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Wahl der Staatsbürgerschaften bei dt.-russ. Ehen
Verfasst: 10 Jul 2006, 14:28
von Zeppelin
Liebe Forummler/-innen.
Ich möchte hier mal ein Thema zur Diskussion stellen, auf das es wohl kaum pauschale Antworten gibt, aber über kurz oder lang alle beschäftigt, die eine deutsch-russische Ehe führen oder erwären / planen: Wie geht man am besten mit der Frage um, welche Staatsangehörigkeiten man wählen sollte.
- a) Beide behalten die "eigene" Staatsangehörigkeit.
b) man entscheidet sich für die Staatsangehörigkeit des Staates, in dem man (voraussichtlich dauerhaft) lebt
Aufgegriffen habe ich das in einem deutschen Ausländerrechtsforum unter
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 50964674/0
sowie in einigen anderen Threads hier.
Eine Diskussion darüber ist es mir aber allemal wert, da hierbei die unterschiedlichsten Fallkonstellationen denkbar sind und die Entscheidung entsprechend beeinflussen werden.
Meine Position dazu ist zunächst folgende. Für meine tatarische Gattin (russ. Staatsangehörigkeit) gäbe es nur zwei gravierende Gründe, sich in Deutschland einbürgern zu lassen:
- a) Die Möglichkeit zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in D sowie die Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit mit hoheitlichen Aufgaben (als angehende Juristin ist das Thema für meine Gattin durchaus relevant.)
b) Die Vermeidung eventueller sozialversicherungsrechtlicher Nachteile.
Der Vorteil der Beibehaltung der russischen Staatsangehörigkeit und deutscher Niederlassungserlaubnis (= unbefristete Aufenthaltserlaubnis) besteht ganz klar in der uneingeschränkten Reisefreiheit zwischen D und RUS.
Allerdings hat sie sich bislang nicht (wie wohl eigentlich vorgeschrieben) in der RF abgemeldet, muss also alle Passangelegenheiten etc. in der RF regeln. Auf Dauer könnte das jedoch anhand der Stempel im Pass Probleme geben.
Würde sie sich jedoch aus der RF abmelden, müsste sie alles über das russ. Konsulat hier regeln, was natürlich extrem teuer ist und ewige Zeit kostet. (Das russ. Konsulat hier in Berlin ist leider nur als Katastrophe zu bezeichnen, die die schlimmsten Klischees über die russ. Administration zu einem wahrhaften Sinnbild macht.)
Frage also dazu: Was kann passieren, wenn man sich in der RF nicht abmeldet, weil man sich z.B. (trotz Ehe mit einem Deutschen) primär vorerst nur zum Zweck des Studiums für mehrere Jahre hauptsächlich in D aufhält? Hauptgrund für die Nichtabmeldung ist, sich den Weg für eine mögliche Beschäftigung nach dem Studium in der RF nicht zu verbauen / zu erschweren.
Und anders herum: Für den Fall, das man dauerhaft in die RF übersiedeln sollte, erscheint es mir trotz der relativ hohen Auflagen der RF für Daueraufenthalte von Ausländern nicht sehr sinnvoll, ggf. die Deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben.
Gibt es da einen ähnlichen Kompromiss, wie Deutschland ihn mit der sog. Niederlassungserlaubnis + Beibehaltung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft ermöglicht? Oder bleibt man dann als Ausländer auf ewig suspekt?
Ich würde mich also freuen zu erfahren, wie andere hier mit dem Thema für sich umgehen.
Grüße,
Zeppelin
Verfasst: 10 Jul 2006, 15:57
von Paul
Verehrter Forummeler Zeppelin

,
danke, daß Du dieses Thema aufgegriffen hast, welches mich zufällig (und aus anderen Gründen als Dich) in den letzten Tagen auch beschäftigt hat. Da sich meine Kenntnisse des dt. wie russ. Fremdenrechts jedoch leider in engen Grenzen halten und ich derzeit auch keinen persönlichen Anlaß dafür habe, möchte ich kurz - entgegen meinem Ruf als Normativist

- einige aus meiner Sicht grundlegende Fragen stellen.
Was bedeutet eine Staatsbürgerschaft für mich? Ist sie einfach ein beliebiger "Paß" oder vielmehr juristischer Ausdruck eines Komplexes namens Identität? (Hier fühlt sich sicher der Soziologe angesprochen.

