit 01.03.2026):

• Ziff. 20 — russisches Kind unter 14: Geburtsurkunde ist Pflicht, dazu die Ausweise der Eltern.
• Ziff. 23 — ausländisches Kind unter 18: nur Reisepass, keine Geburtsurkunde vorgeschrieben.

Re: Reisen mit im Ausland geborenen russ. Kindern: Apostille und beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde erforderlich

Verfasst: 16 Aug 2026, 16:27
von Kas23P
Heist das wenn ich in Russland mit unseren beiden Kindern bin, ich zwangsläufig die Geburtsurkunden benötige?

Re: Reisen mit im Ausland geborenen russ. Kindern: Apostille und beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde erforderlich

Verfasst: 16 Aug 2026, 17:16
von Saboteur
Wenn euer Situation ist wie unsere und ihr in einem Hotel übernachten wollt ja.

Re: Reisen mit im Ausland geborenen russ. Kindern: Apostille und beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde erforderlich

Verfasst: 16 Aug 2026, 17:17
von Saboteur
Ja und je nach Geburtsurkunde Übersetzung und so weiter wie oben beschrieben.

Re: Reisen mit im Ausland geborenen russ. Kindern: Apostille und beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde erforderlich

Verfasst: 17 Aug 2026, 10:28
von Norbert
Saboteur hat geschrieben: 16 Aug 2026, 10:45
paramecium hat geschrieben: 16 Aug 2026, 09:14 Das gilt ja dann auch für im Ausland geborene nicht-russische Kinder oder verstehe ich Paragraph 18(1) falsch?
Zwei Regeln, je nach Staatsangehörigkeit des Kindes — beide in der Hotelverordnung Nr. 1912 vom 27.11.2025 (gilt seit 01.03.2026):

• Ziff. 20 — russisches Kind unter 14: Geburtsurkunde ist Pflicht, dazu die Ausweise der Eltern.
• Ziff. 23 — ausländisches Kind unter 18: nur Reisepass, keine Geburtsurkunde vorgeschrieben.
Ich entsinne mich dunkel an so eine Situation in Sochi. Und da war glaube ich der Ausweg: Meine Kinder wurden halt als Deutsche eingebucht, nicht als Russen. Weil Geburtsurkunden hatte ich natürlich nicht dabei.

In jedem Fall aber eine wichtige Thematik!