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Schon von der Gesetzesänderung vom 01.01.2005 gehört?

Verfasst: 21 Sep 2006, 14:44
von Stefan
Zur Zeit bin ich mit meiner Schwägerin dran meinen Schwager und die Familie nach Deutschland zu holen.

Während dieser nervenaufreibenden Schreiberei für meinen Schwager in Twer - er ist als Spätaussiedler anerkannt worden -, wurde ein neues Gesetz erlassen.

Dieses Gesetz sagt aus, daß die Familienangehörigen, die nicht als Spätaussiedler in Frage kommen, nun den "Deutschstandstest 1" bestehen müssen, da sie ansonsten nicht in die BRD einreisen und leben dürfen.

Habt Ihr auch schon so einen Fall bei Euch gehabt?

Leider hat der Gesetzgeber in diesem Falle keine Übergangsfristen vorgesehen, denn die Antragstellung fand schon vor 2005 statt.

Verfasst: 21 Sep 2006, 14:59
von Zejtnot
Ganz brutal gesagt: Wurde auch Zeit, dass das eingeführt wurde. Wie sollen die armen Leute in Deutschland überleben, wenn sie kein Wort Deutsch können?

Und zur Beruhigung: Der Test kann beliebig oft wiederholt werden und ist so simpel, dass er eigentlich seinen Sinn schon fast verfehlt! Es reicht ein Sprachkurs von drei Monaten. Danach kann man eigentlich nicht viel mehr als: "Wie gehts? Ich heiße Ira, und sie? Ich wohne auf der Leninstraße in Moskau. Wie komme ich zum Bahnhof?"
(Man kann das nicht einmal, weil man den Syntax versteht, sondern weil man diese Sätze so einstudiert hat. Das ist eigentlich kein Sprachkurs. Aber egal.)

Verfasst: 21 Sep 2006, 16:58
von Stefan
@Zejtnot

Ich gebe dir da natürlich vollkommen Recht.

Nur wer die Sprache des Landes versteht - und das auch nur in Grundzügen - kann sich integrieren.


Was mich an dieser Sache so ägert ist, daß sämtlich Gesetzesvorhaben und Entscheidungen publik gemacht werden. Änderungen und Einschränkungen die wirklich Interessant wären, die lässt mal regelrecht unterm Tisch fallen.

Verfasst: 21 Sep 2006, 19:40
von RomanS
Ich glaube der Test kann nicht mehr beliebig oft wiederholt werden, dass hat sich geändert.

Verfasst: 22 Sep 2006, 06:50
von Zejtnot
Eigentlich hatte ich davon in meiner tageszeitung gelesen. Wurde eigentlich als neue Errungenschaft gefeiert, dass nun der Sprachtest gefordert wird.

Ich glaube es wurde auch noch einmal im Zusammenhang mit der Änderung der Regelungen für Kontingentsflüchtlinge publik gemacht. Die müssen den Test nun auch ablegen, nicht mehr nur die Russlanddeutschen und ihre Angehörigen.

Der Test war vor drei Monaten auf jeden Fall noch beliebig oft wiederholbar. Das wird sich auch nicht geändert haben, da er bei sehr vielen Organisationen gemacht werden kann (Goethe, Konsulate, ...) - die haben keine gemeinsame Datenbank, um zu prüfen, wer wie oft mitgemacht hat. Ferner wäre es meiner Meinung nach juristisch anfechtbar, wenn eine Familienzusammenführung an einem Sprachtest endgültig (!) scheitern könnte.

Verfasst: 22 Sep 2006, 12:36
von Stefan
Ob das den Staat BRD interessiert, daß ein Zusammenführung der Familie an der Sprach scheitert?

Ich bezweifle dies.

Verfasst: 22 Sep 2006, 18:54
von Stefan
hc_blacki hat geschrieben:Bin ich voll dafür. Und alle Neuankömmlinge müssten was unterschreiben dass sie keine Leistungen vom Staat beziehen werden wenn sie arbeitslos sind.

Zur Zeit bin ich mit meiner Schwägerin dran meinen Schwager und die Familie nach Deutschland zu holen.
Sorry Stefan aber wenn ich sowas lese bekomme ich nen richtigen Hals.
Wieso bekommst du einen "Hals". Hat ein Volksdeutscher kein Recht mit seiner Familie in sein Heimatland zu kommen??

Er hat es doch nicht zu vertreten, daß die Wirren der diversen Kriege die Familie so weit von Deutschland gebracht hat.

Ich bin selbstverständlich auch dafür das Sprachtests gemacht werden sollten und müssen, aber im Gegenzug bin ich auch dafür, daß Deutsche - und ich habe es bis in die sechste Generation zurück beweisen müssen - in ihr Heimatland kommen sollten.

Natürlich passiert damit auch viel Schindluder und ich bin der letzte der sagt, daß alle die mal eine deutsche Katze hatten nach Deutschland kommen sollen, aber Recht muss noch immer Recht bleiben.

Verfasst: 22 Sep 2006, 19:28
von Xottabych
Stefan hat geschrieben:und ich habe es bis in die sechste Generation zurück beweisen müssen
6 Generationen?? Wahnsinn. Wenn ich so weit zurückginge, fände ich vielleicht im Gegenzug auch nen russischen Vorfahren, ohne überhaupt je davon gewusst zu haben :wink:

Aber OK, was das Gesetz nicht verbietet, soll auch erlaubt sein. :D

Verfasst: 22 Sep 2006, 21:59
von RomanS
uhh, das sitzt! :shock: Sehr kritisch, aber nicht unbedingt im Recht.

Verfasst: 23 Sep 2006, 00:07
von Uwe
Hat ein Volksdeutscher kein Recht mit seiner Familie in sein Heimatland zu kommen??
Nein Stefan,

hat er nicht!
Wieso sprichst du bei Russen von Volksdeutschen. Bei solchen Aussagen sträuben sich mir immer die Nackenhaare.
Wenn mehrere Generationen in einem anderen Land leben, dessen Staatsbürgerschaft angenommen haben und auch deren Kultur, dann sind sie deutschstämmig aber nicht mehr deutsch.

Das mit den Deutschen im Osten ist ein Relikt aus dem kalten Krieg. Man wäre froh, diesen Weg nicht aufgemacht zu haben.
Dann hätte man in D einige Probleme weniger mit den deutschstämmigen Russen, die zurück in die "Heimat", die ihre Vorfahren vor Generationen zum letzten Mal sahen, wollten. Warum exestiert den in D eine russische Parallelgeselschaft, wenn nur Deutsche zurückkamen?

Hoffentlich kommt kein deutscher Politiker auf die Idde, auch den deutschstämmigen ( oder wie Du Dich ausdrückst Volksdeutschen) Amerikanern, Argentiniern, Brasilianern, Südafrikanern und Australiern (um nur einige der Auswanderungsländer zu nennen) den Weg in die "Heimat" zu öffnen. Dann steht ihr in D Schulter an Schulter.

Ich habe hier viele deutschstämmige Russen getroffen, die sich als deutschstämmig, aber als Russen fühlen und nicht gegangen sind. Auch Rückkehrer aus der "Heimat" kommen immer mehr.

Der Gipfel war ein deutschstämmiger Russe - 10 Jahre in Deutschland -, der mir stolz seinen deutschen Pass zeigte. Wir haben uns englisch unterhalten weil sein deutsch nicht zu verstehen war.

Gruß

Uwe