)
Fühle ich mich in meinem Gastland so wohl, so heimisch, so integriert, daß ich zu diesem Volk dazugehören möchte? Spricht mich die
Kultur der Autochthonen an, beherrsche ich die Sprache?
Fühle ich mich dazugehörig (Stichwort: Staatsvolk als Schicksalsgemeinschaft)? Bin ich bereit, mir neu auferlegte Pflichten zu tragen? Dazu gehört etwa in den meisten Staaten für alle Männer - zumindest theoretisch - auch die Wehrpflicht (konkretisiert: wäre ich evtl. bereit, für Mütterchen Rußland nach Tschetschenien zu gehen?). Zu welchem Volk fühle ich mich so stark zugehörig, daß ich über die politische Entwicklung in Wahlen abstimmen möchte?
Schließlich: Welche (Grund-)Rechte habe ich in meinem Herkunftsland und welche würde ich in meinem Gastland erhalten? Was ist gleich/mehr/weniger? Auf welche bin ich bereit zu verzichten? (Die letzte Frage erhebt sich besonders für Deutsche aufgrund des in D - auch im Vergleich zu anderen EU-Staaten - sehr ausgefeilten Grundrechtsschutzes.)
VG Paul
Verfasst: 10 Jul 2006, 17:10
von Zeppelin
Hallo Paul,
was Du ansprichst, sind durchaus relevante Aspekte (allerdings nicht meine Person betreffend.)
Wenngleich ich mich weniger auf der normativen, als eher auf der analytisch descriptiven Frage befinde, kommt man über kurz oder lang nicht an der problematischen Grundfrage der Mehrstaatlichkeit vorbei.
Die moralingesalbte Holzkeule zweifelhafter Loyalität sollte man dabei m.E. besser in der Besenkammer lassen.
Anstatt dessen geht es nämlich eher um mangelhaft entwickeltes internationales Recht und ich sehe gar keinen Grund, sich zwanghaft für ein Entweder Oder entscheiden zu müssen, wie es in den ehemaligen Ostblockstaaten Gang und Gebe war: "Du hast von Geburt an unseren Staat, unsere Bildungs- und Sozialleistungen, unseren Schutz (bla bla bla) in Anspruch genommen und willst unserer Volkswirtschaft nun nicht zur Verfügung stehen?"
Aber der Soziologe sagt dazu nur, dass man sich nicht aussuchen kann, in welchem Staat man geboren wird und zwangsläufig dadurch auch in dessen "Eigentum" übergeht. Insbesondere, wenn ein Staat die Möglichkeit zur Sicherung der Existenzgrundlagen seiner Bürger nicht gewährleisten kann bzw. will und der Einzelne trotz aller Loyalitätsbeweise nicht ebenso viel wiegt, wie die Administration die sich anmaßt über diesen Einzelnen zu entscheiden, ist die Frage nach Wehrpflicht / Wehdienst schon in ihrem ethischen Kern obsolet.
Die alte Frage lautet ja: "Wofür kämpfst Du Soldat?" Ein Freund von mir ist übrigens soeben aus dem Kriegsdienst in Tschtschenien entlassen worden.
Er hatte leider werder das Geld, sich von der Wehpflich freizukaufen, noch wollte er sich vor der Landesverteidigung drücken oder gar in seiner sozialen Umgebung als Feigling dastehen.
Aber man stellt sich durchaus die Frage, ob die RF zwischen ihren Feinden und den eigenen Soldaten unterscheiden kann bzw. will.
Mit dem Thema, das ich angesprochen habe, hat dies jedoch nur auf sehr theoretischer Ebene zu tun.
Grz.
Zeppelin
Verfasst: 10 Jul 2006, 18:09
von manuchka
Hallöchen,
ich wollte nur mal anmerken, dass der Wechsel der Staatsbürgerschaft nicht so einfach geht, wie man meint (und schon gar nicht in der RF) und dass er in unserem Fall (D-RF) zwangsläufig mit dem Verlust der ursprünglichen Staatsangehörigkeit verbunden ist, auch wenn illegalerweise viele in Deutschland lebende eingebürgerte Russen ihren russischen Pass behalten. Das ist natürlich bequem, aber ob es das rechtfertigt? Hm...
In Russland gibt es zwei Arten der Aufenthaltserlaubnis:
1. rasreshenie na vremennoe prozhivanie - die sogenannte zeitlich befristete Wohnerlaubnis - gilt für 3 Jahre, man braucht dann keine zusätzliche Arbeitserlaubnis mehr. Als Ehepartner eines RF-Bürgers hat man ein Anrecht auf Erteilung einer solchen Erlaubnis außerhalb jeglicher Quotenregelungen, aber trotzdem sind nicht unerhebliche bürokratische Hürden zu bewältigen, und der ganze Prozess kann ab Einreichung aller Unterlagen bis zu 6 Monate dauern.
