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Doppelte Staatsangehörigkeit für unsere Tochter
Verfasst: 01 Feb 2006, 20:49
von Anonymous
An alle deutsch-russischen Pärchen mit Kindern und alle anderen, die dazu was wissen!
Mein Mann und ich möchten in der nächsten Zeit mit unserer kleinen Tochter (erst wenige Wochen alt) nach Moskau umziehen. Mein Mann ist Russe, ich Deutsche, unsere Kleine hat bisher die deutsche Staatsangehörigkeit. Wir würden gerne für sie die doppelte Staatsbürgerschaft haben und möchten uns nun informieren, wie das in Russland gehandhabt wird, wie wir dabei vorgehen müssen. Hat jemand von Euch Erfahrung? Welche Dokumente brauchen wir, zu welchen Behörden müssen wir? Sonstige Tipps? Wir wären sehr, sehr dankbar für Eure Informationen! Vielen herzlichen Dank im Voraus!!!
Carolinka mit Familie
Empfehlung
Verfasst: 01 Feb 2006, 23:15
von werner
Ich denke, dass Du Deine Frage auf dieser Seite einstellen müsstest :
http://www.info4alien.de/
Dort befinden sich auch kompetente Leute von der Ausländerbehörde.
LG. Werner
Verfasst: 02 Feb 2006, 11:41
von Kultgrieche
Ausgangslage: Ich Deutscher, meine Ehefrau Russin, wir leben in D., sie ist bei russischen Generalkonsulat in Bonn registriert.
Unser Sohn ist in D. zur Welt gekommen, dem haben wir direkt den deutschen Kinderausweis verpassen lassen, und danach haben wir ihm die russsiche Staatsbürgerschaft verschafft.
Was jetzt kommt, ist ohne jegliche Ironie!!!!
Die russsiche Staatsbürgerschaft haben wir in Bonn beim russischen Generalkonsulat erhalten. War total einfach. Die wollten nur unsere Heiratsurkunde, den Kinderausweis unseres Kleinen, seine Geburtsurkunde von einem russischen Notar beglaubigt (der Notar sitzt in Bonn 3 m neben dem Einbürgerungsbeamten) und paar Formulare ausgefüllt, Geld bezahlt, fäddisch. In eineinhalb Stunden (inkl. Wartezeit) war der ganze Kram gegessen. Und die Beamten waren höflich und hilfsbereit im Konsulat!!!!
Mein Tip: Erledigt es beim Konsulat in Deutschland. Das geht aber nur, wenn der russsiche Staatsbürger dort registriert ist. Ist er es nicht, existiert er auch nicht für das Konsulat und muss den Papierkram in Russland erledigen.
Zum Nachlesen:
http://www.bonn.russische-botschaft.de/Citz_R.htm
Verfasst: 02 Feb 2006, 12:28
von Dietrich
Wie wollt ihr denn mit eurem Kind einreisen, ohne dass es die russische Staatsburgerschaft besitzt? Dann muesst ihr naemlich ein Visum fuer euer Kind haben.
Bei uns war es im Prinzip genau umgekehrt zu dem Fall von Kultgrieche. Obwohl wir hier in Russland sind und unser Kind eine russische Geburtsurkunde hat, dauerte die "deutsche Staatsbuergerschaft" im Konsulat ungefaehr 1 Stunde.
Die russische hat sie immer noch nicht, da wir dazu erst eine notariell beglaubigte Einverstaendniserklaerung meinerseits anfertigen mussten, dass ich nichts dagegen habe und dann musste das Kind natuerlich registriert werden, und und und....
Wie plant ihr das denn genau? Eventuell koennte sich dein Mann mal mit meiner Frau am Telefon unterhalten....
Dietrich
Verfasst: 02 Feb 2006, 12:35
von Kultgrieche
Dietrich hat geschrieben:Die russische hat sie immer noch nicht, da wir dazu erst eine notariell beglaubigte Einverstaendniserklaerung meinerseits anfertigen mussten, dass ich nichts dagegen habe
Beim russischen Konsulat musste ich nur ein russsiches Einverständniserklärungs-Formular in Anwesenheit des Einbürgerungs-Beamten unterschreiben. Das war's. Ein Pendant musste meine Ehefrau auch beim deutschen Einwohnermeldeamt unterschreiben, damit unser Sohn den deustchen kinderausweis erhält. Wie gesagt, hier in Deutschland war es total einfach. Jetzt ist unser Kleiner als Resultat im russischen Pass meiner Ehefrau eingetragen.
