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Passtausch nach Heirat

Verfasst: 29 Jan 2007, 22:39
von igornikolaev
Tja, wie fange ich an, ich habe als deutscher Staatsbürger im Juni 2006 eine Russin geheiratet und habe soweit auch alle Formalitäten erledigt, die Hochzeit ist in Deutschland anerkannt, sie hat einen Aufenthaltstitel für Deutschland für 2 Jahre und wir wollen jetzt ihre Pässe erneuern, da sie meinen Namen angenommen hat. Da wir überwiegend in Ägypten arbeiten und leben, gestaltet sich alles etwas umständlicher. Ich habe hier im Forum gelesen, dass es im Grunde genommen nicht notwendig ist, sofort nach der Hochzeit neue Pässe zu beantragen, doch in unserem Falle macht es wohl doch Sinn, da wir bei der letzten Ausreise aus Ägypten am Flughafen Hurghada Probleme hatten und beinahe nicht ausreisen konnten.

Ich hätte jetzt gerne genau gewußt, wie die Verfahrensweise ist, eine internationale Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung und Legalisation zu beantragen und wie der weitere Ablauf ist, das meine Frau in Russland neue Pässe beantragen kann und auch wieder nach Deutschland ausreisen kann, da ja im neuen Pass kein Visa enthalten ist.

Da sie auch über Grundbesitz in Russland verfügt, will sie sich auch nicht den wohl obligaten Stempel im Inlandpass haben, dass sie für immer aus Russland emigriert...

Wer hat hier ein paar Tipps für uns ???

Verfasst: 29 Jan 2007, 23:51
von Zeppelin
Oh oh.
Sehr gute Frage; zumal bei Euch ein Aufenthalt in einem Drittstaat hinzukommt.
Insgesamt wird das Thema hier im Forum recht kontrovers diskutiert.

Mein (unser) Hintergrund dazu: Ich bin ebenfalls Deutscher, meine Fraus ist RUS-StA. Wir haben direkt in D geheiratet, und auf der AE meiner Frau zusätzlich unseren Ehenamen vermerken/bestätigen lassen, obwohl ihr Pass ja zu dem Zeitpunkt naturgemäßt auf ihren Geburtsnamen lautete und folglich auch ihre AE. Wir leben vorerst hier in D.
Meine Frau hat sich ebenfalls nicht aus RUS abgemeldet, da sie sich eine problemlose Rückkehrmöglichkeit offen halten will und auch nicht den Verlust von Anteilen an Immobilienbesitz riskieren will.

Die Folge ist allerdings, dass meine Frau sämtliche Passangelegenheiten vor Ort bei den zust. Behörden ihrer Heimatstadt in RUS erledigen muss. Das ist insofern kein größeres Problem, als sie ohnehin regelmäßig ihre Familie in Kazan' besucht, und dabei diese Dinge erledigen kann.
Im Gegensatz zu einigen anderen Forumsteilnemern bzw. deren Angehörigen wurde jedoch der alte Pass meiner Frau von den dortigen Behörden einbehalten, als sie sich kurz vor Ablauf des bisherigen einen neunen Pass ausstellen ließ, dern nun auf unseren Ehenamen lautet (abgesehen von einen kleinen aber gravierenden Übersetzungsfehler bei der Transliteration unseres Namens vom Dt. ins Kyrillische und dann zurück in die lateinische Umschreibung des Namens.)

Wenn ich dies nun aud Euren Fall übertragen kann, bei dem es eben auch um den Erhalt einer problemlosen Rückreisemöglichkeit nach Deutschland geht, führt wohl kein Weg daran vorbei, zuerst von Ägypten nach Deutschland Deutschland zurückzukehren und hier von der zust. ABH eine sog. Fiktionsbescheinigung zu besorgen. Dies wird ohne weitere Umstände ausgestellt, sofern die ABH NICHTS davon erfährt, dass Euer Lebensmittelpunkt gar nicht in Deutschland besteht.
Lies Dir dazu ganz genau den § 28 des dt. AufenthG durch! Den findest Du u.a. auf der homepage von info4alien unter http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm.

Diese Fiktionsbescheinigung ist der offizielle Beleg für die Existenz eines deutschen Aufenthaltstitels, mit dem man auch ohne nennenserte Probleme bei den dt. Konsulaten in RUS ein (kostenloses) Rückreisevisum für D bekommt (dabei aber nicht vom Einlasspersonal abwimmeln lassen!!!)
Diese Visa sind i.d.R. aber nur für sieben Tage gültig, während derer man bei der ABH in D die Erneuerung des Aufenthaltstitels (AT) beantragen muss.

Auf jeden Fall ist zu empfehlen, von dem bisherigen Pass und dem AT darin Kopien aanzuferigen und diese möglichst beglaubigen zu lassen.

Die Möglichkeit der vereinfachten Visavergabe für RUS-StA durch Ägypten lasse ich hier mal außen vor.
Ich hoffe jedoch, vorerst mal die wesentlichsten Fragen beantwortet haben zu können.

Grüße,
Zeppelin