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Pass verloren... Wie soll man nun am besten vorgehen?

Verfasst: 01 Dez 2006, 19:49
von Elja
Hallo ihr Lieben,

nachdem ich schon länger nicht hier war, möchte ich mich jetzt mit einer ziemlich dringenden Frage an euch wenden. Vielleicht kann ja der ein oder andere einen Rat geben?

Und zwar hat mein Freund seinen (russischen) Pass verloren und braucht nun natürlich einen neuen. Im Konsulat in Hamburg haben sie ihm gesagt, dass sie bei Passverlust keinen neuen Pass ausstellen und dass er das in Russland machen muss. Das Problem:

1. Wie lange dauert sowas normalerweise in Russland? (Wenn man den alten Pass nicht mehr hat, muss man ja persönlich erscheinen, oder?)

2. Wird es danach Probleme bei der Einreise nach Deutschland geben? Mein Freund hat zwar eine Aufenthaltsberechtigung als Student, aber die ist ja in dem Pass, den er verloren hat! Er hat vom Ausländeramt jetzt eine Extra-Bescheinigung bekommen, aber wird die sicher reichen?

3. Mein Freund ist wehrpflichtig, so dass ich jetzt Sorge habe, dass sie ihn - wie auch immer - dabehalten, obwohl er in Deutschland studiert. Ist diese Sorge begründet oder muss ich mir keine Gedanken machen?

Vielleicht war ja jemand schon mal in einer ähnlichen Situation und kann mir ein paar hilfreiche Ratschläge geben?

Viele Grüße,
Elja

Verfasst: 01 Dez 2006, 20:26
von harald63
Mal dumm gefragt: Wie kommt er ohne Pass nach Russland rein?

Verfasst: 01 Dez 2006, 22:02
von Zeppelin
harald63 hat geschrieben:Mal dumm gefragt: Wie kommt er ohne Pass nach Russland rein?
Womöglch mit seinem russ. Inlandspass? (Das ist aber reine Spekulation meinerseits.)
Weiteres zu Eljas Anfrage folgt im nächsten Beitrag meinerseits zum Thema.

Grüße,
Zeppelin

Re: Pass verloren... Wie soll man nun am besten vorgehen?

Verfasst: 02 Dez 2006, 00:03
von Magdeburg-Moskva
Hallo, Elja, ich versuche, dir ein paar Antworten zu geben.

Da er anscheinend nicht als Auslandsrusse auf dem konsulski utschot steht, kann das Konsulat wohl wirklich nichts tun und er muss seinen Pass in Russland beantragen. Andererseits soll es für Studenten Sonderregelungen geben. Mit der Bescheinigung (Passersatz) vom Konsulat kann er wohl nach RUS zurückreisen, aber muss dort auf seinen Pass warten.
Elja hat geschrieben:2. Wird es danach Probleme bei der Einreise nach Deutschland geben? Mein Freund hat zwar eine Aufenthaltsberechtigung als Student, aber die ist ja in dem Pass, den er verloren hat! Er hat vom Ausländeramt jetzt eine Extra-Bescheinigung bekommen, aber wird die sicher reichen?
Die Entscheidung über die Einreise trifft die Bundespolizei, mit der sollte man Kontakt aufnehmen. Achtung, er sollte direkt von Russland nach Deutschland fliegen, aber nicht z. B. mit der Alitalia erst Moskau - Mailand, dann Mailand - Berlin. Grund: Die Vertreter der Fluggesellschaften haben Angst vor Sanktionen gegen die Flugges., wenn einem Ausländer z. B. in Mailand die Einreise verweigert wird, wobei die letzte Entscheidung der Grenzbeamte trifft. Wegen dieser unsicheren Situation würde man ihm bei einer Transitreise das Einsteigen verweigern.
Elja hat geschrieben:3. Mein Freund ist wehrpflichtig, so dass ich jetzt Sorge habe, dass sie ihn - wie auch immer - dabehalten, obwohl er in Deutschland studiert. Ist diese Sorge begründet oder muss ich mir keine Gedanken machen?
keine Ahnung, frag jemand anderen

Verfasst: 02 Dez 2006, 01:46
von Elja
Ist ja beruhigend, zu lesen, dass sowas Doofes auch anderen passiert.

Dass der Pass wieder auftaucht glaub ich aber nicht, weil mein Freund gar nicht weiß, wann und wo er ihn zum letzten Mal in der Hand hatte...

