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Wo beantragt man seine Aufenthaltserlaubnis?
Verfasst: 05 Jul 2005, 17:36
von manuchka
Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage an die, die schon länger in RUS sind: wo muss ich denn meine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zuerst die temporäre und dann die dauerhafte? Ich meine, bei welchem passportnij stol?
Ich hätte da diverse Varianten anzubieten:
- da, wo die Wohnung ist, wo mein Visum registriert ist
- da, wo die Wohnung ist, in der mein (dann) Ehemann seine propiska hat (da kann ich aber keine kriegen)
- da, wo die Wohnung ist, in der ich tatsächlich wohne und wo ich auch eine propiske haben könnte
- ganz woanders
Großes Fragezeichen...
Danke für alle Tipps.
Manu
Verfasst: 05 Jul 2005, 18:09
von Sibirier
Am besten ist es da, wo Du tatsächlich wohnst, weil Du Dich da ja auch aufhalten mußt....
Verfasst: 05 Jul 2005, 23:38
von Langhof
Gibt es für die dauerhafte Aufenthalserlaubnis nicht ein zentrales OVIR in dem alle Ausländer dies beantragen müssen?
Also vor 2,5 Jahren war das noch so.
Jens
Verfasst: 07 Jul 2005, 13:00
von Uwe
Das sind zentrale OVIRs, die entscheiden. So ähnlich wie bei uns das Ausländeramt.
Aber die Wohnortmilizen arbeiten denen zu. Also sammeln die Papiere und prüfen diese.
Ich musste dann mit der Bescheinigung der örtlichen Miliz zum zentralen Ausländeramt.
Ob das überall so ist, kann ich nicht sagen.
Gruß aus Nowosibirsk
Uwe
Verfasst: 07 Jul 2005, 15:00
von Sibirier
Also ich kann dazu leider nichts schreiben, da ich meine Aufenthaltsgenehmigung von der OWIR bekommen habe, in einer Stadt, wo es nur eine OWIR gab.
Heute soll ja der Passportni Stol für die Ausländerangelegenheiten zuständig sein. Was sich aber dadurch geändert hat, kann ich nicht sagen.
Re: Wo beantragt man seine Aufenthaltserlaubnis?
Verfasst: 07 Nov 2008, 01:50
von kazan
Re: Alles ist machbar 24.11.2002 (12:31 Uhr) jrgpeters
Am 25.07.02 wurde das Foederale Gesetz Nr. 115-FZ " ueber den Rechtsstatus auslaendischer Buerger in der Russischen Foederation " veroeffentlicht.
Es gibt genau gesagt jetzt 3 Aufenthaltskategorien in Russland:
a. a.zeitweiliger Aufenthalt ( vremennoe peobyvanie )
b. zeitweiliger Wohnsitz ( vremennoe prozhivanie ) und c.Staendiger Wohnsitz ( postojannoe prozhivanie ).
Zu b. Den
zeitweiligen Wohnsitz kann ein Auslaender auf der Grundlage einer entsprechenden Entscheidung (zeitweilige Aufenthaltserlaubnis) erwerben. Die zeitweilige Aufenthaltserlaubnis wird für die
Dauer von drei Jahren erteilt und erfolgt nur innerhalb der Quote, welche von der Regierung der Russischen Foederation festgelegt wird. (Betrifft hauptsaechlich Buerger aus Zuwanderlaendern der frueheren Sowjetunion, Azerbaidschan und so ). Diese zeitweilige Aufenthaltserlaubnis kann nicht mehrmals hintereinander beantragt werden. Außerhalb der Quote ist die Erteilung der zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis dann moeglich, wenn z.B. der Ehegatte des Antragstellers russischer Staatsangehoeriger mit staendigem Wohnsitz in Russland ist ( es gibt noch weitere Gruende ).
Der Antrag auf Erteilung einer zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis wird bei der zustaendigen Behoerde für innere Angelegenheiten gestellt. ( OVIR )
Die Bearbeitungsdauer fuer dieses Antrag betraegt sechs Monate, wovon allein zwei Monate fuer die Abstimmung mit anderen russischen Behoerden benoetigt werden (u.a. FSB, Steuerbehoerden, Gerichtsvollzieher etc.). Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann er fruehestens innerhalb eines Jahres nach seiner Ablehnung neu gestellt werden. Die konkreten Antragsvoraussetzungen, jetzt fuer " Deinen Fall " :Marketingberatung Tourismus ( ist ein Vorschlag, da das departamant Turisma dies gerne ausstellt ) .Ein Vorteil der zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis besteht darin, dass man nach deren Ablauf ein staendige Aufenthaltserlaubnis beantragen kann, ein weiterer Vorteil, man braucht keine weitere Arbeitserlaubnis.dieses Recht auf Arbeit bezieht sich bei einer zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis nur auf das Territorium desjenigen Subjektes der Russischen Foederation, fuer welches die zeitweilige Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Also Aufenthalt i St. Petersburg bedeutet auch Arbeitserlaubnis nur in St.Petersburg. Zukuenftig werden uebrigens russische Visaregeln geaendert, das Jahresvisa mit einem Aufenthaltsrecht von einem Jahr, wie bisher problemlos erhaeltlich, wird nicht mehr ausgestellt, stattdessen folgt die zeitweilige Aufenthaltserlaubnis und problemlose Kaufen von Einladungen wird leider entfallen ( das nochmal zum Thema " alles ist machbar ")
http://www.plaudern.de/text/russland-re ... ar-618.htm
Der Beitrag ist ja schon etwas älter... aber doch gut geschrieben?
