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Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 26 Jan 2007, 18:55
von astronic
Hallo liebe Gemeinde,

im April möchte mich eine russische Freundin besuchen, mit der ich ein wenig durch Europa (genauer: verschiedene Schengen-Staaten) touren möchte. Dazu bräuchte sie natürlich ein Visum.

Das naheliegenste wäre dabei sicherlich, ein deutsches Schengen-Visum für Besuchsreisen zu beantragen. Nun ist es aber so, dass sie ganz im Osten von Russland (genauer: in der Primorje-Region) wohnt und sich das für sie zuständige Konsulat, bei dem sie persönlich vorsprechen müsste, in Novosibirsk befindet. Das hieße also, sie müsste vorher erst durch halb Russland nach Novosibirsk fliegen und dort ein paar Tage verbringen, bis sie dann das Visum bekäme. Etwas einfacher wäre es, wenn die deutsche Botschaft in Moskau das Visum ebenfalls ausstellen könnte (ich könnte ihr dort dann Gesellschaft leisten), aber soweit ich das richtig sehe, geht das leider nicht (oder doch?).

Da wir definitiv auch einige Zeit in Frankreich und Italien verbringen werden, überlege ich nun, ob man nicht vielleicht statt eines deutschen Schengen-Visums auch ein französisches oder italienisches Schengen-Visum beantragen könnte. Besonders von den Franzosen habe ich gehört, dass man ein Visum unter gewissen Umständen auch rein postalisch (d. h. ohne Vorsprechen) beantragen könnte, was natürlich die mit Abstand angenehmste Lösung wäre. Leider habe ich auf der Homepage des französischen auswärtigen Amtes dazu nichts Näheres gefunden.

Nun stellt sich natürlich ferner die Frage: Besuchsvisum oder Touristikvisum?

Wir werden bei unseren Aufenthalten außerhalb Deutschlands im Hotel übernachten, weswegen für diese Zeit die (soweit ich weiß notwendigen) Hotelbestätigungen kein Problem wären. Für die Zeit, die wir in Deutschland verbringen, wäre sie allerdings privat untergebracht. Ist unter diesen Umständen die Beantragung eines französischen oder italienischen (oder gar deutschen) Touristikvisums möglich? Oder muss dazu ein lückenloser Hotelaufenthalt in allen besuchten Ländern nachgewiesen werden? Wird einer der Visumstypen häufiger abgelehnt als der andere?

Bei einem ausländischen Besuchsvisum hingegen dürfte wohl nur Frankreich in Frage kommen, da ich eine dort lebende Freundin habe, welche die Einladung übernehmen könnte. Nun ist mir aber zu Ohren gekommen, dass die Erteilung eines französischen Visums nur dann postalisch geht, wenn es sich um ein Touristik- und nicht um ein Besuchsvisum handelt. Fakten dazu habe ich im Internet aber leider nicht finden können. Könnte ferner ein Deutscher die Verpflichtungserklärung für ein französisches Visum abgeben? Oder kann man für ein französisches Visum stattdessen eine Geldsumme zur Sicherheit hinterlegen?

Über alle dem steht natürlich noch die Tatsache, dass man das Visum desjenigen Landes beantragen sollte, in welchem man sich am längsten aufhält. Nur: Das wissen wir noch gar nicht so genau. Ist da mit Problemen bei der Ausreise zu rechnen, wenn man ein paar Tage länger in einem anderen Land war als in dem Land, dessen Visum man hat?

Ihr seht also, ich bin mehr als verwirrt, ob und wie ich meiner russischen Bekannten den kostspieligen und zeitraubenden Aufenthalt in Novosibirsk ggf. ersparen und (viel wichtiger) sicherstellen kann, dass sie überhaupt ein Visum bekommt und wäre daher für jede Hilfe sehr dankbar!

