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Frage zum Arbeitsrecht in RUS / Führungskräfte ausl. Firmen
Verfasst: 13 Dez 2006, 15:42
von Zeppelin
Hallo zusammen,
womöglich könnt Ihr etwas zu folgendem Sachverhalt sagen:
Ist es zutreffend, dass Führungskräfte von Niederlassungen internationaler Unternemen in RUS nur mit einem Arbeitsvertrag nach russ. Recht beschäftigt werden dürfen?
Hintergrund: Ein russ. Staatsangehöriger, der zunächst hier in D studiert hat und danach seit 9 Jahren bei der dt. Niederlassung eines internationalen Unternehmens (welches weiß ich nicht), tätig ist, soll nunmehr eine Führungsposition in einer russ. Niederlassung übernehmen.
Auf eine Einbürgerung in D hatte der Betroffene bislang verzichtet - vermutlich aus den bekannten Gründen (Visa, Rückkehrmöglichkeit, Eigentums- und Erbrecht etc.)
Seine Firma drängt ihn aber dazu, sich auf einen neuen Arbeitsvertrag mit der russischen Niederlassung einzulassen, weil dies a) firmenüblich sei, b) vom russ. Recht so gefordert und c) das Unternehmen dadurch Reisekosten bzw. sonstige Spesen (die vermutlich im Haustarif verankert sind) sparen würde.
Der Betroffene hat daher die Befürchtung, dass er 'wegdeligiert' werden soll (Wegfall des Kündigungsschutzes, keine Arbeitslosenversicherung mehr und vor allem Verlust der Möglichkeit einer Einbürgerung.)
Anders ist m.E. auch nicht zu erklären, warum er nicht auf dem Wege einer Abordnung unter Beibehaltung / Ergänzung seines jetzigen Arbeitsvertrages entsendet werden soll.
Der Betroffene erfüllt die Voraussetzungen einer Einbürgerung in D. Diese betreibt er auch, aber das dauert bekanntlich einige Zeit. Ferner würde er mit der dt. StA natürlich vor dem Problem mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in RUS stehen. Solange er noch die russ. StA hat, ist das für seine Firma ja sehr bequem, aber darauf gründet sich auch die Behauptung seiner Firma, dass er deswegen einen 'lokalen' Arbeitsvertrag abschließen müsse und droht auch nit einer Kündigung, falls er nicht darauf einginge.
Nun steht er vor der Klemme, entwerde hier zu bleiben, aber den Job - und damit wahrscheinlich den Einbürgerungsanspruch zu verlieren, oder den Job anzunehmen, aber evtl. auch bald herausgeschmissen zu werden und dann nicht mehr zurückkehren zu können.
Völlig unklar bei der Sache ist, ob es überhaupt zutrifft, dass a) Führungskräfte nur nach nationalem Recht in RUS arbeiten dürfen und / oder b) dies durch die russ. StA begründet sein könnte.
Falls Ihr etwas dazu wisst, schreibt es bitte.
Ich bin zwar nicht persönlich involviert, aber dass Thema ist von allgemeinem Interesse.
Grüße,
Zeppelin
Re: Frage zum Arbeitsrecht in RUS / Führungskräfte ausl. Fir
Verfasst: 13 Dez 2006, 17:41
von Paul
Hallo Zeppelin,
genau weiß ich es zwar nicht, möchte aber folgendes zu bedenken geben:
Zeppelin hat geschrieben:... b) dies durch die russ. StA begründet sein könnte.
Das könnte der Knackpunkt sein. Ein russ. Staatsbürger soll längerfristig - also nicht bloß kurzzeitig - in Rußland tätig werden.
Zunächst wäre zu klären, wie diese Niederlassung firmiert - als russische Tochter oder als bloße Filiale des ausländischen Unternehmens. Sodann ist zu fragen, was das russische Internationale Privatrecht für solche Fälle vorsieht. In Deutschland ist man hier m.E. relativ großzügig (vgl. Art. 27. 28, 30
EGBGB).
