Seite 1 von 3
Nach der Hochzeit..........
Verfasst: 13 Okt 2006, 11:42
von Rotech
Hi @all, vorab ich habe noch nicht gesucht ob dieses Thema bereits behandelt worden ist.
Frage: Wie schwehr ist es nach einer Eheschließung ein Visum für ein Land das das Schengener Abkommen unterzeichnet hat zu bekommen? Kann ich mit meiner Frau uneingeschrenkt in Europa hin-und her reisen, d.h Freunde besuchen in Schweden, Norwegen, Deutschland, Frankreich? Wirkt sich eine Hochzeit auf die Erteilung eines Visum für ein Land außerhalb der EU aus, z.Bsp. USA, Kanada,....Da ich dort Freunde habe und diese besuchen will, nächstes Jahr, wollte ich mal Fragen ob es hier Personen gibt die damit schon Erfahrung haben. Dort werde ich bei Freunden wohne und somit kein Hotel angeben.
Frage: Nach 3 Jahren Ehe hat sie Anspruch auf eine deutsche Staatsbürgerschaft, wie wirkt sich das in Russland aus, braucht sie dann, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft will, ein Visum für Russland/Aufentaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis???
Danke im Vorraus
abb/rotech
Visum & Co.
Verfasst: 13 Okt 2006, 13:08
von maladietz01
Hallo Rotech!
Nach der Eheschliessung muss erst mal der Aufenthaltstitel fuer deine Frau beantragt werden, dies geschieht idR beim Konsulat in ihrem Heimatland. Wenn dieser erteilt wurde kann sich deine Frau innerhalb der EU natuerlich frei bewegen, solange sie allerdings noch russische Staatsbuergerin ist gelten natuerlich die selben Visavorschriften wie fuer alle Russen, sprich: Auch fuer die USA wird sie selbstverstaendlich ein Visum benoetigen das sie als deine Ehefrau allerdings sicher problemlos erteilt bekommt.
Ich weiss nicht genau wie das bei euch in D ist, ich habe gehoert dass man auch 2 Staatsbuergerschaften besitzen kann und sie nach Erhalt des deutschen Passes (nach 3 Jahren?) den russischen trotzdem behalten kann. Bei uns in A geht das naemlich keinesfalls, aber vielleicht weiss hier jemand anderer besser Bescheid. Hierzulande muss meine Frau uebrings insgesamt 7 Jahre warte um die oesterreichische Staatsbuergerschaft beantragen zu koennen. Mann habt ihrs gut in Germany
Sollte sie dann spaeter nur den deutschen Pass besitzen benoetigt sie selbstverstaendlich ein Visum um in Russland einzureisen, so wie jeder andere Deutsche auch.
Wolfgang
Re: Nach der Hochzeit..........
Verfasst: 13 Okt 2006, 13:09
von manuchka
Rotech hat geschrieben:Frage: Wie schwehr ist es nach einer Eheschließung ein Visum für ein Land das das Schengener Abkommen unterzeichnet hat zu bekommen? Kann ich mit meiner Frau uneingeschrenkt in Europa hin-und her reisen, d.h Freunde besuchen in Schweden, Norwegen, Deutschland, Frankreich?
Deine Frau hat als Ehefrau eines Deutschen Anrecht auf ein Visum und Aufenthalt in der EU. Du vereibarst einen Termin und gehst mit ihr zur (z.B. deutschen) Botschaft, reichst normal die Visaunterlagen mit Eheurkundenkopie ein, Verpflichtungserklärung brauchst du nicht zu machen, und nach paar Tagen kriegt deine Frau ein Multijahresvisum für Deutschland und die EU. Dann sollte Deutschland aber Ersteinreiseort sein. Anschließend könnt ihr rumfahren, wie ihr wollt.
Rotech hat geschrieben:Wirkt sich eine Hochzeit auf die Erteilung eines Visum für ein Land außerhalb der EU aus, z.Bsp. USA, Kanada,....
Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass selbst die russischen Ehepartner von Amerikanern nicht immer ein Visum erteilt kriegen, warum auch immer (es fehlt angeblich an der Rückkehrbereitschaft), wie das bei deutsch-russischen Paaren ist, weiß ich nicht. Kanada soll da viel unproblematischer sein.
Rotech hat geschrieben:Frage: Nach 3 Jahren Ehe hat sie Anspruch auf eine deutsche Staatsbürgerschaft, wie wirkt sich das in Russland aus, braucht sie dann, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft will, ein Visum für Russland/Aufentaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis???
Soooo einfach geht das mit der deutschen Staatsbürgerschaft ja nun nicht.