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan

PS.: Soweit ich das sehe, darf das deutsche Konsulat eine Visaerteilung ohne Begründung verweigern und man hat keinen Rechtsanspruch darauf. Nun wäre es natürlich extrem unglücklich, wenn die ganze Reise gebucht wäre und meine Bekannte nach Novosibirsk flöge, nur um den Antrag dann abgelehnt zu bekommen. Kann es da praktisch zu Problemen kommen, z. B. wegen genereller Bedenken, eine 28jährige alleinstehende Frau zu einem Privatbesuch bei einem deutschen Mann einreisen zu lassen?

Ist es zudem bei der Beantragung eines deutschen Schengen-Visums möglich, dass die Verpflichtungserklärung von einer anderen Person kommt als vom Einladenden (also Verpflichtungerklärung von meinen Eltern, Einladung und Wohnort in Deutschland von mir)?

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 26 Jan 2007, 19:40
von manuchka
Hallo astronic,
da ich leider schon ziemlich müde bin heute, antworte ich vorerst nur mal zu den zitierten Fragen:
astronic hat geschrieben: Ist es zudem ... möglich, dass die Verpflichtungserklärung von einer anderen Person kommt als vom Einladenden (also Verpflichtungerklärung von meinen Eltern, Einladung und Wohnort in Deutschland von mir)?
Mit der Einladung ist die Verpflichtungserklärung (VE) gemeint, das heißt, derjenige, der die VE macht, ist für die Botschaft auch der Einladende. Aber manche Forumler meinen, es sei durchaus nicht schlecht, noch zusätzlich ein nettes Begleitschreiben hinzuzufügen. Lies mal hier:
http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=5299
http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=4812
http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=4801
astronic hat geschrieben: Kann es da praktisch zu Problemen kommen, z. B. wegen genereller Bedenken, eine 28jährige alleinstehende Frau zu einem Privatbesuch bei einem deutschen Mann einreisen zu lassen?
Kann natürlich - aber wenn du einige Hinweise beachtest, die in den oben verlinkten Beiträgen schon kamen, kann man das Risiko merklich verringern.

Ansonsten wäre ein französisches Touri-Visum schon möglich, da ihr ja tatsächlich nach Frankreich wollt und nicht nur fiktiv. Das ist in der Tat einfacher zu kriegen als ein deutsches (Deutschland verschärft wohl ab Februar die Regeln sogar noch) Da kann es dann zwar passieren, dass die deutschen Grenzer bei der Einreise nachfragen (es sind auch schon Leute zurückgeschickt worden, die auf die Frage, wohin sie denn nun wollen und was sie in Frankreich machen werden, nur stottern konnten). Aber 1. kann man da auf die Billigflüge zwischen DE und Ru verweisen, 2. kommt es gut, wenn der deutsche Ankkunftsort theoretisch Ausgangspunkt für die Weiterreise nach Frankreich sein könnte (also Düsseldorf oder so), 3. hat ja deine Freundin möglicherweise wirklich Hotelbuchungen oder Kopien von Fahrkarten oder sowas dabei und weiß von dir konkrete Reisepläne. Dann gibt es keine Probleme.

So, und jetzt sorry, für heute ist die Luft raus (ich hatte heute mit russischen Behörden zu tun und das erschöpft). Jemand anders ergänzt, oder ich schreib nächste Woche noch was, wenn noch Fragen offen sind.

Gruß,
Manu

PS: Lasst nicht so viel Zeit ins Land gehen, bis ihr die Visafrage angeht, damit da nix anbrennt.

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 26 Jan 2007, 19:46
von zimdriver
astronic hat geschrieben:... Könnte ferner ein Deutscher die Verpflichtungserklärung für ein französisches Visum abgeben? Oder kann man für ein französisches Visum stattdessen eine Geldsumme zur Sicherheit hinterlegen?
...(also Verpflichtungerklärung von meinen Eltern, Einladung und Wohnort in Deutschland von mir)?
Verpflichtungserklärung wird wohl von jenem Staatsbürger kommen müssen, dessen Botschaft das Visum ausstellen soll. Von Geldsummenhinterlegen habe ich noch nichts gehört.
Deine Eltern können natürlich Deine Liebste einladen, so von wegen Schwiegertochter- Kennenlernen :lala: :blumen: oder so :lala: :blumen:
Wenn Du überhaupt keinen Stress haben willst, muß Deine Freundin eine Touristenagentur beauftragen. Die können den Flug buchen und das Visum organisieren. Für Deutschland jedoch wohl kaum, für andere Staaten wie F und I soll es gehen, habe ich gehört.

