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...nach der Heirat - Familienzusammenführung

Verfasst: 31 Okt 2006, 02:28
von Thomas_S.
Hallo Leute,

ich habe ein paar Fragen zum deutschen Ausländer- und Familienrecht.

Ich habe im Juni diesen Jahres in Russland meine Freundin geheiratet. Wir haben uns nach Hochzeit die Apostille besorgt und meine Frau hat einen Visaantrag zur FZF in der Botschaft gestellt. Sie wurde anschliessend zu einem Gespräch vorgeladen und über den Hintergrund unserer Beziehung befragt. Die gesammelten Unterlagen wurden im Anschluss an die ABH in Berlin verschickt, sind dort (nach telefonischer Auskunft) Mitte September eingtroffen.

Zwei Wochen später wurden Fingerabdrücke meiner Ehefrau durch die ABH verlangt. Diese sollen durch das BKA geprüft werden - meine Frau fühlt sich kriminalisiert und zum Bittsteller degradiert, ich empfinde ebenso! Meine Finger wollte in Russland niemand sehen, die Geburtsunrkunde hat gereicht und gratuliert wurde mir von der Amtsleiterin persönlich!

Meine erste Frage ist nun: Ist das heute ein normaler Vorgang? Muss jetzt jeder Ausländer der ein Visum zur FZF beantragt mit Fingerabdrücken durch das BKA geprüft werden?

Die Fingerabdrücke wurden am 11.10. in der Botschaft genommen und sind seitem unterwegs. Kennt sich jemand aus, wie lange die diplomatische Post normalerweise unterwegs ist?

Das BVA in Köln habe ich bereits kontaktiert und keine Info darüber erhalten, wo es jetzt klemmt. Überhaupt konnte mir die Mitarbeiterin dort nicht sagen, was das BVA eigentlich tut und welchen Teil sie zu dem Visaverfahren beiträgt.

Was macht das BVA, welche Rolle spielt diese Behörde? Werden dort die Unterlagen geprüft? Hat man irgendeine Einflussmöglichkeit?

Meine Ehefrau ist mittlerweile im fünften Monat schwanger. Wir freuen uns sehr auf unser Kind. Ich will also verständlicher Weise meine Frau so bald wie nur möglich bei mir haben.

Gibt es ein vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren der FZF aufgrund der Schwangerschaft? Kann ich einen besonderen Antrag stellen auf schnelle Entscheidung oder ähnlichem?

Der ABH ist die Schwangerschaft bekannt, das hat nach Aussage eines Mitarbeiters keinen Einfluss auf die Entscheidung!

Meine letzte Frage bezieht sich darauf, ob das Familienrecht in Deutschland nicht vielleicht schwerer wiegt, als das Ausländerrecht. Ich hoffe ja nur auf den Schutz meiner Familie - meiner Frau und meines Kindes - und das sollte doch wichtiger sein, als Fragen der Zuwanderung. Hat jemand in dieser Frage Erfahrung zur Argumentation?

Vielen Dank für eure Infos und Ratschläge vorab!!

Verfasst: 31 Okt 2006, 02:52
von harald63
Hallo Thomas. Erst einmal willkommen hier.
Ich würde Dir empfehlen, weil Du doch recht schnell kompetente Auskunft brauchst, Deine Fragen im Forum von http://www.info4alien.de/ zu posten. Dort lesen und antworten auch Leute, die bei Ausländerbehörden arbeiten.

Alles Gute für Dich, Frau & Kind.

Harald

Verfasst: 31 Okt 2006, 04:18
von Thomas_S.
Hallo Harald,

danke für den Tip! Ich habe allerdings schon bei info4alien gepostet und leider nicht ausreichende bzw. nur sehr wenige Hinweise bekommen.

Ich hoffe hier gibt es Leute die aktuelle Infos haben oder ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Mal sehen ob noch was kommt .....
ich bin guter Hoffnung. :D

Verfasst: 31 Okt 2006, 17:26
von rico
Hallo kannst du nicht nach Moskau fliegen und mit deiner Frau auf die Botschaft gehen und dir dort ein Visa für ein Jahr holen?
Und die ganze Angelegenheit mit der ABH hier vor ort erledigen?
Als deine Frau hat sie ein anspruch auf ein Visa!!
Achso noch etwas!!
Wer kann mir sagen wie lange denn so ein Verfahren zur Familienzusammenführung eigentlich geht?
Hat jemand erfahrungen diesbezüglich gemacht?
Und ist der Weg mit dem Botschaftsgang auch machbar? Oder habe ich mich da falsch informiert?

Verfasst: 31 Okt 2006, 18:29
von Zeppelin
Thomas_S. hat geschrieben:Hallo Harald,

danke für den Tip! Ich habe allerdings schon bei info4alien gepostet und leider nicht ausreichende bzw. nur sehr wenige Hinweise bekommen.

Ich hoffe hier gibt es Leute die aktuelle Infos haben oder ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Mal sehen ob noch was kommt .....
ich bin guter Hoffnung. :D
Grüß Dich,
habe Dir eine PN mit weiteren Erläuterungen zu Deinen Fragen geschrieben.

Gruß, Zeppelin

Verfasst: 01 Nov 2006, 11:39
von manuchka
Wieso soll denn das nicht gehen, Karsten?
Wie ich gehört habe, haben einige Russinnen sogar mit Touristenvisum in Deutschland geheiratet und sind dann gleich dageblieben, weil sie als Ehefrauen Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis haben. Das sehen zwar die ABH nicht so gerne, aber sie müssen es wohl schlucken.
Andererseits kann es sein, dass man in der Botschaft das Besuchsvisum für ein Jahr (und maximal 90 Tagen Aufenthalt pro halbjahr) verweigert, wenn das Familiennachzugsverfahren schon läuft.

Thomas, das mit der "Vorabzustimmung" der ABH in Deutschland halte ich auch für eine gute Idee, und dann immer dran bleiben, mit der Botschaft und den anderen Behörden telefonieren, immer schön freundlich, aber nachdrücklich sein, sich auch immer den Namen der Leute sagen lassen, mit denen man telefoniert... Viel Erfolg! Hoffentlich kann deine Frau noch vor der Geburt nach Deutschland kommen.

Gruß,
Manu

Verfasst: 01 Nov 2006, 13:07
von manuchka
Ich glaube, Zeppelin hat. Aber der hat Thomas ja schon eine PN geschrieben.