...nach der Heirat - Familienzusammenführung
Verfasst: 31 Okt 2006, 02:28
Hallo Leute,
ich habe ein paar Fragen zum deutschen Ausländer- und Familienrecht.
Ich habe im Juni diesen Jahres in Russland meine Freundin geheiratet. Wir haben uns nach Hochzeit die Apostille besorgt und meine Frau hat einen Visaantrag zur FZF in der Botschaft gestellt. Sie wurde anschliessend zu einem Gespräch vorgeladen und über den Hintergrund unserer Beziehung befragt. Die gesammelten Unterlagen wurden im Anschluss an die ABH in Berlin verschickt, sind dort (nach telefonischer Auskunft) Mitte September eingtroffen.
Zwei Wochen später wurden Fingerabdrücke meiner Ehefrau durch die ABH verlangt. Diese sollen durch das BKA geprüft werden - meine Frau fühlt sich kriminalisiert und zum Bittsteller degradiert, ich empfinde ebenso! Meine Finger wollte in Russland niemand sehen, die Geburtsunrkunde hat gereicht und gratuliert wurde mir von der Amtsleiterin persönlich!
Meine erste Frage ist nun: Ist das heute ein normaler Vorgang? Muss jetzt jeder Ausländer der ein Visum zur FZF beantragt mit Fingerabdrücken durch das BKA geprüft werden?
Die Fingerabdrücke wurden am 11.10. in der Botschaft genommen und sind seitem unterwegs. Kennt sich jemand aus, wie lange die diplomatische Post normalerweise unterwegs ist?
Das BVA in Köln habe ich bereits kontaktiert und keine Info darüber erhalten, wo es jetzt klemmt. Überhaupt konnte mir die Mitarbeiterin dort nicht sagen, was das BVA eigentlich tut und welchen Teil sie zu dem Visaverfahren beiträgt.
Was macht das BVA, welche Rolle spielt diese Behörde? Werden dort die Unterlagen geprüft? Hat man irgendeine Einflussmöglichkeit?
Meine Ehefrau ist mittlerweile im fünften Monat schwanger. Wir freuen uns sehr auf unser Kind. Ich will also verständlicher Weise meine Frau so bald wie nur möglich bei mir haben.
Gibt es ein vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren der FZF aufgrund der Schwangerschaft? Kann ich einen besonderen Antrag stellen auf schnelle Entscheidung oder ähnlichem?
Der ABH ist die Schwangerschaft bekannt, das hat nach Aussage eines Mitarbeiters keinen Einfluss auf die Entscheidung!
Meine letzte Frage bezieht sich darauf, ob das Familienrecht in Deutschland nicht vielleicht schwerer wiegt, als das Ausländerrecht. Ich hoffe ja nur auf den Schutz meiner Familie - meiner Frau und meines Kindes - und das sollte doch wichtiger sein, als Fragen der Zuwanderung. Hat jemand in dieser Frage Erfahrung zur Argumentation?
Vielen Dank für eure Infos und Ratschläge vorab!!
ich habe ein paar Fragen zum deutschen Ausländer- und Familienrecht.
Ich habe im Juni diesen Jahres in Russland meine Freundin geheiratet. Wir haben uns nach Hochzeit die Apostille besorgt und meine Frau hat einen Visaantrag zur FZF in der Botschaft gestellt. Sie wurde anschliessend zu einem Gespräch vorgeladen und über den Hintergrund unserer Beziehung befragt. Die gesammelten Unterlagen wurden im Anschluss an die ABH in Berlin verschickt, sind dort (nach telefonischer Auskunft) Mitte September eingtroffen.
Zwei Wochen später wurden Fingerabdrücke meiner Ehefrau durch die ABH verlangt. Diese sollen durch das BKA geprüft werden - meine Frau fühlt sich kriminalisiert und zum Bittsteller degradiert, ich empfinde ebenso! Meine Finger wollte in Russland niemand sehen, die Geburtsunrkunde hat gereicht und gratuliert wurde mir von der Amtsleiterin persönlich!
Meine erste Frage ist nun: Ist das heute ein normaler Vorgang? Muss jetzt jeder Ausländer der ein Visum zur FZF beantragt mit Fingerabdrücken durch das BKA geprüft werden?
Die Fingerabdrücke wurden am 11.10. in der Botschaft genommen und sind seitem unterwegs. Kennt sich jemand aus, wie lange die diplomatische Post normalerweise unterwegs ist?
Das BVA in Köln habe ich bereits kontaktiert und keine Info darüber erhalten, wo es jetzt klemmt. Überhaupt konnte mir die Mitarbeiterin dort nicht sagen, was das BVA eigentlich tut und welchen Teil sie zu dem Visaverfahren beiträgt.
Was macht das BVA, welche Rolle spielt diese Behörde? Werden dort die Unterlagen geprüft? Hat man irgendeine Einflussmöglichkeit?
Meine Ehefrau ist mittlerweile im fünften Monat schwanger. Wir freuen uns sehr auf unser Kind. Ich will also verständlicher Weise meine Frau so bald wie nur möglich bei mir haben.
Gibt es ein vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren der FZF aufgrund der Schwangerschaft? Kann ich einen besonderen Antrag stellen auf schnelle Entscheidung oder ähnlichem?
Der ABH ist die Schwangerschaft bekannt, das hat nach Aussage eines Mitarbeiters keinen Einfluss auf die Entscheidung!
Meine letzte Frage bezieht sich darauf, ob das Familienrecht in Deutschland nicht vielleicht schwerer wiegt, als das Ausländerrecht. Ich hoffe ja nur auf den Schutz meiner Familie - meiner Frau und meines Kindes - und das sollte doch wichtiger sein, als Fragen der Zuwanderung. Hat jemand in dieser Frage Erfahrung zur Argumentation?
Vielen Dank für eure Infos und Ratschläge vorab!!