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Formalitäten nach der Hochzeit

Verfasst: 27 Nov 2006, 19:01
von russian_juliette
Hallo ihr alle!
Nun haben wir geheiratet, was weiter? Was muss man alles nach der Hochzeit erledigen? (Sie Russin, Er Deutscher) Also das wissen wir: neue Lohnsteuergruppe beantragen, Krankenversicherung ändern lassen. Was noch? Muss sie heim fahren und einen neuen Paß beantragen?

Verfasst: 27 Nov 2006, 19:15
von manuchka
Das kommt darauf an, ob sie in Deutschland bei einem Konsulat gemeldet ist. Wenn ja, kann man den neuen Pass dort in Deutschland beantragen. Hast du deinen Nachnamen geändert? Was ist mit deinem Visum, Aufenthaltserlaubnis?

Verfasst: 27 Nov 2006, 21:30
von Zeppelin
Ich nehme mal an es geht um eine gemeinsame Wohnsitznahme in D.?
Wenn ja: Zuerst Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und - falls noch nicht geschehen, mit (Meldebestätigung), 2 Passbildern und der Heiratsurkunde zur Ausländerbehörde (ABH) und dort entweder gleich den Aufenthaltstitel (AT) einholen (wenn möglich) oder Termin vereinbaren.
Es wird dann ggf. eine sog. Fiktionsbescheinigung ausgestellt, die besagt, dass die entsprechende Person sich - auch mit ggf. zwischenzeitlich abgelaufenem Visum - legal in Dtl. aufhält.
Von der Meldebescheinigung gleich eine zweite beglaubigte Ausfertigung machen lassen. Die braucht man bei jeder Anmeldung in einer Bibliothek und sonstigen Vertragsabschlüssen und sollte immer mit dem Reisepass mitgeführt werden, da in dem Pass die Wohnanschrift nicht eingetragen werden kann.
Aus Sicherheitsgründen empfehle ich, auch von allen relevanten Seiten des Passes ein Kopie anzufertigen und beim Bürgeramt gelaubigen zu lassen, damit man das Original an einem sicheren Ort verwahren kann. (Ginge das Original verloren, wäre dies eine Katastrophe der oberen Mittelkasse.)

Der Besuch meim Meldeamt sollte gleich mit genutzt werden, um sich dort eine LSK ausstellen zu lassen. Da kommt erst mal die mögliche Steuerklasse des Ehepartners hinein, was man beim Finanzamt ohne viele Umstände leicht ändern kann.

Neuer Pass ist erst einmal nicht notwendig. Der AT wird ohnehin erst mal auf den Namen im Pass ausgestellt und auf Wunsch trägt die ABH auf dem AT einen Vermerk ein, wie der (neue) Familienname nach deutschem Standesrecht lautet.
So lange der Pass nach russischem Recht gültig ist, kann man sich dessen Erneuerung sparen.
Wird Letzeres Notwendig, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder aus Russland abmelden - mit allen Konsequenzen die dies für Wohnungsanteile etc. haben mag - und dann wie Manu bereits schrieb, neuen Pass über das zuständige russ. Konsulat beantragen. Dieser Weg ist allerdings zwar etwas bequemer, aber auch teuer und vor allem langwierig.
Bin selbst mit einer russ. Staatsbpürgerin verheiratet, die aus guten Gründen die Alternative gewählt hat, sich eben nicht aus der RF abzumelden und dafür den gelegentlichen Behördenkram vor Ort in Verbindung mit den ohnehin regelmäßigen Besuchen bei Ihrer Familie zu erledigen. Die anfallenden Reisekosten wiegen sich nahezu mit den Aufwendungen auf, die Sie von hier aus hätte - zumal russ. Reisepässe nur fünf Jahre Gültigkeit haben und sie die Reisen ohnehin bezahlen müsste. Vor Ort geht auch alles schneller (man bedenke die Postlaufzeiten der Behörden.)
Als nächstes zur Arbeitsagentur und als 'arbeitssuchend' melden, bzw. Antrag auf Vorrangprüfung stellen, falls man einen Job bereits in Aussicht hat.
Selbst wenn Erwerbstätigkeit duch die Ehegattin nicht zwingend erforderlich ist, hat dies Auswirkungen auf alle Sozialversicherungen (SV) - vor allem auf Rentenansprüche.
Dann Krankenversicherung (KV) klären. Sofern kein eigenes Einkommen der Ehegattin vorhanden ist, kann sie ggf. beitragsfrei 'familienversichert' werden (bei der gesetzlichen KV) und alle Leistungen in Anspruch nehmen, wie der Versicherte zzgl. Extraleistungen für Frauen (gewisse Vorsorgeuntersuchungen.) Die Brutto-Einkommensgrenze für alle SV liegt m.W. derzeit bei ca. 400,- € pro Monat. Darüber entsteht eigene Versicherungspflicht. Genaue Auskunft dazu gibt die KV, über die ja auch die Abführung der Beiträge zur PV und RV abgewickelt wird.

