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deutsch-russische Kinder

Verfasst: 18 Dez 2006, 10:56
von scorpiowill37
Da wir das mit der Hochzeit theoretisch überstanden haben, (alle Papiere und Genehmigungen sind erbracht) denken wir jetzt an Kinder.

Da ergab sich am WE folgende Frage, die ich gerne mal an alle stellen würde.

Ich habe einen Arbeitsvertrag in Deutschland (bezahle also Steuern, SV,.... in D). Wir leben aber in Russland. Meine Frau hat einen russ. Arbeitsvertrag. Sollte meine Frau in Deutschland entbinden, wird dies von meiner Krankenversicherung (Barmer) bezahlt?

Die Frage könnte man auch ausweiten, trägt die Krankenkasse die Kosten für ärztliche Behandlungen meiner Frau, wenn wir uns in Deutschland aufhalten?

bin mal gespannt, ob jemand solche Erfahrung schon hat.

Verfasst: 18 Dez 2006, 11:13
von harald63
Es hängt vom Einkommen Deiner Frauab, inwieweit sie bei Dir mitversichert sein kann. Da es in Deinem Fall schnell um viel gehen kann, solltest Du die Frage direkt mit der Barmer klären.

Verfasst: 18 Dez 2006, 11:15
von manuchka
Ich glaube, die Krankenkasse zahlt in erster Linie nur für dich, denn du bist der Versicherte. Aber es gibt ja so eine Mit-Versicherung für Familienmitglieder - wenn du sowas hast, dann gehts. Kinder sind ja z.B. auch bis zur Volljährigkeit in der Regel bei den Eltern (i.d.R. der Mutter) mitversichert, und nichtarbeitende Ehegatten können beim arbeitenden mitversichert sein. Genau kenne ich mich aber leider nicht aus.

Verfasst: 18 Dez 2006, 13:29
von Zeppelin
Meine Frau war einige Zeit bei mir familienversichert, aber so weit ich mich erinnere, brauchte sie dazu ihren Wohnsitz hier in D, eine Aufenthaltserlaubnis und ich musste ihre Imma-Bescheinigung vorlegen.
Ob die KK einen auch mit einem normalen Besuchsvisum in die Familienversicherung aufnehmen würde, weiß ich nicht.
Also siehe auch Manu - direkt bei der Barmer nachfragen - aber ohne die Schwangerschaft zu erwähnen.

Gruß,
Zeppelin

Verfasst: 18 Dez 2006, 21:40
von Ragnar Schluchtmann
zeppelin hat recht, nicht die Schwangerschaft erwaehnen.

Familienversicherung gibt es nur bei Wohnsitz in Deutschland, d.h. Aufenthaltsgenehmigung und polizeilich angemeldet.
Wenn Deine Frau noch nicht im 9.Monat ist, kann das noch klappen.

Ich hatte damit keine Probleme.
2001 Juni geheiratet. Nov. 2001 nach Deutschland. Ab Februar Ehefrau familienversichert. Juli Entbindung.

Verfasst: 18 Dez 2006, 22:43
von Zeppelin
Ragnar Schluchtmann hat geschrieben:zeppelin hat recht, nicht die Schwangerschaft erwaehnen.

Familienversicherung gibt es nur bei Wohnsitz in Deutschland, d.h. Aufenthaltsgenehmigung und polizeilich angemeldet.
Wenn Deine Frau noch nicht im 9.Monat ist, kann das noch klappen.
Das Problem ist weniger der Schwangerschaftsstatus, als dieses dämliche FZF-Verfahren.
Meine Frau war zwar bislang nicht schwanger, aber danach hat (bei der Techniker-Krankenkasse) auch niemand gefragt. Und wenn, hätte ich es denen nicht auf die Nase gebunden. Jednfalls konnte ich sie bei der TK auch anmelden, ohne dass sie dabei war.

Hier schließt sich der Kreis zu dem EFZ-Thread: Ehepartner nach Heirat in RUS einfach nach D mitnehmen geht nicht.
Besuchsvisum scheidet aus, weil man angeben muss, ob und mit wem man verheiratet ist. Das könnte zwar mit eider Einladung durch Dritte zu bekommen sein, aber wenn man dann plötzlich mit der Heiratsurkunde bei der ABH auf der Matte steht, um die AE zu beantragen, kann das noch haariger werden, als bei einer 'Blitzhochzeit' hier mit einem Touri-, Besuchs- oder Geschäftsvisum.
Dann hat man - bei eben auswärtiger Heirat - mit dem Problem zu kämpfen, dass einem Visamissbrauch vorgeworfen und die AE verweigert wird.
Es wäre absoluter 'good will' der ABH, kein Drama daraus zu machen (es sei denn, man holt sich vorher 'grünes Licht'.)
Ansonsten bleibt nur das nachzuholen, was man sich beim EFZ-Weg 'gespart' hat. Aber da sich auch die ABH eine Menge Stress spart, wenn sie kulant ist, weil der Ehepartner so oder so (bzw. über kurz oder lang) hier ein Aufenhaltsrecht bekommt und zudem feststeht, dass das Kind ohnehin
die deutsche Staatsbürgerschaft haben wird, wird sie kaum etwas dagegen haben, wenn das Baby hier auch die Euch ohnehin zustehende pränatale Fürsorge bekommt. (An dieser Stelle ist mal eher Reden Gold und Schweigen Silber.)

Zum Glück sind wir hier noch nicht so weit, dass es einen Datenabgleich zwischen allen Behörden, Krankenkssen etc. gibt.
Ferner wäre es rechtswidrig, einer Schwangeren die Aufnahme in die (gesetzliche) KK zu verweigern, wenngleich diese es versuchen würde, wenn sie von einer Schwangerschaft wüsste.

