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Frage zu Meldevorschriften für russ. Staatsbürger

Verfasst: 03 Aug 2006, 12:02
von Zeppelin
Haallo,

falls sich hier jemand mit den einwohnerrechtlichen Vorschriften der RF auskennt, folgende Frage:

Soweit mir bekannt ist, sollen (müssen ?) russische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz außerhalb der RF nehmen, sich bei der zuständigen Einwohnerbehörde in der RF abmelden.
Fraglich ist, womit man rechnen müsste, wenn man das nicht tut?

Die Konsequenz der Abmeldung ist nämlich (u.a.), dass man dann sämtliche Passangelegenheiten über die russischen Auslandsvertretungen abwickeln muss und nicht mehr direkt zu den Heimatbehörden gehen kann.
Das ist zum Einen unverschämt teuer und zum Anderen dauert es ewig. - Ganz abgesehen davon, wie toll die Konsulate organisiert / erreichbar sind.

Ich würde mich über Infos freuen, wie ernst das Thema Abmeldung zu nehmen ist, bzw. was passiert oder passieren kann, wenn man - so wie hier in D möglich - einfach seinen "Hauptwohnsitz" in der RF behält und den ausländischen Aufenthaltsort als "Nebenwohnsitz" betrachtet.

Besten Dank vorab
Zeppelin

Verfasst: 03 Aug 2006, 15:14
von Glider
Ich würde das Thema Abmeldung in Russland und Anmeldung hier beim Konsulat ganz entspannt angehen.

Mir sind keine negativen Erfahrungen bekannt geworden, die bei einer Beibehaltung des russischen Wohnsitzes aufgetreten wären.
Die Vorteile, dass es u.U. einfacher, auf jeden Fall biliger sein kann, Verwaltungskram in RU zu erledigen kann ich bestätigen.

Die deutschen Ämter haben mit einem nicht vom russ Konsulat ausgestellten Pass bislang auch keine Schwierigkeiten. Wenn man in Ru sich einen neuen machen lässt, muss man sich diesen nur unbedingt wieder aushändigen lassen, damit man mit der darin enthaltenen Aufenthaltserlaubnis ausreisen kann. HIer geht man dann mit altem und neuen Pass zum Amt und bekommt einen neuen KLeber in den neuen Pass.

Re: Frage zu Meldevorschriften für russ. Staatsbürger

Verfasst: 03 Aug 2006, 15:48
von manuchka
Zeppelin hat geschrieben:Ich würde mich über Infos freuen, wie ernst das Thema Abmeldung zu nehmen ist, bzw. was passiert oder passieren kann, wenn man - so wie hier in D möglich - einfach seinen "Hauptwohnsitz" in der RF behält und den ausländischen Aufenthaltsort als "Nebenwohnsitz" betrachtet.
Mal abgesehen davon, dass Passangelegenheiten in der RF selber oft auch nicht besonders schnell gehen... hier ein Auszug aus dem Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten (Кодекс об административных правонарушений), und da ich nicht weiß, wie gut dein Russisch ist, gleich übersetzt:

Art. 19.18. Die Erklärung wissentlich falscher Angaben zum Erhalt eines Nachweises zur Identität einer Person (Passes), darunter auch eines Auslandspasses, oder anderer Dokumente, die die Identität oder die Staatsangehörigkeit nachweisen - führt zur Auferlegung eines Bußgeldes in Höhe von 1-3 Mindestlöhnen für den Bürger und in Höhe von 5-10 Mindestlöhnen für die Amtsperson. (Ein Mindestlohn sind zur Zeit 1100 Rubel.)

Falsche Angaben sind m.E. auch die über den tatsächlichen Wohnort. Wenn deine Frau mit ihrem normalen Inlandspass zur Behörde geht und die die Propiska sehen, werden die schon glauben, dass deine Frau da wohnt. Ist nur die Frage, ob sie vielleicht große Augen machen, wenn sie dann im Auslandspass anhand der Visa oder AE und Stempel sehen, dass deine Frau eigentlich nie "zu Hause" war. Naja, ob das da jemanden interessiert, ist eine andere Frage. Aber wie gesagt - einen neuen Auslandspass machen, das dauert auch in RUS ab vier Wochen und mehr.

Ansonsten gibt es solche Bestimmungen zur Registrierung von Wohnsitz oder Aufenthalt und allem, was damit zu tun hat, in den jeweiligen Gesetzen der föderalen Subjekte, die ich natürlich nicht alle zur Verfügung habe.
Soweit erstmal.
Manu

Verfasst: 04 Aug 2006, 12:12
von Glider
Von einer Moskauerin, die in D bei ihrer Tochter lebt, erfuhr ich, dass sie mit dem dortigen Amt das informell geklärt hatte, dass si nämlich wirklich längerfristig in D sei, aber nicht ihre Wohnung dort aufgeben wolle.
Anscheinend haben die es dort nur in Bezug auf das Wassergeld wichtig genommen, da sie ihr gesagt haben, dass sie dieses eben weiterzahlen müsse.
Wahrscheinlich ist es wie so oft: Viele Fragen, viele (dabei auch unangenehme) Antworten.
Richtig, das mit der Neuausstellung des Passes kann vier Wochen dauern.
Ich hatte hier allerdings mal gelesen, dass es sog. "Bürokratiebeschleuniger" oder sollte ich besser schreiben "Bürokratenbeschleuniger" gäbe....
Mittel, von denen ich mich natürlich aus vollem Herzen distanziere :lol:

Verfasst: 04 Aug 2006, 13:12
von Zeppelin
Danke Glider und Manu für die Antworten.

