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Neue Registrierungsbedingungen ab 15.1.07

Verfasst: 09 Jan 2007, 13:54
von flodul
Ich habe gerade folgende Information von visatorussia.de erhalten:

There will be a new registration law in force since Jan.15th. In according with this law, every receiving entity (inclusive hostels, hotels of all classes, etc.) will have to notify the local authorities of your arrival and departure. There will be no registration as such. You have nothing to worry about

Weiss jemand genaueres darüber?

Verfasst: 09 Jan 2007, 14:13
von Dietrich
Soviel habe ich auch schon daruber gelesen.

Aber da noch fast eine Woche Zeit bis zum Inkrafttreten ist, wird wohl noch kaum jemand genaueres wissen.
Und erst recht nicht die davon direkt betroffenen Aemter.....

Verfasst: 09 Jan 2007, 15:23
von manuchka
Das hab ich in einem anderen Forum dazu gelesen (Beitrag vom 29.12.):
The new visa law - for those entering on new (biz) visas after Jan 15th

I met with another chinovnik from the Federal Migration Service today and he confirmed that the law is still (in his words) “raw” and for now it looks like registration will be dropped altogether for entries on new visas after January 15th, although your landlord (and nobody but - they will ask to see their passport with registration and proof of ownership) will have to drop by the post office and send a form in within 3 business days of your arrival. The post office will register the letter and you hold on to the receipt proving the letter was sent – that’s your “registration” over the period of your stay. By sending in the letter, the landlord will automatically have 600-1000 rubles per month tacked on to their utilities bill for a guest resident. Also, you can no longer stay in Russia on a business visa for longer than 90 days. You still get a regular year-long multi-entry invite, but have to cross a border every 3 months.

Disclaimer:
This may never materialize and they might just stick to the current system by prolonging the existing law indefinitely. It could also end up being completely different from what is mentioned above. Just letting you know what I learned this morning from a very good source.

Verfasst: 09 Jan 2007, 17:48
von Dietrich
Bis auf die "90-Tage"-Geschichte hat es unser Rechtskundiger hier in der Firma ungefaehr genauso geschildert.

das mit den 90 Tagen waere natuerlich fuer einige etwas unguenstig...

Verfasst: 09 Jan 2007, 18:06
von m1009
hi...

betrifft aber nur buisness visa?? oder auch arbeitsvisa?? :shock:

Verfasst: 10 Jan 2007, 07:57
von Zejtnot
Ich habe mir den offiziellen Gesetzestext aus der Datenbank der Duma heruntergeladen. Da es dort keine richtigen Links gibt (komische Menüführung) hier eine Kopie:

http://www.deutsche-nowosibirsk.de/file ... igners.doc

Wer hat Lust, sich da durchzuwühlen?!

Verfasst: 10 Jan 2007, 16:35
von Noire_chatte
Was ich aus diesem Gesetztestext entnehmen konnte ist, dass sich ein Ausländer, der sich für einen kurzen Zeitraum in Russland aufhält, also z.B. Tourist sich nicht mehr Registrieren muss, sondern nur noch Kenntnis geben muss, dass er sich nun im Land aufhält. Wie das genau durchgeführt wird steht in diesem Gesetz wohl nicht drin, zumindest nicht so leicht ersichtlich.

Verfasst: 11 Jan 2007, 07:49
von Zejtnot
Hier in Novosibirsk werden neue Formulare verteilt, die noch viel komplizierter als vorher sind. Allerdings fällt die notarielle Einverständniserklärung des Vermieters weg. Scheinbar, denn so richtig weiß keiner, was nun kommt!

Verfasst: 11 Jan 2007, 10:16
von manuchka
Angeblich muss der Vermieter einfach nur zur Post und dort die Anmeldungserklärung an den Migrationsdienst schicken, Postquittung gilt als Nachweis. Automatzisch werden Kosten für den Gast auf die Kommunalabgabenrechnung draufgeschlagen. Allerdings bezweifle ich, dass es so funktioniert... wie will den der Genosse Milizionär dann jetzt nachprüfen, ob ich mich registriert habe?
Nervig ist diese 90-Tage-Regelung, egal ob mal nur 90 Tage am Stück oder generell nur 90 Tage pro Halbjahr bleiben darf.

Es ist wie immer mit russischen Gesetzen: Die treten in Kraft, keiner hat einen Plan, und irgendwann im Laufe des nächsten halben Jahres werden Ausführungsregelungen erlassen, die dann wieder geändert werden, weil das Gesetz ewig nachgebessert wird. :(

Verfasst: 11 Jan 2007, 11:09
von Dietrich
manuchka hat geschrieben:Angeblich muss der Vermieter einfach nur zur Post und dort die Anmeldungserklärung an den Migrationsdienst schicken, Postquittung gilt als Nachweis. Automatzisch werden Kosten für den Gast auf die Kommunalabgabenrechnung draufgeschlagen. Allerdings bezweifle ich, dass es so funktioniert... wie will den der Genosse Milizionär dann jetzt nachprüfen, ob ich mich registriert habe?
Dem musst du die Bestaetigung der Post vorlegen, dass du den Kram abgeschickt hast.
Ich frage mich nur, was denn die Post dann alles von einem sehen soll, damit man auch nachweisen kann, dass man wirklich berechtigt ist, diesen Registrierungsbrief wegzuschicken.....

Klingt fuer mich alles wenig durchdacht und deshalb wird es in der Ausfuehrung wahrscheinlich genauso "гемарой" sein, wie es die Registrirung im Moment ist.