Ragnar Schluchtmann hat geschrieben:zeppelin hat recht, nicht die Schwangerschaft erwaehnen.
Familienversicherung gibt es nur bei Wohnsitz in Deutschland, d.h. Aufenthaltsgenehmigung und polizeilich angemeldet.
Wenn Deine Frau noch nicht im 9.Monat ist, kann das noch klappen.
Das Problem ist weniger der Schwangerschaftsstatus, als dieses dämliche FZF-Verfahren.
Meine Frau war zwar bislang nicht schwanger, aber danach hat (bei der Techniker-Krankenkasse) auch niemand gefragt. Und wenn, hätte ich es denen nicht auf die Nase gebunden. Jednfalls konnte ich sie bei der TK auch anmelden, ohne dass sie dabei war.
Hier schließt sich der Kreis zu dem EFZ-Thread: Ehepartner nach Heirat in RUS einfach nach D mitnehmen geht nicht.
Besuchsvisum scheidet aus, weil man angeben muss, ob und mit wem man verheiratet ist. Das könnte zwar mit eider Einladung durch Dritte zu bekommen sein, aber wenn man dann plötzlich mit der Heiratsurkunde bei der ABH auf der Matte steht, um die AE zu beantragen, kann das noch haariger werden, als bei einer 'Blitzhochzeit' hier mit einem Touri-, Besuchs- oder Geschäftsvisum.
Dann hat man - bei eben auswärtiger Heirat - mit dem Problem zu kämpfen, dass einem Visamissbrauch vorgeworfen und die AE verweigert wird.
Es wäre absoluter 'good will' der ABH, kein Drama daraus zu machen (es sei denn, man holt sich vorher 'grünes Licht'.)
Ansonsten bleibt nur das nachzuholen, was man sich beim EFZ-Weg 'gespart' hat. Aber da sich auch die ABH eine Menge Stress spart, wenn sie kulant ist, weil der Ehepartner so oder so (bzw. über kurz oder lang) hier ein Aufenhaltsrecht bekommt und zudem feststeht, dass das Kind ohnehin
die deutsche Staatsbürgerschaft haben wird, wird sie kaum etwas dagegen haben, wenn das Baby hier auch die Euch ohnehin zustehende pränatale Fürsorge bekommt. (An dieser Stelle ist mal eher Reden Gold und Schweigen Silber.)
Zum Glück sind wir hier noch nicht so weit, dass es einen Datenabgleich zwischen allen Behörden, Krankenkssen etc. gibt.
Ferner wäre es rechtswidrig, einer Schwangeren die Aufnahme in die (gesetzliche) KK zu verweigern, wenngleich diese es versuchen würde, wenn sie von einer Schwangerschaft wüsste.
Alles weitere ist eine Frage des Timings und des geplanten ständigen Aufenhalts - bezugnehmend auf die Nachwuchsplanung. Eine AE würde bei längerer Abwesendheit als 6 Monate außerhalb Schengen erlöschen, falls nicht vorab eine Ausnahmegenehmigung von der ABH erteilt wurde.
Für genauere Hinweise bräuchte ich nähere Infos zu was, wann und wo etc.
Grz,
Zeppelin
Edit: PS: Die Entbindung in D hätte neben der ggf. nötigen med. Versorgung auch den Vorteil, dass gleich eine dt. Geburtsurkunde ausgestellt wird und (sofern vorhanden) deren Eintrag ins Familienbuch erfolgen würde.