Seite 1 von 3

formlose Einladung für FZF, Bitte um Hilfe!!

Verfasst: 29 Jan 2007, 17:08
von Stephka
Ein freundliches Hallo an alle!

Als erstes möchte ich mich schnell bei Uwe und Zeppelin bedanken, die mir hier immer super gute Ratschläge gegeben haben, obwohl sie sich öfter nicht ganz einig waren. Danke!
Ich hatte im Dezember in Russland geheiratet und meine Frau Studiert weiterhin in Russland Tscheljabinsk und wird voraussichtlich Ende Juli damit vertig sein. Einen Antrag auf Familienzusammenführung hat sie noch nicht gestellt, da es noch folgende Unklarheiten gibt. Also, ich habe mit meiner Ausländerbehörde telefoniert und es ist in meinem Fall unmöglich eine Vorabzustimmung für eine Familienzusammenführung zu bekommen. Laut Auskunft der Beraterin, ist dies nur möglich, wenn Kinder im Spiel sind. Dies ist bei uns nicht der Fall.
Ich soll meiner Frau eine formlose Einladung schreiben und diese mit einer Unterschriftsbeglaubigung versehen lassen. Daraufhin habe ich diese Beraterin gefragt, was darin stehen soll, denn ich habe keine Erfahrung mit einer formlosen Einladung und ich möchte keine Verzögerungen oder Unklarheiten bei der Deutschen Botschaft in Moskau verursachen. Die Beraterin hat sich eher bedeckt ausgedrückt und meinte: wer, wann, wo, zu wem, warum, wie lange kommt. Hat eventuell jemand Erfahrungen mit solch einer Einladung für die Familienzusammenführung? Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, wie ich das am besten ausdrücken kann ohne eine Ablehnung zu bekommen?

Vielen Vielen Dank!! :-)
Gruß Stephka

Verfasst: 01 Feb 2007, 15:16
von Roland
Hallo!

Richtig: Eine Vorabzustimmung für eine Familienzusammenführung bekommt man nur in dringenden Fällen.

Vergiss das mit der formlosen Einladung. Ihr seid verheiratet. Deine Frau hat einen Rechtsanspruch nach Deutschland zu kommen. Ein FZF-Visum wird normalerweise innerhalb 2-4 Wochen erteilt, sofern deine Ausländerbehörde keine Probleme macht.
Zumindest war es bei meiner Frau so.

Roland

...

Verfasst: 01 Feb 2007, 15:28
von Stephka
Hallo Roland!

Meinst du wirklich, dass ich keine Einladung zu schreiben brauche? Ich hatte doch extra mit meiner zustaendigen Auslaenderbehoerde telefoniert und die hat mir dazu geraten. Wenn ich wirklich keine Einladung schreiben brauche waere das ja Klasse, aber wenn diese dann doch verlangt wird, waere meine Frau umsonst extra nach Moskau zum Deutschen Konsulat geflogen. Sie wohnt in Tscheljabinsk und das ist ziemlich weit und wenn sie wieder nach hause geschickt wird waere das mehr als aergerlich. Voarb schon vielen Dank!!!

Gruss Stephka

Verfasst: 01 Feb 2007, 15:43
von Roland
Richtig Stephka,

für ein FZF-Visum ist keine Einladung erforderlich.

Dieses braucht man nur, wenn die Freundin oder Frau mit einem Besuchsvisum kommen möchte.

Es schadet natürlich nicht wenn Du Deiner Frau ein einfaches, formloses Schreiben für die Botschaft mitgibst, in dem (unter anderem) etwa steht:

… Meine Frau und ich kennen uns schon seit ……Wir haben am …… in Russland geheiratet…… Sie möchte nun dauerhaft zu mir nach Deutschland kommen…Für die Erteilung eines Visums zur FZF danke ich Ihnen im voraus herzlich…


Roland

...

Verfasst: 01 Feb 2007, 23:16
von Stephka
Genau so werde ich das machen!

Vielen Dank Roland!!

Gruß Stephka

Verfasst: 02 Feb 2007, 14:16
von Zeppelin
Hi Stephka,
Roland hat zwar schon alles korrekt gesagt, aber dem wollte ich mich zunächst noch einmal anschließen.
Darf ich davon ausgehen, dass Eure Heiratsurkunde bereits apostilliert ist und in dt. Übersetzung (durch einen beeidigten Übersetzer für die Berliner Gerichte und Notare) vorliegt?
An sich ist das FZF-Verfahren kein wirkliches Problem, sondern nur mit einiger Behördenkoordination und entsprechenden Postlaufzeiten verbunden.
Aber bis Juli ist das auf dem normalen Wege auf jeden Fall zu schaffen.

Es passiert folgendes: Visaantrag beim Konsulat -> Konsulat fragt bei ABH an und übermittelt die Dokumente -> ABH macht die ausländerrechtliche Prüfung und wendet sich bezüglich der Bestätigung der Gültigkeit der der Ehe an das Standesamt -> Standesamt prüft die Heiratsurkunde und gibt der ABH grünes Licht -> ABH reicht das grüne Licht ans Konsulat weiter -> Konsulat unterrichtet über den Visaantrag.