Soviel fürs erste.
Verfasst: 13 Dez 2006, 18:09
von Zeppelin
Danke erst einmal für die Antwort Paul.
Gemäß meinem Kenntnisstand dürfte es sich um eine russ. Tochter des Unternehmens handeln.
Und was Du als den möglichen Knackpunkt genannt hast, scheint i.V.m. der Dauer der auswärtigen Beschftigung das Problem für die Aufrechterhaltung der Niederlassungserlaubnis bzw. den Einbürgerungsanspruch zu sein - Stichwort: "rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt."
Ich habe den Betroffen übrigens gebeten, hier selbst ein paar ergänzende Angaben zu machen. Mal sehen, ob er sich hier mit einklinkt.
Grüße soweit,
Zeppelin
Re: Frage zum Arbeitsrecht in RUS / Führungskräfte ausl. Fir
Verfasst: 13 Dez 2006, 21:43
von MoskvaReka
Zeppelin hat geschrieben:Hallo zusammen,
womöglich könnt Ihr etwas zu folgendem Sachverhalt sagen:
Ist es zutreffend, dass Führungskräfte von Niederlassungen internationaler Unternemen in RUS nur mit einem Arbeitsvertrag nach russ. Recht beschäftigt werden dürfen?
Soweit ich weiß sollte auf jeden Fall eine Arbeitsgenehmigung nach russischem Recht vorzuweisen sein. Um das zu "deckeln" ist auch ein russischer Arbeitsvertrag anzuraten. Frage auch meinerseits an die Juristen hierzulande: Ist es nicht möglich, ein geteiltes Verhältnis zu verhandeln? Also quasi 2 Arbeitsverträge, einen nach deutschem (mit der Mutterfirma), den anderen nach russischem Recht (mit der Tochterfirma), damit Dein Bekannter seine Vorteile nicht verliert, aber gleichzeitig den Anforderungen seiner Firma gerecht wird?
Verfasst: 13 Dez 2006, 23:00
von Paul
MoskvaReka, das ist zwar ein interessanter Gedanke, aber es geht vermutlich nicht, denn man kann seine Arbeitsleistung ja nur einmal erbringen - entweder nach deutschem oder nach russischem Arbeitsvertragsrecht. Was evtl. gehen könnte, wäre eine Suspension des dt. Arbeitsvertrages für die Zeit der Tätigkeit in RU, so daß nach deren Beendigung das dt. Arbeitsverhältnis wieder auflebt. Voraussetzung ist natürlich, daß der Arbeitgeber gewillt ist, sich auf so eine Konstruktion einzulassen.
Mittlerweile befürchte ich, daß der Mann nicht um einen russ. Vertrag herumkommen wird.
Verfasst: 14 Dez 2006, 00:04
von kpxyz
Hallo! ich bin der "betroffene"...
Zepellin, vielen Dank für die sehr gute Beschreibung.
Ich würde ungerne den Namen des Unternehmens nennen, es handelt sich um eine globale U-Beratung, die Beziehungen zwischen einzelnen Ländern haben eher reporting-charakter, organizatorisch ist das ganze hyper-komplex weil auch Off-Shores zwischendurch. Also direkter Zusammenhang zwischen D und RUS is nicht gegebenen, M ist rechtlich keine Niederlasssung von Deutschen Standort. Die "Abordnung" aus D nach RUS ist intern kaum möglich - sowas geht für einzelne Projekte (als Experte oder so), sogar üblich - sonst würden die Kunden ja mit einer lokalen Bude was zu tun haben, sie kaufen aber teilweise den Brand. Und hier geht es um Portfolio von Kunden/Projekten und Verantwortung für interne lokale Einheit.
