VISUM für England - trotz Aufenthaltsberechtigung....?
Verfasst: 10 Nov 2006, 04:22
Hallo,
im Grunde ist meine Frage bereits im Titel gestellt. Mehr gibt es eigentlich nicht anzufügen. Dennoch wiederhole ich gerne noch einmal das Problem: benötige ich - russische Ehefrau eines Deutschen, mit AUFENTHALTSBERECHTIGUNGS-STATUS - ein Visum, wenn ich England bereisen will...?
Ich kann einfach keine Informationen zu diesem Thema finden. Jedenfalls nicht online - also hoffe ich auf Hilfe in diesem Forum.
Was mich vor allem erstaunt ist dies: als ich noch per Schengen-(Besuchs-)Visum nach Deutschland reiste, konnte ich alle Schengen-Staaten bereisen. OHNE Visum natürlich!
Jetzt wohne ich in Deutschland, habe eine (derzeit auf ein Jahr befristete)
Aufenthaltsberechtigung und benötige ein Visum, wenn ich nach England reisen möchte?
Mit anderen Worten: eine AUFENTHALTSBERECHTIGUNG ist weniger wert als ein Schengen-Visum....?
Das kann doch wohl nicht wahr sein. Wo ist denn hier die Logik? Ein Besucher (mit Visum) ist nur Gast in Deutschland, reist wieder zurück in sein Heimatland. Ich hingegen wohne hier. Und das soll weniger Wert sein im Sinne des Ausländergesetzes, bzw. des visafreien Reisens....?
Das hätte ich gerne mal erklärt,
ich zähle auf die Fachleute,
Gruss, Nataliya
im Grunde ist meine Frage bereits im Titel gestellt. Mehr gibt es eigentlich nicht anzufügen. Dennoch wiederhole ich gerne noch einmal das Problem: benötige ich - russische Ehefrau eines Deutschen, mit AUFENTHALTSBERECHTIGUNGS-STATUS - ein Visum, wenn ich England bereisen will...?
Ich kann einfach keine Informationen zu diesem Thema finden. Jedenfalls nicht online - also hoffe ich auf Hilfe in diesem Forum.
Was mich vor allem erstaunt ist dies: als ich noch per Schengen-(Besuchs-)Visum nach Deutschland reiste, konnte ich alle Schengen-Staaten bereisen. OHNE Visum natürlich!
Jetzt wohne ich in Deutschland, habe eine (derzeit auf ein Jahr befristete)
Aufenthaltsberechtigung und benötige ein Visum, wenn ich nach England reisen möchte?
Mit anderen Worten: eine AUFENTHALTSBERECHTIGUNG ist weniger wert als ein Schengen-Visum....?
Das kann doch wohl nicht wahr sein. Wo ist denn hier die Logik? Ein Besucher (mit Visum) ist nur Gast in Deutschland, reist wieder zurück in sein Heimatland. Ich hingegen wohne hier. Und das soll weniger Wert sein im Sinne des Ausländergesetzes, bzw. des visafreien Reisens....?
Das hätte ich gerne mal erklärt,
ich zähle auf die Fachleute,
Gruss, Nataliya