Befristete Gültigkeit der Einladung
Verfasst: 17 Dez 2006, 17:06
Hallo Leute,
bislang ging ich aufgrund einer Info der ABH davon aus, dass eine Einladung für ausländische Besucher ein Jahr genutzt werden darf.
Die deutsche Botschaft in Moskau hat jetzt allerdings einen neuen geistigen Ausfall gehabt und sagt, dass auf den Einladungen, wenn diese z.B. innerhalb eines Jahres nach Ausstellung genutzt werden sollen, das auf der Einladung zu vermer ken sei. Andernfalls akzeptieren sie diese nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ausstellung, wobei diese sechs Monate das Ende der Visumsgültigkeit bestimmen.
Fürwahr: Wieder eine grandiose Idee der Botschaft, die Erteilung von Visa zu versagen, und so freundlich zu sein, dass die deutschen ABH hierrüber informiert werden hat man anscheinend nicht nötig. Wir sind ja im beinahe rechtsfreien Raum bei Diplomatens.
Daher dringende Empfehlung (so auch die der Botschaft), wenn die Einladung nicht innerhalb der sechs Monate nach Ausstellung ausgenutzt werden kann: Explizit draufschreiben: Gültig für drei Monate ab Einreise(für die Visumsdauer). Einladung ist verbindlich gültig für ein Jahr nach Ausstellung.
So long, Glider
bislang ging ich aufgrund einer Info der ABH davon aus, dass eine Einladung für ausländische Besucher ein Jahr genutzt werden darf.
Die deutsche Botschaft in Moskau hat jetzt allerdings einen neuen geistigen Ausfall gehabt und sagt, dass auf den Einladungen, wenn diese z.B. innerhalb eines Jahres nach Ausstellung genutzt werden sollen, das auf der Einladung zu vermer ken sei. Andernfalls akzeptieren sie diese nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ausstellung, wobei diese sechs Monate das Ende der Visumsgültigkeit bestimmen.
Fürwahr: Wieder eine grandiose Idee der Botschaft, die Erteilung von Visa zu versagen, und so freundlich zu sein, dass die deutschen ABH hierrüber informiert werden hat man anscheinend nicht nötig. Wir sind ja im beinahe rechtsfreien Raum bei Diplomatens.
Daher dringende Empfehlung (so auch die der Botschaft), wenn die Einladung nicht innerhalb der sechs Monate nach Ausstellung ausgenutzt werden kann: Explizit draufschreiben: Gültig für drei Monate ab Einreise(für die Visumsdauer). Einladung ist verbindlich gültig für ein Jahr nach Ausstellung.
So long, Glider