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Verdacht auf Scheinehe

Verfasst: 11 Dez 2005, 13:51
von Anonymous
Hallo an Alle,

ich habe im Juli meinen Schatz, den ich bereits 5 Jahre kenne, in der Ukraine geheiratet. Im September war dann meine Frau mit Ihrem neuen Pass bei der Botschaft um den Antrag auf FZF zu stellen. Von einer Angestellten der Botschaft wurde sie dann "verhört" und in die Enge getrieben. Ehrlich wie meine Frau ist, hat sie gesagt, das wir auch mal 1 Jahr Funkstille hatten uns aber seit 3 Jahren wieder regelmäßig sehen und zusammen leben wollen. Natürlich kam es nun, wie es kommen musste, das wir beide, sie in Kiev und ich in Hamburg, zum Verhör mussten.
54 Fragen wurden uns vorgelegt und dann gab es auch noch eine Konferenzschaltung um aufgetauchte Fragen zu klären. Laut der Sachbearbeiterin der ABH klang alles sehr glaubwürdig und positiv. Einen Tag darauf hat dann die Botschaft schon eine Ablehnung, wegen Verdacht auf Eheschließung mit ehefremden Zielen an meine Frau geschickt und mitgeteilt,das die ABH dem Antrag nicht zustimmt (obwohl doch alles positiv aussah). Schock!!! Wir haben nun Remonstriert und diverse Beweismittel für eine intakte Beziehung mitgeschick (Fotos mit unseren Familien, Fotos von unseren Treffen in UA und Polen, Fotos unserer Hochzeit, Telefonrechnungen, eine Liste von Zeugen)und warten auf eine Nachricht der Botschaft. Gleichzeitig habe ich eMails an diverse Behörden (Ausländerbeauftragte, Petitionsauschuß, Auswärtiges Amt, Bundeskanzlerin) mit dem Verdacht auf Willkür und Generalverdacht geschickt.Leider hat sich bis heute keine dieser Behörden dazu geäussert. Hat jemand Erfahrungen wie lange eine Antwort auf sich warten lässt. Macht es Sinn, bei der Botschaft anzurufen und nachzufragen. Was kann man noch machen um alles zu beschleinigen und wie seht Ihr die Chancen, ohne Klage, ein Visum zu bekommen. Wir sind beide ziehmlich am Ende und wollten gemeinsam mit meiner ganzen Familie ein schönes Weihnachtsfest haben.
Ich bin für jeden Tipp dankbar!

Gruß
Moses

Verfasst: 11 Dez 2005, 16:26
von CSB_Wolf
Hallo Moses66, guten Tag

Wichtig ist dass Du, bzw. ihr sofort Remonstriert habt. Nun muss Euch die ABH auch die Begruendung fuer die Ablehnung mitteilen. In diesem Fall ist die Botschaft weisungsgebunden, dass heisst das dieser Vorgang nur die ABH entscheiden kann und die Botschaft auszufuehren hat. Anrufen bei der Botschaft bringt Euch nichts ausser hoher Telefonkosten. Gehe mal hin zu der ABH und spreche mit dem Abteilungsleiter, nicht mit der Sachbearbeiterin, lege ihm den Sachverhalt klar. Mal eine andere Frage, wie alt bist Du ?? und wie alt ist deine Frau ?? Wenn Du z.B. 40 Jahre alt bist und deine Frau 20 J., dann machen die sich schon ihre Gedanken 8)

Gruss
Wolf

Verfasst: 11 Dez 2005, 16:34
von Anonymous
Hallo Wolf,
Danke für die Antwort. Meine Frau ist 26 und ich bin 39, aber die Leute schätzen mich immer auf Anfang 30 :D . Wir kennen uns aber auch schon über 5 Jahre. Also ist die ABH in Hamburg die Entscheidende Behörde?! Auf jeden Fall werde ich in Kiev anrufen und den Status der Remonstration abfragen. Wenn ich dann weiß, das die Sache bei der ABH in Hamburg auf dem Tisch liegt, werde ich mich an die Herrschaften dort wenden.
Gruß
Rene

Verfasst: 11 Dez 2005, 19:22
von CSB_Wolf
Hallo Moses66,

Nun der Altersunterschied kann in deinem Fall keine Rolle spielen, meine Frau ist auch 15 Jahre juenger als ich und war kein Problem.
Auf jeden Fall werde ich in Kiev anrufen und den Status der Remonstration abfragen.
Die Botschaft verweisst dich dann auf jeden Fall zur Nachfrage an deine an deinem Wohnort fuer dich zustaendige AHB, da die Anweisung ja von dort kommt. Habt ihr bei der Botschaft Remonstriert oder bei der AHB ???
Wenn ich dann weiß, das die Sache bei der ABH in Hamburg auf dem Tisch liegt, werde ich mich an die Herrschaften dort wenden.
Das kannst Du auch sofort machen, da dies ja wie schon gesagt, eine Entscheidung der AHB ist und nicht der Botschaft. Die muessen dir sofort Auskunft geben. Sprich auf jeden Fall mit dem Abteilungsleiter und lass dich nicht abwimmeln oder vertroesten. Noch eine zusaetzliche Frage, sind Kinder da ??

