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Familienzusammenfuehrungsvisum / Aufenthaltstitel

Verfasst: 10 Aug 2005, 23:39
von Lysogen
Liebe Forumgemeinde,
Einige Fragen habt ihr mir ja hier schon gut beantwortet, trotzdem bleiben noch einige Punkte offen. Ich hoffe ihr koennt mir helfen.

Situation : (Ich: Deutscher,Arbeite hier in Moskau, 1. Wohnsitz Deutschland), Meine Frau (wir haben in Moskau geheiratet) Russin (Moskau).
Wir moechten nun fuer sie einen Aufenthaltstitel fuer Deutschland, dazu brauchen wir das Familienzusammenfuehrungsvisum.
Einen Termin zur Abgabe der Dokumente habe ich (nach entsetzen) in 3 Wochen bekommen. Das heisst an diesem Tag darf nichts schiefgehen.

1. Angaben im Antrag zu fruheren reisen: Wir wissen nicht mehr die genauen Tage, nur noch die Monate, alter Pass geklaut! Darf ich ungefaehre Angaben machen?

1.1 Wir wollen nicht in D. wohnen und verheiratet sind wir ja auch schon lange. Was gebe ich als Zweck des Aufenthalts an?

1.2 Aus welchen mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?! Soll ich nen Kontoauszug mitbringen?

2. Brauchen wir eine Verpflichtungserklaerung und Krakenversicherung oder kommt sowas erst spaeter? (Im Merkblatt gibt es dazu keinen hinweis!)

3. Muss ich bei der Auslaenderbehoerde in D. noch zwischendurch vorstellig werden?

3.1 Lohnt sich ein Anruf bei der fuer mich zustaendigen Behoerde in D.?

4. Bekommen wir die Sache bis ende Oktober ueber die Buehne?

Mit Visa muessen wir uns nu das erstemal beschaeftigen. Sie hat sonst immer ein Visa durch die Firma bekommen.

Fuer Tips und Erfahrungen waeren wir dankbar.

Bis bald,
Alexander

Verfasst: 11 Aug 2005, 07:39
von Aetschi
Hi

kann es dir nur sagen wie es bei mir war.

"1. Angaben im Antrag zu fruheren reisen: Wir wissen nicht mehr die genauen Tage, nur noch die Monate, alter Pass geklaut! Darf ich ungefaehre Angaben machen? "

Haben wir auch nur in etwa angegeben.

"1.1 Wir wollen nicht in D. wohnen und verheiratet sind wir ja auch schon lange. Was gebe ich als Zweck des Aufenthalts an?"

Das denke ich könnte zum Problem werden. Weil dadurch ja eigentlich der Grund einer Aufenthaltsgenehmigung entfällt. Auch musst du dran denken das deine Frau eigentlich alle 6 Monate einmal in Deutschland später sein muss, da sonst die Aufenthaltsgenehmigung verfällt.

"1.2 Aus welchen mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?! Soll ich nen Kontoauszug mitbringen? "

Hab ich damals einfach "Gehalt des Ehemanns geschrieben"

"2. Brauchen wir eine Verpflichtungserklaerung und Krakenversicherung oder kommt sowas erst spaeter? (Im Merkblatt gibt es dazu keinen hinweis!) "

Muss ich nicht nachweisen, hab ich dann in D mit der Krankenkasse gemacht.

"3. Muss ich bei der Auslaenderbehoerde in D. noch zwischendurch vorstellig werden?"

Nach dem deine Frau das Visa bekommen hat , fliegt ihr nach Deutschland und erst dann müsst ihr zur Ausländerbehörde. Die machen ja dann die Aufenthaltgenehmigung in den Pass. Was, je nach Behörde, recht lande dauern kann.


"3.1 Lohnt sich ein Anruf bei der fuer mich zustaendigen Behoerde in D.? "

Glaub ich kaum.


"4. Bekommen wir die Sache bis ende Oktober ueber die Buehne?"

Also schlag mich jetzt nicht, ist ja schon über 6 jahre bei mir her, hat das damals 3 Wochen gedauert.

Gruß

voip-now.de

Verfasst: 11 Aug 2005, 08:48
von Sibirier
Erst mal noch herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit!

Wenn Ihr nicht in D wohnen wollt, warum macht Ihr dann den ganzen Streß?

Es reicht doch eigentlich dann ein Jahresvisum! Du machst eine Einladung und Deine Frau bekommt kostenlos das Visum...

