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[Hilfe] Visum für Deutschland

Verfasst: 14 Jan 2007, 02:22
von volk0r
Hallo zusammen!

Zuerst einmal ein großes Dankeschön an alle hier.
Ich war über Neujahr 10 Tage lang in Moskau zu Gast bei einer Freundin, die ich vor etwa einem halben Jahr im Urlaub (Türkei) kennen gelernt habe. Bei meinen Recherchen zu Visumsbestimmungen etc. bin ich in diesem Forum gelandet und habe alle nötigen Informationen herausfiltern können. Touristisches Visum über Agentur und Registrierung über Partnerbüro in Moskau hat dann auch wunderbar funktioniert :)
Auch sonst habe ich viele nützliche Informationen und interessante Beiträge in mich aufgesogen. Soll heißen, ich bin schon eine Weile dabei, bislang allerdings nur lesend.

Nunja, jetzt bin ich wieder zurück. Da wir uns gerne so bald wie möglich wiedersehen möchten und ich mich natürlich auch für die Gastfreundschaft (ich durfte bei ihrer Familie wohnen) revanchieren möchte, soll sie diesmal mich besuchen und meine Umgebung kennen lernen dürfen.
Allerdings wirft hierbei die Visumsbeschaffung einige Fragen auf, die nicht so einfach aufzuspüren sind.
Obwohl ich schon einiges in Erfahrung bringen konnte (also Verpflichtungserklärung im Falle eines Visums über Einladung etc.), stellt sich uns die Frage, ob das mit der Einladung überhaupt klappen kann.
Sie ist 20 Jahre alt und studiert in Moskau. Das heißt, Festanstellung, Wohneigentum, Kinder und was man da sonst so alles an Gründen vorbringen kann, dass man zurückkehren möchte, sind nicht vorhanden.
Das wirft die Frage auf, ob man in diesem Fall nicht eher zu einem touristischem Visum tendieren sollte. Das scheint ja allerdings nicht so einfach zu sein wie in der Gegenrichtung, da sie dann tatsächlich eine komplette Reise buchen müsste (was natürlich auch eine finanziell weitaus höhere Belastung darstellt).
Im Falle einer Einladung könnte ich selbst versuchen, die Verpflichtungserklärung zu erstellen. Allerdings studiere ich selbst auch und es ist (noch) nicht sicher gestellt, dass das funktionieren würde. Allerdings hat sich meine Mutter bereits dazu bereit erklärt, dies übernehmen zu können. Wäre dies ohnehin von Vorteil? Wie gehen die Behörden damit um, wenn ich als 23-jähriger ein 20-jähriges Mädel einlade? Dass sie sich an der Visastelle Fragen gefallen lassen müsste, ist klar, aber ist es eventuell so, dass die Chance von vornerein sehr gering wäre?
Ihr ist die ganze Sache ohnehin etwas unheimlich, weil ihr zu Ohren gekommen ist, dass sie eine Art Ausreisesperre bekommt, wenn ein Visumsantrag abgelehnt wurde. Stimmt das? Gibt es so etwas? Ich meine, es ist klar, dass eine Ablehnung aufgrund von Einträgen im Führungszeugnis o.Ä. derartige Folgen hätte. Aber einfach so?

Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure Hilfe!

Gruß,
Volker

Re: [Hilfe] Visum für Deutschland

Verfasst: 15 Jan 2007, 10:44
von Zejtnot
Lese mal die ähnlichen Threads zu diesem Thema. Dort wurde vieles schon diskutiert, was Dich interessieren dürfte!

Grundsätzlich kann Deine Freundin ein Visum bekommen, allerdings wird sie sich - wie Du richtig vermutest - viele Fragen anhören müssen. Wenn sie anfangs nur ein Zweiwochen-Visum beantragt, sollten aber keine "Zweifel an der Rückkehrwilligkeit" bestehen - der Standardablehnungsgrund.

Wenn Deine Mutter einlädt, sollte das OK sein.

Ich tendiere stets zu "ehrlichen Antworten" in den Fragerunden. Einfach weil man dann im Falle einer Ablehnung viel besser weiter argumentieren kann! Wenn alles plausibel ist - sie die Vorgeschichte richtig wiedergibt und auch erklären kann, was sie in Deutschland will, wo sie wohnen wird, was sie machen wird - dann sollte es dennoch klargehen. Wenn sie direkt, ohne Dolmetscher der Botschaft, antworten kann, ist das auch gut! Sonst kommt gleich die Frage: Wie wollen Sie sich denn ohne Deutsch oder Englisch unterhalten?!

