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Deutsche Visa: Nachweis von Geldmitteln trotz Verpfl.-Erklär
Verfasst: 27 Jul 2005, 12:24
von Magdeburg-Moskva
Liebes Forum, wie sind eure Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt:
Meine Freundin (Russin) will ein Besuchsvisum für Deutschland beantragen. Dafür bekommt sie eine Verpflichtungserklärung mit erfolgreicher Bonitätsprüfung, Krankenversicherung und wir übernehmen eben alle Kosten ihres Aufenthalts.
Jetzt wurde ihr vom Terminvergabe-Call-Center gesagt, sie müsse für jeden Tag den Besitz von 50 bis 60 EUR nachweisen, trotz der Verpflichtungserklärung. Ähnliches wurde ihr auch schon von den Fachagenturen in Konsulatsnähe bestätigt: Theoretisch müsse sie das nicht nachweisen,aber dann müsse sie mit Schikanen und weiteren Verzögerungen rechnen (erstmal ablehnen, nach 6 Monaten Kampf dann doch ein Visum).
Was wisst Ihr darüber?
Was ist als Nachweis über ein derartiges Guthaben geeignet?
Ich würde ihr ein Konto in DE eröffnen, aber könnte das dann die Rückkehrbereitschaft negativ beeinflussen.
Znayushhie lyudi, prokonsul'tirujte, pozhalujsta.
Scheiß-Bürohengste! So langsam kricht man einen zu viel.
Verfasst: 27 Jul 2005, 12:29
von manuchka
Mir wurde gesagt, dass der Visabeantrager am besten einen Stapel Euro-Scheine vorweisen soll, wenn er da in der Botschaft antanzt. Vielleicht kann deine Freunde sich von Bekannten welche leihen? Mein Freund macht das jetzt nämlich so.
Das wird echt immer bescheuerter - wozu braucht man dann die Verpflichtungserklärung???
Gruß,
Manu
Verfasst: 27 Jul 2005, 13:02
von 7punkt
Hallo Magdeburg-Moskva,
solche Forderung von der Visastelle wundert mich gar net. Wenn ich ein Visum bei der Visastelle beantrage, lege ich immer auch die Einkommensbescheinigung (Spravka o dochodach) bei, welche ich von unseren Buchhaltern bekomme. Diese Einkommensbescheinigung bestaetigt, dass ich meine Aufenthalt in den Schengener Staaten bezahlen kann. Es gibt ja 2 Auswege: entweder laesst sie sich solch eine Einkommensbesscheinigung machen oder kauft Euro und liegt den Gutschein bei.
LG,
7punkt
Deutsche Visa: Sinnvolle Einkommens- und Vermögensnachweise
Verfasst: 27 Jul 2005, 13:22
von Magdeburg-Moskva
7punkt hat geschrieben:Es gibt ja 2 Auswege: entweder laesst sie sich solch eine Einkommensbesscheinigung machen oder kauft Euro und liegt den Gutschein bei.
Hi, Semitochka-Superulybka ;-) und alle anderen!
Was genau meinst du mit "Gutschein" - "Spravka ob obmene valjuty?"
Hätte ein EUR-Konto auf Guthabensbasis, wie eine Art Sparbuch, von dem also keine Verfügungen wie Lastschriften, Überweisungen möglich sind Sinn?
Imel by smysl bankonvskij schyot na EUR, tipa sberegatel'noj knizhki, s kotorogo nel'zya vypolnit' operacii tipa spisaniya/snyatiya, perevoda?
Die Bibel & manuchka hat geschrieben:Du erntest, was du säst...
Man fragt sich nur, was die deutschen Behörden säen wollen.
Re: Deutsche Visa: Sinnvolle Einkommens- und Vermögensnachwe
Verfasst: 27 Jul 2005, 14:42
von 7punkt
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Was genau meinst du mit "Gutschein" - "Spravka ob obmene valjuty?"...
Jupp, genau...
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Hätte ein EUR-Konto auf Guthabensbasis, wie eine Art Sparbuch, von dem also keine Verfügungen wie Lastschriften, Überweisungen möglich sind Sinn??
Du, ich weiss es net. Ich nehme aber an, es waere besser, im Antrag zu schreiben, dass man selbst alles bezahlt. Dies hilft weiteren Fragen von Visastellebeamten vorzubeugen.......
Gruss,
7punkt
P.S.
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Semitochka-Superulybka
Tschuldigung, aber mein Name hier im Forum ist 7punkt. Ich bitte das zu respektieren. Danke.
Verfasst: 27 Jul 2005, 14:43
von Oletsch
@Magdeburg-Moskva
Wenn Deine Freundin normal verdient, ist die Gehaltsabrechnung der beste Weg. Besser als Geldscheine, da sie dazu noch beweist, dass die Frau einen guten Job hat und somit wenig Gründe, in DE zu bleiben. Das hat ein Freund von mir im letzten Herbst gemacht, und es hat funktioniert.
Gruß
Oletsch
Verfasst: 28 Jul 2005, 00:37
von CSB_Wolf
Hallo, guten Abend
@ Karsten Packeiser
da die Angaben von in Moskau ausgestellten Verpflichtungs-Erklärungen ja gar nicht überprüft werden.
Ich wusste gar nicht das man eine Verpflichtungserklaerung auch in Moskau machen kann. Bisher ist es doch so gewesen das dies nur die jeweilige Auslaenderbehoerde am Wohnort des einladenen machen kann, oder ist das neu ??
Gruss
Wolf
Verfasst: 28 Jul 2005, 08:47
von Sibirier
Du kannst Deine Verpflichtungserklärung hier z. B. in Moskau machen, wenn Du nachweisen kannst, dass Du als Deutscher hier Deinen ständigen Wohnsitz hast z. B. mit dem Wid na Schitelstwo. Es entfällt hier in Moskau aber die Bonitätsprüfung des Einladenden.... So war es jedenfalls bis zum letzten Jahr...
Denn ich habe meinen Wohnsitz in Moskau und erstellte die Einladungen immer hier in der Botschaft.
Hast Du jedoch Deinen Wohnsitz in Deutschland, kannst Du hier in Moskau m. Wissens keine Einladung machen, dann ist, wie Du schon schreibst, die Ausländerbehörde Deines Wohnsitzes zuständig!
Gruß
Sibirier
Verfasst: 28 Jul 2005, 11:47
von CSB_Wolf
@ Sibirier
Danke fuer deine Auskunft, das wusste ich nicht.
Gruss
Wolf