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Grenzübertritt mit Wohnrecht
Verfasst: 30 Jun 2006, 11:31
von Zejtnot
Hallo,
ich habe in Russland ein zeitweises Wohnrecht (razreshenie na vremennoe prozhivanie). Entsprechend einem Abkommen zwischen Deutschland und Russland kann ich damit ohne Visum in Russland ein- und ausreisen sowie verweilen. Der Aufenthalt ist klar, ich habe im Moment kein Visum, bin aber in Novosibirsk. Für eine Ausreise will man mir nun einreden, dass ich ein Visum bräuchte.
Im OVIR in Novosibirsk kennt man die oben erwähnte Regelung nicht und meint sarkastisch: "Probieren Sie es doch an der Grenze. Wir zwingen Sie nicht, ein Aus- und Einreisevisum zu beantragen."
Wer hat Erfahrungen mit solch einem Wohnrecht gesammelt? Wer hat versucht, an den Flughäfen in Moskau (oder vielleicht auch Novosibirsk) ohne Visum aber mit Wohnrecht (Stempel im Pass) ein- und auszureisen?
Danke für alle Tipps.
Zejtnot Schott
Verfasst: 30 Jun 2006, 12:03
von Sibirier
Siehe Hinweis Dietrich.
Ohne Probleme ohne Visum Ein- und Ausreise möglich!
Lass Dir nichts anderes einreden!
Re: Grenzübertritt mit Wohnrecht
Verfasst: 30 Jun 2006, 12:10
von Dietrich
Zejtnot Schott hat geschrieben:
Wer hat Erfahrungen mit solch einem Wohnrecht gesammelt? Wer hat versucht, an den Flughäfen in Moskau (oder vielleicht auch Novosibirsk) ohne Visum aber mit Wohnrecht (Stempel im Pass) ein- und auszureisen?
Ich!
Ich bin vor 4 Wochen gerade erst von Moskau (Flughafen Domodedovo) aus in die Tuerkei geflogen.
Da ich ahnte was mich erwartet, hatte ich den Text des Abkommens (auf russisch) ausgedruckt dabei und als der Zollbeamte anfing in meinem Pass nach einem Visum zu suchen, habe ich es ihm unter die Nase gehalten. Er war trotzdem unschluessig und fing an, sich mit seinem Nachbarn zu beraten.
Da meine Frau schon durch war, gab ich ihr Zeichen und sie pfiff aus dem Buero in der Naehe schon mal die Vorgesetzte heran.
Diese klaerte dann den Zollbeamten auf, dass Buerger aus Deutschland, Italien und Polen kein Visum benoetigen, da es mit diesen Laendern entsprechende Abkommen gibt.
Das OVIR in Novosibirsk soll sich mal mit dem Glavnoe OVIR in Moskau in Verbindung setzen. Die haben mir vor einigen Monaten kein Visum ausstellen wollen, weil es eben dieses Abkommen gibt.
Ansonsten verweise ich auf den Thread
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?t=2597
Da sind auch links zu den Texten des Abkommens drin!
Dietrich
Danke!
Verfasst: 30 Jun 2006, 13:32
von Zejtnot
Vielen Dank fuer diesen ersten Einblick. Die ausgedruckte Version des Vertrages in Russisch, inklusive mit dem Gesetz, was den Vertrag ratifiziert, habe ich schon vorbereitet.
Für meine nächste Reise hätte ich im Notfall auch noch mein altes Multivisum.
Ich wollte vorrangig wissen, ob ich sicherheitshalber ein Schreiben von einem Juristen aufsetzen sollte, welches das Ganze noch einmal bestätigt.
Zejtnot
Nachtrag
Verfasst: 30 Jun 2006, 13:39
von Zejtnot
Habe mir noch einmal die Diskussion von 2004/2005 durchgelesen. Kann die Berichte dort bislang bestätigen.
Ich war heute in Novosibirsk im OVIR des Oblast. Dort hieß es dann: "Wir zwingen Sie ja nicht, ein Visum zu machen! Probieren sie es halt ohne, wenn sie denken, dass sie ein entsprechendes Gesetz gefunden hätten!"
Quasi kennt hier in der Provinz erst recht keiner das Gesetz. Da ich aber meist über Moskau ausreise, werde ich es wohl dennoch riskieren ...
Zejtnot
Verfasst: 30 Jun 2006, 23:42
von Uwe
Zejtnot,
ich lebe auch in Nowosibisk und erlebte das Gleiche auf der Miliz.
Das Abkommen war unbekannt und ich habe denen das mitgebracht.
Am Flughafen würde ich nichts riskieren. Ich bin zwar noch nicht geflogen, habe mir aber lieber als Joker ein Visum besorgt. Bei Flug das Abkommen vorzeigen und wenn die Diskussion zu lange dauert, das Visum als Joker ziehen.
Da Du ein Visum hast sehe ich nicht, was Du riskierst. Dein einziges Risko besteht in einem Zeitverlust.
Gruß
Uwe
Verfasst: 30 Jun 2006, 23:44
von Uwe
.... Dumm sind und ihre eigenen Gesetze nicht kennen...
Blacki,
das ist kein Gesetz sondern nur ein bilaterales Abkommen.
Verfasst: 01 Jul 2006, 00:35
von Paul
Uwe hat geschrieben:das ist kein Gesetz sondern nur ein bilaterales Abkommen.
Ich will ja nicht klugscheißen 8), muß aber Blacki recht geben:
Verfassung der RF von 1993 hat geschrieben:Art. 15
(4) Die allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des Völkerrechts und die völkerrechtlichen Verträge der Rußländischen Föderation sind Bestandteil ihres Rechtssystems. Legt ein völkerrechtlicher Vertrag der Rußländischen Föderation andere Regeln fest als die gesetzlich vorgesehenen, so werden die Regeln des völkerrechtlichen Vertrages angewandt.
Verfasst: 01 Jul 2006, 01:12
von Paul
hc_blacki hat geschrieben:Fakt ist das die jedesmal Glupschaugen bekommen und ich habe bestimmt schon über 20 mal damit die Grenze übertreten.
Dann sollten sie es langsam, aber sicher lernen.
Verfasst: 01 Jul 2006, 14:13
von Zeppelin
Paul hat geschrieben:hc_blacki hat geschrieben:Fakt ist das die jedesmal Glupschaugen bekommen und ich habe bestimmt schon über 20 mal damit die Grenze übertreten.
Dann sollten sie es langsam, aber sicher lernen.
Dein Wort in Gottes Ohr bzw. der russischen Behörden.