Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 21 Mär 2006, 10:54
Hallo,
in kürze werde ich (deutscher Staatsbürger) meine Verlobte aus St. Petersburg (russische Staatsangehörige) heiraten.
Sie ist inzwischen auch schon in Deutschland (ach ja, wir werden in Deutschland heiraten), wir haben alle Vorbereitungen für die Hochzeit erledigt und auch ihren neuen Wohnsitz bei der Behörde angemeldet. Wir dachten eigentlich, alle Schwierigkeiten bewältigt zu haben.
Böse überrascht wurden wir dann allerdings auf dem russischen Generalkonsulat in München, wo sie uns mitteilten, daß meine Verlobte nach der Hochzeit nach St. Petersburg reisen müsse, um dort ihren nationalen und internationalen Pass auf den neuen Familiennamen ändern (bzw. erneuern) zu lassen. (EVENTUELL könne der internationale Pass aufgrund des geänderten nationalen Passes im Generalkonsulat geändert werden, was uns allderings nicht viel hilft.)
Mit einer St. Petersburg Reise hatten wir nun gar nicht gerechnet, wozu ja noch die lange Dauer für das Ausstellen der neuen Pässe miteinzubeziehen ist, was auch die Erledigung in einem gemeinsamen Urlaub unmöglich macht. Ihr alter internationaler Pass gilt auch nur bis Mitte nächsten Jahres, so daß das Problem auch ohne Namensänderung nur aufgeschoben wäre.
Auch mit ihrem Visa gäbe es dann einiges zu beachten (was dann aber wohl mit der Ausländerbehörde zu klären wäre). Ein ungutes Gefühl wäre da wohl auch immer mit im Spiel.
Die erste Frage im Generalkonsulat war, ob meine Verlobte noch in St. Petersburg registriert ist, was leider der Fall ist. Daraufhin dann die Antwort, daß wir da hin müßten.
Jetzt stellt sich die Frage, was können wir tun:
1. Wenn sie in St. Petersburg abgemeldet wäre (einen angemeldeten festen Wohnsitz hat sie ja in Deutschland), könnte dann alles über das Generalkonsulat (d.h. ohne Russlandreise) erledigt werden?
2. Ist es möglich, über das Generalkonsulat die Abmeldung zu machen?
3. Falls 2. nicht möglich ist, wie wäre die Abmeldung sonst einfach zu realisieren, d.h. über den Postweg oder Verwandte oder sonstiges?
4. Was hat so eine Abmeldung für weitere Folgen? Verliert sie hierdurch irgendwelche Rechte in Russland, die für uns sinnvoll wären?
Wie können wir die Namensänderung (bzw. die Passänderung, die ja so oder so bald notwendig ist) ohne teure Reisen machen.
(Wir können weder das Generalkonsulat in München, noch die Botschaft in Berlin telephonisch erreichen und auf EMails bekamen wir auch keine Antworten, was ich allerdings auch nicht erwartet hatte, obwohl auf der Internetpage der Botschaft positiv "wir lesen alle Briefe sorgfältig und beachten sie ..." zu lesen ist.)
Vielen Dank schon mal im Voraus.
in kürze werde ich (deutscher Staatsbürger) meine Verlobte aus St. Petersburg (russische Staatsangehörige) heiraten.
Sie ist inzwischen auch schon in Deutschland (ach ja, wir werden in Deutschland heiraten), wir haben alle Vorbereitungen für die Hochzeit erledigt und auch ihren neuen Wohnsitz bei der Behörde angemeldet. Wir dachten eigentlich, alle Schwierigkeiten bewältigt zu haben.
Böse überrascht wurden wir dann allerdings auf dem russischen Generalkonsulat in München, wo sie uns mitteilten, daß meine Verlobte nach der Hochzeit nach St. Petersburg reisen müsse, um dort ihren nationalen und internationalen Pass auf den neuen Familiennamen ändern (bzw. erneuern) zu lassen. (EVENTUELL könne der internationale Pass aufgrund des geänderten nationalen Passes im Generalkonsulat geändert werden, was uns allderings nicht viel hilft.)
Mit einer St. Petersburg Reise hatten wir nun gar nicht gerechnet, wozu ja noch die lange Dauer für das Ausstellen der neuen Pässe miteinzubeziehen ist, was auch die Erledigung in einem gemeinsamen Urlaub unmöglich macht. Ihr alter internationaler Pass gilt auch nur bis Mitte nächsten Jahres, so daß das Problem auch ohne Namensänderung nur aufgeschoben wäre.
Auch mit ihrem Visa gäbe es dann einiges zu beachten (was dann aber wohl mit der Ausländerbehörde zu klären wäre). Ein ungutes Gefühl wäre da wohl auch immer mit im Spiel.
Die erste Frage im Generalkonsulat war, ob meine Verlobte noch in St. Petersburg registriert ist, was leider der Fall ist. Daraufhin dann die Antwort, daß wir da hin müßten.
Jetzt stellt sich die Frage, was können wir tun:
1. Wenn sie in St. Petersburg abgemeldet wäre (einen angemeldeten festen Wohnsitz hat sie ja in Deutschland), könnte dann alles über das Generalkonsulat (d.h. ohne Russlandreise) erledigt werden?
2. Ist es möglich, über das Generalkonsulat die Abmeldung zu machen?
3. Falls 2. nicht möglich ist, wie wäre die Abmeldung sonst einfach zu realisieren, d.h. über den Postweg oder Verwandte oder sonstiges?
4. Was hat so eine Abmeldung für weitere Folgen? Verliert sie hierdurch irgendwelche Rechte in Russland, die für uns sinnvoll wären?
Wie können wir die Namensänderung (bzw. die Passänderung, die ja so oder so bald notwendig ist) ohne teure Reisen machen.
(Wir können weder das Generalkonsulat in München, noch die Botschaft in Berlin telephonisch erreichen und auf EMails bekamen wir auch keine Antworten, was ich allerdings auch nicht erwartet hatte, obwohl auf der Internetpage der Botschaft positiv "wir lesen alle Briefe sorgfältig und beachten sie ..." zu lesen ist.)
Vielen Dank schon mal im Voraus.