Jahresvisum: mehrere Einladungen bei einem Standortwechsel?
Verfasst: 20 Nov 2006, 20:02
Hallo liebe Forumsgemeinde! Ich bin ganz neu hier und möchte Euch allen zu Eurem Forum gratulieren und Dank sagen für die vielen informativen Themen und Diskussionen!
So frisch ich auch auf dem Forum bin, hab ich gleich mal ne Frage an Euch. Ich werde nun meinen konkreten Fall schildern.
Ich werde im Frühjahr für ein Jahr nach Russland gehen um an einer Universität Russisch zu lernen. Die ersten 9 Monate werde ich in Volgograd sein und die restlichen 3 Monate in Moskau. Die Universität in Volgograd würde mir eine Einladung schicken, welche für ein Jahresvisum benötigt wird. Nun zu meiner Frage:
Kann ich nach Ablauf der ersten 9 Monaten nach Moskau gehen und die ausstehenden 3 Monate dort verbringen, obwohl die Einladung für das Jahresvisum von der Universität in Volgograd ausgestellt wurde? Selbstverständlich würde ich mich in Moskau sofort registrieren lassen. Oder brauche ich 2 Einladungen für ein Jahresvisum: eine für die ersten 9 Monate in Volgograd und eine für die restlichen 3 Monate in Moskau an der Lomonosov Universität?
Leider konnten mir die Russischen Konsulate keine eindeutige Auskunft darüber erteilen! Laut dem Russischen Generalkonsulat in Genf brauche ich zwei Einladungen für ein Jahresvisum, wenn ich innerhalb dieses Jahres in Russland meinen temporären Wohnort einmal wechsle (von Vogograd nach Moskau). Laut dem Generalkonsulat in Salzburg reicht eine entsprechende Einladung für das Jahresvisum aus Volgograd aus und ich müsste mich in Moskau lediglich registrieren lassen, sobald ich dort aus Volgograd angekommen bin. Das Russische Konsulat in Deutschland konnte ich telephonisch leider nicht erreichen, obwohl ich es x-mal versucht habe.
So, was nun? Weiss vielleicht jemand von euch genaueres oder hat selbst schon Erfahrungen mit diesem Problem gemacht? Ich wäre Euch für jede Information sehr dankbar!
Vielen Dank!
So frisch ich auch auf dem Forum bin, hab ich gleich mal ne Frage an Euch. Ich werde nun meinen konkreten Fall schildern.
Ich werde im Frühjahr für ein Jahr nach Russland gehen um an einer Universität Russisch zu lernen. Die ersten 9 Monate werde ich in Volgograd sein und die restlichen 3 Monate in Moskau. Die Universität in Volgograd würde mir eine Einladung schicken, welche für ein Jahresvisum benötigt wird. Nun zu meiner Frage:
Kann ich nach Ablauf der ersten 9 Monaten nach Moskau gehen und die ausstehenden 3 Monate dort verbringen, obwohl die Einladung für das Jahresvisum von der Universität in Volgograd ausgestellt wurde? Selbstverständlich würde ich mich in Moskau sofort registrieren lassen. Oder brauche ich 2 Einladungen für ein Jahresvisum: eine für die ersten 9 Monate in Volgograd und eine für die restlichen 3 Monate in Moskau an der Lomonosov Universität?
Leider konnten mir die Russischen Konsulate keine eindeutige Auskunft darüber erteilen! Laut dem Russischen Generalkonsulat in Genf brauche ich zwei Einladungen für ein Jahresvisum, wenn ich innerhalb dieses Jahres in Russland meinen temporären Wohnort einmal wechsle (von Vogograd nach Moskau). Laut dem Generalkonsulat in Salzburg reicht eine entsprechende Einladung für das Jahresvisum aus Volgograd aus und ich müsste mich in Moskau lediglich registrieren lassen, sobald ich dort aus Volgograd angekommen bin. Das Russische Konsulat in Deutschland konnte ich telephonisch leider nicht erreichen, obwohl ich es x-mal versucht habe.
So, was nun? Weiss vielleicht jemand von euch genaueres oder hat selbst schon Erfahrungen mit diesem Problem gemacht? Ich wäre Euch für jede Information sehr dankbar!
Vielen Dank!