2. vid na zhitelstvo - die sogenannte Aufenthaltserlaubnis - gilt auch zeitlich befristet für 5 Jahre mit Verlängerungsoption, wird auf Antrag erteilt, wenn jemand mindestens 1 Jahr auf Grundlage der befristenen Wohnerlaubnis in der RF gewohnt hat, auch wieder viel Papierkram, berechtigt dann zur Ausstellung von Einladungen an Ausländer und mgl. auch zur Teilnahme an Wahlen (nicht sicher, müsste ich nachlesen).
Soweit mal kurz...
Manu
Verfasst: 10 Jul 2006, 18:11
von Paul
Zeppelin hat geschrieben:Wenngleich ich mich weniger auf der normativen, als eher auf der analytisch descriptiven Frage befinde, kommt man über kurz oder lang nicht an der problematischen Grundfrage der Mehrstaatlichkeit vorbei.
Aufgrund Deines Ausgangspostings hatte ich gedacht, daß Du genau diese schwierige Klippe umschiffen möchtest.
Zeppelin hat geschrieben:Anstatt dessen geht es nämlich eher um mangelhaft entwickeltes internationales Recht und ich sehe gar keinen Grund, sich zwanghaft für ein Entweder Oder entscheiden zu müssen, wie es in den ehemaligen Ostblockstaaten Gang und Gebe war: ...
Wieso mangelhaft? Internationales Recht ist nun einmal von Staaten getragenes Recht und verweist die Regelung der Staatsangehörigkeit konsequent ins innerstaatliche Recht (wenngleich es mittlerweile zur Lösung von Konflikten auch Verträge gibt). Völkerrechtlich betrachtet ist die mehrfache Staatsangehörigkeit einer Person sogar als unerwünscht zu betrachten (vgl. auch Ipsen: Völkerrecht, 5. Aufl., S. 326-334). Insofern stellt das Entweder-Oder keine spezifisch kommunistische Marotte dar.
(Daran wird sich auch nichts ändern, solange es auf der Welt mehrere Staaten in unserem Sinne - also als Verbindung von Gebiets- und Personalhoheit - gibt. Und, btw, die theoretische Alternative "Weltstaat" - welche das Staatsangehörigkeitsproblem lösen würde - erscheint mir nicht nur praktisch unrealistisch, sondern nicht einmal wünschenswert. Aber das führt vom Thema weg.)
Einige der von mir oben gestellten Fragen möchte ich - auch dank Deiner Anregung - folgendermaßen zusammenfassen und zuspitzen: Welchem Staat gegenüber
kann und
will ich loyal sein?
Das Thema Wehrpflicht eignet sich als Exempel, weil es
a) die Frage nach dem Wert, den das zu schützende Kollektiv für den Einzelnen bedeutet, aufwirft (Will ich für D oder RU kämpfen und evtl. sterben? - Konkreter: Ist Wehrdienst überhaupt ethisch vertretbar? Wenn nein: wie sehen die Möglichkeiten einer Verweigerung im jeweiligen Staat aus?) und
b) die höchste Intensität einer möglichen Pflichtenkollision bei mehrfacher Staatsangehörigkeit darstellt: Es geht schlußendlich um den Einsatz des eigenen Lebens, und das ist nur einmal vorhanden.
Im übrigen habe ich nicht den Anspruch, alle Aspekte dieses Themas zu behandeln.
BG Paul
Verfasst: 11 Jul 2006, 01:43
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Hallöchen,
ich wollte nur mal anmerken, dass der Wechsel der Staatsbürgerschaft nicht so einfach geht, wie man meint (und schon gar nicht in der RF) und dass er in unserem Fall (D-RF) zwangsläufig mit dem Verlust der ursprünglichen Staatsangehörigkeit verbunden ist, auch wenn illegalerweise viele in Deutschland lebende eingebürgerte Russen ihren russischen Pass behalten. Das ist natürlich bequem, aber ob es das rechtfertigt? Hm...
Manu
Hi Manu,
auch diesmal wieder Dank und Kompliment für die Fähigheit zum Aufgreifen der wesentlichen Fragen.
