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Einladung nach Deutschland

Verfasst: 25 Nov 2006, 21:16
von Franziska
Hallo allerseits!
Ich habe schonmal vor ein paar Monaten hier was gepostet, stelle mich vielleicht aber nochmal vor. Ich heiße Franziska, bin 25 und wohne in Bayern.

Mein Freund ist Russe und wohnt in Moskau. Er war schon einmal in Deutschland, allerdings mit Touristenvisum.
Jetzt möchte er mich gerne im Januar besuchen. Dieses Mal mit einem Privatvisum.
Einen Termin in der Botschaft hat er schon, allerdings erst recht knapp vor dem Flug.

Mein Problem ist jetzt, daß ich nicht mehr viel Zeit habe, um alle von mir geforderten Dokumente zusamenzubringen, so daß ich das aufs erste Mal richtig machen muß.
Verpflichtungserklärung wurde von mir nicht akzeptiert, da ich als Studentin trotz regelmäßigen Einkommen nicht genug verdiene, weil meine Eltern laut Ausländerbehörde ja jederzeit meine Miete nicht mehr zahlen könnten... :roll:
Meine Eltern haben sich jetzt bereit erklärt, die VE für ihn zu übernehmen. Sie haben ein Haus und sind beide arbeitstätig, ich denke und hoffe, daß es in ihrem Fall dann keine Probleme gibt mit dem Verdienst.

Jetzt hat mir mein Freund allerdings gesagt, daß ihm gesagt, wurde, daß er 3 Dokumente braucht: Eine Einladung, Eine Verplichtungserklärung und eine Beglaubigung der Unterschrift.
Das mit der Einladung habe ich auch auf der Seite vom auswärtigen Amt schon gelesen, kann mir jemand sagen, wie genau die aussehen muß, von der Form her?
Und wird die Beglaubigung der Unterschrift nicht automatisch in der Ausländerbehörde beim ausfüllen der VE gemacht?
Sind es also im Endeffekt ein offizielles Dokument und ein formloses Einladungsschreiben?

Kann mir vielleicht noch jemand sagen, ob es irgendetwas besonderes gibt, was mein Freund vorweisen muß, was vielleicht nicht in den offiziellen Merkblättern steht?
Er hat einen festen gut bezahlten Job in Moskau, ich denke, das müsste ja auch als Rückkehrgrund reichen, hoffe ich.

Sorry für den langen Text, aber ich dachte, ich erkläre lieber ein bisschen mehr, bevor alles ungenau und unverständlich ist! :?

Ich weiß, daß es schon einige Topics zu den Themen gibt, ich habe auch alle gelesen, es wäre trotzdem nett, wenn mir jemand bei der Beantwortung der noch offenen Fragen helfen könnte.

Danke,
Franziska

Verfasst: 25 Nov 2006, 22:14
von 7punkt
Einladung ist dasselbe wie Verpflichtungserklärung. Von Beglaeubigung der Unterschrift hoere ich zum ersten Mal :roll: Wessen Unterschrift soll beglaeubigt werden?

Re: Einladung nach Deutschland

Verfasst: 25 Nov 2006, 22:39
von Magdeburg-Moskva
Franziska hat geschrieben: Jetzt hat mir mein Freund allerdings gesagt, daß ihm gesagt, wurde, daß er 3 Dokumente braucht: Eine Einladung, Eine Verplichtungserklärung und eine Beglaubigung der Unterschrift.
Das mit der Einladung habe ich auch auf der Seite vom auswärtigen Amt schon gelesen, kann mir jemand sagen, wie genau die aussehen muß, von der Form her?
Hallo, Franziska,

da hat ihn u. U. das im Auftrage der Deutschen Botschaft privatwirtschaftliche Callcenter wohl etwas ins Bockhorn gejagt. Die haben ein besonderes Talent dazu.

In der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Einladende, alle Kosten des Aufenthalts, einer Ausweisung und von Kranheitskosten zu tragen. Das Formular ist wie folgt aufgebaut:
1. Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des Einladenden durch die Ausländerbehörde.
2. Bestätigung der Bonität des Einladenden.

Einen Extra-Einladungsbrief brauchte ich bis jetzt noch nie schreiben, erscheint mir auch sinnlos, da ja die Verpflichtungserklärung das maßgebliche Dokument ist. Oftmals werden Einladung (priglaschenije) und Verpflichtungserklärung (samoobjasatelstwo) miteinander vermischt oder auch mal verwechselt.

Verfasst: 25 Nov 2006, 22:56
von werner
Hallo Franziska,

darum muss auch der Deutsche die Verpflichtungserklärung im Beisein des
" Bediensteten " unterschreiben. Das ist dann die Beglaubigung, mehr nicht.

Schicke dann die Erklärung aber per Einschreiben nach Russland, sicherer !

LG. Werner

PS : Krankenversicherung hatte ich über AXA abgeschlossen, 3,- Euro am Tag, bei Nichteinreise bekommst Du das Geld zurück...

Verfasst: 27 Nov 2006, 10:39
von Dietrich
Also um es nochmal zusammenzufassen:

Wenn du die Verpflichtungserklaerung hast, ist das auch schon das einzige Dokument, was dein Freund in der Botschaft von dir benoetigt.
Er sollte natuerlich fuer den Visumsantrag wissen, wo er genau wohnen wird, wer ihn da eingeladen hat, etc. etc.

