Karsten Packeiser hat geschrieben:Zeppelin hat geschrieben:dieses blöde FZF-Verfahren (welches andere manchmal fast zur Verzweiflung treibt)
Hallo Zeppelin, kannst Du mal etwas ins Detail gehen? Ich wäre gerne darauf vorbereitet, was da alles passieren kann.
Hallo Karsten,
passieren kann eigentlich nichts wirklich dramatisches - und schon gar nicht, wenn man
nachweisbar bereits einige gemeinsame Ehejahre verbracht hat.
Nur sollte man sich darauf einstellen, dass man seine bessere Hälfte aus einem Nicht-EU-Staat und keinem der sog. "Positivstaaten" nicht einfach so mitbringen kann, wenn man sich zu einer Übersiedlung nach Dtl. entschließt.
Man muss also eine mehr oder weniger lange Trennungsdauer einplanen, wenn man im Vorfeld keine Vorbereitungen getroffen hat.
Es wäre dann ggf. so, das man als die deutsche Hälfte des Paares zuerst mal allein hierher kommen müsste, um von hier aus die Gegebenheit der Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Familienzusammenführung zu besorgen.
Das kann je nach Vorgeschichte der konkreten Fallkostellation wenige Wochen bis mehrere Monate dauern.
Eigentlich ist das ganze Verfahren gar nicht so kompliziert, da ja sowieso am Ende festgestellt werden wird, dass alles okay ist.
Aber es sind halt eine Reihe von Behörden daran beteiligt und da summieren sich dann die Bearbeitungs- und Postlaufzeiten mal ganz schnell.
Deshalb rate ich allen - auch wenn sie noch für längerere Zeit im Ausland bleiben wollen - schon bei gelegentlichen Besuchsaufenthalten alles einzuleiten; also mindestens mit der beglaubigten und übersetzten ausländischen Heiratsurkunde zum Standesamt am dt. Wohnsitz gehen und ein Familiebuch beantragen.
Falls kein Wohnsitz in Dtl. vorhanden, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig.
Falls der ausländische Ehepartner vor der Eheschließung schon mal einen oder mehrere längere Aufenthalte in Dtl. hatte, existiert über diesen bereits eine Ausländerakte, die so lange bei der ABH verbleibt, wo der letzte gemeldete Aufenhhalt hier war. Falls das die gleiche ABH ist, an der auch der gemeinsame Wohnsitz hier genommen werden soll, ist das alles kein Problem.
Wenn nicht, kann man einfach mal bei der ABH, wo die Akte liegt, darum bitten, diese an die ABH am Wohnsitz zu überstellen.
In unserem Fall reichte dafür ein Anruf bei der ABH in Starnberg aus, damit die die Sachen nach Berlin geschickt haben. Unsere Sachbarbeiter bei der ABH hier haben dann einfach nur eine kurze Info an das AZR (Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt in Köln) geschickt und nachgeschaut ob es evtl. einen negativen Eintrag über meine Frau im SIS gibt.
Damit lagen dann schon mal alle Voraussetzungen vor, damit unsere ABH die Infos an das dt. Konsulat in Moskau geben konnte.
Das alles haben wir aber eigentlich gemacht, um unsere Heirat hier in Berlin vorzubereiten und hatten dabei erst erfahren, dass uns ansonsten die Prozedur im nachhinein geblüht hätte.
(Das hatte ich glaube ich auch schon so in meiner Vorstellung hier im Forum so geschildert.)
Egal! Unterm Strich kommt es immer auf das gleiche hinaus - egal, wo und wie man heiratet.
Wenn jedenfalls eine Wohnsitznahme in Dtl. geplant ist, rate ich dazu alle Möglichkeiten auszuschöpfen, seinem ausländischen Ehepartner zu einer AE für Deutschland zu verhelfen.
Denn mit deren Erteilung beginnen auch die Fristen für Niederlassungserlaubnis bzw. Einbürgerung zu laufen.
Und schließlich sind auch die dt. Behörden ganz froh, wenn man von selbst aus im Rahmen des erlaubten tätig wird und denen damit die Arbeit erleichtert.
Angesichts der russischen Visagebaren und der dt. Einladungsbürokratie ist es schließlich das beste für den russ. Partner, eine AE im Pass zu haben und sich somit Laufereien und Gebühren etc. zu ersparen.
Der Haken ist nur, dass man nicht länger als 6 Monate aus dem Schengenraum abwesend sein darf, um die AE nicht erneut beantragen zu müssen, bzw. den Anspruch auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht - selbst wenn die Ehe scheitern sollte.
Weiter will ich das gar nicht vertiefen. Nur: Wer ohnehin die Gelegenheit hat, alles im Vorfeld nebenbei zu erledigen, sollte dies auch tun.
Ich hoffe, dass Dir damit geholfen werden konnte.
Ach so, dies noch: Es kann durchaus dazu kommen, dass die Führung und der Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft angezweifelt wird. Daher sollte man alle erdenklichen Belege sammeln, mit denen man nachweisen kann, dass man keine Scheinehe führt.
Grüße,
Zeppelin