(Vorweg: Es geht keineswegs nur um meine Gattin, sondern um viele hier in D, die sich die gleiche Frage stellen.)

Wäre ich schlauer (besser informiert) hätte ich die Frage nicht gestellt. Entsprechend weiß ich eben auch nicht genau, welche evtl. substanziellen (materiellen) Nachteile eine Ameldung aus der RF hätte.
Mir gegenüber wird jedenfalls recht häufig geäußert, dass man (russische Staatsbürger) um den Verlust von Wohneigentumsansprüchen fürchten. Ferner existieren gewisse Ängste hinsichtlich der Rückehrmöglichkeit in die RF - ob dazu nun wirklich Anlass besteht oder nicht.
Niemand scheint es genau zu wissen.

Die Nummer mit den "Bürokratiebeschleunigern" ist ja bekannt. Dies werde ich nicht kommentieren.

Fakt aber ist, dass unter bestimmten Umständen die Sicherheitsbehörden der RF ein "Informationsinteresse" bzgl. des Auslandsaufenthaltes ihrer Landsleute bekunden - und dazu begibt man sich nach unserer Erfahrung am besten direkt in "die Höhle des Löwen".
Über die hiesigen Konsulate der RF ist das nicht so ohne Weiteres möglich.

(Es ist ja in Augen mancher auch nur ein Gerücht, dass bestimmte ethnische Minderheiten besondere 'Aufmerksamkeit' der 'Russen' "genießen"...)

Daher ist aus meiner Perspektive die vernünftige Konsequenz, sich nicht aus der RF abzumelden, aber sehr wohl anzugeben, wo und zu welchem Zweck man sich vorerst ins Ausland begibt.
Den vermeintlichen Wasserverbrauch pro Kopf zu bezahlen, scheint mir da das geringere Übel zu sein.

Offenkundig ist es jedoch eher spekulativer Natur, das Einwohnerrecht der RF durchsteigen zu wollen.

Für jede weiterführende Info bin ich nach wie vor sehr dankbar.

BG
Zeppelin

Verfasst: 04 Aug 2006, 16:30
von manuchka
Zeppelin hat geschrieben:Entsprechend weiß ich eben auch nicht genau, welche evtl. substanziellen (materiellen) Nachteile eine Ameldung aus der RF hätte.
- Verlust von Wohneigentumsansprüchen
- Ängste hinsichtlich der Rückehrmöglichkeit in die RF

Daher ist aus meiner Perspektive die vernünftige Konsequenz, sich nicht aus der RF abzumelden, aber sehr wohl anzugeben, wo und zu welchem Zweck man sich vorerst ins Ausland begibt.
Den vermeintlichen Wasserverbrauch pro Kopf zu bezahlen, scheint mir da das geringere Übel zu sein.
1. Verlust von Wohneigentumsansprüchen
Möglicherweise berechtigte Angst bei Leuten, die in einer nicht-privatisierten Wohnung wohnen. (Kurzanmerkung: Nach dem Ende der SU hatten und haben die mit eine sog. Propiska gemeldeten Bewohner einer Wohnung die Möglichkeit, diese relativ günstig in Privateigentum umzuwandeln = Privatisierung. Das haben viele, aber nicht alle genutzt.) Wer sich also abmeldet, verliert seinen potentiellen Eigentumsanteil an der (noch zu privatisierenden) Wohnung. Wenn jemand bereits Eigentümer oder Miteigentümer einer Wohnung ist, ist das Eigentumsrecht im Vertrag und/oder in der Eigentumsurkunde und im Wohnungsregister vermerkt, da kann also - theoretisch - nix passieren. Aber man weiß ja, wie es hier u.U. zugeht, das ist Dokumentefälschen noch relativ harmlos. Ich habe aber gehört, dass man Ansprüche erlangt, wenn man mindestens 5 Jahre mit Propiska in einer Wohnung wohnt.

2. Rückkehrmöglichkeit in die RF
Eine Rückkehrmöglichkeit gibt es immer, solange man noch Staatsangehöriger der RF ist. Aber abgemeldete Personen haben u.U. dann das gleiche Problem wie Ausländer - sie müssen sich zunächst irgendwo registrieren und können dann evtl. auch wieder eine Propiska, dauerhafte Wohnsitzanmeldung, bekommen. Das aber nur, wenn sie Wohneigentum haben oder ihnen jemand in seiner Wohnung eine Propiska ermöglicht. Ein Vermieter macht sowas nicht, und auch sonst machen das alle ungern - siehe 1.

