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Registrierung in Russland nach Abmeldung

Verfasst: 05 Nov 2006, 22:40
von Roland
Hallo zusammen! :roll:

Ich werde in kürze meine russische Verlobte in Russland (Kasan) heiraten. Danach will sie mit einem Visum zur Familienzusammenführung dauerhaft zu mir nach Deutschland kommen. Wir diskutieren zur Zeit die Frage, ob sie sich in Russland abmelden soll bzw. muss.

Ich habe gelegentlich gelesen, dass dauerhaft im Ausland lebende, abgemeldete russische Staatsbürger sich während einer Besuchseinreise in Russland wie alle Ausländer registrieren müssen. Dies wäre für meine (baldige) Frau später teuer und umständlich wenn sie in Kasan ihre Familie besuchen möchte. Registrierungen (nicht von einem Hotel) sind dort schwer zu erhalten. :(

Daher meine Frage:
Stimmt es definitiv, dass dauerhaft im Ausland lebende, abgemeldete russische Staatsürger sich während einer vorübergehenden Einreise nach Russland wie alle Ausländer registrieren lassen müssen???
Wer weiß dazu genaues???

Vielen Dank und Grüße
Roland

Re: Registrierung in Russland nach Abmeldung

Verfasst: 06 Nov 2006, 12:47
von Zeppelin
Roland hat geschrieben:Hallo zusammen! :roll:

Ich werde in kürze meine russische Verlobte in Russland (Kasan) heiraten. Danach will sie mit einem Visum zur Familienzusammenführung dauerhaft zu mir nach Deutschland kommen. Wir diskutieren zur Zeit die Frage, ob sie sich in Russland abmelden soll bzw. muss.

Ich habe gelegentlich gelesen, dass dauerhaft im Ausland lebende, abgemeldete russische Staatsbürger sich während einer Besuchseinreise in Russland wie alle Ausländer registrieren müssen. Dies wäre für meine (baldige) Frau später teuer und umständlich wenn sie in Kasan ihre Familie besuchen möchte. Registrierungen (nicht von einem Hotel) sind dort schwer zu erhalten. :(

Daher meine Frage:
Stimmt es definitiv, dass dauerhaft im Ausland lebende, abgemeldete russische Staatsürger sich während einer vorübergehenden Einreise nach Russland wie alle Ausländer registrieren lassen müssen???
Wer weiß dazu genaues???

Vielen Dank und Grüße
Roland
Hallo,
wenn man sich nicht abmeldet, muss man bedenken, dass man sich zur Verlängerung des Passes und anderer Angelegenheiten nicht an ein russ. Konsulat in Dtl. wenden kann.
Aber das kann man ja auch mit einer Besuchsreise zu Eltern und Verwandten verbinden, denn über die hiesigen Konsulate dauert das oft sehr lange und es werden horrende Gebühren verlangt.
Ansonsten habe ich es auch so vernommen, wie Karsten Packeiser geschrieben hat.
Aber gar so lästig ist die Registrierung in Kazan' doch gar nicht. Die Eltern müssen ja nicht so eine aufwendige Verpflichtungserklärung abgeben, als wenn sie privat einen Ausländer einladen würden. Das wäre erst dann der Fall, wenn Deine (baldige) Frau in einigen Jahren hier in Dtl. einbürgern lassen würde.

Grüße,
Zeppelin

Verfasst: 06 Nov 2006, 15:12
von Uwe
Roland,

alle Diskussionen sind vergeblich.
Die Botschaft verlangt seit einiger Zeit für die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung den Nachweis der Abmeldung in Russland.
Ohne Abmeldung kein Visum.

Wie das dann mit der Registrierunspflicht bei Besuchen in Kasan ist kann Dir das zuständige OVIR genau sagen.

Gruß

Uwe

Verfasst: 06 Nov 2006, 16:25
von Zeppelin
Das hatte ich nicht bedacht (weil: nicht gewusst und für uns nicht relevant.)

Um so mehr freue ich mich aber, dass wir hier einfach so geheiratet haben. :D

Zeppelin

Verfasst: 06 Nov 2006, 23:43
von Roland
Uwe hat geschrieben:
Die Botschaft verlangt seit einiger Zeit für die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung den Nachweis der Abmeldung in Russland.
Ohne Abmeldung kein Visum.
Hallo,
und Danke für Eure Antworten. :lol:

Ich bin jetzt etwas geschockt über das was Uwe schreibt. :evil:
Stimm das wirklich?

Vielleicht wissen noch andere etwas darüber.

Viele Grüße
Roland

Verfasst: 07 Nov 2006, 13:32
von manuchka
Karsten - also doch!!! :P

Hm, aber das mit der Abmelderei ist Mist... die "Propiska" ist ja trotz aller anderslautenden Behauptungen eben nicht nur die Wohnsitzmeldung, das hat ja auch Folgen für Eigentumsanrechte und so in der Wohnung. Mist... grummel, grummel...

Verfasst: 07 Nov 2006, 21:55
von Roland
Uwe hat geschrieben: Die Botschaft verlangt seit einiger Zeit für die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung den Nachweis der Abmeldung in Russland.
Ohne Abmeldung kein Visum.
Hallo!

Ich habe wegen diesem Problem bei der deutschen Botschaft in Moskau nachgefragt.
Ein Nachweis der Abmeldung in Russland für die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung ist nicht erforderlich. :P

Habe ich mir auch gedacht.

Roland