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Jahresvisum: mehrere Einladungen bei einem Standortwechsel?

Verfasst: 20 Nov 2006, 20:02
von Astana
Hallo liebe Forumsgemeinde! Ich bin ganz neu hier und möchte Euch allen zu Eurem Forum gratulieren und Dank sagen für die vielen informativen Themen und Diskussionen!

So frisch ich auch auf dem Forum bin, hab ich gleich mal ne Frage an Euch. Ich werde nun meinen konkreten Fall schildern.

Ich werde im Frühjahr für ein Jahr nach Russland gehen um an einer Universität Russisch zu lernen. Die ersten 9 Monate werde ich in Volgograd sein und die restlichen 3 Monate in Moskau. Die Universität in Volgograd würde mir eine Einladung schicken, welche für ein Jahresvisum benötigt wird. Nun zu meiner Frage:

Kann ich nach Ablauf der ersten 9 Monaten nach Moskau gehen und die ausstehenden 3 Monate dort verbringen, obwohl die Einladung für das Jahresvisum von der Universität in Volgograd ausgestellt wurde? Selbstverständlich würde ich mich in Moskau sofort registrieren lassen. Oder brauche ich 2 Einladungen für ein Jahresvisum: eine für die ersten 9 Monate in Volgograd und eine für die restlichen 3 Monate in Moskau an der Lomonosov Universität?

Leider konnten mir die Russischen Konsulate keine eindeutige Auskunft darüber erteilen! Laut dem Russischen Generalkonsulat in Genf brauche ich zwei Einladungen für ein Jahresvisum, wenn ich innerhalb dieses Jahres in Russland meinen temporären Wohnort einmal wechsle (von Vogograd nach Moskau). Laut dem Generalkonsulat in Salzburg reicht eine entsprechende Einladung für das Jahresvisum aus Volgograd aus und ich müsste mich in Moskau lediglich registrieren lassen, sobald ich dort aus Volgograd angekommen bin. Das Russische Konsulat in Deutschland konnte ich telephonisch leider nicht erreichen, obwohl ich es x-mal versucht habe.

So, was nun? Weiss vielleicht jemand von euch genaueres oder hat selbst schon Erfahrungen mit diesem Problem gemacht? Ich wäre Euch für jede Information sehr dankbar!

Vielen Dank!

Verfasst: 20 Nov 2006, 22:04
von Saboteur
Hallo Astana...herzlich Willkommen im Forum! Wolgograd kenne ich ganz gut...war schon zig mal da... also wenn du n paar Tipps brauchst... :-)

Die Einladung aus Wolgograd müsste reichen! Du musst dich in Moskau halt registrieren. Kann ich dir aber nicht 100% garantieren deshalb musst du noch auf die Antworten der anderen Forumsteilnehmer warten...

Verfasst: 21 Nov 2006, 11:23
von manuchka
Hallo Astana, auch von mir herzlich willkommen.

Ich denke auch, dass eine Einladung aus Wolgograd für das Jahresvisum ausreichend ist, wenn sie dich denn auch für das ganze Jahr einladen. Es kann sein, dass du erst mal nur ein Monatsvisum bekommst, weil du ja wohl zum Studium fährst, und dieses wird dann auf Antrag der Uni vor Ort, also in Wolgograd, verlängert. Das geht auch mehrmals. Du musst also mit der Uni dann klären, dass sie dir ein Jahresvisum machen, auch wenn du eigentlich nur 9 Monate da bist.

Da Ausländer, die mit gültigem Visum in RUS sind, grundsätzlich Freizügigkeit auf den Territorium von RUS genießen, kann dir also eigentlich nix passieren, wenn du nur eine Einladung hast, aber mit dieser ein Jahresvisum ausgestellt bekommst. Du willst ja tatsächlich nach Wolgograd, nur halt nicht für die ganze Zeit. Registrierung in Moskau ist unbedingt erforderlich, das weißt du ja selbst, ansonsten würde ich mir vor dem Wechseln nach Moskau ein Schreiben von deiner Ansprechperson in der Wolgograder Uni aufsetzen lassen, dass du mit dem Einverständnis der Uni deinen Aufenthaltsort wechselst. (Wir brauchten sowas damals 1999 in Krasnojarsk angeblich sogar für unseren selbständigen Ausflug nach Irkutsk, weil ein paar Vorlesungstage mit betroffen waren und "die Uni für uns verantwortlich" war..) So ein Wisch kann auf jeden Fall nicht schaden. Da kann auch direkt drinstehen, dass du zum Studium an die ...-Uni nach Moskau "deligiert" oder "geschickt" wirst, irgendsowas halt.