Gruss
Wolf

PS: Von der AHB Hamburg hab ich schon mal was negatives gehoert, weiss nur nicht mehr in was fuer einem Zusammenhang :roll:

Verfasst: 11 Dez 2005, 19:56
von Anonymous
Hallo Wolf,
wir habe bei der Botschaft remonstriert. Eine Kopie der Remonstration habe ich auch schon zeitgleich an die ABH geschickt. Bei Anfragen bei der ABH werde ich immer auf die Zuständigkeit der Botschaft verwiesen! Kinder haben wir leider noch nicht. Möchten wir aber erst in einer gesicherten Beziehung, denn ich will mein Kind nicht nur 2x im Jahr sehen.
Von der ABH-Hamburg lese ich auch immer nur negatives!
Gruß
Moses

Verfasst: 11 Dez 2005, 20:53
von CSB_Wolf
Hallo Moses66,

da sieht man wieder was fuer ein Unsinn durch die Behoerden gemacht wird :roll: Fuer die Erteilung eine Visums zur Familienzusammenfuehrung, also Nationales Visum, ist einzig und allein die AHB zustaendig und nicht die Botschaft. Die Botschaft fuert im Auftrag der AHB die Befragung durch und ertstellt nach Zustimmung durch die AHB das Visum fuer deine Frau. Das wuerde ich an deiner Stelle dem Abteilungsleiter der AHB klipp und klar sagen. Durch deine Heirat hat deine Frau vom Deutschen Gesetzt her ganz klar einen Rechtsanspruch zu dir nach Deutschland zu reisen wann immer sie will, ob es der AHB oder der Zustaendigen Sachbearbeiterin nun passt oder nicht. Es ist aber auch moeglich dass die dich nach deiner Intervention per Mail u.s.w. ganz schoen auf dem Kiker haben und dich erst mal warten lassen :roll: Da haben sie natuerlich gerade jetzt noch die besseren Karten. Ein guter Rechtsanwalt der auf Ausslaenderrecht spezialisiert ist, wuede denen ganz schoen einheizen, aber das ist natuerlich auch immer eine Kostenfrage.
Meinere Meinung nach ist das reine Schikane. Es sei denn dass Du HARZ4 empfaenger bist und nicht ueber genuegend Wohnraum verfuegst, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe, dann haettest Du allerdings trotz Heitrat keine Chance.

Gruss
Wolf

PS: Du haettest direkt bei der AHB Remonstrieren muessen und nicht bei der Botschaft, so koennen sie den Ball eine Zeit lang hin und her schieben.

Verfasst: 12 Dez 2005, 01:14
von Uwe
Wolf,

bei mit einem Deutschen verheirateten Ausländer ist der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes nicht zu erbringen. Wird dieser trotzdem verlangt widerspricht das den Vorschriften.

Also ist auch Harz sonstwas kein Problem, sofern Du nicht für andere Haushaltsangehörige sorgepflichtig bist.

Moses, nehme Dir einen guten Anwalt oder schick Deine Frau nach Paris zu einem touristischen Ausflug. Von da denn gleich nach Deutschland und bei der ABH eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Sie hat als Frau eines Deutschen einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis:

Vorläufige Ausführungsbestimmungen des BMI zum AufenthG:

28 Zu § 28 Familiennachzug zu Deutschen

28.1 Voraussetzungen der erstmaligen Erteilung

28.1.1 Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, ohne dass die Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 Abs. 1 Nr. 1) des nachziehenden Ausländers zu fordern ist; vgl. Nummer 27.3.7. Allerdings kann unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 3 trotz des grundsätzlich bestehenden Anspruchs die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden; vgl. näher Nummer 27.3. Im Rahmen der nach § 27 Abs. 3 erforderlichen Ermessensabwägung ist maßgeblich darauf abzustellen, dass dem
Deutschen regelmäßig nicht zugemutet werden kann, die familiäre Lebensgemeinschaft im Ausland zu leben, und dass der besondere grundrechtliche Schutz aus Artikel 6 Grundgesetz
eingreift.

28.1.2 Bei Anwendung des Absatzes 1 Nr. 1 kommt es nicht darauf an, ob die Ehe in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurde. Bei jeder Eheschließung muss die Ortsform beachtet worden sein, also die am Ort der Eheschließung vorgegebene Form einschließlich der zwingenden Eheschließungsvoraussetzungen, wie sie am Eheschließungsort gelten. Religiöse Ehen stehen den vor staatlichen Stellen geschlossenen Ehen gleich, wenn sie am Ort der Eheschließung in der konkret vollzogenen Weise staatlich anerkannt sind; gleiches gilt für Nottrauungen, die nach dem Recht des Eheschließungsortes gültig sind. Ehen, die durch
Stellvertreter geschlossen werden, verstoßen gegen den deutschen ordre public und sind daher unwirksam; Ferntrauungen sind allenfalls in Notsituationen anzuerkennen. Zur Erteilung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen vor der Eheschließung vgl. Nummer 30.0.

