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Eheschliessung mit einer Russin, wenn man in Russland wohnt.

Verfasst: 27 Jun 2006, 17:24
von Sibirier
Nun ich weiß nicht, wen es interessiert, oder ob es überhaupt jemand interessiert (wenn nicht, können die Admi's löschen):

Ich bin 2002 mit Eheschließung nach Russland gezogen, weil meine Ex nicht nach Deutschland konnte (fehlende Bescheinigung des Kindvaters).

Habe (wegen Übergangszeit) sofort Vid na Schitelstvo (Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre) erhalten.

Nach 2 Jahren ging die Ehe in die Brüche (möchte nicht kommentieren, warum, da es nur einseitig wäre).

Scheidung beim russischen Gericht beantragt und Urteilsspruch im August 2005, rechtskräftig Anfang September 2005.

Neue Partnerin kennengelernt. Ebenfalls wie ich geschieden.

Wunsch: Heirat!

Damit begann der ganze Schlamassel......

Beim Standesamt in Moskau in der Region Tuschino nachgefragt. Diese sind für uns nicht zuständig, da ich Ausländer bin.

Erhalten Telefonnummer und Adresse für das Standesamt (Nr. 4 glaube ich) in Savolovskaja-Region. Dieses ist zuständig für Ausländer.

Dorthin.

Einfache Auskunft: Meine Verlobte benötigt nur die Scheidungsurkunde und Personalausweis. Ich brauche nur Vid na Shitelstvo und Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille.

Jetzt fing das Theater an......

Woher Ehefähigkeitszeugnis? Ich bin in DE nicht mehr gemeldet. Zuständigt das Standesamt, wo man zuletzt gemeldet war...

OK. Anrufe und Emails an das Standesamt....

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis benötigen wir. (Zitat):

1. Kopie Ihres Ausweises
2. Wohnsitzbescheinigung mit Übersetzung
3. Kopie Ihrer Scheidungsurkunde mit Apostille und Übersetzung
4. Entscheidung des dt. Gerichtes über Anerkennung der Ehescheidung im Ausland
4. Kopie des Ausweises ihrer Verlobten (alle Seiten) mit Übersetzung in not. begl. Form.
5. Kopie der Scheidungsurkunde mit Apostille und Übersetzung ihrer Frau
6. Entscheidung des dt. Gerichtes über Anerkennung der Ehescheidung im Ausland
7. Wohnsitzbescheinigung mit Übersetzung
8. Kopie des Reisepasses mit Übersetzung in not. begl. Form
9. Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung

So, das war's erst einmal.

Dann kamen Fragen:
Welches dt. Gericht entscheidet über die Ehescheidung im Ausland?
Wenn man in Ausland lebt, die Senatsverwaltung für Justzi in Berlin. Antragsformular kann man downloaden: http://www.berlin.de/senjust

Also Anträge ausgefüllt, Kopie Ausweis, Scheidungsurkunden mit Apostillen und Übersetzung beigelegt. Richterliche Entscheidung in Russland wird normalerweise nicht ausgehändigt, nur Bescheinigung für Standesamt zum Ausstellen der Scheidungsurkunden. Verdienstbescheinigungen. Termin bei der dt. Botschaft wegen Unterschriftsbeglaubigungen beantragt, Hin, Unterschriften beglaubigen lassen: Kosten: Für mich: rd. 500 Rubel, für meine Verlobte rd. 800 Rubel...

Abgeschickt. Innerhalb 2 Wochen erhielt meine Verlobe die Antwort: Sie als Russin waren mit einem Russen verheiratet, es liegt eine Heimatentscheidung vor, über deren Anerkennung die dt. Behörde selbst befinden kannn (Dienstanweisung § 159 Abs. 2 für Standesbeamten).

Diese zum Standesamt per Email geschickt.

Antwort: Ja, das ist richtig. Deswegen benötigen wir nunmehr auch das Scheidungsurteil mit Apostille und Übersetzung....

Von mir wollte die Senatsverwaltung ebenfalls das Scheidungsurteil mit Übersetzung (ohne Apostille!!!!). Nun beim Gericht angerufen, ja können Sie haben, am Montag (vollständige oder kure Version?) Gesagt, vollständig. Am Montag dort hin, war alles schon fertig! Brauchte nur noch den Empfang zu quittieren und ab! Dickes Lob!!!!

Übersetzen lassen und nach DE geschickt. 2 Wochen später. Gebührenbescheid: 180 EUR. Bezahlt und weitere 2 Wochen später erhielt meine Schwester (ich hatte Vollmacht erteilt) endlich die Entscheidung...

