FAQ - Eine Einleitung zu den Einreisebestimmungen (Russland)

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.

Moderator: Dietrich

Gesperrt
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 13728
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

FAQ - Eine Einleitung zu den Einreisebestimmungen (Russland)

Beitrag von Norbert »

Für Reisen nach Russland benötigen deutsche, schweizer und österreichische Staatsbürger eine Einladung, ein Visum und eine Registrierung. Um die sich häufig wiederholenden Fragen zu diesem Thema etwas einzudämmen, hier eine grobe Zusammenfassung der rechtlichen Situation. Für Touristen ist die vereinfachte Beantragung am Ende erwähnt, zum Verständnis empfehlen wir jedoch die Lektüre des vollen Textes.


Einladung

Um ein Visum zu beantragen, benötigt man eine Einladung aus Russland oder einen offiziellen Voucher, der eine gebuchte Reise bestätigt.

Die Einladung kann meist NICHT formlos sein, sondern muss in Russland in einer Meldestelle (OWIR, Passportny Stol) von einer privaten oder juristischen Person beantragt werden. Es müssen eine Unterkunft und die Finanzierung des Aufenthaltes nachgewiesen werden. Die Beantragung der Einladung für ein Privat- oder Businessvisum ist mit Kosten verbunden und dauert mindestens zwei Wochen. Einladungen für mehr als drei Monate werden in nicht weniger als fünf Wochen ausgestellt.

In einigen Ausnahmen reichen formlose Einladungen, zum Beispiel können staatliche Hochschulen und einige Kultureinrichtungen per Fax einladen.

Eine einfache Hotelbuchung aus dem Internet gilt nicht als Einladung, wohl aber ein russischer Hotelvoucher, den viele Reisebüros ausstellen können. Der Voucher sollte nach Möglichkeit alle geplanten Reiseziele nennen.


Visum

Russische Visa müssen im Heimatland beantragt werden. Deutsche müssen sich also an die russische Botschaft (Berlin) oder eines der Generalkonsulate (Bonn, Hamburg, München, Leipzig) wenden, Schweizer müssen in Bern beantragen, Österreicher in Wien. Wer ständig im Ausland wohnt, kann mit einem entsprechenden Nachweis auch im Land des Wohnsitzes beantragen.

Mitzubringen sind:
- Reisepass, noch mindestens drei Monate nach Reiseende gültig
- ausgefülltes Antragsformular, abrufbar unter http://www.ruskonsulatbonn.de/de/consin ... s/zv-1.pdf
- Bestätigung für eine Reisekrankenversicherung für Russland (leider ist die Liste der gültigen Gesellschaften nicht mehr online - aber die gängigen Versicherungen werden im allgemeinen akzeptiert)
- Passbild
- Original der Einladung (oder in Einzelfällen die Telexnummer, unter der die Einladung abrufbar ist)
- Einzahlungsbeleg für die Gebühr oder EC-Karte zum Bezahlen vor Ort
- seit November 2010 auch Einkommensnachweis oder andere Nachweise der Rückkehrwilligkeit.

Im Antragformular muss man eine Reisestrecke nennen. Von dieser kann man später problemlos abweichen. Dennoch sollte man möglichst nah an der Wahrheit liegen, um Sorgen beim Registrieren zu vermeiden.

Die Visumsgebühr beträgt seit dem Abkommen zur Visumerleichterung 35 Euro - egal welches Visum. Für Expressvisa dürfen 70 Euro kosten (http://www.ruskonsulatbonn.de/de/consin ... y/iv-4.php). Visa für Studenten- und Kulturaustausch sowie für Ehepartner können bei Vorlage des entsprechenden Nachweises kostenlos erteilt werden. Visa für Nicht-EU-Bürger können deutlich teurer sein! Für Expressvisa muss ein Nachweis der Dringlichkeit vorliegen - nur gegen Mehrzahlung gibt es keine schnellere Bearbeitung mehr. Die normale Bearbeitung dauert zehn Werktage.

Eine Beantragung per Post ist in Berlin nicht mehr möglich. Ohne Agentur (siehe unten) muss man zweimal im Konsulat erscheinen - bei Abgabe des Passes und bei Erhalt des Visums.

Vor den Konsulaten sind oft Schlangen und die Wächter zeichnen sich nicht zwingend durch Freundlichkeit aus. Das Mitbringen von großen Taschen ist in den russischen Konsulaten und Botschaften verboten! Achtung, es gibt keine Schließfächer!

Das Visum ist ein rosa-grüner Aufkleber mit Hologramm im Pass.


Registrierung

Grundsätzlich wurde die Registrierung im Januar 2007 für Touristen und Geschäftsleuten vereinfacht, sie nennt sich seitdem "Eintrag in das Migrationsverzeichnis" ("постановка иностранных граждан на учет по месту пребывания")*. Die Registrierung dürfen russische Personen und Firmen, aber auch Hotels (ebenso Sanatorien, Gefängnisse und Krankenhäuser) übernehmen. Während Personen und Firmen ihre Gäste innerhalb von sieben Arbeitstagen melden müssen, sind Hotels verpflichtet, Ausländer innerhalb eines Tages zu registrieren. (Achtung, bis April 2011 war die Frist drei statt sieben Tage - es wird etwas dauern, bis alle Ämter und Polizisten die Neuregelung kennen!)

