Eheschliessung mit einer Russin, wenn man in Russland wohnt.
Verfasst: 27 Jun 2006, 17:24
Nun ich weiß nicht, wen es interessiert, oder ob es überhaupt jemand interessiert (wenn nicht, können die Admi's löschen):
Ich bin 2002 mit Eheschließung nach Russland gezogen, weil meine Ex nicht nach Deutschland konnte (fehlende Bescheinigung des Kindvaters).
Habe (wegen Übergangszeit) sofort Vid na Schitelstvo (Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre) erhalten.
Nach 2 Jahren ging die Ehe in die Brüche (möchte nicht kommentieren, warum, da es nur einseitig wäre).
Scheidung beim russischen Gericht beantragt und Urteilsspruch im August 2005, rechtskräftig Anfang September 2005.
Neue Partnerin kennengelernt. Ebenfalls wie ich geschieden.
Wunsch: Heirat!
Damit begann der ganze Schlamassel......
Beim Standesamt in Moskau in der Region Tuschino nachgefragt. Diese sind für uns nicht zuständig, da ich Ausländer bin.
Erhalten Telefonnummer und Adresse für das Standesamt (Nr. 4 glaube ich) in Savolovskaja-Region. Dieses ist zuständig für Ausländer.
Dorthin.
Einfache Auskunft: Meine Verlobte benötigt nur die Scheidungsurkunde und Personalausweis. Ich brauche nur Vid na Shitelstvo und Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille.
Jetzt fing das Theater an......
Woher Ehefähigkeitszeugnis? Ich bin in DE nicht mehr gemeldet. Zuständigt das Standesamt, wo man zuletzt gemeldet war...
OK. Anrufe und Emails an das Standesamt....
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis benötigen wir. (Zitat):
1. Kopie Ihres Ausweises
2. Wohnsitzbescheinigung mit Übersetzung
3. Kopie Ihrer Scheidungsurkunde mit Apostille und Übersetzung
4. Entscheidung des dt. Gerichtes über Anerkennung der Ehescheidung im Ausland
4. Kopie des Ausweises ihrer Verlobten (alle Seiten) mit Übersetzung in not. begl. Form.
5. Kopie der Scheidungsurkunde mit Apostille und Übersetzung ihrer Frau
6. Entscheidung des dt. Gerichtes über Anerkennung der Ehescheidung im Ausland
7. Wohnsitzbescheinigung mit Übersetzung
8. Kopie des Reisepasses mit Übersetzung in not. begl. Form
9. Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung
So, das war's erst einmal.
Dann kamen Fragen:
Welches dt. Gericht entscheidet über die Ehescheidung im Ausland?
Wenn man in Ausland lebt, die Senatsverwaltung für Justzi in Berlin. Antragsformular kann man downloaden: http://www.berlin.de/senjust
Also Anträge ausgefüllt, Kopie Ausweis, Scheidungsurkunden mit Apostillen und Übersetzung beigelegt. Richterliche Entscheidung in Russland wird normalerweise nicht ausgehändigt, nur Bescheinigung für Standesamt zum Ausstellen der Scheidungsurkunden. Verdienstbescheinigungen. Termin bei der dt. Botschaft wegen Unterschriftsbeglaubigungen beantragt, Hin, Unterschriften beglaubigen lassen: Kosten: Für mich: rd. 500 Rubel, für meine Verlobte rd. 800 Rubel...
Abgeschickt. Innerhalb 2 Wochen erhielt meine Verlobe die Antwort: Sie als Russin waren mit einem Russen verheiratet, es liegt eine Heimatentscheidung vor, über deren Anerkennung die dt. Behörde selbst befinden kannn (Dienstanweisung § 159 Abs. 2 für Standesbeamten).
Diese zum Standesamt per Email geschickt.
Antwort: Ja, das ist richtig. Deswegen benötigen wir nunmehr auch das Scheidungsurteil mit Apostille und Übersetzung....
Von mir wollte die Senatsverwaltung ebenfalls das Scheidungsurteil mit Übersetzung (ohne Apostille!!!!). Nun beim Gericht angerufen, ja können Sie haben, am Montag (vollständige oder kure Version?) Gesagt, vollständig. Am Montag dort hin, war alles schon fertig! Brauchte nur noch den Empfang zu quittieren und ab! Dickes Lob!!!!
Übersetzen lassen und nach DE geschickt. 2 Wochen später. Gebührenbescheid: 180 EUR. Bezahlt und weitere 2 Wochen später erhielt meine Schwester (ich hatte Vollmacht erteilt) endlich die Entscheidung...
Scheidungsurteil meiner Verlobten..... Sie ist zum Gericht gegangen (Scheidung liegt rd. 10 Jahre zurück...). Das Archiv konnte die Mappe nicht finden...... Gab ihr alle Akten mit Buchstaben "K" und sie sollte die Mappe suchen..... (weil die Angestellten dafür keine Zeit hatten!). Sie hat sie Gott sei Dank gefunden). Kopie des Urteils erstellt, zuständiger Richter war nicht im Haus. Da aber die Archivangestellte dankbar war, das sie nicht suchen mussten, hat sie es bei einem anderen Richter versucht und die Unterschrift erhalten.
Wo bekommen wir die Apostille auf dieses Urteil? Im Gericht konnte man uns keine Auskunft erteilen. Auch mein Gericht konnte keine Angaben machen. Übersetzungsbüro angefragt. Dieses rief Notar an, dieser sagte dann das Ministerium in der Region Tulskaja ist dafür zuständig.
Morgen werde ich dorthin fahren....