Alles weitere ist eine Frage des Timings und des geplanten ständigen Aufenhalts - bezugnehmend auf die Nachwuchsplanung. Eine AE würde bei längerer Abwesendheit als 6 Monate außerhalb Schengen erlöschen, falls nicht vorab eine Ausnahmegenehmigung von der ABH erteilt wurde.

Für genauere Hinweise bräuchte ich nähere Infos zu was, wann und wo etc.

Grz,
Zeppelin

Edit: PS: Die Entbindung in D hätte neben der ggf. nötigen med. Versorgung auch den Vorteil, dass gleich eine dt. Geburtsurkunde ausgestellt wird und (sofern vorhanden) deren Eintrag ins Familienbuch erfolgen würde.

Verfasst: 19 Dez 2006, 08:37
von scorpiowill37
erstmal vielen Dank an alle, die geantwortet haben.
Zeppelin wollte Details.

Ich habe einen Job in Deutschland mit geringem Einkommen unter 2000€.
Ich bin in D gemeldet und habe einen Wohnsitz.
Wir beabsichtigen zur Zeit nicht in Deutschland zu leben.
Allerdings möchten wir uns die Chance wahren in D zu entbinden.
Meine zukünftige Frau hat ein Schengener Geschäftsvisum bis Ende März
Entbindung wird danach sein.

Ziel ist:
Dauerhaftes Recht nach Deutschland zu reisen wann wir wollen.
In 2-3 Jahren vielleicht in D zu leben.
nächstes Jahr in D zu entbinden.

Hoffe, dass dies genug Details sind

Verfasst: 19 Dez 2006, 11:33
von manuchka
Sobald ihr verheiratet seid, hat deine Frau Anrecht auf ein (kostenloses) Mehrfach-Jahresvisum für Deutschland und die Schengenstaaten, allerdings mit der Einschränkung, dass sie sich pro Halbjahr nur 90 Tage lang in der EU aufhalten darf. Für "mehr" bräuchtet ihr das Visum zum Familiennachzug und die Absicht, in DE zu leben, weil das genannte Visum auch nur (soweit ich weiß) beschränkt gültig ist und dann vor Ort in DE in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden muss. Und wie meine Vorschreiber schon sagten - nur wenn deine Frau die hat, kannst du sie über dich mit versichern. Ansonsten kannst sie natürlich trotzdem in DE entbinden, aber halt nicht auf Kosten der Krankenkasse. Und private Kassen fragen schon genauer nach, haben für Entbindungen in der Regel eine Wartezeit (um auszuschließen, dass Schwangere kurz vor der Geburt schnell in die private KV springen). Das gilt auch für Auslands-KV, die man zu Besuchszwecken abschließt.

Verfasst: 19 Dez 2006, 12:59
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Sobald ihr verheiratet seid, hat deine Frau Anrecht auf ein (kostenloses) Mehrfach-Jahresvisum für Deutschland und die Schengenstaaten, allerdings mit der Einschränkung, dass sie sich pro Halbjahr nur 90 Tage lang in der EU aufhalten darf. Für "mehr" bräuchtet ihr das Visum zum Familiennachzug und die Absicht, in DE zu leben, weil das genannte Visum auch nur (soweit ich weiß) beschränkt gültig ist und dann vor Ort in DE in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden muss. ...
Da weißt Du richtig Manu.
Das FZF-Visum gilt meistens für drei Monate. Man muss aber nicht bis zu dessen Ablauf warten, um sich die AE zu holen. Allerdings bekommt man oft nicht so schnell einen Termin dafür von der ABH, sondern vorerst eine sog. Fiktionsbescheinigung (das ist soetwas, wie eine provisorische vorläufige AE).

Um nun scorpiowill's Idee zu verwirlichen, müsste seine Frau tatsächlich vorübergehend ihren Wohnsitz in D nehmen, um eine AE zu bekommen. Damit diese AE ihre Gültigkeit nicht verliert, darf die Frau ab Erteilung der AE nicht länger als 6 Monate am Stück aus Schengenland abwesend sein. Nur in seltenen begründeten Ausnahmefällen erteilen die ABH die Genehmigung für längere Abwesendheitszeiten ohne Verlust der AE.
Es funktioniert aber auch nicht, pro Halbjahr immer mal nur für ein paar Tage herzukommen, denn gem. §§ 7/2 u. 28/1 AufenthG muss der deutsche Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in D haben und die familiäre Gemeinschaft im Bundesgebiet gelebt werden.
Das mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des deutschen Partners darf man nicht so eng sehen, da ja hier der Wohnsitz ist und für eine dt. Fa. gearbeitet wird.
Dennoch müsste man plausibel machen können, dass die familiäre Gemeinschaft im Bundesgebiet gelebt wird.

Vielleicht ist es Euch ja möglich, wenigstens einige Monate um die Entbindung herum hier zu sein. Dann wäre das mit der KV machbar. Andernfalls sehe ich keinen Weg.

Das mit dem dauerhaften Recht, hier einzureisen, wann immer Deine Frau will, müsst ihr Euch vorerst leider abschminken, solange ihr nicht überwiegend hier lebt.

Siehe auch:http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm

Gruß,
Zeppelin

Verfasst: 20 Dez 2006, 09:58
von Zejtnot
Als kleine Anregung:

Es gibt auch in Russland gute Geburtskliniken. Da legt man zwar auch schnell 500 bis 2000 Euro hin, aber für die Gesundheit meines Kindes und das Wohlbefinden meiner Frau wäre es mir das Wert.

Ob dich die ganze Bürokratie, Deine Frau der deutschen KV unterzuschieben, nervlich nicht mehr kostet, solltest Du abwägen.