Verfasst: 27 Nov 2006, 14:17
von Astana
Hallo zusammen!

Vielen Dank für Eure Antworten! Nach langem Überlegen hab ich mich nun entschieden mein Auslandsjahr in Samara zu verbringen, anstelle der Alternative Volgograd und Moskau. Die Problematik mit den Einladungen & Visa war dabei jedoch nicht ausschlaggebend.

Trotzdem wäre es interessant zu wissen, was denn eigentlich die offiziellen Vorgaben/Anforderungen bezüglich dieses Problems sind. Nebenbei find ich es auch nocht "interessant", dass die Russischen Generalkonsulate(!) in der Schweiz und in Österreich zwei völlig verschiedene Auskünfte erteilten. Naja, genau die sollten das ja eigentlich wissen!

Nochmals vielen Dank!

Astana

Verfasst: 27 Nov 2006, 14:54
von harald63
Astana hat geschrieben:Nebenbei find ich es auch nocht "interessant", dass die Russischen Generalkonsulate(!) in der Schweiz und in Österreich zwei völlig verschiedene Auskünfte erteilten. Naja, genau die sollten das ja eigentlich wissen!
Na ja, die Schweiz und Österreich sind auch zwei verschiedene Länder. Und es wird jeweils bilateral ausgehandelt, wie der Reiseverkehr zwischen den Ländern geregelt ist. M.W. müssen z.B. Schweizer keine Auslandskrankenversicherung nachweisen, wenn sie ein Visum wollen.

Verfasst: 27 Nov 2006, 16:20
von Dave
harald63 hat geschrieben:M.W. müssen z.B. Schweizer keine Auslandskrankenversicherung nachweisen, wenn sie ein Visum wollen.
Weil bei uns in der Grundversicherung eine weltweite Auslandsversicherung
bereits enthalten ist. (Ausser spez. Ausnahmen in Bezug auf die USA)

Dave

P.S. Dafür aber Zahnpflege nicht, die muss man immer selbst zahlen...
(Ausnahme private Zusatzversicherung)

@Astana: Hast Du schon in Bern nachgefragt? Lass Dir die Auskunft schriftlich
geben. http://bern.rusembassy.org/de/bern/INDEX.html

Verfasst: 27 Nov 2006, 16:42
von Astana
@Dave

Leider konnte ich bis jetzt das Konsulat in Bern telephonisch nicht erreichen. Du hast aber Recht, eine solche Auskunft müsste man sich schriftlich geben lassen, um späteren Komplikationen vorzubeugen. Da die Sache (Volgograd-Moskau) nicht mehr aktuell ist, benötige ich diese Information auch nicht mehr zwingend. Trotzdem würde es mich halt noch interessieren.



@Harald63

Du hast Recht. Jedoch habe ich, abgesehen von der Krankenversicherungsgeschichte bei keiner Visumsart für Russland einen gravierenden Unterschied zwischen den Erfordernissen für Schweizer-Bürger und EU-Bürger festgestellt. Deshalb schloss ich daraus, dass dieses rein Administrative-Konstrukt der Einladung beziehungsweise Anzahl der Einladungen (in meinem Fall) gleich sein sollte. Da ich es jedoch nicht zu 100% weiss, hab ich ja hier nachgefragt. Falls du genaueres weisst, wäre ich dir sehr dankbar.

Verfasst: 27 Nov 2006, 18:24
von harald63
Genaueres weiss ich leider nicht. Aber als ein in der Nähe der schweizer Grenze aufgewachsener EU-Bürger weiss ich, das es bei den Schweizern immer ein bisschen anders ist. :-)

Übrigens Glückwunsch an das schweizer Volk für die Zustimmung zur Kohäsionsmilliarde. Zeugt von (Mit-)verantwortungsbewusstsein und zeigt, dass es der Schweiz mit ihrer Unabhängigkeit nicht nur um Rosinenpickerei geht.

Verfasst: 27 Nov 2006, 19:07
von m1009
@ manuchka

wegen der rigistrierung.... reicht es nicht, wenn sie sich fuer 1 jahr in wolgograd registrieren laesst?? bin auch nur in n. novgorod registriert und reise in russland durch die gegend...