Das mit den Kommunalabgaben (nicht nur Wasser, aber ist ja nicht so wichtig) ist richtig, aber die Bezahlung gestaltet sich zum Teil bei Abwesenheit schwierig, wenn keiner das für einen macht, weil es keine Daueraufträge oder Bankeinzug gibt, sondern man sich brav mit der Rechnung jeden Monat in der Bank anstellen und das bar einzahlen muss. :(

Das, was - soweit ich weiß - in Russland geht, ist folgendes: wenn man längere Zeit zum Arbeiten irgendwohin zieht, bleibt die Propiska vom Originalwohnort bestehen, wenn man sie nicht ummelden kann oder will, und macht - so wie die Ausländer, die per Visum in der RF sind, eine befristete Registrierung am tatsächlichen Aufenthaltsort (oder das, was du, Zeppelin, Meldung am Zweitwohnsitz nanntest). Müsste ja für einen Auslandsaufenthalt auch funktionieren. Die Studenten, die für ein oder mehrere Jahre in Deutschland sind, geben ja deswegen nicht ihre Propiska auf.

Manu

Verfasst: 04 Aug 2006, 22:44
von Noire_chatte
Das mit den Einladungen für Verwandte ersten grades ist kein Gerücht. Leider gilt diese Regelung zumindest für Berlin nicht mehr, steht auf der Homepage der rus. Botschaft. Ob sich in den anderen Konsulaten auch was geändert hat kann ich nicht sagen, zumindest gibt es dazu keine Hinweise.

Verfasst: 05 Aug 2006, 13:12
von Zeppelin
Danke Manu für die ausführlichen Erläuterungen.

Der betroffene Personenkreis den ich meine, besteht tatsächlich überwiegend aus Studenten, Wissenschaftlern, Kulturleuten etc., die sich zwar über längere Zeiträume hier aufhalten, aber nicht unbedingt für immer hier bleiben wollen / können.
Das hat ja nicht nur was mit Berufsaussichten etc. zu tun, sodern verständlicher Weise auch mit Heimatgefühlen, familiären / sozialen Bindungen etc.

So wie Du es hinsichtlich der Rückkehrmöglichkeiten geschildert hast, hatten wir uns das auch schon gedacht; nämlich dass das grundsätzlich geht, aber mit erschwerenden Bedingungen (z.B. Registrierung, evtl. umfangreicher Gesundheitscheck etc.) verbunden sein könnte.

Meine Frage kam dadurch zustande, dass wir unlängst in größerer Runde mal die Reisepässee unserer Bekannten aus der RF, bzw. die darin befindlichen verglichen AE / Visa und Ein-/Ausreisestempel verglichen haben. Dabei legten wir uns dann die Karten, was passieren könnte, wenn man sieht, dass die fast ständig in D sind.

Ja, es ist auch so, dass die meisten (wie auch meine Frau) noch in den Wohnungen ihrer Eltern gemeldet sind, an denen sie offenbar einen Eigentumsanteil haben. Und in der Hinsicht ist der Kenntnisstand der Betroffenen recht gering und die Ängste bzw. Unklarheiten entsprechend größer.
In dem genannten Privatisierungsverfahren der Wohnungen muss wohl das Eigentum auf alle Familienmitglieder übergegangen sein - oder zumindest haben die Kinder irgend eine Art von Mitspracherecht bei der Eigentumsverfügung. Und diesen Anteil evtl. zu verlieren ist die Befürchtung, die mit einer Abmeldung verbunden wird.
Aber offenbar ist das wohl Quatsch, wenn ich's richtig verstanden habe.

Naja und die Bezahlung der Kommunalabgaben wird natürlich von den Eltern in der Heimat erledigt.

Also nochmals vielen Dank für die Infos.

Zeppelin

Verfasst: 05 Aug 2006, 15:37
von Ragnar Schluchtmann
in erster Linie geht es wohl hier um das Wohnrecht in nicht privatisierten kommunalen Wohnungen. Dieses Recht , einmal erworben (Propiska), besteht lebenslang, solange keine Abmeldung erfolgt.
Wenn eine Abmeldung erfolgt, geht das Wohnrecht verloren, und man kann dann zwar eine Wohnung mieten (bei privaten Vermietern), hat aber kein Wohnrecht (genauso wie in Deutschland). Wenn man wieder kommunalen Wohnraum beansprucht, muss man sich erneut darauf anmelden (Ocheredniki) und jahrelang warten, wenn man ueberhaupt die Bedingungen dafuer erfuellt.

Andererseits meine ich, wer das eine will, muss das andere moegen. Man kann nicht gleichzeitig aus 2 Toepfen Suppe essen, und darauf vertrauen, dass die anderen immer wieder nachfuellen.