Fortsetzung folgt.....wenn es nicht zu langweilig ist......
Ich bin gespannt, ob wir es noch schaffen, dieses Jahr zu heiraten....
Ich bin 2002 mit Eheschließung nach Russland gezogen, weil meine Ex nicht nach Deutschland konnte (fehlende Bescheinigung des Kindvaters).
Habe (wegen Übergangszeit) sofort Vid na Schitelstvo (Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre) erhalten.
Nach 2 Jahren ging die Ehe in die Brüche (möchte nicht kommentieren, warum, da es nur einseitig wäre).
Scheidung beim russischen Gericht beantragt und Urteilsspruch im August 2005, rechtskräftig Anfang September 2005.
Neue Partnerin kennengelernt. Ebenfalls wie ich geschieden.
Wunsch: Heirat!
Damit begann der ganze Schlamassel......
Beim Standesamt in Moskau in der Region Tuschino nachgefragt. Diese sind für uns nicht zuständig, da ich Ausländer bin.
Erhalten Telefonnummer und Adresse für das Standesamt (Nr. 4 glaube ich) in Savolovskaja-Region. Dieses ist zuständig für Ausländer.
Dorthin.
Einfache Auskunft: Meine Verlobte benötigt nur die Scheidungsurkunde und Personalausweis. Ich brauche nur Vid na Shitelstvo und Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille.
Jetzt fing das Theater an......
Woher Ehefähigkeitszeugnis? Ich bin in DE nicht mehr gemeldet. Zuständigt das Standesamt, wo man zuletzt gemeldet war...
OK. Anrufe und Emails an das Standesamt....
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis benötigen wir. (Zitat):
1. Kopie Ihres Ausweises
2. Wohnsitzbescheinigung mit Übersetzung
3. Kopie Ihrer Scheidungsurkunde mit Apostille und Übersetzung
4. Entscheidung des dt. Gerichtes über Anerkennung der Ehescheidung im Ausland
4. Kopie des Ausweises ihrer Verlobten (alle Seiten) mit Übersetzung in not. begl. Form.
5. Kopie der Scheidungsurkunde mit Apostille und Übersetzung ihrer Frau
6. Entscheidung des dt. Gerichtes über Anerkennung der Ehescheidung im Ausland
7. Wohnsitzbescheinigung mit Übersetzung
8. Kopie des Reisepasses mit Übersetzung in not. begl. Form
9. Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung
So, das war's erst einmal.
Dann kamen Fragen:
Welches dt. Gericht entscheidet über die Ehescheidung im Ausland?
Wenn man in Ausland lebt, die Senatsverwaltung für Justzi in Berlin. Antragsformular kann man downloaden: http://www.berlin.de/senjust
Also Anträge ausgefüllt, Kopie Ausweis, Scheidungsurkunden mit Apostillen und Übersetzung beigelegt. Richterliche Entscheidung in Russland wird normalerweise nicht ausgehändigt, nur Bescheinigung für Standesamt zum Ausstellen der Scheidungsurkunden. Verdienstbescheinigungen. Termin bei der dt. Botschaft wegen Unterschriftsbeglaubigungen beantragt, Hin, Unterschriften beglaubigen lassen: Kosten: Für mich: rd. 500 Rubel, für meine Verlobte rd. 800 Rubel...
Abgeschickt. Innerhalb 2 Wochen erhielt meine Verlobe die Antwort: Sie als Russin waren mit einem Russen verheiratet, es liegt eine Heimatentscheidung vor, über deren Anerkennung die dt. Behörde selbst befinden kannn (Dienstanweisung § 159 Abs. 2 für Standesbeamten).
Diese zum Standesamt per Email geschickt.
Antwort: Ja, das ist richtig. Deswegen benötigen wir nunmehr auch das Scheidungsurteil mit Apostille und Übersetzung....
Von mir wollte die Senatsverwaltung ebenfalls das Scheidungsurteil mit Übersetzung (ohne Apostille!!!!). Nun beim Gericht angerufen, ja können Sie haben, am Montag (vollständige oder kure Version?) Gesagt, vollständig. Am Montag dort hin, war alles schon fertig! Brauchte nur noch den Empfang zu quittieren und ab! Dickes Lob!!!!
Übersetzen lassen und nach DE geschickt. 2 Wochen später. Gebührenbescheid: 180 EUR. Bezahlt und weitere 2 Wochen später erhielt meine Schwester (ich hatte Vollmacht erteilt) endlich die Entscheidung...
Scheidungsurteil meiner Verlobten..... Sie ist zum Gericht gegangen (Scheidung liegt rd. 10 Jahre zurück...). Das Archiv konnte die Mappe nicht finden...... Gab ihr alle Akten mit Buchstaben "K" und sie sollte die Mappe suchen..... (weil die Angestellten dafür keine Zeit hatten!). Sie hat sie Gott sei Dank gefunden). Kopie des Urteils erstellt, zuständiger Richter war nicht im Haus. Da aber die Archivangestellte dankbar war, das sie nicht suchen mussten, hat sie es bei einem anderen Richter versucht und die Unterschrift erhalten.
Wo bekommen wir die Apostille auf dieses Urteil? Im Gericht konnte man uns keine Auskunft erteilen. Auch mein Gericht konnte keine Angaben machen. Übersetzungsbüro angefragt. Dieses rief Notar an, dieser sagte dann das Ministerium in der Region Tulskaja ist dafür zuständig.
Morgen werde ich dorthin fahren....
Fortsetzung folgt.....wenn es nicht zu langweilig ist......
Ich bin gespannt, ob wir es noch schaffen, dieses Jahr zu heiraten....