Man sollte auch seinen Vermieter über den Zuzug eines Familienangehörigen in die Wohnung informieren. (Bei Wohneigentum ist dies natürlich überflüssig.) Der Vermieter muss dies zwar hinnehmen, ohne Aufschläge verlangen zu können, aber so vermeidet man ggf. Stress wegen angeblicher 'Untervermietung'. Mal genau den Mietvertrag durchsehen!

Was sonst noch zu empfehlen ist, hängt von der konkreten Kostellation (beruflich, sozial, gesundheitlich... )
Ich habe hier nur die grundlegenden Erfordernisse beschrieben.

Grüße,
Zeppelin

Verfasst: 28 Nov 2006, 13:51
von russian_juliette
manuchka hat geschrieben:Das kommt darauf an, ob sie in Deutschland bei einem Konsulat gemeldet ist. Wenn ja, kann man den neuen Pass dort in Deutschland beantragen. Hast du deinen Nachnamen geändert? Was ist mit deinem Visum, Aufenthaltserlaubnis?
Ich glaube nicht, dass ich hier bei einem Konsulat gemeldet bin, weil ich früher nur für mein Studium da war. Jedenfalls habe ich mich bei dem Konsulat nicht angemeldet :) Das kann man ja ändern, oder? Weil ich nämlich einen neuen Pass brauche: ich habe mich für einen Doppelnamen entschieden.
Eine neue Aufenthalterlaubnis habe ich schon beantragt, und man hat mir in unserem Rathaus gesagt, ich werde eine auf 3 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Aber was ist mit meiner Arbeitserlaubnis???? Als Studentin durfte ich 190 Tage jedes Jahr arbeiten, aber was jetzt?? Die im Rathaus konnten mir leider keine deutliche Antwort geben :( Also muss ich jetzt die Arbeiterlaubnis irgendwo anders beabtragen oder bekomme ich das automatisch?

Verfasst: 28 Nov 2006, 14:17
von russian_juliette
Vielen Dank erstmal die die ausführliche Antwort, Zeppelin!
Also mich interessiert jetzt die Meldebestätigung, in unserem Einwohnermeldeamt habe ich meine Aufenthalterlaubnis beantragt, aber niemand hat mir was über diese Meldebestätigung gesagt, da muss ich mich mehr informieren, danke für den Hinweis :) Ich wohne mit meinen jetzt Ehemann schon 4 Jahre zusammen, aber noch nie was davon gehört, wo nimmt man denn diese Meldebestätigung??
Ja, da hast du recht, ich trage in meiner Tasche immer schon die Passkopien staat des Originals. Das hat mir noch gefehlt, dass ich meinen Pass verliere :)
Meinst du, kann ich mich schon als "arbeitssuchend" anmelden? Ich bin doch mit meinem Studium nicht fertig und außerdem habe ich schon zwei Jahre einen Nebenjob.

Grüße,
Julia

Verfasst: 28 Nov 2006, 14:58
von Zeppelin
russian_juliette hat geschrieben:
manuchka hat geschrieben:Das kommt darauf an, ob sie in Deutschland bei einem Konsulat gemeldet ist. Wenn ja, kann man den neuen Pass dort in Deutschland beantragen. Hast du deinen Nachnamen geändert? Was ist mit deinem Visum, Aufenthaltserlaubnis?
Ich glaube nicht, dass ich hier bei einem Konsulat gemeldet bin, ...

Das kann man ja ändern, oder? Weil ich nämlich einen neuen Pass brauche: ich habe mich für einen Doppelnamen entschieden.
Eine neue Aufenthalterlaubnis habe ich schon beantragt, und man hat mir in unserem Rathaus gesagt, ich werde eine auf 3 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Aber was ist mit meiner Arbeitserlaubnis???? ...
Zu letzterem zuerst: Mit der Aufenthaltserlaubnis hast Du automatisch eine Arbeitserlaubnis!!! Deswegen schrieb ich ja, dass Du Dich ggf. beim Arbeitsamt melden solltest um Deine Ansprüche zu sichern.

