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Zweiter Vorname
Verfasst: 14 Aug 2006, 13:00
von abb
Hallo, ich habe eine Frage zum zweiten Vornamen, Hintergrund, ich heirate eine Russin, ich bin deutscher, Sie hat ein Kind, war verheiratet, das Kind ist aber von mir, hat den zweiten Vornamen vom Ex-Mann, lange Geschichte, gehört hier nicht her. Meine Frage ist, wenn ich nach der Hochzeit das Kind adoptiere, ist es ein großes Problem eine Namensänderung zu bekommen???
Danke im Vorraus
Steffen/abb
Verfasst: 15 Aug 2006, 07:34
von Zejtnot
Mit "zweiter Vorname" meinst Du den Vatersnamen, "otchjestwo", oder?
Verfasst: 15 Aug 2006, 10:27
von manuchka
Ja, das ist der Vatersname.
Soweit ich weiß, kann man den ändern lassen, wenn man nachweist, dass ein anderer der Vater ist.
Art. 58 Punkt 5 sagt, dass der Vatersname entsprechend dem Vornamen der als Vater in der Geburtsurkunde eingetragenen Person "zugewiesen" wird. Nach Art. 48 Punkt 2 Familiengesetzbuch der RF gilt der Ehemann als Vater, wenn das Kind während der Ehe oder bis zu 300 Tage nach der Scheidung geboren wird, wenn nix anderes gemäß Art. 52 bewiesen wird. Art. 52 wiederum sagt in Punkt 1, dass man die Elternschaft nur gerichtlich auf Verlangen der als Vater oder Mutter eingetragenen Person oder der Person, die tatsächlich Vater oder Mutter des Kindes ist, anfechten kann. Die Namensänderung selber findet sich in Art. 59, aber zu dem konkreten Fall steht da nix.
Die Adoption reicht also nicht, genauer gesagt, die braucht es gar nicht. Du kannst und brauchst das Kind ja nicht adoptieren, wenn es sowieso deins ist. Es muss also die Vaterschaft des Ex-Mannes angefochten werden. Für das Kind wird dann nach der Feststellung der Vaterschaft eine neue Geburtsurkunde ausgestellt mit dem entsprechenden Vatersnamen drin. Wenn du das Kind "nur" adoptierst und dem angeblichen Vater, also dem Ex-Ehemann, nicht die Elternrechte entzogen werden, kann der immer sein Einverständnis z.B. zum Umzug des Kindes nach Deutschland verweigern. Wenn es also dein Kind ist, dann würde ich auch versuchen, das eindeutig feststellen zu lassen. Ist vielleicht nicht der einfachste Weg, aber wahrscheinlich für alle das beste.
Ich würde mich mal an das zuständige Standesamt (zags) oder die Pflegschafts- und Vormundschaftsbehörde (organ opeki i popechitelstva) wenden und fragen, wie man da nun vorgehen muss.
Gruß,
Manu