Gibt es Agenturen die z-B. eine
(zeitweilige Aufenthaltserlaubnis) zeitweiliger Wohnsitz ( vremennoe prozhivanie ) besorgen können? Was würde das kosten?
Wie lange ist die Bearbeitungsdauer fuer diesen Antrag in 2008, immer noch sechs Monate,oder mehr, oder weniger?
Danke
Re: Wo beantragt man seine Aufenthaltserlaubnis?
Verfasst: 07 Nov 2008, 11:09
von Zejtnot
kazan hat geschrieben:Der Beitrag ist ja schon etwas älter... aber doch gut geschrieben?
Leider nicht mehr aktuell. Die zeitweilige Aufenthaltserlaubnis (временное проживание) befreit einem seit 15. Januar 2007
nicht mehr von der Arbeitsgenehmigung!!! Diese Befreiung gilt nur noch für die ständige Aufenthaltsgenehmigung (вид на жительство).
Gibt es Agenturen die z-B. eine (zeitweilige Aufenthaltserlaubnis) zeitweiliger Wohnsitz ( vremennoe prozhivanie ) besorgen können? Was würde das kosten?
Lies Deinen Beitrag noch einmal: Die zeitweilige Aufenhaltsgenehmigung mit Quote richtet sich vor allem an Bürger der GUS-Staaten, die Aufenthaltsgenehmigung ohne Quote an Ehepartner von russischen Staatsbürgern. Welches Kriterium erfüllst Du?
Es gibt Ausnahmen, Kirchenvertreter, Mitarbeiter von humanitären Hilfsorganisationen etc. bekommen die Aufenthaltsgenehmigung in einigen Gebieten Russlands, aber nicht überall.
Ich habe in Novosibirsk mal wegen Agenturen gefragt und keine gefunden.
Wie lange ist die Bearbeitungsdauer fuer diesen Antrag in 2008, immer noch sechs Monate,oder mehr, oder weniger?
Zwischen vier und sechs Monaten.
Kazan, ich weiß nicht, wie oft ich es noch wiederholen soll: Wir leben hier! Wir haben das alles durch! Jeder Aktive im Forum hat die Gesetze bestimmt zehn mal durchgelesen! Wir wüssten, wenn es irgendwie einfacher gänge, mal eben so in Russland zu leben!
Re: Wo beantragt man seine Aufenthaltserlaubnis?
Verfasst: 07 Nov 2008, 11:12
von Zejtnot
Nachtrag, falls Du an dem Wohnrecht interessiert bist, hier noch einmal der Link zu den FAQ:
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=7465
Re: Wo beantragt man seine Aufenthaltserlaubnis?
Verfasst: 07 Nov 2008, 20:22
von kazan
Zejtnot hat geschrieben:Kazan, ich weiß nicht, wie oft ich es noch wiederholen soll: Wir leben hier! Wir haben das alles durch! Jeder Aktive im Forum hat die Gesetze bestimmt zehn mal durchgelesen! Wir wüssten, wenn es irgendwie einfacher gänge, mal eben so in Russland zu leben!
Sag niemals nie und die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Aber ich fange an zu kapieren, wie das da drüben funktioniert (hab etwas in einem praktischen Business Buch gestöbert!).
Gibt es sowas wie in der Schweiz nicht, als Privatier eine Aufenthaltserlaubnis? Da müßte man wohl den richtigen Oligarchen auftreiben und ihm ein paar große Scheinchen in die Hand drücken...
![frust [frust]](./images/smilies/frust.gif)
Eine Freundin ist in der Schweiz zu ein paar Ämtern spaziert und hatte kurzerhand eine B-Aufenthaltserlaubnis.
Was, wenn ich RU z.B. ein Häuschen auf dem Lande kaufe? Ich seh schon, das Häuschen kaufen dauert länger als Scheidung und Heirat zusammen. Das ist ein echter Verkupplungsladen da drüben.
Du willst mich definitiv verheiraten!? Aber meine Süße ist noch nicht geschieden. :(
Ich finde es gemein, dass man sich nicht in Ruhe kennenlernen darf!
Re: Wo beantragt man seine Aufenthaltserlaubnis?
Verfasst: 07 Nov 2008, 21:46
von kazan
Hallo,
good news, Хорошие новости...

zu
Aufenthaltserlaubnis
Man kann zu verschiedenen Agenturen gehen die helfen einem, ca. 1500.- EUR.
Und in 1,5 bis 2 Monaten soll das machbar sein... zumindest für die großen Städte Moskau und St. Petersburg.
Man braucht (ich zähle nochmals für alle kommenden Neulinge auf):
- Eine Arbeitsstelle (alt bekannt, war für mich aber nicht besonders passend)
- Eine Firma gründen (auch bekannt, wäre eine Option, wenns nicht anders geht)
- Ein Auftrag, aus dem hervorgeht, dass man 365 Tage im Jahr sich in RU aufhalten muß... (davon hab ich hier noch nichts gelesen.)
- und natürlich heiraten...
Hab ich was vergessen?
Alles wird gut!
Dann kann ich doch noch in Ruhe meine Süße kennenlernen... ><