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Russischer oder doch lieber Deutscher Arbeitsvertrag?????
Verfasst: 06 Nov 2006, 17:33
von fox74
Hallo Leute,
ich habe die Möglichkeit für ein Russisches Unternehmen
(mit einer Niederlassung in Deutschland) in Moskau zu arbeiten.
Vorgesehen ist eine Einstellung in Deutschland mit Entsendung
nach Rußland. Doch während des Vorstellungsgesprächs
wurde ich gefragt ob ich eventuell an einem "russischen" Arbeitsvertrag interessiert wäre.
Kennt sich jemand damit aus?
Könnt ihr mir die Vor- und Nachteile erklären?
Was spricht für und was gegen einen RU-Arbeitsvertrag?
Verfasst: 07 Nov 2006, 15:01
von manuchka
Wenn du Deutscher bist, ist wahrscheinlich ein deutscher AV empfehlenswerter, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Du bleibst im deutschen "System" integriert, das bedeutet u.a., dass deine Renten- und Arbeitsversicherungsbeiträge weiter laufen. Das ist das wichtigste, du fällst nicht durchs Gitter (ich bin in Russland bei einer russischen Firma beschäftigt, für mich zahlt derzeit keiner in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein, meine Krankenversicherung musste ich aus Kostengründen auch kündigen, habe nur eine Auslandskrankenversicherung).
2. Steuerlich kannst du - wenn du weiterhin "deutsche Steuern" zahlst - u.U. doppelte Haushaltsführung geltend machen, als deutscher Steuerzahler Werbungskosten, Heimreisen, Mehrausgaben für Versicherungen etc. absetzen.
3. Du bist verpflichtet, in Russland Steuern zu zahlen, wenn du einen russischen Arbeitsvertrag hast. Keine Bange, du musst nur einmal Steuern zahlen - entweder in RU oder DE (denn es gibt zwischen diesen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen). Der russische Steuersatz beträgt 30 %, solange man Steuerausländer ist (also im ersten halben Jahr), dann 13%, aber Werbungskosten etc. sind nicht absetzbar.
Wenn es finanziell keinen oder kaum einen Unterschied macht, würde ich wohl die Entsendungsvariante wählen. Steuerlich vielleicht insgesamt etwas ungünstiger, aber du hast auf jeden Fall die deutsche soziale Sicherheit im Rücken. Um eine Arbeitserlaubnis und den Papierkram kommst du voraussichtlich nicht herum, egal in welcher Konstellation. Vielleicht kann das ansonsten jemand anders noch kommentieren.
Gruß,
Manu
Verfasst: 08 Nov 2006, 17:46
von fox74
Hi Manu,
vielen Dank für die Infos.
Habe mich jetzt etschlossen einen Dt. Arbeitsvertrag abzuschliessen.
Wenn es dann alles läuft und der Job okay ist, wird man sehen ob
ein RU Arb.Vertrag in Frage kommt.
DANKE
Sergej
Verfasst: 09 Nov 2006, 22:16
von Arier
manuchka hat geschrieben:Wenn du Deutscher bist, ist wahrscheinlich ein deutscher AV empfehlenswerter, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Du bleibst im deutschen "System" integriert, das bedeutet u.a., dass deine Renten- und Arbeitsversicherungsbeiträge weiter laufen. Das ist das wichtigste, du fällst nicht durchs Gitter (ich bin in Russland bei einer russischen Firma beschäftigt, für mich zahlt derzeit keiner in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein, meine Krankenversicherung musste ich aus Kostengründen auch kündigen, habe nur eine Auslandskrankenversicherung).
2. Steuerlich kannst du - wenn du weiterhin "deutsche Steuern" zahlst - u.U. doppelte Haushaltsführung geltend machen, als deutscher Steuerzahler Werbungskosten, Heimreisen, Mehrausgaben für Versicherungen etc. absetzen.
3. Du bist verpflichtet, in Russland Steuern zu zahlen, wenn du einen russischen Arbeitsvertrag hast. Keine Bange, du musst nur einmal Steuern zahlen - entweder in RU oder DE (denn es gibt zwischen diesen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen). Der russische Steuersatz beträgt 30 %, solange man Steuerausländer ist (also im ersten halben Jahr), dann 13%, aber Werbungskosten etc. sind nicht absetzbar.
Wenn es finanziell keinen oder kaum einen Unterschied macht, würde ich wohl die Entsendungsvariante wählen. Steuerlich vielleicht insgesamt etwas ungünstiger, aber du hast auf jeden Fall die deutsche soziale Sicherheit im Rücken. Um eine Arbeitserlaubnis und den Papierkram kommst du voraussichtlich nicht herum, egal in welcher Konstellation. Vielleicht kann das ansonsten jemand anders noch kommentieren.
Gruß,
Manu
Hallo Manu,
deine Ausführungen sind nicht ganz richtig; steuerlich absetzbare Beträge übersteigen nicht die tatsächlich abgeführten nominalen Steuern, heißt, wenn er z.B. verheiratet ist, übersteigen die Werbungskosten den wirklichen Aufwand.
Die Besorgnis, deutsche Rentenversicherungsbeiträge nicht abführen zu können, bei einem Abschluss eines russischen AV ist unbegründet!
Das Rentenversicherungsalter steigt bis 2025 auf 67 Jahre und ein gewisser Bundesinnenminister namens Schäuble meinte heute in der Bildzeitung::“ Die Rente mit 67 ist nicht das Ende der Entwicklung“!
also keine Sorge, hier in der BRD gibt es zu Lebenszeiten eh keine Rente!!
Arier