Ein abgelehntes Visum ist nie gut, aber schließt auf keinen Fall alle Reisen für die nächsten Jahre aus!

Verfasst: 15 Jan 2007, 13:42
von Zeppelin
Schließe mich Zejtnot völlig an.
Am besten geht man mit der Situation ganz offensiv um. Es ist zwar nirgendwo vorgeschrieben, wird aber u.a. auch von Mitarbeitern der Visastellen empfohlen, der Eingeladenen eine höfliche, formlose Einladung von Dir (zusätzlich zu der Verpflichtungserklärung) zuzuschicken, in der Du Dich gleichsam an das Konsulat wendest. Das Schreiben kann also durchaus eine persönliche Note haben, wie etwa:

Liebe xyz,

für die erwiesene Gastfreundachaft bei meinem Besuch bei Dir und Deiner Familie am ... , in ... möchte ich mich gern revangieren und lade Dich zu einem Gegenbesuch vom ... bis ... zu mir nach ... ein.
Bei Deinem Besuch wirst Du bei mir (meiner Familie) beherbergt und ich würde Dir gern etwas von meiner Heimat zeigen.
Wir sollten zum Beispiel (einige geplante Unternehmungen aufzählen).

Ich bestätige hiermit, gegenüber dem dt. Konsulat in Moskau, dass Dein Besuch ausschließlich diesem Zweck dient, und Du wie geplant am Ende Deines Besuches wieder in Deine Heimat zurückkehren wirst.
Das dt. Konsulat in Moskau bitte ich hiermit, Deinem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.
Bitte füge dieses Schreiben Deinem Visaantrag bei und bitte darum, es bei der Bearbeitung Deines Antrages zu berücksichtigen.
Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, bin ich ... zu erreichen (Tel./E-Mail)

Viele Grüße ...


Die Unterschrift auf dem Brief lässt Du am besten beim Bürgeramt oder ggf. auch im Immatrikulationsbüro Deiner Uni oder einer sonstigen dazu befugten Behörde beglaubigen. Dazu darfst Du sie aber erst direkt vor den Augen des Beamten leisten und legst dabei Deinen Perso oder Pass vor.
So habe ich es schon des Öfteren gemacht und hatte nie ernste Probleme damit.

Es ist übrigens ein Mythos bzw. eher eine 'Latrinenparole', das eine abgelehnter Visaantrag zu einer Ausreisesperre führt. Der Grund für diese Befürchtung mag darin bestehen, dass man bei Abgabe des Visaantrages einen Stempelt in den Pass bekommt, damit man nicht auch noch gleichzeitig bei einem anderen Schengenstaat ein Visum beantragen kann.
Das ist alles.
Bei Ablehnung des Visums kann man remonstrieren und bekommt dann die Versagungsgründe mitgeteilt. Das könntest Du auch übernehmen, wenn Deine Freundin Dir dazu eine Vollmacht erteilt - notariell beglaubigt.

Aber ich denke, so weit wird es gar nicht kommen, wenn Deine Freundin sich nicht von gewissen Fragen einschüchtern lässt, die Ihr vom sog. "Ortspersonal" (das sind die Schalterkräfte im Konsulat und die Einlassser) gestellt werden könnten.
Dieses Personal ist übrigens verpflichtet, alle Anlagen zu dem Visaantrag an die Sachbearbeiter weiterzuleiten. Ein beliebter Trick dabei ist aber die Aussage: "Das nehmen sie mal wieder mit." Darauf soll sie sich nicht einlassen.

Wie Zejtnot ebenfalls schon schrieb, ist es völlig okay, wenn eine Dritte Person die VE abgibt.

Naja,
viel Glück

Zeppelin

Verfasst: 16 Jan 2007, 22:54
von volk0r
Das ist ungefähr das, was ich an Antworten erhofft und erwartet hatte.

Vielen Dank, auch für die nützlichen Hinweise ! :)

Verfasst: 03 Mai 2007, 20:37
von Gunnar
Remonstration ist allerdings bei einer touristischen Reise nicht drin :( kann man auf den Seiten der deutschen Botschaft in Moskau nachlesen...