Im Gesetz ist nicht fixiert, dass zwingend die einladende Firma/Person/Agentur die Registrierung übernimmt. Daher kann die Registrierung in nahezu jedem Hotel der mittleren und gehobenen Preislage (ab 15 Euro) vorgenommen werden. Wer sich in einer privaten Wohnung registrieren möchte, kann dies direkt im ОВИР, УФМС bzw. Паспортный Стол oder aber im Postamt machen. Vorzuzeigen sind:
- Pass des Gastgebers mit seiner ständigen Registrierung vor Ort - im Original und mit Kopie
- Pass des Gastes, wenn vorhanden Migrationskarte und Visum - alles im Original und mit Kopie
- ausgefülltes Formular, abrufbar unter http://www.deutsche-novosibirsk.de/file ... mlenie.xls (ausfüllbar) sowie http://www.deutsche-novosibirsk.de/file ... cation.pdf (statisch) oder vor Ort ausliegend, in zweifacher Ausführung
- nur in der Post: Beschreibung des Inhaltes des Briefes, der an das УФМС geschickt wird, in doppelter Ausführung ("опись") - Vordruck liegt vor Ort aus

Die untere Hälfte des Formulars bekommt der Ausländer - abgestempelt, als Beleg. Während bis April 2011 dieser Beleg nach der Abreise vom Gastgeber zurückgeschickt werden musste, verbleibt er nun beim Gast und wird später an der Grenze abgegeben.

Bei einem Ortswechsel innerhalb Russlands muss man sich in jeder Stadt, in der man länger als drei Arbeitstage verweilt, erneut registrieren. Im Gesetz ist nicht definiert, wie zu verfahren ist, wenn sich nirgends länger als drei Tage aufhält. Um Probleme zu vermeiden, ist mindestens eine Registrierung in den ersten Tagen zu empfehlen.

* Die bis Januar 2007 übliche "Registrierung" ("Регистрация") gibt es weiterhin, jedoch brauchen sie nur noch Ausländer mit Wohnrecht, welches übrigens nicht vom "Eintrag ins Migrationsverzeichnis" befreit.

Vereinfachtes Verfahren für Touristen

Für Touristen und andere Kurzbesucher empfiehlt es sich im Allgemeinen, den Service einer Reiseagentur zu nutzen, um den nicht unerheblichen Aufwand für das Visum auf ein Minimum zu reduzieren. Etliche Anbieter haben sich auf Russland spezialisiert und organisieren Touristenvisa (Reisedauer bis zu 3 Monate) oder auch Businessvisa (1 Jahr, sehr selten 3 Jahre). Abzugeben sind meist nur Pass und Foto, den Rest organisiert die Agentur. Es entfällt das Organisieren einer Einladung und die zweifache Fahrt ins Konsulat. Dieser Service sollte 10 bis 30 Euro pro Visum kosten, zuzüglich der eigentlichen Visumsgebühr (siehe oben). Ein weiterer Vorteil: Viele Agenturen haben Partnerfirmen in Russland, die auch die Registrierung organisieren können.

Eine private Einladung nach Russland plus Versand des Blattes nach Deutschland kostet meist mehr als der Service der Agenturen - den Zeitaufwand für die einladende Person noch nicht eingerechnet. Die private Einladung lohnt sich also nur, wenn es sich nicht um einmalige Kurzreisen handelt, und selbst dann ist ein Touristen- oder Businessvisum oft die vorzugswürdigere Variante.


Sonstige Hinweise

Nur wenige Visa lassen sich verlängern. Touristen- und Businessvisa werden nur bei sehr dringenden Anliegen (Flug gestrichen, Krankheit) kurz verlängert. Problemlos verlängert werden Visa für Arbeits- und Studienaufenthalte sowie Kulturaustausch. Über Visa für technisch-wissenschaftlischen Austausch gibt es scheinbar keine klare Regel.

Studenten und ausländische Arbeitnehmer russischer Firmen erhalten oftmals nur ein einmaliges Einreisevisum für drei Monate und bekommen dann vor Ort in Russland einfache oder mehrfache Ein- und Ausreisevisa. Diese sind grüne Einlegeblätter für den Pass, unglücklicherweise größer als ein Reisepass. Falten ist aber scheinbar nicht verboten.

Die Migrationskarte (und natürlich auch das verlängerte Visum als Einlegeblatt) sollte man möglichst nicht verlieren um ernsthafte Probleme zu vermeiden.

Visafrei reisen Deutsche, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder vorläufiges Wohnrecht besitzen. In der Praxis ist diese Regel an den Grenzübergängen aber oft nicht bekannt.

Achtung für Zugfahrer: Für Weißrussland ist ein extra Transit-Visum notwendig - alle Direktzüge von Deutschland nach Moskau fahren über Belarus! Auch bei innerrussischen Zügen muss man darauf achten, andere Länder nicht zu durchqueren. Zwischen Moskau und Jalta fahren viele Züge durch die Ukraine, zwischen Tscheljabinsk und Omsk durch Kasachstan, zwischen Kaliningrad und anderen Städten durch das Baltikum. In Kasachstan benötigen Deutsche ein Visum, in der Ukraine und dem Baltikum nicht. Dennoch verliert ein russisches Einfachvisum seine Gültigkeit!!


Diese Übersicht ist unverbindlich, wir übernehmen keine rechtliche Verantwortung.
Gesperrt

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“