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Bitte Bitte um Hilfe!!!

Verfasst: 19 Dez 2006, 01:39
von Stephka
Hallo zusammen!! Sicherlich wurde mein Problem schon besprochen, aber ich frage noch einmal spezifisch zu meinem Fall.
Ich habe am 09.12. meine Freundin in Russland Tscheljabinsk geheiratet. Alles hat perfekt funktioniert. Nun interessiert mich die weitere Vorgehensweise. Meine Frau wird noch bis Ende Juli in Russland Studieren und im August möchte sie dann zu mir nach Deutschland kommen. Kann mir jemand einen Ratschlag geben wo ich mich mit welchen Unterlagen, hier in Deutschland hinwenden muss und was ich beachten sollte. Die Heiratsurkunde habe ich schon in Russland Notarisch beglaubigen, übersetzen und mit Apostille versehen lassen. Muß ich noch einmal hier in Deutschland heiraten oder reicht eine Heirat in Russland aus? Vielleicht kann mir auch jemand sagen, ob eine "eventuelle" Arbeitslosigkeit(meiner Seits), ein Problem dabei darstellen könnte?
Ich bin für jeden Ratschlag mehr als dankbar und wünsche allen viel Spaß hier!
Beste Grüße, Stephka

Verfasst: 19 Dez 2006, 11:52
von manuchka
Du brauchst nicht noch mal in Deutschland heiraten, und genauer gesagt: du darfst gar nicht noch mal heiraten, denn du bist verheiratet. Damit diese Ehe in Deutschland als rechtsgültig anerkannt wird, brauchst du nur das, was du eh schon besorgt hast: die apostillierte und beglaubigt übersetzte Heiratsurkunde. Fertig.

Und jetzt lieste mal hier im Forum Beiträge zur Familienzusammenführung:
http://www.aktuell.ru/forum/search.php?mode=results
und die Partnerschaftsrubrik und wartest, ob Zeppelin dir noch was schreibt.

Re: Bitte Bitte um Hilfe!!!

Verfasst: 20 Dez 2006, 10:01
von Zejtnot
Stephka hat geschrieben:Muß ich noch einmal hier in Deutschland heiraten oder reicht eine Heirat in Russland aus?
Wie Manu schon schreibt: Deine Ehe ist auch schon jetzt in D rechtsbindend! Du solltest sie dennoch auch noch als deutsche Ehe registrieren: Melde die russische Hochzeit bei Deinem Standesamt in Deutschland (wenn Du außerhalb gemeldet bist, beim Standesamt 1 in Berlin) und schwuppdiwupp ist Deine Ehe auch in D registriert. Schwuppdiwupp ... das heißt, es kann bis zu einem halben Jahr dauern.

Alles andere lese in den anderen Threads zum Thema!

Verfasst: 20 Dez 2006, 15:43
von Zeppelin
@ stephka,
@ all,

Sooooorry, dass ich mich erst jetzt melde.

Die Konstellation ist zeitlich gesehen fast die selbe, wie bei meiner Frau und mir vor vier Jahren, nur hatten wir hier in D so 'ganz nebenbei' geheiratet, so dass wir alle Formalitäten hier vor Ort erledigen konnten.
Sie fuhr danach mit der AE im Pass zurück, um ihr letztes Semester zu absolvieren und ihr Studium in RUS abzuschließen. Danach ist sie nach Berlin übersiedelt.

Aber back to Topic: Ihr habt also genügend Vorlaufzeit für das FZF-Verfahren!
Dazu kannst Du einiges beitragen, was den Behörden die Arbeit erleichtert und für Wohlwollen sorgt.
Manu und Zejtnot haben das Wesentlichste schon geschrieben: Eure Ehe ist rechtskräftig (sofern Du nicht gerade Deine Schwester geheiratet haben solltest, was bisher noch nicht aufgefallen ist. :-) )