Verstehe Dich nicht ganz...

Gruß

Sibirier

Verfasst: 11 Aug 2005, 09:32
von Kultgrieche
Mach ruhig die Aufenthaltserlaubnis.
Ich, Deutscher, bin mit einer Russin verheiratet und wir wohnen in Deutschland.
Die 6-Monate-Regel kenne ich auch, nur ist das wie die GEZ praktisch wertlos, denn der Bundesgrenzschutz stempelt in einen russsichen Pass, in dem eine Aufenthaltserlaubnis drin ist, keine Ein- und Ausreisestempel rein. Daher ist es nicht nachprüfbar, wie lange ein Russe mit deutscher AE abwesend ist. Und die russischen Ein- und Ausreisestempel sind für Deutschland ohne Relevanz, denn erstens kann die kaum einer der Beamten lesen und zweitens kann juristisch nicht der Rückschluss gezogen werden, dass man sich länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten hat.
Zweiter Vorteil: Ihr spart euch immer die Vorsprache beim deutschen Konsulat.

Verfasst: 11 Aug 2005, 13:52
von Aetschi
Kultgrieche hat geschrieben:Die 6-Monate-Regel kenne ich auch, nur ist das wie die GEZ praktisch wertlos

Da hab ich wirklich ab und an Bauchschmerzen.

Bis jetzt hatten wir da auch nie Probleme, aber wenn ?

Und wie schaut es aus mit Wohnsitz in Deutschland ?

Weil ohne ?!?!?!

Gruß

voip-now.de

Verfasst: 11 Aug 2005, 14:58
von Kultgrieche
Man muss natürlich einen Wohnsitz in Deutschland anmelden. Na und, ist doch kein Problem, da meldet man sich einfach bei seinen Eltern an. Oder bei einem der Geschwister, und schon ist das Ding durch.
Einen Wohnsitz in Deutschland anmelden ist so das Lockerste von Welt, was ich kenne.

Verfasst: 11 Aug 2005, 16:01
von Dietrich
voip-now.de hat geschrieben:
Kultgrieche hat geschrieben:Die 6-Monate-Regel kenne ich auch, nur ist das wie die GEZ praktisch wertlos
Da hab ich wirklich ab und an Bauchschmerzen.
Bis jetzt hatten wir da auch nie Probleme, aber wenn ?
Naja, solange dich niemand fragt, wie lange sie denn im letzten Jahr in D war... solange braucht ihr nicht luegen.

Und dann kann man nachher immer noch sagen, dass man das nicht wusste.

Aber das Thema hatten wir hier doch gerade erst... mal suchen....

Gefunden:
smilla hat geschrieben: Eine AE wird nur erteilt, wenn der ständige Aufenthalt in D ist.
Diese erlischt auch kraft Gesetz nach einen mehr als 6-monatigen Auslandsaufenthalt , § 51 AufenthG.
Es sei denn die Ehe mit dem deutschen Partner wird im Ausland fortgesetzt ... aber das beweise erst einmal Wink
Besser eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen, dass der Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen erfolgt und damit eine Bescheinigung über den Fortbestand der AE beantragen
Wenn dieses "Es sei denn..." wirklich gilt, dann steht dem ja eigentlich nichts mehr im Wege... oder?

Dietrich

Verfasst: 11 Aug 2005, 17:00
von Aetschi
Ne

dann wirklich nicht.

mal suchen ob ich das irgendwo finde :)


Gruß

voip-now.de

Verfasst: 20 Aug 2005, 11:11
von Lysogen
Also Leute Danke fuer die Infos!

Hab da aber noch ne tolle Story gehoert:
Sie Deutsche er Russe; haben in Moskau geheiratet; er mit Tourivisa nach D geflogen; dort sind dann beide Inne Auslaenderbehoerde; ein bischen bla bla; und dann wurde ihm vorort eine Aufenthaltsgehnehmigung in den Pass geklebt!!!!
Unglaublich!
Diese Information habe ich aus erster Hand, das ist wirklich passiert.

Grueße,
Alex

Verfasst: 21 Aug 2005, 01:20
von Bephep
Lysogen
Warum unglaublich.
Ich kenne einen Fall wo die Frau mit Touristenvisum,3 Monate,nach hier gekommen ist und dann kurz vor Ablauf des Visums in hier in DE geheiratet hat. Sie hat sofort die Aufenthaltserlaubnis und auch die Arbeitserlaubnis bekommen.