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Bodensee-Flugunglück 2002 - Deutschland haftet

Verfasst: 01 Aug 2006, 17:04
von manuchka
Liebe Forum-Leser,

was haltet ihr denn von der Nachricht von vor ein paar Tagen, dass Deutschland für die Schlamperei der Schweizer Flugsicherung haften und Schadenersatz für das Flugzeugunglück mit Bashkortostan Airlines von 2002 zahlen muss, bei dem damals so viele Kinder ums Leben kamen?
hier der Artikel zum Thema

Manu

Verfasst: 01 Aug 2006, 17:39
von Paul
Hallo Manuchka,

ein interessantes Thema. Als ich die Nachricht zuerst las, dachte ich, Skyguide sei im verwaltungsrechtlichen Verfahren von der BRD beliehen worden o.ä., so daß deswegen zu leisten sei. Mittlerweile ist jedoch die - sorry - Schlamperei in der deutschen Flugsicherung zutage getreten: seit dem 2. Weltkrieg wird die Flugsicherung in Teilen Südwestdeutschlands durch die Schweiz wahrgenommen, ohne daß dafür eine rechtlich wirksame Übertragung stattgefunden hätte. Basis waren nur "Absprachen" zwischen D und CH. Daher ist dem Urteil zuzustimmen. Ein gentlemen's agreement ist kein Vertrag und vermag die Bundesrepublik nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen.

Hier der Text des Urteils:
http://www.lgkonstanz.de/servlet/PB/sho ... lingen.pdf

Verfasst: 01 Aug 2006, 18:21
von Zeppelin
Tja,

wie man so sagt: "Da beißt die Maus keinen Faden ab."
Ansonsten ist es müßig, ohne konkrete Kenntnis der Aktenlage eine vertretbare Meinung abzugeben.
Paul äußerte sich dazu ja schon.
Aber wenn Deutschland da Mist gebaut hat, geht der Kelch wohl an uns.

Mich würde mal interessieren, weshalb offenkundig nie ein einschlägiger Vertrag zwischen D und CH zustande gemommen ist, der die Verantwortlichkeiten klag geregelt hätte.

So haben wir eben die A...Karte in der Hand.

Ich hoffe nur, dass die Zahlungen tatsächlich bei den Hinterbliebenen ankommen werden.

Zeppelin

Verfasst: 01 Aug 2006, 18:28
von Paul
Zeppelin hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, weshalb offenkundig nie ein einschlägiger Vertrag zwischen D und CH zustande gemommen ist, der die Verantwortlichkeiten klag geregelt hätte.
Laut Urteil (S. 48 f.) wurde 2001 ein entsprechender Vertrag geschlossen, um die längst überfällige Rechtsgrundlage zu schaffen. Dessen Ratifikation ist aber wohl mittlerweile gescheitert.

Verfasst: 01 Aug 2006, 18:43
von Zeppelin
Es ist immer wieder Klasse: Tolle Verträge, aber leider keine Ratifizierung...

Da stellt sich wohl die Frage, wer mit welcher Befurgnis zum Abschluss zwischenstaatlicher Verträge ausgestattet wird.

Verfasst: 01 Aug 2006, 21:29
von Paul
zengi0811 hat geschrieben:Meines Erachtens, Vertrag hin order her, Deutschland haftet immer!
Nö. Mit einem völkerrechtlichen Vertrag hätte Deutschland seine Hoheitsrechte bezüglich Flugsicherung auf die Schweiz übertragen; Skyguide hätte dann diese Kompetenzen im Auftrag der Schweiz wahrgenommen. Mithin wäre die Schweiz haftbar zu machen gewesen.

Verfasst: 01 Aug 2006, 22:33
von csey
Wenn nicht sofort eine dicke Spende aus Zürich kommt, wäre für mich die logische Konsequenz der SkyGuide die Flugsicherung zu entziehen und das von Stuttgart aus mitzumachen.

Wie dann der Flughafen Zürich-Kloten aus Richtung Norden angeflogen werden kann, ist nicht unser Problem.

P.S.: Nur wegen Kloten wurde die Flugsicherung an die Schweiz abgegeben.

Verfasst: 01 Aug 2006, 23:46
von Bephep
Verschiedene Kommentare hier im Fernsehen und Radio rechnen damit das Deutschland in die Berufung geht.

Und bis das letzte Deutsche Gericht entschieden hat kann noch viel Zeit vergehen.

Warum ist Deutschland verklagt worden und nicht der Verursacher Sky Guide.Wahrscheinlich ist dort nicht viel zu holen.Aber die muesten eine Versicherung haben die Schaeden abdeckt.

Das Tragische an der Sache ist das die Opfer erst so spaet und vielleicht noch viel spaeter Geld bekommen.

Verfasst: 02 Aug 2006, 00:54
von Paul
Bephep hat geschrieben:Warum ist Deutschland verklagt worden und nicht der Verursacher Sky Guide.Wahrscheinlich ist dort nicht viel zu holen.Aber die muesten eine Versicherung haben die Schaeden abdeckt.
???