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 26 Jan 2007, 19:55
von astronic
zimdriver hat geschrieben:Wenn Du überhaupt keinen Stress haben willst, muß Deine Freundin eine Touristenagentur beauftragen. Die können den Flug buchen und das Visum organisieren. Für Deutschland jedoch wohl kaum, für andere Staaten wie F und I soll es gehen, habe ich gehört.
Hm, wie schaut das denn da mit Hotelbestätigungen aus? Sie will ja weder eine Frankreich-Rundreise noch eine Italien-Rundreise machen und soll zudem auch eine Weile privat bei mir in Deutschland wohnen.

Und sind diese Touristenagenturen seriös und legal? Das Schlimmste wäre ja, dass sie für den Schengen-Raum gesperrt würde, weil irgendeine russische Agentur zu mauscheln versucht hat.

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
Stefan

Verfasst: 26 Jan 2007, 20:23
von zimdriver
Über Seriosität der Agenturen am Pazifik kann ich nichts sagen. Ich weiß nur, daß es in Moskau Agenturen gibt, die Visa ordentlich organisieren und die nach einem Gespräch auch bereit sind, ohne Hotelreservierungen zu arbeiten. Deine Freundin müßte dann in ihrem Heimatbezirk mal schauen, wer sich damit befaßt. Das Problem hier ist ja immer die Bezahlungsart.

Verfasst: 27 Jan 2007, 01:29
von Paiper
Nur eine Anmerkung: So klass. Interrail-Reisen (ich nenne es einmal so, wenn man mehrere Länder gleichrangig bereisen will, auch wenn das Fortbewegungsmittel nicht die Eisenbahn sein sollte) sind mit einem Schengen-Visum nicht legal! (auch wenn das kaum wer bedenkt)

Ein Schengen-Visum wird von einem Land ausgestellt, dieses muß auch Hauptzielland sind. Einige Tage in ein anderes Schengenland zu fahren ist legal, aber nicht zB 5 Tage Deutschland, 5 Tage Frankreich, 5 Tage Spanien, 5 Italien und dann noch 3 Tage Österreich.

Ok, im Normalfall kann das gar nicht auffallen. Wenn ja, zB Unfall odgl., dann könnte es Troubles geben und insb. Du als Einlader auf die schwarze Liste gesetzt werden, weil Du Gefälligkeitseinladungen ausstellst.

Wie gesagt, im Normalfall ist es wohl egal, aber ich wollte es nur erwähnen.

lg Paiper

Verfasst: 27 Jan 2007, 02:21
von Zeppelin
edit: Was ich gestern hier geschrieben hatte war falsch und wurde deshalb von mir gelöscht.

Zur Info für Interessierte:
In i4a wurde die selbe Frage folgendermaßen beantwortet:
...ein französisches Visum dürfte kein Problem sein, wenn Hotelbuchungen vorgelegt werden können. Wenn hier bei der Einreise nachvollzogen werden kann, das der angegebene Grund mit den Tatsachen übereinstimmt, sehe ich da gar keine Probleme. Mit einem Schengen - Visum ist es auch möglich sich in D; A oder einem anderen Schengen - Staat aufzuhalten.