Nun gehst Du zuerst zu Deinem zuständigen Standesamt. Man wird Dir dort anhand Eures konkreten Falles genau erklären, was weiterhin zu tun ist.
Nächste Anlaufstelle ist die ABH. Lass Dich dort blos nicht abwimmeln! Die erzählen Dir pro forma erst mal, deine Frau müsse einen Antrag auf ein FZF-Visum stellen, sagen aber wahrscheinlich nicht, was das im Hintergrund bedeutet.
Sofern Deine Frau bereits schon mal für längere Zeit in D war (z.B. als Au-Pair) existiert bereits eine Ausländerakte über sie, die bei der ABH liegt, wo sie sich hier zuletzt aufgehalten hat (gemeldet war). Finde ggf's heraus welche das ist, rufe dort an und bitte darum, dass die Akte an die Berliner ABH überstellt wird. (Ich nehme wegen Deiner Angaben im Profil an, dass Du in Berlin gemeldet bist - ansonsten eben die ABH, die für Deinen Wohnsitz zuständig ist.)
Des Weiteren lass Dir von Deiner Frau eine Vollmacht austellen (notariell beglaubigt, apostilliert und von einem 'von den Berliner Gerichten und Notariaten beeidigten Übersetzer' ins deutsche übersetzte Vollmacht ausstellen, dass die deutschen Behörden Dir Auskünfte über sie erteilen dürfen. (Falls sie einigermaßen Deutsch kann, könnt ihr das Dokument natürlich gleich auf Deutsch aufsrtzen und braucht nur noch die Unterschriftsbeglaubigung.)
Damit wendest Du Dich an das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln und erfragst, ob es Einträge über Deine Gattin im AZR und / oder SIS gibt. Bitte das BVA ggf's den entsprechenden Auszug an die ABH zu überstellen.
Sinn des ganzen ist, der ABH die entsprechende Arbeit abzunehmen, denn federführend für das FZF-Visum ist nicht das Konsulat, sondern die ABH.
Zwischenzeitlich übermittelt auch schon das Standesamt die Infos über Eure Ehe an die ABH.
Damit wären die wesentlichsten Voraussetzungen geschaffen, die das FZF-Verfahren beschleunigen können.

Zur ABH musst Du gar nicht selbst gehen, um die auf Euer Anliegen einzustimmen. E-Mails werden recht fix beantwortet - und vor allem direkt an den zust. Sachbearbeiter geleitet.
Schreibe also am besten eine E-Mail, sinngemäß:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am..., in ..., die Ehe mit Frau... , geborene XYZ am aa.bb.cccc in bcd, in Tscheljabinsk / Russ. Föderation geschlossen.
Wir beabsichtigen das Verfahren zur Familienzusammenführung in die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten und werden in (Adresse) unseren Wohnsitz nehmen.
Kraft der mir erteilten Vollmacht meiner Gattin habe ich die Behörden xyz darum gebeten, Ihnen die dafür erforderlichen Dokumente zuzustellen. Bitte leiten Sie diese an das zuständige Sachgebiet weiter.
Sollten sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, stehe ich für Rückfragen unter ... zur Verfügung.

Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und verbleibe
mitfreundlichen Grüßen
..."


Man muss das alles natürlich nicht unternehmen, aber bei uns und vielen anderen war das der beste Weg, um Verzögerungen zu unterbinden.

Und wer sich mal den einen oder anderen Tag am Friedrich-Krause-Ufer 90 aufgehalten hat, wird verstehen, wie wohltuend es für die Mitarbeiter dort ist, wenn mal jemand die Spielregeln akzeptiert. Ferner schließt es von vornherein aus, dass überhaupt der Verdacht einer "Scheinehe" entsteht, wenn man sich derart engagiert.

Also kein Grund zur Sorge. Die ABH wird das Ergebnis ihrer Prüfung recht bald an das Konsulat übermitteln.

Zur Frage der Krankenversicherung, die über kurz oder lang auftauchen mag: Sofern Deine Frau nicht direkt nach ihrer Einreise einen Job bekommt, stell vorsorglich schon mal eine Vorabanfrage an Deine KV, ob sie in die Familienversicherung aufgenommen werden kann.

Noch muss der Familiennachzug zu Deutschen unabhängig von deren Einkommen gewährt werden, aber dass steht gegenwärtig in heftiger Debatte. Es ist nur meine subjektive Bewertung der Lage, wenn ich befürchte, dass in nächster Zeit auch für Ehegatten Deutscher ein hinreichender LU nachgewiesen werden muss.
In Austria ist das ja wohl schon so (?)