Verfasst: 02 Feb 2006, 13:07
von Oletsch
Kultgrieche hat geschrieben:
Mein Tip: Erledigt es beim Konsulat in Deutschland. Das geht aber nur, wenn der russsiche Staatsbürger dort registriert ist. Ist er es nicht, existiert er auch nicht für das Konsulat und muss den Papierkram in Russland erledigen.
Stimmt nicht wirklich! Ich bin russisch und beim Konsulat
nicht registriert; trotzdem konnten wir unseren Sohn dort in meinen Reisepaß eintragen lassen. Das geht natürlich, wenn man eine Aufenthaltserlaubnis für DE hat und eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt.
Gruß
Oletsch
Doppelte Staatsangehörigkeit und Wehrdienst
Verfasst: 02 Feb 2006, 20:54
von Magdeburg-Moskva
Kultgrieche hat geschrieben:Unser Sohn ist in D. zur Welt gekommen, dem haben wir direkt den deutschen Kinderausweis verpassen lassen, und danach haben wir ihm die russsiche Staatsbürgerschaft verschafft.
Bist du männlicher Bürger dieses Landes, so diene diesem, lass dir für das Land den Kopp wegschießen...
Jetzt mal ernsthaft: Wie verhält es sich mit dem Wehrdienst (Ersatzdienst) bei doppelter Staatsbürgerschaft? Welchem Land muss derjenige dienen oder überhaupt?! Weiß jemand etwas dazu?
Ohne Meldung - Rühren - Antworten verfassen :-)
Kampfzivi M.-M. :-)
Verfasst: 03 Feb 2006, 10:18
von Kultgrieche
Und bist Du Zivildienstleistender, läßt du dir im V-fall beim Minenausbuddeln die Hände wegsprengen...
Zur Frage: Mein Sohn, der die russische und die deutsche Staatsbürgerschaft beseitzt, ist auf jeden Fall in Deutschland wehrdientspflichtig (nach heutiger Gesetzeslage). Ein evtl. abgeleisteter Wehrdienst aus Russland wird nicht auf den Wehdienst in Deutschland angerechet, da es sich um einen Dienst in einem nicht-befreundeten Staat handelt. Befreundete Staaten sind NATO-staaten. Also wird z.B. ein in Österreich absolvierter Wehdienst auch nicht auf den deutschen Wehrdienst angerechnet.
Umgekehert nehme ich stark an, dass es die Russen einen Dreck interessiert, wo du mal gedient hast. Ich vermute mal glatt, mein Sohn muss theoretisch in beiden Ländern seinen Wehrdienst abolvieren.
Doch ehe er in diesen psychopathischen Verein "russische Armee" eintritt, sich eine Lagerfrisur verpassen lässt und irgendwo im Kaukasus verheizt wird, spüle ich seinen russischen Pass das Klo runter.
Und mein Sohn soll seine Genitalien, Hände und Beine behalten, also ist nix mit russischer Armee (notfalls reist er im "wehrdienstfähigen Alter" nicht mehr nach Russland).
Verfasst: 03 Feb 2006, 10:28
von Dietrich
Karsten Packeiser hat geschrieben:
Wenn ich mich nicht täusche, ist es doch so, dass die Kinder deutsch-russischer Eltern die beiden Staatsangehörigkeiten nicht beantragen müssen, sondern sie schon mit der Geburt beide automatisch erworben haben.
Was nuetzt dir die Staatsangehoerigkeit ohne Pass der das beweist?
Ausserdem hat meine Frau gelacht als ich ihr genau den gleichen Satz sagte. "Bist du dir da bei unseren Buerokraten so sicher?" hat sie gefragt. Was sollte ich da entgegnen? "Dann gehen wir vors Gericht!".... Guter Witz!
Karsten Packeiser hat geschrieben:Beantragt werden muss allenfalls ein Pass bzw. der Eintrag in den Elternpass/ Inlandspass. Das alles ist übrigens auch in Russland nicht so kompliziert, wie man es nach dem Lesen des obigen Beitrags vermuten könnte.
Stimme, die Eintragung in den Inlandspass haetten wir auch selber machen koennen. Einfach mit Kuli den Namen eingetragen, kein Stempel, keine Unterschrift, garnichts!
Was die Registrierung und den Pass fuer das Kind betrifft, hast du die ueblichen Probleme, die Russen immer bei solchen Sachen haben (Zustaendigkeiten der Aemter, Oeffnungszeiten der Sperbank, Ueberfuellung bei den Notaren, etc...).
Bin ja mal gespannt ob wir nachweisen muessen, dass unsere Tochter (7 Monate) noch nicht in irgendwelchen Bereichen beschaeftigt war, die einer Geheimhaltung unterliegen :-)