Hier die bestimmungen gem. VO EG 539/2001
Art.2
Im Sinne dieser VO gilt als Visum eine von einem Mitgliedsstaat ausgestellte Genehmigung oder eine vom Mitgloiedsstaat getroffene Entscheidung, die erforderlich ist für:
- die Einreise zum Zweck eines Aufenthaltes in diesem Mitgliedsstaat oder in mehreren Mitgliedsstaaten, der insgesamt drei Monate nicht überschreitet...
Grüße,
Zeppelin
(geändert am 27.01.07 13:27)

Re: Schengen-Visum für Russin

Verfasst: 27 Jan 2007, 16:33
von astronic
manuchka hat geschrieben:Mit der Einladung ist die Verpflichtungserklärung (VE) gemeint, das heißt, derjenige, der die VE macht, ist für die Botschaft auch der Einladende.
Kann sie im Konsulat dann trotzdem wahrheitsgemäß erzählen, dass sie eigentlich zu mir fährt? Oder muss der tatsächlich Einladende derjenige sein, von dem auch die Verpflichtungserklärung stammt?
Aber manche Forumler meinen, es sei durchaus nicht schlecht, noch zusätzlich ein nettes Begleitschreiben hinzuzufügen. Lies mal hier: (snip)
Danke für die Links. Einige Forenmitglieder meinen aber auch, bei einem amtlich beglaubigten Begleitschreiben würde sich der Konsulatsbeamte nur schlapplachen und man ließe das daher besser bleiben. Gibt es da Erfahrungswerte? Und sähe es nicht komisch aus, wenn das Begleitschreiben von mir, aber die Verpflichtungserklärung von meinen Eltern stammt?
Kann natürlich - aber wenn du einige Hinweise beachtest, die in den oben verlinkten Beiträgen schon kamen, kann man das Risiko merklich verringern.
Wir kennen uns ja persönlich erst seit zwei Wochen und sind nicht mal ein Paar. Wenn sie das glaubhaft machen kann, sollte wirklich niemand im Konsulat auf die Idee kommen, dass wir unter diesen Umständen möglicherweise zu heiraten gedenken.
Ansonsten wäre ein französisches Touri-Visum schon möglich, da ihr ja tatsächlich nach Frankreich wollt und nicht nur fiktiv. Das ist in der Tat einfacher zu kriegen als ein deutsches (Deutschland verschärft wohl ab Februar die Regeln sogar noch) Da kann es dann zwar passieren, dass die deutschen Grenzer bei der Einreise nachfragen (es sind auch schon Leute zurückgeschickt worden, die auf die Frage, wohin sie denn nun wollen und was sie in Frankreich machen werden, nur stottern konnten). Aber 1. kann man da auf die Billigflüge zwischen DE und Ru verweisen, 2. kommt es gut, wenn der deutsche Ankkunftsort theoretisch Ausgangspunkt für die Weiterreise nach Frankreich sein könnte (also Düsseldorf oder so), 3. hat ja deine Freundin möglicherweise wirklich Hotelbuchungen oder Kopien von Fahrkarten oder sowas dabei und weiß von dir konkrete Reisepläne. Dann gibt es keine Probleme.
Sie könnte ja auch einfach in Paris landen und wir fangen mit Frankreich an, bevor wir dann nach Deutschland weiterreisen. Hotelbuchungen für einige Tage Frankreich und Italien wären natürlich kein Problem, aber Hotelbuchungen für Deutschland wird es nicht geben, weil sie ja bei mir übernachten wird.

Was mir aber nach wie vor nicht ganz klar ist:

1) Was muss sie genau vorweisen, um ein französisches/italienisches Touristenvisum zu erhalten? Gehört habe ich mittlerweile: Hotelbestätigungen (lückenlos oder nur für einen Teil des Visa-Gültigkeitszeitraumes?), komplette gebuchte Reise eine Reiseveranstalters mit durchgängigen Hotelübernachtungen (das würde hier natürlich ausscheiden) oder Nachweis, über eine gewisse Fixsumme pro Tag zu verfügen, um ihren Aufenthalt finanzieren zu können? Und muss sie für ein französisches/italienisches Touristenvisum ein gewisses Einkommen nachweisen können?