Dann: Ja, Du bekommst die AE zunächst für drei Jahre und hast Anspruch auf alle Sozialleistungen. Danach kannst Du Dich sogar schon Einbürgern lassen wenn Du willst. Dann kannst Du auch wählen und Beamtin werden. Alle anderen Rechte hast Du ohnehin schon mit der AE.
Ob Du Deine jetzige Staatsbürgerschaft wirklich aufgeben solltest - was leider die Voraussetzung für eine Einbürgerung in D ist - musst Du selbst abwägen. Bedenke dabei Visumspflicht für Besuche in der Heimat, ggf. Verlust von Wohneigentum etc. (Wie das konkret in Weißrussland ist, weiß ich nicht.)
Nach Ablauf der ersten AE wird diese problemlos verlängert, sofern die Voraussetzungen fortbestehen (Ehe mit einem Deutschen.) Nach insgesamt 5 Jahren Aufenthalt in D seit der Eheschließung hast Du Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis (NE).
Die ist unbegrenzt gültig! Du hast ein eigenständiges Aufenthalts- sowie Ein- und Ausreiserecht. Das ist der goldene Mittelweg.

Einen neuen Pass brauchst Du erst dann, wenn Dein jetziger abläuft, wie ich schon schrieb!
Deinen neuen Namen kannst Du auch in der AE vermerken lassen. Das reicht völlig! Schließlich hast Du eine deutsche Heiratsurkunde und die allein ist für die Namensführung maßgeblich!
Ferner schrieb ich schon, dass man abwägen muss, ob man die Bequemlichkeit der Abwicklung behördlicher Angelegenheiten des Heimatstaates über ein hiesiges Konsulat höher schätzt, als die vor Ort, ohne Abmeldung aus der Heimat und in Verbindung mit Besuchen bei der Familie.
(Auch hierbei kann ich mich nur auf die Russ. Föd. beziehen, nicht aber auf Weißrussland. Ich bin mir wegen Deiner Angaben im Unklaren, welche Staatsbürgerschaft Du gegenwärtig hast.)

Meinen vorherigen Beitrag zu Deinen Fragestellungen hast Du wohl nicht gelesen bzw. verstanden?
Daher folgende Rückfragen von mir:
  • In welchem Bundesland ist Dein / Euer deutscher Wohnsitz?
    Welche Staatsangehörigkeit hast Du genau? (Russische Föderation oder Weißrussland?)
    Wie ist Dein Berufsstatus (Abschlüsse, Qualifikationen) / hast Du einen Job in Aussicht oder kannst ein evtl. bereits bestehendes Arbeitsverhältnis (als Studentin) in ein reguläres umwandeln?
Grüße,
Zeppelin

PS: Ich mit selbst seit einigen Jahren als dt. Staatsbürger mit einer Staatsangehörigen der Russ. Föd. verheiratet, die sich gegenwärtig noch im Studentenstatus befindet und kenne mich insofern 'etwas' mit der Materie aus - bzw. bin permanent damit konfroniert.

Verfasst: 28 Nov 2006, 15:16
von Zeppelin
russian_juliette hat geschrieben:Vielen Dank erstmal die die ausführliche Antwort, Zeppelin!
Also mich interessiert jetzt die Meldebestätigung, in unserem Einwohnermeldeamt habe ich meine Aufenthalterlaubnis beantragt, aber niemand hat mir was über diese Meldebestätigung gesagt, da muss ich mich mehr informieren, danke für den Hinweis :) Ich wohne mit meinen jetzt Ehemann schon 4 Jahre zusammen, aber noch nie was davon gehört, wo nimmt man denn diese Meldebestätigung??
Ja, da hast du recht, ich trage in meiner Tasche immer schon die Passkopien staat des Originals. Das hat mir noch gefehlt, dass ich meinen Pass verliere :)
Meinst du, kann ich mich schon als "arbeitssuchend" anmelden? Ich bin doch mit meinem Studium nicht fertig und außerdem habe ich schon zwei Jahre einen Nebenjob.

Grüße,
Julia
Soooorrrrrrrrrrry,
jetzt warst Du etwas schneller als ich. Also: sieh nach, was ich eben geschrieben habe und schicke mir evtl. Deine Telefonnummer per PN. Dann kann ich Deine Fragen ausführlicher beantworten.

Da Du noch Studentin bist, kannst Du nach wie vor nicht mehr als 19,5 Stunden pro Woche arbeiten. Als arbeitssuchend kannst Du Dich kurz vor Ende des Studiums melden.
Aber!!!! Deine Studienzeit seit Eurer Heirat wird - wenn auch nur geringfügig - auf die Rentenversicherung angerechnet. Der Gang zur Arbeitsagentur ist schon von daher sinnvoll.

Du solltest Deine Anfragen evtl. auch unter http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... ard=arbeit oder unter http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... ?board=ehe stellen.
Da bekommst Du Antworten von Fachleuten, die Dir auch die genauen Rechtsgrundlagen nennen können, bzw. diese schon in ihren FAQ hinterlegt haben.

lG,
Z.