Dein Freund braucht das Dokument im Original! Um das Dokument schnell nach Russland zu schicken (3-4 Tage) empfiehlt sich DHL. Die sind mit ca. 50 Euro zwar nicht billig, dafuer aber schnelle und zuverlaessig.

Wann hat er denn seinen Termin bei der Botschaft?

Verfasst: 27 Nov 2006, 21:28
von Franziska
Dietrich hat geschrieben:Also um es nochmal zusammenzufassen:

Wenn du die Verpflichtungserklaerung hast, ist das auch schon das einzige Dokument, was dein Freund in der Botschaft von dir benoetigt.
Er sollte natuerlich fuer den Visumsantrag wissen, wo er genau wohnen wird, wer ihn da eingeladen hat, etc. etc.

Dein Freund braucht das Dokument im Original! Um das Dokument schnell nach Russland zu schicken (3-4 Tage) empfiehlt sich DHL. Die sind mit ca. 50 Euro zwar nicht billig, dafuer aber schnelle und zuverlaessig.

Wann hat er denn seinen Termin bei der Botschaft?
Ah okay, also stimmt das nicht so ganz, was die ihm gesagt haben...

Ja, wegen dem Versand mit DHL hab ich mich schon erkundigt. Hab auch bei anderen Lieferdiensten nachgeschaut, aber DHL schien mir doch am besten. Und meine Päckchen an ihn sind bis jetzt auch immer mit der DHL angekommen...

Am 27.12. Er hat vor einer Woche ungefähr angerufen und das war der früheste Termin. Die haben ihm allerdings gesagt, daß, falls es keine Probleme gibt, das Visum bis zum Abflug (04.01) fertig ist...

Verfasst: 28 Nov 2006, 02:28
von Golfer4
Hallo Franziska
ich habe auch schon öfters Briefe und Päckchen nach Russland verschickt und auch die Einladung für meine Freundin - und sie wohnt nicht in Moskau, am Schwarzen Meer - und der Brief war meistens nach 1,5 Wochen bei ihr (für 90 ct)...und nach Moskau denke ich, geht es noch schneller...Du hast ja jetzt noch 4 Wochen Zeit, die Einladung rüberzuschicken, aber vergiß die Versicherung nicht ---> ADAC, 1 Monat für 48€
Das Visum selbst dauert max. 3 Tage, wenn er auf der Botschaft war.

viel Glück....


Gruß Armin

Verfasst: 28 Nov 2006, 10:42
von Dietrich
Golfer4 hat geschrieben:Hallo Franziska
ich habe auch schon öfters Briefe und Päckchen nach Russland verschickt und auch die Einladung für meine Freundin - und sie wohnt nicht in Moskau, am Schwarzen Meer - und der Brief war meistens nach 1,5 Wochen bei ihr ...
Zu Weihnachten?
In der Weinhachtszeit liegen meine Erfahrungen mit normalen Briefen von D nach RU bei ca. 3 Monaten. Abgeschickt Anfang Dezember, erhalten irgenwann im Februar.
Solche "Versuche" also moeglichst nicht mit Verpflichtungserklaerungen machen! Waere sehr aergerlich!

Verfasst: 28 Nov 2006, 11:27
von manuchka
Franziska, bleib bei DHL oder frag mal in der Transport- und Kurierrubrik, ob jemand deine Verpflichtungserklärung mit nach Moskau nehmen könnte. Ich würde jedenfalls auch nicht riskieren, so ein wertvolles Dokument mit normaler Post, auch nicht mit Einschreiben, zu schicken.

Ansonsten ist das Visum in der Tat schnell fertig, in der Regel am übernächsten Arbeitstag, also noch vor dem Jahreswechsel. Jemand hat angemerkt, dass eine Versicherung nötig ist - das stimmt, aber die kann dein Freund auch in Moskau, zur Not sogar direkt vor der Botschaft, abschließen, oder du schließt eine für ihn in Deutschland ab und schickst die Versicherungspolice mit. Aber wie gesagt, das ist nicht unbedingt nötig.

Verfasst: 28 Nov 2006, 15:43
von Zeppelin
7punkt hat geschrieben:Einladung ist dasselbe wie Verpflichtungserklärung. Von Beglaeubigung der Unterschrift hoere ich zum ersten Mal :roll: Wessen Unterschrift soll beglaeubigt werden?
Die des/der Einladenden durch die zuständige obere/höhere Landesbehörde der betroffenen Gebietskörperschaft!

Einladung und VE sind absolut nicht das Selbe, auch wenn es manchmal - ohne Angabe einer Rechtsgundlage - anders behauptet wird. (Das sind sog. Latrinenparolen.)

Die VE ist als Minimum zwingend erforderlich und auf einem offiziellen Formular abzugeben sowie von der o.g. Behörde beglaubigt sein muss. Mit der VE übernimmt man als Privatperson lediglich die Haftung für alle Modalitäten des Aufenthalts und einer einer Wiederausreise der eingeladenen Person.
Damit kann man aber noch längst nicht die sonstigen möglichen Bedenken gegen die Erteilung eines Visums ausräumen.

An X anderen Stellen hier im Board habe ich schon geschrieben, weshalb die Unterlegung der VE durch eine ausformulierte Einladung empfehlenswert ist.

Grüße, Zeppelin