2) Wie viele Tage müssten wir bei einem französischen/italienischen Visum nachweislich mindestens in Frankreich oder Italien bleiben? Sollten wir zum Beispiel länger in Deutschland als in Frankreich bleiben (wissen wir noch nicht genau) könnte es ja sonst hinterher heißen, wir hätten das falsche Visum und ein Visum für das Hauptreiseland "Deutschland" beantragen müssen.

3) Wie läuft das überhaupt mit den Vermerken im Pass? Ich meine, wenn wir Grenzen mit dem Flugzeug überqueren, dürfte sie bei Ankunft gestempelt werden. Wenn wir aber z. B. mit dem Bus oder Auto fahren, dürfte sie das vermutlich wohl nicht. Ein Freund von mir hatte da mal Schwierigkeiten mit, als seine Freundin mit einem deutschen Visum über Frankreich eingereist und mit dem Bus nach Deutschland gekommen ist.
PS: Lasst nicht so viel Zeit ins Land gehen, bis ihr die Visafrage angeht, damit da nix anbrennt.
Ich werde mich schnellstmöglich darum kümmern.

Vielen Dank für deine Antwort und einen schönen Samstag!

Grüße,
Stefan

Verfasst: 27 Jan 2007, 16:36
von astronic
zimdriver hat geschrieben:Über Seriosität der Agenturen am Pazifik kann ich nichts sagen. Ich weiß nur, daß es in Moskau Agenturen gibt, die Visa ordentlich organisieren und die nach einem Gespräch auch bereit sind, ohne Hotelreservierungen zu arbeiten. Deine Freundin müßte dann in ihrem Heimatbezirk mal schauen, wer sich damit befaßt. Das Problem hier ist ja immer die Bezahlungsart.
Hm, ob Hotelreservierungen benötigt werden oder nicht, kann doch nicht ein Touristikunternehmen entscheiden? Entweder das Konsulat verlangt eine gebuchte Reise oder Hotelreservierungen (durchgängig? nur für einen Teil der Reise?) oder eben nicht.

Und was meinst du damit, dass die Bezahlungsart das Problem wäre?

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
Stefan

Verfasst: 27 Jan 2007, 16:46
von astronic
Zeppelin hat geschrieben:Zur Info für Interessierte:
In i4a wurde die selbe Frage folgendermaßen beantwortet:
...ein französisches Visum dürfte kein Problem sein, wenn Hotelbuchungen vorgelegt werden können. Wenn hier bei der Einreise nachvollzogen werden kann, das der angegebene Grund mit den Tatsachen übereinstimmt, sehe ich da gar keine Probleme. Mit einem Schengen - Visum ist es auch möglich sich in D; A oder einem anderen Schengen - Staat aufzuhalten.
Ja, ich meine das so ähnlich auch auf der Homepage der deutschen Botschaft in Moskau gelesen zu haben.

Zusammengefasst also:

1) Beim Besuch mehrerer Länder ist ein Visum für das Hauptreiseland zu beantragen.
2) Gibt es kein Hauptreiseland, dann das Visum desjenigen Landes, durch das man den Schengen-Raum betritt.

Knackpunkt ist hier natürlich die Frage, ob es Ärger gibt, wenn wir ein paar Tage länger in Deutschland als in Frankreich blieben, weil es dann auf einmal heißen könnte "Deutschland ist Ihr Hauptreiseland, Sie hätten ein deutsches Visum beantragen müssen".

Zudem stellt sich (wie in meinem anderen Beitrag schon erwähnt) zusätzlich die Frage, wie das überhaupt nachvollzogen werden kann. Wenn wir zum Beispiel aus Frankreich mit dem Flugzeug nach Deutschland fliegen und sie in Deutschland gestempelt wird, aber ein paar Tage später wieder mit dem Bus nach Frankreich (wo sie voraussichtlich nicht gestempelt wird), dann waren wir laut Pass die ganze Zeit in Deutschland, obwohl das gar nicht stimmt.

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
Stefan