Flik hat geschrieben:Eigentlich möchte ich mich gar nicht abmelden. Aber ich habe auch keine Zeit 6 Wochen auf einen neuen Pass zu warten.
Ausserdem ist in meinem Momentanen Pass die Aufenthaltsgenemigung drinnen. Und im neuem wäre Sie nicht mehr vorhanden somit habe ich wieder das Problem in Deutschland einfach ein zu Reisen.
Verstehe Dich.
Zu der Frage, ob man seinen alten Pass mit der AE zurückbekommt oder ob dieser eingezogen wird, hatten wir hier schon deutliche Meinungsverschiedenheiten.
Im Falle meiner Frau, die vor ca. 2 Jahren ihren Pass in Kazan' erneuern lassen und dabei auch gleich auf ihren inzwischen durch unserer Heirat geänderten Familiennamen ausstellen lassen musste, wurde der alte Pass mit der AE darin definitiv eingezogen.
Da hatte auch keine nachdrückliche Forderung zur Herausgabe Erfolg. (Andere hier im Forum haben offenbar dabei zum Teil andere Erfahrungen.)
Nun gut. Uns war das vorher klar und so klärten wir das vorher mit der ABH hier und mit dem dt. Konsulat in Moskau. So musste meine Frau zwar auf der Rückreise ca. drei Tage in Moskau Station machen, bekam aber ohne nennenswerte Probleme ein Visum für die Wiedereinreise nach Dtl.
Von der ABH hatten wir uns sowohl eine Bestätigung geben lassen, dass meine Frau einen gültigen Aufenhaltstitel hat, als auch von dort eine Kopie des alten Passes zur Vorlage beim Konsulat beglaubigen lassen.
All die erforderlichen Dokumente haben wir mit einem freundlichen Anschreiben zur Erklärung des Sachverhaltes vorab in Kopie an das Konsulat gesendet und ich hatte mir von dort zuvor bereits telefonisch einen Termin geben lassen, wann, wo und bei wem sie sich einfinden könne.
Ich muss sagen, dass der Kontakt mit den Konsulatsmitarbeitern sehr freundlich und korrekt abgelaufen ist.
Etwas ärgerlich war nur, dass wir dann nach der Rückkehr meiner Frau noch mal zu unserer ABH latschen mussten, wo man nicht so einfach einen Termin bekommt, um einen neuen Aufenthaltstitel zu besorgen.
Aber mit guter Planung, exaktem Timing und dank guter Beziehungen zu der Passbehörde in Kazan' war die Angelegenheit innerhalb von 5 Wochen erledigt - aber eben auch verbunden mit einem Besuch bei der Familie und mit denkbar schmalem Budget.
Leider konnte meine Frau das verfügbare Zeitfenster nicht variieren, da sie unmittelbar vor ihrer Abreise und unmittelbar nach der Rückkehr jeweils wichtige Prüfungen abzulegen hatte, für die man nur mit einem gültigen Pass zugelassen wird.
Eine Abmeldung aus Kazan' kam für meine Frau auch nie in Frage und wenn, dann hätte sie befürchten müssen, dass es Ärger gibt, wenn sie versucht hätte, dies rückwirkend über das russ. Konsulat hier zu erledigen.
Denn offiziell müsste man sich ja wohl abmelden, bevor man anderswo seinen Wohnsitz nimmt - was ich aus hiesiger Sicht idiotisch finde, denn man kann ja nach unserem Recht Wohnsitze haben, so viele man will.
Gruß,
Zeppelin