All dies kann man etwas abkürzen und es war gut, dass Du schon mal bei der ABH warst.
Falls nun nicht schon geschehen, solltest Du mal mit Eurer Heiratsurkunde zu Deinem Wohnsitzstandesamt gehen und Dich dort beraten lassen. Evtl. schicken die Dich mit der HU erst einmal zum Standesamt I in Mitte, was aber auch kein Akt ist.
Je nach dem, ob über Deine Frau bereits eine Ausländerakte in D existiert, erfährst Du u.U. telefonisch beim Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) ob ein Eintrag im AZR existiert. Name und Geburtsdatum haben in unserem Falle genügt, um herauszufinden, dass die Akte meiner Frau damals in Starnberg geführt wurde.
Ergo rief ich dort einfach an und bat darum, die Akte nach Berlin zu überstellen. Ging ohne jedes Problem mit ein paar freundlichen Worten.

Wenn das alles erledigt ist (ist ja nicht wirklich viel), kann man diese Infos direkt dem Visaantrag beifügen, damit das Konsulat gleich den kurzen Dienstweg wählt und die ABH auch umgehend reagieren kann.

Eine Vorabzustimmung ist in der Tat eine reine Ermessensangelegenheit. Aber wenn bereits alle erforderlichen Prüfungen und Feststellungen erledigt sind, kann ich keinen Grund mehr erkennen, weshalb eine solche nicht erteilt werden könnte.

[Kleiner Spaß am Rande:] Da Deine Frau aus Tscheljabinsk kommt, würde möglicherweise in Eurem Fall auch erst noch das Bundesamt für Strahlenschutz um Zustimmung gebeten. Bild
[/Spaß]

Die ABH ist leider gezwungen, sich etwas bedeckt zu halten, aber ich zu allen dort eigentlich fast immer einen ganz guten Draht gefunden und ganz besonders, wenn ich denen mal etwas über die Distanzen erzählt habe, die man aus der russ. Provinz überwinden muss, um zum Konsulat zu gelangen. Ebenso ging es mir mit dem Konsulat in Moskau: Alles was man unternimmt, um denen Probleme und Arbeit zu ersparen, ist ein Pluspunkt.

Naja, viel Erfolg. Wenn Du noch Fragen hast, gib mir Deine Telefonnummer per PN.

Grüße,
Zeppelin

Verfasst: 02 Feb 2007, 22:21
von Zeppelin
Karsten Packeiser hat geschrieben:Aber man darf doch wohl auch noch davon ausgehen, dass die Übersetzung eines beeidigten Übersetzers aus Schleswig-Holstein, Sachsen oder dem Saarland auch in Berlin anerkannt werden, oder? Anderenfalls wäre das ja schlimmste vorsintflutliche Kleinstaaterei - und unser Ruin, wenn wir mal umziehen und den ganzen Kladderadatsch an Familienstands-Dokumenten und Diplomen in jedem Bundesland neu übersetzen lassen müssten.
Letzteres ist natürlich Quatsch. Was einmal von einer dt. Behörde anerkannt ist, gilt überall.
Nur kann die Behörde, die als erste alles anleiert, darauf bestehen, dass die Übersetzungen von einem Übersetzer aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweiligen OLG angefertigt bzw. abgezeichnet werden.
Und den "ganzen Kladderadatsch an Familienstands-Dokumenten" spart man sich ein für allemal, wenn man gleich einen Eintrag ins Familienbuch beantragt und einen entsprechenden Auszug bekommt.

Aber ich frage mich, warum ich all das schon längst geschrieben habe und dafür z.T. so 'tolle' Antworten bekam.

...

Verfasst: 02 Feb 2007, 22:25
von Stephka
Hallo liebe Russland Forum Mitglieder!

Ich habe noch einmal ein Paar Fragen zur Familienzusammenführung. Heute habe ich von meiner Frau erfahren, dass man sich einen Termin auf der deutschen Botschaft in Moskau geben lassen muss um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Stimmt das?
Ich dachte man kann dort einfach erscheinen, diesen Antrag ausfüllen und fertig.
Welche Fragen müssen in diesem Antrag beantwortet werden? Welche Unterlagen muss sie mitbringen? Soweit ich weiß, braucht sie Passbilder von sich, ihre Heiratsurkunde, Ihren Innlandspass und Reisepass. Von mir wird die Heiratsurkunde mit deutscher ISO Übersetzung, eine Beglaubigte formlose Einladung und eine Ausweiskopie verlangt. Wäre das alles oder habe ich etwas vergessen?
Vielleicht weiß ja jemand ob es diesen Antrag zum download gibt oder man sich diesen per Post zustellen lassen kann?
Leider kann ich nicht gemeinsam mit ihr zum deutschen Konsulat hingehen, da Ihr Reisepass momentan noch in der Namensänderung ist und wir nicht wissen wann der fertig sein wird. Ich bin für jede Antwort sehr sehr dankbar!!!

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!
Stephka .

Verfasst: 02 Feb 2007, 22:39
von Zeppelin
guckst Du hier: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf, sowie hier http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... ungen.html
Formulare, Hinweise, Ausfüllhinweise - was das Herz begehrt. Alles klar und eindeutig.

Gruß,
Zeppelin