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reicht Verpflichtungserklärung?

Verfasst: 16 Jul 2006, 22:24
von Hannibal
hallo leute,
meine verlobte will jetzt nach deutschland kommen, dann wollen wir heiraten. die verpflichtungserklärung habe ich geschickt, jetzt meint sie ich müsste noch ein seperates papier schicken. hier soll ich erklären, das ich für die kosten vor der eheschließung aufkommen, einschließlich beglaubigter unterschrift (von wem?) eigentlich war ich der meinung das die verpflichtungserklärung dies beinhaltet.
vielen dank für eure hilfe

Verfasst: 16 Jul 2006, 23:43
von CSB_Wolf
@ Hannibal

Hallo Hannibal,

im Prinzip reicht für ein Besuchervisum die Verpflichtungserklärung aus und deckt alle eventuell anfallenden Kosten von Amt wegen ab, aber nicht die Privaten Kosten für den Aufenthalt, Kost und Unterkunft u.s.w. Vorausgesetzt die Deutsche Botschaft gibt ihr OK für das Visum. Denke aber daran, dass deine Verlobte auch über Bargeld für die Einreise verfügen muss. Was für ein Visum habt ihr denn beantragt :roll: Mit einem Touristenvisum kann sie normal nicht Heiraten, bzw. sehen die Deutschen Behörden das nicht so gerne und wenn die Botschaft weiss das ihr mit einem Touristenvisum Heiraten wollt, dann ist die Absage so gut wie sicher. Zur Heirat müsst ihr ein Visum zur Heirat in Deutschland beantragen. Schau mal auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Moskau nach, da steht es über die Art den Visums drin.

Gruss
Wolf

Verfasst: 16 Jul 2006, 23:53
von Hannibal
hallo wolf,
wir wollen auf jeden fall ein brautvisum. auf der angegebenen seite war ich auch und hab mir das formular ausgedruckt. die formulierung ist so, wie ich sie beschrieben habe, nur ist mir nicht klar, ob damit die VE gemeint ist oder ein seperates Schreiben.
gruss Hannibal

Verfasst: 17 Jul 2006, 11:15
von werner
@ Hannibal...Dann gehe doch bitte zu Deiner zuständigen
Ausländerbehörde und sie werden bestimmt helfen... :wink:

Verfasst: 18 Jul 2006, 22:26
von Hannibal
hallo leute,
falls es jemanden interessiert (oder später), verpflichtungserklärung ist ok, aber es reicht ein formloses schreiben, allerdings muss die unterschrift dann beglaubigt werden. da könnte man also die 25€ sparen, allerdings kostet das beglaubigen sicher auch was. das hat die nachfrage bei der botschaft ergeben. ich hoffe, der rest klappt ebenso gut.
grüße

Verfasst: 19 Jul 2006, 08:51
von Dietrich
Hallo Hannibal,

wie sieht es eigentlich mit den ganzen Papieren deiner Dame zur Hochzeit in D aus? Wisst ihr schon genau, was die sehen wollen? Habt ihr alles zusammen, mit Apostillen?
Nur als kleiner Hinweis. Nicht das deine Flamme dann "da" ist, aber ihr feststellen muesst, das ihr Pass alleine nicht ausreicht....

Dietrich

Re: reicht Verpflichtungserklärung?

Verfasst: 19 Jul 2006, 12:42
von Rainer
Hannibal hat geschrieben:hallo leute,
meine verlobte will jetzt nach deutschland kommen, dann wollen wir heiraten.
Geh zu Deinem Standesamt, mache einen Termin. Dort bekommst Du eine Liste aller Dokumente, die ihr benötigt. Einschliesslich Apostillen, notarieller Erklärungen usw. usw... Dann muss Dein Oberlandesgericht die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erteilen.

Das ist alles nicht so ganz "ohne". Bis das (einschliesslich beglaubigter Übersetzungen) alles im Kasten ist -- dauert. Vor allem die Beschaffung der Dokumente in Russland ist nervtötend.

Sagen wir mal so: Wenn ihr jetzt richtig gezielt loslegt, habt ihr sogar noch eine reelle Chance noch in diesem Jahr zu heiraten.

Rainer

Re: reicht Verpflichtungserklärung?

