Schwiegermutter länger als 3 Monate nach Deutschland, wie?
Verfasst: 26 Nov 2006, 10:13
Hallo Leute,
meine Frau und ich sind vollzeit Beschäftigt. Ich gehe vollzeit Arbeiten, so daß Geld nachhause kommt und meine Frau studiert zurzeit Vollzeit.
Daher haben wir ein Zeit Problem für unseren Sohn, der erst knapp 2 Jahre Alt ist. Bisher hatten wir eine Freundin, die auch Studentin war, als Kindermächen. Nun steht sie für uns nicht mehr zur Verfügung. Leider sind alle Kindergärten in unserer Stadt die U3 annehmen belegt.
Nun zu meinem Problem.
Wir würden für die Überbrückung von ca 1 Jahr meine Schwiegermutter aus Russland holen. Sie wäre auch dazu bereit. Aber das Deutsche Ausländergesetz macht uns da ein Strich durch die Rechnung.
Zurzeit ist sie hier in Deutschland, muss aber im Januar wieder ausreisen, denn dann sind ihre 3 Monate aufenthalt vorbei. Wenn wir wenigstens bis zu den Sommerferien 2007 unsere Schwiegermutter bei uns hätten, wäre uns schon geholfen.
Habt ihr eine Lösung wie ich unsere Ausländerbehörde dazu bekomme in unserem Fall eine Ausnahme zu machen? Vielleicht gibt es auch in Hessen eine Organisation die uns Helfen kann die richtigen Argumente oder ähnliches zu finden. Ich fühle mich dem Ausländeramt so ausgeliefert. Service und Kundenfreundlichkeit kennen die an diesem Amt nicht. :-(
MFG
Markus
meine Frau und ich sind vollzeit Beschäftigt. Ich gehe vollzeit Arbeiten, so daß Geld nachhause kommt und meine Frau studiert zurzeit Vollzeit.
Daher haben wir ein Zeit Problem für unseren Sohn, der erst knapp 2 Jahre Alt ist. Bisher hatten wir eine Freundin, die auch Studentin war, als Kindermächen. Nun steht sie für uns nicht mehr zur Verfügung. Leider sind alle Kindergärten in unserer Stadt die U3 annehmen belegt.
Nun zu meinem Problem.
Wir würden für die Überbrückung von ca 1 Jahr meine Schwiegermutter aus Russland holen. Sie wäre auch dazu bereit. Aber das Deutsche Ausländergesetz macht uns da ein Strich durch die Rechnung.
Zurzeit ist sie hier in Deutschland, muss aber im Januar wieder ausreisen, denn dann sind ihre 3 Monate aufenthalt vorbei. Wenn wir wenigstens bis zu den Sommerferien 2007 unsere Schwiegermutter bei uns hätten, wäre uns schon geholfen.
Habt ihr eine Lösung wie ich unsere Ausländerbehörde dazu bekomme in unserem Fall eine Ausnahme zu machen? Vielleicht gibt es auch in Hessen eine Organisation die uns Helfen kann die richtigen Argumente oder ähnliches zu finden. Ich fühle mich dem Ausländeramt so ausgeliefert. Service und Kundenfreundlichkeit kennen die an diesem Amt nicht. :-(
MFG
Markus