Wie das mit dem zweiten (russsischen) Pass der in Deutschland eingebürgerten Ex-Russen funktioniert, ist mir ebenfalls mehr als schleierhaft.
Aber viele geben hier damit an, wie eine Horde Affen.
Sei's drum. Eine legale Lösung des Problems wäre mir allemal lieber, in dem man - jeweils bilarteral - Verträge für entsprechende Reiseerleichterungen schließen würde.
M.a.W. Die Loyalität gegenüber dem Staat, in dem man lebt, wird ja nicht dadurch untergraben, dass man gelegentlich die Familie im jeweiligen Herkunftsstaat besuchen möchte, ohne sich den allgemeinen Prozeduren und Aufwendungen eines x-beliebigen Ausländers aussetzen zu müssen.
Gruß,
Zeppelin
Verfasst: 11 Jul 2006, 09:21
von zimdriver
... nur eine kleine Anmerkung zu diesem Thema, weit weniger theoretisch und schon gar nicht verallgemeinernd.
Angesichts der Schwierigkeiten der russischen Bürokratie würde ich es mir tausend- und- ein Mal überlegen, etwa aus der deutschen in die russische Staatsbürgerschaft zu wechseln. Das russische Rechtssystem kann ich - als Laie und Hierlebender- nur als ein Zwischenstadium auf dem Weg von der Sowjetunion zur westlichen Welt bezeichnen.
Ich erlebe gerade, wie ein russischer Kollege seit 3 Monaten versucht, einen neuen Auslandspass ausgestellt zu bekommen. Wenn ich mir das Reisegesetz anschaue, speziell die Regeln für reisende Minderjährige (mit Eltern, einem Elternteil, allein)- nochmals tausend- und- ein Mal nachdenken ist besser als nachher festzustellen, daß ein Kind mit russischem Pass nicht allein zur Oma nach Berlin fliegen kann.
Aber, wie immer bei meinen Beiträgen: Dies ist meine persönliche Sicht, die sich von der anderer Forumler wesentlich unterscheiden kann.
Verfasst: 11 Jul 2006, 10:03
von manuchka
zimdriver hat geschrieben:Angesichts der Schwierigkeiten der russischen Bürokratie würde ich es mir tausend- und- ein Mal überlegen, etwa aus der deutschen in die russische Staatsbürgerschaft zu wechseln.
Aber, wie immer bei meinen Beiträgen: Dies ist meine persönliche Sicht, die sich von der anderer Forumler wesentlich unterscheiden kann.
Kann... muss aber nicht... ich bin ganz deiner Meinung
![genau [genau]](./images/smilies/genau.gif)
Wobei es umgedreht natürlich auch gute Gründe gibt, nicht so einfach die russische Staatsangehörigkeit aufzugeben. Insofern fände ich die schon von Zeppelin erwähnte Lösung am besten und praktischsten - Beibehaltung der jeweiligen Staatsangehörigkeit mit (nicht zwangsläufig nur bilateralen) internationalen Verträgen zur Erleichterung von Besuchsreisen, Erhalt von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für den Ehepartner etc.
Manu
Verfasst: 11 Jul 2006, 11:25
von Paul
Die oben von mir erwähnten Vertragstexte werden hiermit nachgetragen:
Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/T ... ml/043.htm
Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/T ... ml/166.htm
Dem ersten Abkommen ist Rußland bisher nicht beigetreten, das zweite wurde nur unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Deutschland ist bei beiden Vertragspartei.
Verfasst: 11 Jul 2006, 12:15
von Zeppelin
Paul hat geschrieben:... Dem ersten Abkommen ist Rußland bisher nicht beigetreten, das zweite wurde nur unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Deutschland ist bei beiden Vertragspartei.
Und eben u.a. dies meine ich mit mangelhaft ausgeprägtem internationalem Recht.
Ginge es etwa um Energieressourcen, Absatzmärkte, Technologiezugang, militärische Angelegenheiten oder sonstige strategische Fragen, würde man sicher eifriges Werkeln der Politik auf beiden Seiten verzeichnen können.
Aber es geht ja "nur" um die Belange von ein paar zig-tausend Privatpersonen, die halt selber Schuld sind, sich beruflich und / oder privat mit der nüchternen Realität auseinander zu setzen.
Mir ist durchaus klar, dass die RF einen übergroßen Anteil an den gegenwärtigen Zuständen zu verantworten hat, aber ich vermisse durchaus auch internationales Engagement, um daran etwas zu verbessern.
Zeppelin