Verfasst: 19 Jul 2006, 13:04
von Zeppelin
Rainer hat geschrieben:
Hannibal hat geschrieben:hallo leute,
meine verlobte will jetzt nach deutschland kommen, dann wollen wir heiraten.
Geh zu Deinem Standesamt, mache einen Termin. Dort bekommst Du eine Liste aller Dokumente, die ihr benötigt. Einschliesslich Apostillen, notarieller Erklärungen usw. usw... Dann muss Dein Oberlandesgericht die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erteilen.

Das ist alles nicht so ganz "ohne". Bis das (einschliesslich beglaubigter Übersetzungen) alles im Kasten ist -- dauert. Vor allem die Beschaffung der Dokumente in Russland ist nervtötend.

Sagen wir mal so: Wenn ihr jetzt richtig gezielt loslegt, habt ihr sogar noch eine reelle Chance noch in diesem Jahr zu heiraten.

Rainer
Absolute Zustimmung!
Und wenn man alles rechtzeitig anleiert und grünes Licht von OLG und Standesamt hat, braucht man auch nicht das aufwändige Heiratsvisum. Es reicht ein Besuchsvisum.

Man macht auch keine "Falschaussage", wenn man nur ein Besuchsvisum beantragt, weil die Entscheidung über die Eheschließung eben erst getroffen wird, wenn das Ja-Wort beim Standesamt fällt.

Kleiner Tipp noch für das OLG-Verfahren: Es ist damit zu rechnen, dass man (der deutsche Ehepartner) dazu aufgefordert wird, zu den Umständen und Gründen der Eheschließungsabsicht schriftlich und ausführlich Stellung zu nehmen.
Dafür ist es sehr hilfreich, alle möglichen Belege für das Bestehen einer ernsthaften Beziehung zu sammeln, die man dann der Stellungnahme beifügt.

Zeppelin

Verfasst: 19 Jul 2006, 15:35
von Hannibal
hallo,
das hört sich ja erstmal sehr entmutigend an, zum stand der dinge: beim standesamt waren wir bei ihrem ersten besuch vor einem jahr und haben auch eine lange liste mit zu beschaffenden dokumenten bekommen. da sie geschieden ist, ein paar mehr. ich denke, die hat sie mittlerweile. ich fürchte nur, wenn sie in den nächsten tagen die 1000 km nach moskau fährt, wird sie an der botschaft zunächst kein visum bekommen. die schicken die sachen wohl erstmal zu meiner ausländerbehörde. mir ist aber nicht klar, was das OLG dabei soll. sie wird das brautvisum bekommen und dann gehen wir wieder zum standesamt. hoffe ich jedenfalls.
gruss wolfgang

Verfasst: 19 Jul 2006, 15:56
von Zeppelin
Hannibal hat geschrieben:hallo,
das hört sich ja erstmal sehr entmutigend an, zum stand der dinge: beim standesamt waren wir bei ihrem ersten besuch vor einem jahr und haben auch eine lange liste mit zu beschaffenden dokumenten bekommen. da sie geschieden ist, ein paar mehr. ich denke, die hat sie mittlerweile. ich fürchte nur, wenn sie in den nächsten tagen die 1000 km nach moskau fährt, wird sie an der botschaft zunächst kein visum bekommen. die schicken die sachen wohl erstmal zu meiner ausländerbehörde. mir ist aber nicht klar, was das OLG dabei soll. sie wird das brautvisum bekommen und dann gehen wir wieder zum standesamt. hoffe ich jedenfalls.
gruss wolfgang
Die Erklärung ist simpel: Die Russische Föderation stellt nicht das zur Eheschließung in Dtl. erforderliche Ehefähigkeitszeugnis aus. Daher ersucht das Standesamt in Eurem Namen den Präsidenten des OLG (in dessen Bezirk sich das Standesamt befindet) um die Befreiung von der Beibringung dieses EFZ - die ebenfalls für die Erteilung des Heiratsvisums erforderlich ist - anhand der von Deeiner Verlobten beizubringenden Personenstandsdokumente. (Der Begriff "brautvisum" existiert nicht.)

Die Zeitverzögerung dabei entsteht durch den Kommunikations- und Bearbeitungsaufwand der Vielzahl der beteiligten Behörden - also Standesamt, ABH, Konsulat, OLG, russische Behörden - und Euch.
Alle Beteiligten sind dabei auf ihre Weise federführend und es streiten sich die Geister, ob nun Standesamt + OLG, ABH oder Konsultat Herr des Verfahrens sind.

Zeppelin