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Staatsbürgerschaft der Kinder
Verfasst: 18 Sep 2006, 01:12
von Elja
Hallo und guten Abend!
Mich würde mal interessieren, welche Staatsbürgerschaft in einer deutsch-russischen Ehe die Kinder bekommen. Vielleicht weiß einer einen Link, wo ich das nachlesen kann?
Ich glaube eigentlich, dass die Kinder die doppelte Staatsbürgerschaft haben, aber mein Freund meint, dass die Eltern die Staatsbürgerschaft der Kinder festlegen müssen. Das kann doch nicht sein, oder?
LG! Elja
Verfasst: 18 Sep 2006, 10:28
von Dietrich
Die Kinder erhalten die doppelte Staatsburgerschaft.
Wenn die Eltern es denn auch so wollen! Wenn ihr drauf verzichtet, z.B. die russische zu beantragen, dann kriegt ihr die natuerlich nicht.... Im Gegensatz zu den Russen, wo man, wie immer, irgendeinen "Antrag" ausfuellen muss, erhaelt das Kind die Deutsche automatisch dadurch, das ein Elternteil deutsch ist. Einen Pass muss man natuerlich auch "beantragen"....
Dietrich
Verfasst: 18 Sep 2006, 11:37
von Elja
Dietrich hat geschrieben:Wenn ihr drauf verzichtet, z.B. die russische zu beantragen, dann kriegt ihr die natuerlich nicht....
Ach so, dann muss man die russische tatsächlich beantragen! Komisch... Ich dachte, wenn ein Elternteil Russe ist, läuft es so wie in D und das Kind bekommt automatisch die russische Staatsbürgerschaft...
Verfasst: 18 Sep 2006, 12:44
von Oletsch
Elja hat geschrieben:Ich dachte, wenn ein Elternteil Russe ist, läuft es so wie in D und das Kind bekommt automatisch die russische Staatsbürgerschaft...
ja, aber nur wenn es in Russland wohnt. Wenn die Eltern und das Kind in Deutschland angemeldet sind und das Kind in Deutschland geboren ist, läuft das nicht automatisch, sondern wie Dietrich erklärt hat auf Antrag. Wir haben das mitgemacht, ziemlich viel Papierkram und 2 Fahrten nach Bonn, aber sonst geht's.
Gruß
Oletsch
Verfasst: 18 Sep 2006, 14:08
von Zejtnot
Prinzipiell: Ist ein Elternteil Deutscher, der andere Russe, stehen dem Kind beide Staatsbürgerschaften zu. Es muss sich nach dem 18. Geburtstag auch nicht für eine entscheiden, sondern darf beide behalten.
(Gegenbeispiel: Wären beide Eltern Russen, die ohne deutschen Pass und nur mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben würden, bekäme das Kind erst beide Pässe und müsste sich dann aber entscheiden.)
Zu den oben genannten Fällen - Russischer Partner lebt in Deutschland - gibt es natürlich auch das Gegenstück: Die Ehe ist in Russland geschlossen , es gibt kein deutsches Familienbuch (kann einfach beantragt werden) und der Papa ist der Deutsche - dann ist das Kind natürlich erst einmal nur Russe. Die deutsche Staatsbürgerschaft muss dann extra beantragt werden (wohl aber simpel).
Ist das Familienbuch da, wird das Kind ohne Probleme sofort vermerkt und bekommt auch den Deutschen Kinderpass (ex Kinderausweis).
Verfasst: 18 Sep 2006, 16:38
von Dietrich
Oletsch hat geschrieben:Elja hat geschrieben:Ich dachte, wenn ein Elternteil Russe ist, läuft es so wie in D und das Kind bekommt automatisch die russische Staatsbürgerschaft...
ja, aber nur wenn es in Russland wohnt.
Und selbst dann muss man die trotzdem erst beantragen. Hat mich auch gewundert. Meine Frau musste hier trotzdem erstmal einen Antrag auf Staatsbuergerschaft stellen, obwohl wir eine russische Geburtsurkunde hatten! Fand ich auch seltsam....
Verfasst: 18 Sep 2006, 16:57
von Oletsch
Das ist ja ein Ding, Dietrich, ich hätte das auch nie gedacht!
Verfasst: 18 Sep 2006, 20:37
von Elja
Zejtnot_ hat geschrieben:Prinzipiell: Ist ein Elternteil Deutscher, der andere Russe, stehen dem Kind beide Staatsbürgerschaften zu. Es muss sich nach dem 18. Geburtstag auch nicht für eine entscheiden, sondern darf beide behalten.
Woher hast du die Info? Gibt es da irgendwo 'ne aktuelle Seite? (Das Staatsangehörigkeitsrecht hat sich ja schon öfter mal geändert, soweit ich weiß...)
Verfasst: 19 Sep 2006, 08:17
von Zejtnot
Elja hat geschrieben:Woher hast du die Info? Gibt es da irgendwo 'ne aktuelle Seite? (Das Staatsangehörigkeitsrecht hat sich ja schon öfter mal geändert, soweit ich weiß...)
Leider keinen Gesetzestext und gerade keine Zeit, so etwas zu suchen. Aber ich weiß es genau, da ich mich darüber vor wenigen Tagen mit einer für Familienrecht zuständigen Botschaftsmitarbeiterin (nicht in Russland) unterhalten habe.
Schau mal unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_S ... ehörigkeit - da ist das angedeutet. Über die Links kommst Du definitiv zu dieser Regelung.
Verfasst: 19 Sep 2006, 12:38
von Elja
@ Nobert: Dankeschön!