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Auszug aus Strafregister

Verfasst: 29 Nov 2005, 14:58
von Anonymous
Werte Forums-Mitglieder,
ich bräuchte dringend eure Hilfe. Es geht darum, dass meine Frau (sie ist aus Moskau) zu mir nach Österreich ziehen möchte. Nun gibt es ab nächstem Jahr ein neues "Ehepaar-feindliches" Fremdengesetz und darum müssen wir den Aufenthaltstitel noch heuer beantragen. Uns fehlt noch ein Auszug aus dem Strafregister mit Apostille und Übersetzung eines eidesstattlich anerkannten Übersetzers. Könntet ihr mir bitte sagen wo meine Frau diese Dinge bekommen kann? Und was könntet ihr für einen Übersetzer empfehlen der diese Vorraussetzungen erfüllt? Danke für eure Hilfe!

Verfasst: 29 Nov 2005, 19:11
von Magdeburg-Moskva
edit: ...
versehentliches Doppelpostingpoppeldosting

Verfasst: 29 Nov 2005, 19:13
von Magdeburg-Moskva
Die beglaubigte Übersetzung gibt's bei mir. Näheres bitte per Privatnachricht.
Den Auszug aus dem Strafregister sollte es beim Glawny Informazionny Zentr Ministerstwa Wnutrennych Del Rossii geben
Beste Grüße, Magdeburg-Moskva.

Verfasst: 29 Nov 2005, 22:53
von Anonymous
Danke für deine rasche Antwort :blumen2:

Also ich hoffe meine Frau wird dort fündig. Glaubst du wird es dort die Apostille (Beglaubigung) für den Strafregisterauszug auch gleich geben? Oder wo muss sie da woanders hin? Bitte, weiß das zufällig jemand? Danke im voraus :)

Strafregisterauszug

Verfasst: 29 Nov 2005, 23:40
von Magdeburg-Moskva
Ich hatte das mal beim Übersetzen für eine Kundin. Die Kundin wiederum hatte über die russ. Botschaft Bonn einen derartigen Antrag auf so einen Auszug gestellt. Sinnvoll wäre eine Anfrage bei der GUVD Moskau oder der jeweiligen Oblast'. Dort sollte man gleich angeben, dass das Ding für das Ausland mit Apostille benötigt wird.

Verfasst: 30 Nov 2005, 00:25
von Anonymous
Besten Dank noch mal von meiner Frau und mir. Ich hab ihr deine Information weitergeleitet und sie wird es dort mal probieren :) Ich hoffe sie hat Erfolg und bekommt alles möglichst bald :)
Liebe Grüße

Verfasst: 07 Dez 2005, 14:44
von Anonymous
Meine Frau war nun beim GUVD und konnte den Strafregisterauszug beantragen. Jedoch dauert das mindestens einen Monat :shock: Somit wird sich das heuer mit der Niederlassungsbewilligung nicht mehr ausgehen, denn da muss noch eine Apostille drauf und das dauert auch noch mal mindestens ne Woche. :( Daher müssen wir die Niederlassungsbewilligung im nächsten Jahr in der österreichischen Botschaft in Moskau beantragen.

Und nun holt uns wieder unser altes Problem mit der Geburtsurkunde meiner Frau ein auf die wir eine Apostille brauchen. Das Problem hierbei ist dass sie zu Sowjet-Zeiten in der Ukraine geboren wurde und sie nun nicht weiß wer genau dafür verantwortlich ist die Urkunde zu beglaubigen. Informationen bekommt man am Telefon ja kaum. Sie ist aber natürlich russische Staatsbürgerin. Hatte jemand schon mal so ein Problem? Wäre echt nett wenn ihr meiner Frau und mir nochmal helfen könntet :) Herzlichen Dank für eure Hilfe im voraus! :)

Verfasst: 07 Dez 2005, 19:18
von Magdeburg-Moskva
sisco hat geschrieben: Und nun holt uns wieder unser altes Problem mit der Geburtsurkunde meiner Frau ein auf die wir eine Apostille brauchen. Das Problem hierbei ist dass sie zu Sowjet-Zeiten in der Ukraine geboren wurde und sie nun nicht weiß wer genau dafür verantwortlich ist die Urkunde zu beglaubigen.
Hallo nochmal. Viele versuchen Ihr Glück mit der alten sowjetischen Geburtsurkunde, d. h. dieser grünen Klappkarte, Format etwa 2 x DIN A 6, ohne Apostille. Ich würde diesbezüglich versuchen, den zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen (Konsulat/Ausländerbehörde) und ihm klarzumachen, dass die Beschaffung einer apostillierten/legalisierten Geburtsurkunde aus dem Hoheitsgebiet der UA eine unbillige Härte darstellt. So sagt man das auf "piefkinesisch" :-)

Aber u. U. kann die österreichische Inlandsbehörde auf einer "jungen" Urkunde bestehen, gerade bei Standesamtsfragen. Auch wenn Ihr z. B. in RUS geheiratet habt, sollte in z. B. DE die Ehe nachbeurkundet werden, wenn Ihr in DE Wohnsitz nehmen würdet. In DE geschieht das durch das Anlegen einer gelben Registerkarte für Familien und dazugehörige Standesamtsvorfälle (Geburten usw.) und wird Familienbuch genannt. In AT dürfte es etwas ähnliches geben.

Mein Rat: Standesbeamten (Zivilstandsbehörde) in AT fragen, was da so erforderlich ist, besonders, wie alt die Urkunde sein darf.

Weiterhin solltet Ihr Euch erkundigen, ob Österreich überhaupt ukrainische Apostillen anerkennt oder diese im österr. Konsulat in der UA noch zusätzlich legalisiert werden müssen. Die UA ist zwar dem Haager Abkommen über die Apostille beigetreten, soweit ich weiß, erkennt DE diese Apostillen aber nicht an. :( Warum auch immer.

Wegen einer erneuten Urkunde würde ich mich an das Standesamtsbehörde der Oblast wenden. Zumindest in Russland sind dort Archiv und "Apostille-Ausstellungs-Berechtigter" angesiedelt.

Für Übersetzungen aus dem UA habe ich ebenfalls meine Leute.

Ein schlimmer Fall könnte noch eintreten: Die Namen könnten ukrainisiert werden, z. B. aus Irina könnte man ukrainisch Iryna machen. Ich weiß nicht, wie die UA das handhabt. Vielleicht weiß jemand anderes etwas dazu. Auf jeden Fall für diesen Fall die alte Sowjeturkunde in russischer Sprache oder zumindest mit russischen Einträgen aufheben und mitnehmen.

Ich könnte auch noch meine Leute fragen, wenn Interesse oder Bedarf besteht, bitte Privatnachricht.

Verfasst: 12 Dez 2005, 00:53
von Anonymous
Danke für den Tipp. :) Ich werde gleich morgen bei der Botschaft anrufen und mich genau erkundigen :) Das Fremdenamt in meiner Stadt hätte sich mit einer Übersetzung der Geburtsurkunde begnügt. Aber wer weiß was da nun für neue Richtlinien mit dem neuen Niederlassungsgesetz kommen. Die wissen dort ja auch noch nichts genaueres.

Liebe Grüße