Nun, ich hoffe, Dir mit meinen Ausführungen etwas geholfen haben zu können.
Wenn es weiterführende Fragen gibt, benötige ich weitere Detailinfos, stehe aber gern im Rahmen meier Kenntnisse und Möglichkeiten zur Verfügung.

lG
Zeppelin

Verfasst: 20 Dez 2006, 18:33
von Uwe
Stephka,

deine russische Ehe ist in Deutschland automatisch anerkannt.
Du brauchst da weder zum Standesamt noch sonstwo hin um diese anerkennen oder registrieren zu lassen.

Gehe zu der für Dich zuständigen ABH und kläre was die wollen. Normalerweise akzeptieren ABHs die russische Übersetzung der Heiratsurkunde (Ich muss das nur lesen können, sagte meine Sachbearbeiterin).
Es kann sein, dass die ABH eine Übersetzung nach ISO von einem in Deutschland ansässigen zugelassenen Übersetzer verlangt. Das habe ich aber noch nie gehört.
Diese Übersetzung würde ich aber trotzdem machen lassen. das sie später für andere Behörden benötigt werden kann.

Es kann aber sein, dass die ABH die Anlage eines Familienbuches verlangt. Ist zwar gesetzlich nicht vorgesehen aber einige ABHs machen das.
Dann hast Du Pech gehabt und musst doch zum Standesamt und da benötigst Du dann eine Übersetzung nach ISO.

Kläre mit der ABH ab, ob diese bei einem Antrag eine sogenannte Vorabzustimmung ausstellt. Damit erklärt die ABH der Konsularabteilung im voraus ihr Einverständnis. Das machen die meisten ABHs so.

Deine Frau stellt dann einen Antrag auf Familienzusammenführung und der geht mit der Vorabzustimmung ratzbatz durch.

Was der liebe Zeppelin da über das Bundesverwaltungsamt und AZR. schreibt ist Blödsinn und unnötig. Das ist aber so seine Art.

Da Du genügend lange vor Ihrer Ankunft in Deutschland bist hast Du genug Zeit, um alles in Ruhe vorzubereiten.


Gruß

Uwe

Mein lieber Zeppelin,

mir ist oft nicht ganz klar, warum Du so hanebüchenden Unsinn zu manchen Themen schreibst. Aber Du wirst wissen warum. Dies ist ein einfacher, ganz normaler Vorgang mit viel Vorlaufzeit.

Verfasst: 20 Dez 2006, 19:35
von manuchka
Ihr Lieben,

wieviel Vorlaufzeit muss man denn ungefähr einplanen? Im Moment ist das noch nicht aktuell, und ich habe vor, in der Zwischenzeit dieses Familienbuch anlegen zu lassen für alle Fälle, mich interessiert mal, wie lange das dann dauert.
Kann man das - wenn es per Mail und Post funktioniert - auch von Russland aus anleiern, um dann mit dem Liebsten zusammen umzuziehen? Ich würde nämlich nicht so gern alleine vorneweg fahren und dann x Monate auf ihn warten müssen.

Verfasst: 20 Dez 2006, 19:41
von Zeppelin
Uwe hat geschrieben:...
Mein lieber Zeppelin,
mir ist oft nicht ganz klar, warum Du so hanebüchenden Unsinn zu manchen Themen schreibst. Aber Du wirst wissen warum. Dies ist ein einfacher, ganz normaler Vorgang mit viel Vorlaufzeit.
U.a., bester Uwe, deshalb: http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.p ... sc&start=0
Ob Du das nun für hahnebüchenen Unsinn hältst oder nicht, ist Dir unbenommen. Aber falls Du des Lesens mächtig bist, wirst Du an den relevanten Punkten meiner Hinweise / Beiträge den Konjunktiv erkennen können.
Du magst Deine Erfahrungen haben, ich habe meine - und zwar mindestens einmal im Monat mit den unterschiedlichsten Fallkostellationen.
Daher gebe ich meine so gewonnenen Kenntnisse gern weiter, die ja niemand zu nutzen braucht.
Aber in regelmäßigen Abständen haben wir hier im Forum eben Anfragen, weil es mit FZF, EFZ; etc. nicht so glatt geht, wie Du es behauptest bzw. erlebt hast. Da geht es dann eben um mögliche Problemlösungen, und nicht um Vertröstungen in eine ungewisse "Sicherheit".