Lass Dich von Deiner ABH nicht ins Boxhorn jagen.
Das Grundgesetz hat immer noch einen höheren Stellenwert als die Meinung einer ABH.

Gruß

Uwe

(Paris wäre der schnellere Weg). :)

Verfasst: 12 Dez 2005, 01:30
von Anonymous
Hallo Uwe,
danke für die Antwort. Harz4 ist bei mir nicht. Kann meine Frau ernähren. Ein Nachweis darüber wurde auch nie verlangt. Solche Sache wie Paris ziehen wir im Moment nicht in Betracht, da wir uns im Recht fühlen und im Recht sind. Irgendwie glaube ich immer noch an die Rechtsstaatlichkeit, obwohl das Vertrauen täglich bröckelt. In einem anderen Forum habe ich von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gelesen, das besagt, das Ehegatten von Deutschen Staatangehörigen auch ohne Visum an der Schengen-Aussengrenze nicht zurückgewiesen werden dürfen. Hat jemand schonmal etwas davon gehört? Klingt mir zu simpel, um wahr zu sein!
Gruß
Moses

Verfasst: 12 Dez 2005, 01:42
von Anonymous
Hier ein interessanter Beitrag aus einem anderen Forum zur Diskusion. Hat jemand damit Erfahrungen?


Rechtsprechung:
Ein EU-Mitgliedstaat darf einen Drittstaatsangehörigen, der keinen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzt oder über kein Visum verfügt, nicht an der Grenze zurückweisen, wenn er mit einem EU-Bürger verheiratet ist und sowohl seine Identität als auch seine Ehe nachweisen kann und keine Anhaltspunkte für eine Gefahr für die öffentliche Ordnung , Sicherheit oder Gesundheit vorliegen, ein Mitgliedstaat darf einem Drittstaatsangehörigen , der mit einem EU-Bürger verheiratet ist und seine Identität nachweisen kann, nicht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verweigern und Massnahmen zu seiner Entfernung treffen, nur weil er illegal eingereist ist oder sein Visum abgelaufen ist.
Urteil vom 25.07.2002 – C-459/99 MRAX v. Belgien – 22 S., M2261
Siehe dazu:
http://www.asyl.net/Magazin/9_2002c.htm
oder kompletter Schriftsatz unter:
http://philcorner.de/Urteil%20EGH.htm

Ich habe BGS-Beamte an der deutsch-polnischen Grenze dazu befragt.
Dieses Urteil ist bekannt. Ein Beamter war sehr freundlich und erklärte dazu, Trauschein und alter Reisepass würden genügen (auch ohne Visum oder gültiger Aufenthaltserlaubnis). Das Passieren der ukrainisch-polnischen Grenze stellt kein Problem dar. Der polnische Kollege war auch anwesend und nickte. Der deutsche Beamte erklärte weiter: In diesem Fall käme ihre Frau ungehindert bis an die polnisch-deutsche Grenze. Der BGS würde ihr einen Stempel in den (auch alten ungültigen) Pass drücken, dieser ersetzt eine Einreisegenehmigung. Damit könnte auch sie weiter nach Deutschland einreisen!



Zitat Ende. Ist wie gesagt in einem anderen Forum gefunden und klingt mir zu schön um wahr zu sein!

Gruß Moses

Verfasst: 12 Dez 2005, 03:32
von CSB_Wolf
@ Uwe

Hallo Uwe,

das ist Theoretisch schon richtig was Du schreibst, aber die Praxis sieht aus sicht der ABH's leider nicht so aus, bzw. wird nicht so angewendet. Die Praxis der ABH's ist erst mal vertroesten, abwarten u.s.w., dass kennen wir ja alle :roll: Die werden erst munter wenn man einen Anwalt einschaltet, aber wie schon geschrieben, es muss ein guter Anwalt sein 8)

@ Moses

Das ist ein sehr interessanter Beitrag, an deiner Stelle, vorausgesetzt das dass alles der Wahrheit entspricht, wuerde ich es glatt darauf ankommen lassen und zusammen mit deiner Frau sofort nach Deutschland einreisen, lass sie nicht alleine Einreisen, dann wird sie bestimmt an der Grenze abgewimmelt, die haben ja fuer alles eine Ausrede.
Ich hab einen Kumpel bei der Bundespolizei ehemals BGS, den Frage ich Morgen mal wie das mit einer Einreise ohne Visum fur eine Ehefrau ist.

Gruss
Wolf