Hintergründe sind, dass ich aufgrund meiner Sprachen / Erfahrung an der Schnittstelle D-RUS als Kontakt und Partner von Russischen Unternehmen besser aufkomme als ein expat oder ein "Einheimischer". Das gleiche gilt auch umgekehrt. Natürlich geht es nicht nur um diese Beziehngen und "energiepolitischen Fragen"... die Hintergründe hinter der ganzen Entsendungsstory sind vielschichtiger. Einer der internen Gründe ist halt, dass ich Chef einer neuen organisatorischen Einheit werde und sie brauchen einen "lokal" um das aufzubauen und zu führen.
Ich glaube nicht, dass in D. sie zweigleisig fahren werden, nur um mir gefallen zu tun und auf "Teilarbeitsvertrag" gehen. Auch hier lokal spricht nix dafür ausser meiner "Sonderwünsche". Prinzipiell sieht das ganze ganz simple aus:
1. nehme ich die Rolle an=> verzichte ich auf Staatsbürgerschaft in D, verliere ich meine Niederlassungserlaubniss dort. Wenn hier was schief geht (was gut möglich ist übrigens), wars das - no return..
2. nehme ich die Rolle nicht an => verzichte ich auf Karierre beim Unternehmen. Der Laden ist schon tough, aber man kann ohne mama und papa was werden da.. Und ist auch eine Herausforderung letzendlich..
Also ist das ganze aus meiner Sicht eine Frage der Interpretation durch ABH und EBH. Idealer ausgang für mich wäre ganz klar langfristig in D zu leben und zu arbeiten. Oder gar die doppelte Staatsbürgerschaft. Nur scheint es so ein "Globalisierungsfall" nicht durch Deutsche Richtlinien erwünscht zu werden.
Für Kommentare wäre ich sehr dankbar.
Verfasst: 14 Dez 2006, 00:12
von zimdriver
m.E. geht es um eine Vereinfachung.
Bei einem dt. Mutterunternehmen und einer russ. Tochtergesellschaft, also keiner Repräsentanz, kannst Du doppelt angestellt sein. Der Stammarbeitsvertrag in D wird ergänzt durch einen Entsendungsvertrag plus einem Anstellungsvertrag mit der russischen Gesellschaft.
Wie die Auswirkungen auf Deine Einbürgerung sind, kann ich nicht beurteilen- ich denke, eher schlecht. Mit der ordnungsgemäßen Abmeldung aus D, selbst mit der bloßen Abwesenheit für mehr als 183 Tage p.a. , ändert sich nicht nur die steuerliche Stellung.
Verfasst: 14 Dez 2006, 14:31
von Zeppelin
@
kpxyz: Keine Ursache, ist ja schließlich eine insgesamt spannende Angelegenheit, die heutzutage vielen passieren kann.
zimdriver hat geschrieben:... Wie die Auswirkungen auf Deine Einbürgerung sind, kann ich nicht beurteilen- ich denke, eher schlecht. Mit der ordnungsgemäßen Abmeldung aus D, selbst mit der bloßen Abwesenheit für mehr als 183 Tage p.a. , ändert sich nicht nur die steuerliche Stellung.
Eigentlich schon Zim,
aber so eng ist das in diesem Falle nicht zu sehen.
Da die Aufgabe auf nur drei Jahre befristet ist und es in der Vorgeschichte nichts zu beanstanden gibt, kann ohne weiteres von der ABH die Erlaubnis zu längerer Abwesendheit erteilt werden.
Abmeldung aus D ist auch nicht nötig, da der Lebensmittelpunkt dort verbleibt. Man nimmt lediglich vorübergehend einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort.
Wie das steuer- und SV-rechtlich zu regeln ist, müsste man noch klären.
Pauls Idee mit der Suspension finde ich auch sehr sinnvoll, falls es wirklich keine Möglichkeit gibt, den Job in RUS im Rahmen des dt. Arbeitsvertrages zu erledigen. Aber schließlich kann man ja durchaus auch mehrere Jobs haben...
Ich bin jedenfalls sehr gespannt, was bei der Sache heraus kommt.