Womöglich hast Du aber den größeren Erfahrungsschatz und bist gar eine Außenstelle der Bundesrepublik zur Entscheidung über Visaangelegenheiten? :lol: :lol: :lol:

Mit besten Wüschen zur bevorstehenden Weinacht,
Zeppelin

Verfasst: 20 Dez 2006, 20:10
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Ihr Lieben,

wieviel Vorlaufzeit muss man denn ungefähr einplanen? Im Moment ist das noch nicht aktuell, und ich habe vor, in der Zwischenzeit dieses Familienbuch anlegen zu lassen für alle Fälle, mich interessiert mal, wie lange das dann dauert.
Kann man das - wenn es per Mail und Post funktioniert - auch von Russland aus anleiern, um dann mit dem Liebsten zusammen umzuziehen? Ich würde nämlich nicht so gern alleine vorneweg fahren und dann x Monate auf ihn warten müssen.
Manu,
genau deshalb habe ich Dir das nahegelegt. Klar kannst Du das alles auch per Post erledigen.
Als Juristin weißt Du doch, wie das geht: Beglaubigte Kopien der Originale an das zuständige Standesamt nebst Vollmacht Deines Mannes.
Die Urkundenprüfung findet dann hier statt, ohne dass ihr direkt damit behelligt werdet. Die Bearbeitungszeit hängt u.a. vom Auslastungsgrad des Standesamtes ab und von den zu beteiligenden Behörden.
ABER: Das Standesamt ist hier federführend und es dürfte in Eurem Falle relativ schnell gehen.
Die ABH hat vorerst nur wenig damit zu tun, wird aber vom Standesamt unterrichtet werden.
Relevant wird die Sache, wenn Ihr umziehen wollt und das FZF-Visum beantragt. Dabei ist der Auszug aus dem Familienbuch - als Anlage zum Visa-Antrag - sehr hilfreich. Dies entspricht etwa der Situation, als ob man mit einer dt. Heiratsurkunde bei der ABH auf der Matte steht.

Grz.
Zeppelin

PS: Bei Bedarf können wir auch gern telefonieren (PN)

Verfasst: 20 Dez 2006, 21:41
von Ragnar Schluchtmann
Ich bin ja selten mit Zeppelin einer Meinung, aber hier hat er vollkommen richtig den Ablauf dargestellt.
Es ist wirklich so, das die ABH schnell, korrekt und freundlich reagiert auf vorbereitende E-Mail. Du kriegst dann sofort die Tel.Nr. Deines Zustaendigen
und kannst Dich direkt mit ihm austauschen. Ist sehr nuetzlich.
Was die Arbeitslosigkeit angeht, kann das durchaus zum Hindernis fuer laengere Aufenthaltsgenehmigung werden, denn Du musst den Lebensunterhalt fuer beide bestreiten koennen.
Als ich 2001 nach Deutschland kam, habe ich die erste Arbeit angenommen, die ich kriegen konnte, damit ich selbst krankenversichert war und dann meine Frau familienversichert wurde.
Auch das Familienbuch ist meiner Meinung nach wichtig. Du hast damit ein deutsches Dokument, dass Deine Ehe legitimiert, sehr wichtig, wenn Ihr mal Kinder haben werdet. Und bei allen Behoerden lieber gesehen als Uebersetzungen, selbst mit Apostille.

Verfasst: 20 Dez 2006, 21:57
von Zeppelin
Ragnar Schluchtmann hat geschrieben:...
Auch das Familienbuch ist meiner Meinung nach wichtig. Du hast damit ein deutsches Dokument, dass Deine Ehe legitimiert, sehr wichtig, wenn Ihr mal Kinder haben werdet. Und bei allen Behoerden lieber gesehen als Uebersetzungen, selbst mit Apostille.
Danke Ragnar (auch wenn wir manchmal nicht der selben Meinung sind.) In diesem Falle lehrt halt nur die Erfahrung. Bei aller 'Russtalgie' sollte man sich besser frühzeitig noch einen sicheren Rückzugswinkel besorgen.