Scheidungsurteil meiner Verlobten..... Sie ist zum Gericht gegangen (Scheidung liegt rd. 10 Jahre zurück...). Das Archiv konnte die Mappe nicht finden...... Gab ihr alle Akten mit Buchstaben "K" und sie sollte die Mappe suchen..... (weil die Angestellten dafür keine Zeit hatten!). Sie hat sie Gott sei Dank gefunden). Kopie des Urteils erstellt, zuständiger Richter war nicht im Haus. Da aber die Archivangestellte dankbar war, das sie nicht suchen mussten, hat sie es bei einem anderen Richter versucht und die Unterschrift erhalten.

Wo bekommen wir die Apostille auf dieses Urteil? Im Gericht konnte man uns keine Auskunft erteilen. Auch mein Gericht konnte keine Angaben machen. Übersetzungsbüro angefragt. Dieses rief Notar an, dieser sagte dann das Ministerium in der Region Tulskaja ist dafür zuständig.

Morgen werde ich dorthin fahren....

Fortsetzung folgt.....wenn es nicht zu langweilig ist......

Ich bin gespannt, ob wir es noch schaffen, dieses Jahr zu heiraten.... :?

Verfasst: 27 Jun 2006, 17:34
von Sibirier
hc_blacki hat geschrieben:Bist Du Heiratsgeil oder warum schon wieder der ganze Streß?
No comment... :D

Verfasst: 27 Jun 2006, 17:44
von Dietrich
hc_blacki hat geschrieben:Ja warum? Ok wenn Ihr nach DE wollt, logisch. Aber einfach nur so.
Du hast sein erstes Posting nicht richtig gelesen...
Ich bin 2002 mit Eheschließung nach Russland gezogen, weil meine Ex nicht nach Deutschland konnte (fehlende Bescheinigung des Kindvaters).

Habe (wegen Übergangszeit) sofort Vid na Schitelstvo (Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre) erhalten.
2002 + 5 = 2007

Comprende?

Verfasst: 27 Jun 2006, 17:47
von Sibirier
Oh nein, das ist es nun wirklich nicht....

Datum vid na Shitelstwo: Ende Januar 2008.....

Also genügend Zeit, um meine Meinung zu ändern.... :D

Wir leben nun seit 1,5 Jahren zusammen. Wir möchten gemeinsam "Nägel mit Köpfen" machen. Mehr nicht.....

Verfasst: 27 Jun 2006, 17:53
von manuchka
Sibirier, find ich sehr anständig. Ich halte, ehrlich gesagt, nix von einer wilden Ehe, wo jeder aus einem beliebigen Anlass dem anderen den Laufpass geben kann, ich bin für Verbindlichkeit in einer Beziehung.

Verfasst: 27 Jun 2006, 17:56
von Sibirier
An Admins:

Könnt Ihr bitte ab Antwort in die Kaffeebar verschieben.

Ich möchte nicht, das hier über meine Entscheidung oder sonstiges "vollgmüllt" wird....

Danke!

Es soll nur Informativ sein!

Verfasst: 27 Jun 2006, 21:47
von 7punkt
Mensch Sibirier....

Bemjtlejde Euch bejden und wuensch' Euch vom ganzen Herzen dass Jhr noch djeses Jahr (Ende Sommer jst gejle Zejt dazu :wink: ) hejratet. Und wenn Jhr schon sooo vjel dazu gemacht habt schaft Jhr dann den Rest ja auch :wink:

LG
7punct

Verfasst: 29 Jun 2006, 22:02
von Ragnar Schluchtmann
Die Muehen sind es wert.

Viel Glueck

Verfasst: 30 Jun 2006, 10:55
von Dietrich
Sibirier hat geschrieben:Oh nein, das ist es nun wirklich nicht....
Du hast doch mindestens 8 Punkte und kannst damit Spass verstehen, oder?
Also nicht aufregen!

Nein, ich kenne russische Frauen und da kommt es verdammt selten vor, dass man erstmal etliche Jahre zusammenlebt ohne zu heiraten.
Eine russische Frau will nach spaetestens 1 Jahr zusammenleben endlich gefragt werden. Sonst orientiert sie sich andersweitig....

Dietrich

Verfasst: 30 Jun 2006, 11:39
von werner
Das Verhalten vom Sibirier kann ich gut verstehen.
Wir haben uns schon zweimal in Moskau getroffen und er scheint
ein ehrlicher Kerl zu sein.
Ein deutscher " Exot ", der sich eine russische Frau sucht, den
gibt es schon seit dem Jahre 1652. Wer niemals in diesen
Genuss gekommen ist, soll doch hinter seinem deutschen Ofen
hockenbleiben. Jeder, wie er will... :wink:

LG. Werner...und alles Gute für Dich und Dein Mädchen !