Vorneweg: Da weder Deutschland noch Russland eine doppelte Staatsbürgerschaft anerkennen (Ausnahmen gibt es zB. für Kinder von deutsch-russischen Paaren, die von Geburt an zwei StaaBüs haben dürfen), muss deine Gutste natürlich ihre russische StaaBü abgeben, wenn sie die deutsche haben will, mit den entsprechenden Folgen: Visum, Registrierung, Arbeitserlaubnis für RUS erforderlich - logo. Aber: Warum machst du dir eigentlich jetzt schon darüber Gedanken? Heirate doch erst mal, und dann seht ihr weiter...
Und nun zum "Anspruch": (hab auch mal die Wikipedia zu Rate gezogen)
Soll-Einbürgerung (In-der-Regel-Einbürgerung) bei Bereitschaft, die bisherige Staatsbürgerschaft zu verlieren, bei der die Staatsbürgerschaftsbehörde nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer rechtfertigender Gründe den Erwerb der Staatsangehörigkeit versagen darf:
Ehegatten oder Lebenspartner von deutschen Staatsbürgern (§ 9 StAG)
über den Bestand einer Ehe oder Lebenspartnerschaft hinaus, wenn das Sorgerecht für ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit besteht
In diesen Fällen muss die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleistet sein. Die Prüfung dieser Einordnung wird vom Gesetzgeber nicht näher definiert; die Allgemeine Verwaltungsvorschriften schreiben für Eheleute vor, dass dies anzunehmen ist, wenn der Einbürgerungsbewerber seit 3 Jahren im Inland lebt und die Ehe seit 2 Jahren besteht. Eine analoge Regelung wird von den Innenministerien der Länder auf Lebenspartner angewandt, unbeachtet der Tatsache, dass die Lebenspartnerschaft bis 2001 rechtlich unmöglich war, auch wenn die Einordnung gegebenenfalls in dieser Zeit stattgefunden haben könnte.
Aaalso, auch wenn ihr 3 Jahre verheiratet seid und in Russland lebt, muss deine Frau dann mindestens 3 Jahre im Inland, sprich Deutschland leben... logo - sie muss ja erstmal eine Aufenthaltserlaubnis und außerdem Gelegenheit haben, sich im Land "zu integrieren". StaaBü ist nun mal kein Kleidungsstück, dass man einfach wechselt, wie es einem passt.
Verfasst: 13 Okt 2006, 13:44
von Rotech
Danke, doch noch eines; erstens ich heirate nur ein mal, zweitens was ich anfange bringe ich auch zu Ende, diesen Schritt zu machen, davon reden wir seit 15 Jahren, drittens und das ist etwas privater, aber gehört dazu, wir müßen Heiraten, ihre Eltern axeptieren keine "willde" Ehe (zusammenziehen, aber nicht heiraten), die rus. Arestrokatrie, der gloreiche Rest der nicht von Stalin in den Gulag gebraucht wurde. Dazu kommt noch das ich mich ab Januar voll auf meinen Job konzentrieren muß, die bezahlen gut, also wollen die auch sehr gute Leistungen sehen, du das bekommen sie für ihr Geld, Damit habe ich dann das Thema Hochzeit bereits "erschlagen" hoffe ich, wenn die Planung klappt. Und das mit dem "ein Ausgeben" bekommen wir hin, wenn ihr im Jan oder Feb. oder März.... mal wieder ein Forumtreffen macht................(ich glaub das war das andere Thema)
Ach so noch was, "deutsche Staatsbürgerschaft", ich war nie wild drauf, habe sie 1991 "geschenkt" bekommen und wenn man mit diese Schein nicht die eine oder ander Tür auf bekommen würde, sei es in finz. Hinsicht oder das man den deutschen einige Sachen zuschreib, z.Bsp. arbeitssam, geradining...(ich gehe davon aus das es egal wo ich bin, finde ich überall Leute die diesen Vorstellungen entsprechen) hätte ich den Pass schon längst abgegeben. Sorry bin halt ein multikulti Typ, der Grenzen nicht leiden kann, sowohl die physischen als auch die in den Köpfen der Menschen.
Re: Nach der Hochzeit..........
Verfasst: 13 Okt 2006, 13:58
von Zejtnot
Im Grunde hat Manu alle Fragen geklärt, nur eine ist offen geblieben: Für EU-Länder, die Schengen (noch) nicht beigetreten sind - Irland beispielsweise - bekommt Deine Frau auf Grundlage Eurer Heiratsurkunde ein kostenloses Visum für gemeinsame (!) Urlaubsreisen. Dazu gibt es einige Threads, wenn Du Details wissen willst.
Welche Staatsbürgerschaft hattest Du vorher, wenn man fragen darf? (Gern auch als PM.) Dein Vorname klingt ja schon sehr deutsch.
Verfasst: 13 Okt 2006, 16:49
von Rotech
ich hatte die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik, währe aber früher oder später auch getürmt, wenn die Mauer nicht gefallen währe, zu viele Grenzen...zu viele Einschränkungen...