Verfasst: 02 Dez 2006, 14:33
von Zeppelin
Hallo Elja,
M-M und Karsten Packeiser haben das wichtigste ja schon geschrieben. Bleibt nur noch das Problem mit der Wiedereinreise, nachdem in der RF ein neuer Pass ausgestellt wurde.
Dazu müsste Dein Freund sich zunächst von seiner Ausländerbehörde vor einer Ausreise eine sog. Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen.
Diese besagt, dass ein gültiger Aufenthaltstitel für Deinen Freund besteht. Diese Bescheinigung legt man dann beim Konsulat im Ausland vor und bekommt relativ unkompliziert ein 7-Tage-Visum für die Wiedereinreise.
Am besten ist es, das dt. Konsulat bereits vorab über die Problemsituation zu unterrichten und eine Kopie der Fiktionsbescheinigung dort hin zu schicken.
Leider kann man ja nicht sagen, wie lange die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines neuen Passes dauern wird. Sonst könnte man sich bereits einen Termin für das Visum geben lassen.
Was ich nicht sagen kann ist, ob die ABH den Aufenthaltstitel auch in dem Passersatz bestätigen kann, den Dein Freund sich vom russ. Konsulat hier besorgen müsste - und wenn ja - ob dieser Passersatz von der russ. Passbehörde einbehalten wird, wenn der neue Pass ausgegeben wird.

Ansonsten beziehe ich mich bei meinen Hinweisen hier auf Aussagen der Berliner ABH, des dt. Konsulats in Moskau und der Bundespolizei, die ich erhalten habe, als meine Frau vor einiger Zeit ihren Pass in der Russ. Föd. erneuern lassen musste und ihr AT dabei abhanden kam. An der Beantragung eines Visums für die Wiedereinreise nach Dtl. führte kein Weg vorbei.
Danach wurde ihr problemlos ein neuer AT ausgestellt.

Grüße,
Zeppelin

Verfasst: 02 Dez 2006, 17:36
von Elja
Vielen Dank Zeppelin! Also am besten schon vorher mit dem Konsulat Kontakt aufnehmen und mit einer Fiktionsbescheinigung nach Russland einreisen. Ich hoffe, es klappt alles schnell und ohne Probleme!

Verfasst: 02 Dez 2006, 18:01
von Zeppelin
Elja hat geschrieben:Vielen Dank Zeppelin! Also am besten schon vorher mit dem Konsulat Kontakt aufnehmen und mit einer Fiktionsbescheinigung nach Russland einreisen. Ich hoffe, es klappt alles schnell und ohne Probleme!
Gern geschehen und keine Ursache Elja. Aber bitte nicht missverstehen! Klar: Fiktionsbescheinigung vor Ausreise besorgen und mitnehmen. Aber das ist kein gültiges Einreiseformular für die russ. Föderation.
Wenn es nicht möglich sein sollte, der Empfehlung von M-M nachzugehen (ein Passersatzpapier vom russ. Konsulat zu besorgen), würde ich mich vorab bei den russ. Grenzkontrollbehörden erkundigen, ob die Einreise auch unter Vorlage (des ja wohl noch vorhandenen) russ. Inlandspasses gewährt wird.
Nichts wäre schlimmer, als ohne Pass und AT / Visum am Flughafen festzusitzen und weder in die eine noch in die andere Richtung zu können.

Daher meine Empfehlung, sowohl mit dem russs. Konsulat in Dtl. als auch mit der hiesigen ABH und dem dt. Konsulat in der RF vorab Kontakt aufnehmen.

Und so ganz am Rande: Außer in unvermeidbaren Fällen sollte man als Ausländer niemals und nirgendwo auf der Welt das Original seines Passes mit sich führen. Eine (einfach) beglaubigte Kopie davon reicht fast immer aus und der Pass selbst kann an einem sicheren Ort verwahrt werden. Dies ist u.a. eine Empfehlung der Polizei des Landes Berlin, die ich dbzgl. explizit angefragt hatte.

Deinem Freund wünsche ich jedenfalls, dass er das Problem ohne weitere Komplikationen lösen kann.

lG,
Zeppelin

Verfasst: 02 Dez 2006, 18:43
von Elja
Zeppelin hat geschrieben:Aber bitte nicht missverstehen! Klar: Fiktionsbescheinigung vor Ausreise besorgen und mitnehmen. Aber das ist kein gültiges Einreiseformular für die russ. Föderation.
Nein nein, das habe ich schon verstanden.
Zeppelin hat geschrieben:Außer in unvermeidbaren Fällen sollte man als Ausländer niemals und nirgendwo auf der Welt das Original seines Passes mit sich führen. Eine (einfach) beglaubigte Kopie davon reicht fast immer aus
Gut zu wissen. Echt ärgerlich, die ganze Geschichte. Vor allem kostet es Zeit und Geld...