Aber ein wesentlicher Teil des Problems scheint in der unsäglichen Konstruktion der Firma zu liegen. Langesam ahne ich, um welchen Laden es sich da handeln mag.
Für die, die es interessiert: Die ganze Angelegenheit steht in
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 65866271/0
Grüße,
Zeppelin
Verfasst: 14 Dez 2006, 15:35
von MoskvaReka
Zeppelin hat geschrieben:Abmeldung aus D ist auch nicht nötig, da der Lebensmittelpunkt dort verbleibt.
@kpxyz:
Es ist ja nicht verboten, zu reisen. Gibt es keine Möglichkeit:
1. Deinen Lebensmittelpunkt in D-land zu bewahren (sprich Adresse, Erreichbarkeit, Telefon, etc.).
2. Deinen deutschen Arbeitsvertrag entweder wie vorgeschlagen "ruhen zu lassen" oder doch "im Rahmen dieses Vertrages" nach Russland zu gehen, um dort laut einem neuen - russischen AV tätig zu sein? (Ich weiß, Du hast das verneint, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Alternative gibt.)
Ich würde den deutschen AV nur dann kündigen, wenn ich mir sicher wäre, bei diesem UN Zukunftsperspektiven zu haben und mich auch zur Not damit abfinden könnte, längere Zeit in RU zu bleiben. Wenn es Dir jedoch wichtig ist, Deine Zukunft in D zu sichern und Du Dir auch "unsicher" bist, ob man Dich mgl.-weise ausbotet, würde ich verhandeln.
kpxyz hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass in D. sie zweigleisig fahren werden, nur um mir gefallen zu tun und auf "Teilarbeitsvertrag" gehen. Auch hier lokal spricht nix dafür ausser meiner "Sonderwünsche".
Meinst Du echt, dass Dein Unternehmen das Risiko auf sich nimmt, Dich nach RU zu schicken und falls es nicht klappt - das Risiko besteht immer - Dich dort abzuschießen und versauern zu lassen? So wie ich das verstehe, will man Deine Fähigkeiten "und" Deine Staatsangehörigkeit produktiv nutzen, aber Dich nicht "loswerden". Demzufolge muss es doch eine Lösung geben, Deine Interessen zu schützen, z.B. indem Du Deinen deutschen AV behälst.
Und überhaupt - wenn ich höre - auf 3 Jahre begrenzt, dann denke ich doch, dass man Dich nicht für diese verhältnismäßig kurze Zeit ausbeuten will, um Dich dann zu kicken und Dir alle Mgl.-keiten in D zu verbauen, oder?
Verfasst: 14 Dez 2006, 16:18
von Paul
zimdriver hat geschrieben:Bei einem dt. Mutterunternehmen und einer russ. Tochtergesellschaft, also keiner Repräsentanz, kannst Du doppelt angestellt sein. Der Stammarbeitsvertrag in D wird ergänzt durch einen Entsendungsvertrag plus einem Anstellungsvertrag mit der russischen Gesellschaft.
Hm, zimdriver, irgendwie ist in dieser Konstruktion ein Vertrag überflüssig. I.d.R. entsendet das dt. Unternehmen seinen Mitarbeiter im Rahmen des dt. Arbeitsvertrages, was aber nur zwischen den beiden Unternehmen zu klären ist (ähnlich wie bei Leiharbeit). D.h. der russ. Arbeitsvertrag ist überflüssig. Außerdem kann eine bestimmte Arbeitsleistung nur einmal erbracht werden.
Ein Ausweg könnte allerdings sein, daß kpxyz (wie von Zeppelin schon angedeutet), auch weiterhin - pro forma - ein paar Stunden für seinen dt. Arbeitgeber arbeitet (um damit
einen Vertrag in D zu haben), während er überwiegend in RU mit einem russ. Vertrag arbeitet. Aber auch hier muß das Unternehmen gewillt sein, mitzuspielen.