Verfasst: 13 Okt 2006, 16:54
von Rotech
ach so nochwas zu meinem Nick; der ist nicht deutsch
Rotech ist eine schwedische Firma, bei der ich mal einige Jahre gearbeitet habe; RO-Roboter, TECH-Technologie.......ach so nun wisst ihr auch woher der Name abb stammt, ist eine Fa. die u.a. Robis baut und das war mein erstes Testobjet zum spielen.
abb/rotech
Re: Visum & Co.
Verfasst: 13 Okt 2006, 22:14
von Paiper
maladietz01 hat geschrieben:
Nach der Eheschliessung muss erst mal der Aufenthaltstitel fuer deine Frau beantragt werden, dies geschieht idR beim Konsulat in ihrem Heimatland. Wenn dieser erteilt wurde kann sich deine Frau innerhalb der EU natuerlich frei bewegen,
Vorsicht: Es gibt sehr wohl Aufenthaltstitel, die nur in einem Land gelten. Also theoretisch nix mit in Schengen frei reisen. Praktisch wird das, weil im Normalfall keine Kontrollen, niemanden hindern, aber rechtlich macht es einen Unterschied und kann Probleme bereiten.
In .at bekommst Du derzeit (neues NAG - wenn wohl auch verfassungswidrig, aber derzeit noch kein Erkenntnis dazu!) eher schlecht ein Aufenthaltsrecht für Deine Frau. Hängt von der zuständigen Behörde ab. Wird äußerst streng geprüft und kenne auch der Praxis viele Ablehnungen. Solltest Du sie über Internet kennen, wird wohl Scheinehe angenommen werden und ein negativer Bescheid ausgestellt.
lg Paiper
völliger Quatsch
Verfasst: 14 Okt 2006, 00:20
von maladietz01
Papier, sorry. Ich bin auch aus Österreich, habe meine Frau im Internet kennen gelernt und wir hatten null Probleme. Es stimmt dass es seit 1.1.2006 Änderungen hinsichtlich der Beantragung von Aufenthaltstiteln gegeben hat und es wurde einiges verschärft. Wenn die Voraussetzungen und die geforderten Dokumente allerdings passen wird eine Aufenthaltsgenehmigung - die bei Erstantrag ohnehin nur für ein Jahr erteilt wird - ohne Probleme erteilt. Rechtlich sieht es so aus dass eine Scheinehe von der Behörde - auch bei Vermutung - erst mal nachgewiesen werden muss. Dies trifft z.B. zu wenn die Ehepartner nicht denselben Wohnsitz haben. Die Beamten klingeln 2-3x, danach gibts einen Bescheid zur Abschiebung und das ist auch gut so. Bei Beantragung des Aufenthaltstitels "Familienzusammenführung" muss man auch ein Papier unterzeichnen dass es sich um keine Scheinehe handelt.
Das was du mit Aufenthaltstitel für ein land meinst ist bestenfalls ein Visum Katogerie "D", also ein nationales Visum. Wird dann erteilt wenn der Aufenthaltstitel noch nicht erteilt wurde. Von einem Auftenthaltstitel NUR für Österreich habe ich in Bezug auf Ehepartner noch nie was gehört.
Darf ich fragen, woher beziehst du die Grundlagen für deine Sachverhaltsdartellungen? Würde mich brennend interessieren.
Wolfgang
Re: Visum & Co.
Verfasst: 14 Okt 2006, 00:34
von Paiper
maladietz01 hat geschrieben:Es stimmt dass es seit 1.1.2006 Änderungen hinsichtlich der Beantragung von Aufenthaltstiteln gegeben hat und es wurde einiges verschärft. Wenn die Voraussetzungen und die geforderten Dokumente allerdings passen wird eine Aufenthaltsgenehmigung - die bei Erstantrag ohnehin nur für ein Jahr erteilt wird - ohne Probleme erteilt.
Dem ist nicht so! Das "ohne Probleme" stimmt einfach nicht. Habe beruflich schon damit zu tun gehabt. Es hängt natürlich von der BH oder dem Magistrat ab. Wien hängt es IMO auf dem Einkommen auf, andere BHs auf anderen Kriterien. Wenn die BH einmal meint, es sei eine Scheinehe und das nimmt manche BH prinzipiell an, geht sie nicht mehr davon ab und Du kannst beim VwGH Beschwerde einbringen. Das kostet dann einiges (RA-Pflicht) und dauert. Derzeit gibt es IMO noch kein Erkenntnis ist der Sache, aber schon viele Beschwerden.
Das mit dem Visum kann stimmen. Ich habe mir das vor langer Zeit einmal angesehen und kann es nicht mehr sagen, ob es um Visum oder Aufenthaltstitel ging.
lg Paiper
P.S.: Das "völliger Quatsch" im Subject habe ich überlesen, denn das ist es nicht. (Das mit dem Aufenthaltstitel vs. Visum vielleicht, aber das andere definitiv nicht!)