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Aufenthaltsgenehmiegung und Schengener Staaten
Verfasst: 07 Mai 2006, 15:22
von Anonymous
hallo bin zwar neu hier,aber nich ganz neu in der materie.
hab aber trotzdem mal ne frage.
meine frau ist weissrussin und hat eine 3 jahre aufenthaltsgenehmiegung bekommen.
kann mir jemand sagen ob man damit nur in die schengener länder, wie mit dem normalen visa oder auch woanderst hin kann?
mfg zwerg

Verfasst: 07 Mai 2006, 18:34
von CSB_Wolf
Hallo ZWERG,
also mit der Aufenthaltsbewilligung für Deutschland, kann sie zum Beispiel auch problemlos in die Schweiz Reisen ohne Visum, wie es sich sonst verhält, kann ich leider nicht sagen.
Gruss
Wolf
Verfasst: 07 Mai 2006, 19:48
von Anonymous
danke das hört sich ja schon mal gut an.

Verfasst: 08 Mai 2006, 09:01
von Sibirier
Oh! Hat sich das geändert?
Bis vor 3 Jahren galt die Aufenthaltsgenehmigung nur für Deutschland!!!
Es ist anders als ein Visum. Ein Visum wird für die Schengener Staaten von dem jeweiligen Mitgliedsland ausgestellt. Eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland galt damals nur für Deutschland. Wollte man nach Frankreich usw. reisen, musste man ein Visum beantragen!
Aber vielleicht hat sich die EU inzwischen anders überlegt. Ich würde mich jedenfalls genau erkundigen!
Verfasst: 08 Mai 2006, 11:59
von CSB_Wolf
Hallo Sibirier,
also für die Schweiz gilt dass. Meine Frau braucht kein Visum mehr für die Schweiz, da reicht die Aufenthaltsbewilligung.
Gruss
Wolf
Verfasst: 08 Mai 2006, 16:05
von Sibirier
Interessant. Was steht den in der Aufenthaltsbewilligung nun? Früher stand drin, gilt nur für den Aufenthalt in der BR Deutschland....
Verfasst: 08 Mai 2006, 16:24
von Xottabych
Hallo Ihr Lieben,
ich habe vor kurzem selber nachschauen muessen, wie die Einreisebestimmungen sind. Hier ein amtlicher Link:
http://www.eda.admin.ch/germany_all/de/ ... entry.html
Also: Scheint in diesem Falle kein Problem zu sein (auch wenn es fuer den von Zwerg aufgefuehrten Titel "Aufenthalts
genehmigung" nicht zutrifft - ich denke, da liegt wohl nur ein falscher Terminus vor?).
Problematischer scheints zu sein fuer Inhaber eines Schengen-Visums:
http://www.eda.admin.ch/germany_all/de/ ... entry.html
"Das Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einreise in die Schweiz !"
Soweit ich weiss, wird sich das erst in ca. Anfang 2007 aendern...
Verfasst: 08 Mai 2006, 18:30
von Sibirier
Hier ein Link, das eine dt. Aufenthaltsgenehmigung nicht gleich einer EU-Aufenthaltsgenehmigung ist!!!
http://www.123recht.net/article.asp?a=215&p=3
Verfasst: 09 Mai 2006, 11:03
von Kultgrieche
Hallo ZWERG, mal von Wiesbadener zu Wiesbadener:
Deine Frau kommt mit einer deutschen AE visafrei in folgende Länder:
- Alle Schengener Staaten incl. Norwegen und Island
- Schweiz
- Malta
- Slowenien
- Polen und Tschechien (für die Dauer von 5 Tagen zu Transitzwecken)
- für die Republik Irland braucht sie zwar ein Visum, das gibt es aber für sie als Ehegattin eines EU-Bürgers kostenfrei, außerdem kann der Papierkram zur Beantragung des Visums per Post erfolgen. Ist echt easy, haben es auch mal gemacht.
Die restlichen EU-Neulinge sind geistig noch im vorgestern und lassen deine Frau wg. Visum persönlich antanzen. Und die Briten sind raffigierig und lassen sich das Visum einiges kosten (persönliches Erscheinen ist glaube ich auch notwendig).
Verfasst: 09 Mai 2006, 12:58
von Oletsch
Kultgrieche hat geschrieben:Und die Briten sind raffigierig und lassen sich das Visum einiges kosten (persönliches Erscheinen ist glaube ich auch notwendig).
kleine Korrektur: persöniches Erscheinen ist nicht notwendig. Jedenfalls war es so vo 3 Jahren - man schickt den Visumantrag mit Pass zum britischen Konsulat in Düsseldorf und bekommt schnell ein Visum. Dass sie unverschämt teuer sind, stimmt leider. die arme Englander müssen irgendwie ihr Brot verdienen.
Ich bin auch der Meinung, dass eine deutsche AE für die Einreise in die Schengener Staaten reicht, bin selbst mit einer AE nach Frankreich, Spanien und Italien gereist, überall kein Problem.
Gruß
Oletsch