Seite 1 von 2
Russischer Anwalt für Familienrecht gesucht.
Verfasst: 30 Jan 2007, 17:17
von Luckyluke
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Ich bin Deutscher und habe eine russische Freundin (Vielleicht wird ja mehr daraus, ich besuchte sie schon ein paar mal in Rus.) die mit ihrem 12-jährigen Sohn in Russland lebt. Jetzt will ich beide mit Schengen-Besuchsvisum nach D. einladen. Laut Botschaft benötigen wir für den Sohn eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des leiblichen Vaters. Meine Freundin hat seit 10 Jahren keinen Kontakt mehr zu dem Vater. Sie hat auch seine Adresse nicht. Sie sagt auch dass sie nie die Unterschrift von ihm bekommen würde. Sie will auch keinen Kontakt zu ihrem EX-Mann. Vor ca. 5 Jahren hatte sie schon einmal das alleinige Sorgerecht in Rus. beantragt, dass sie aber nicht 100%ig bekam. Nur für Kindergarten und jetzt Schule benötigt sie keine Unterschrift von Vater. (Der Exmann hat sie geschlagen, er hat keinen Kontakt zum Sohn, bezahlt auch keinen Unterhalt. Laut meiner Freundin soll er vermutlich in Russland am Schwarzen Meer leben)
Weiß jemand einen guten Anwalt aus Kurgan oder nähere Umgebung (Jekaterinburg,Tscheljabinsk) ?
Oder hat jemand andere gute Tipps ausser Sorgerecht beantragen oder Vater mit Geld schmieren zu versuchen?
Rudi
Verfasst: 30 Jan 2007, 18:22
von harald63
Ich habe solche Geschichten schon so oft gehört und finde es so zum Kotzen. Ich denke, es sollte gesetzlich geregelt sein, dass wenn ein Vater nicht nachweisen kann, sich die letzten zwei Jahre um das Kind gekümmert zu haben, er jegliches Einflußrecht verliert.
Ich meine damit ausdrücklich nicht unbedingt Unterhaltszahlungen. Es kann einem wirklich wirtschaftlich so schlecht gehen, dass man keine leisten kann. Aber man kann sich auch ohne Geld um sein Kind kümmern.
Verfasst: 31 Jan 2007, 02:21
von werner
Erstmal Willkommen Luckyluke !
Deine Freundin soll mal in ihrem Pass nachsehen, wer dort der Vater
ihres Kindes ist. Falls dort steht " Alexander Alexandrowitsch ". dann
hat das Kind keinen Vater und die Mutti besitzt einen " Ein - Mutter -
Ausweis " und hat die Unterstützung vom Staat bis das Kind 18 ist.
Bin auf Deine Angaben gespannt, weil ich das gleiche Tamtam
mitgemacht habe. Der " Mutti - Pass " ist das Wichtigste !
Dann kann der Alte keine Rechte beanspruchen und wenn er in der
Trinkerheilanstalt endet, muss das Kind keinen Obulus aus dem
Ausland zusteuern !
LG. Werner
Verfasst: 31 Jan 2007, 07:40
von zimdriver
Willkommen im Club! Du kannst Dich ja schon mal um einen Job in Russland kümmern ... Dieses Problem ist beinahe unlösbar, da das alte sowjetische Familienrecht von den Botschaften geliebt und weitergepflegt wird. Warum ich das schreibe: Außer in den Konsulaten kümmertsich keiner um diese doverennost'. Dies ist nur eine Art Rückversicherung.
Verfasst: 31 Jan 2007, 11:35
von Dietrich
Deine Freundin sollte offiziell nach dem Vater suchen lassen. Also bei der Miliz eine Suchanfrage eingeben und warten.
Wenn dann nach einer gewissen Zeit der Vater nicht aufgetaucht ist (was bei der Arbeitswut der Miliz kein Wunder ist), dann hat sie immerhin eine Handhabe, dem nicht auffindbaren Vater das Sorgerecht zu entziehen.
Wir hatten ein aehnliches Problem. Allerdings nicht mit Sorgerecht sondern mit einer Propiska in der Wohnung meiner Schwiegermutter. Und ein Anwalt hat uns genau das geraten.[Sarkasmus] Gluecklicherweise ist das Problem mittlerweile "verstorben".....[/Sarkasmus]
Dietrich
Verfasst: 31 Jan 2007, 12:30
von Luckyluke
Erstmal vielen Dank für die Tipps.
@Werner
In dem Pass steht der richtige Name des Vaters. Dies verwundert mich aber nicht weil sie ja 2 Jahre verheiratet waren.
Natürlich kann man in Russland fast alles kaufen. Für eine Besuchsreise wird ja eine notariell beglaubigte Unterschrift des Ex-Mannes benötigt. Theoretisch könnte ja dieser Notar dies "erledigen". Aber ob dies gut ist ? Oder wenn man einen Anwalt kennt der wiederum den Richter "kennt".
Ich habe gerade mit ihr gesprochen und nochmals nachgefragt. Ihr Ex stammt aus der Region vom Schwarzen Meer. Aber er lebt vermutlich noch in ihrer Heimatstadt Kurgan. Die Adresse weiss sie aber nicht. Ich denke dass die Miliz es um einiges einfacher haben wird ihn zu finden :(
Ein großes Problem scheint auch meine Freundin mit ihrer Sturheit zu sein. Sie will absolut nichts mit ihrem Ex-Mann zu tun haben. Es stehen auch noch Gelder für die damals gemeinsame Wohnung vom Ex aus. Ich kenne mich aber mit der Abwicklung in Russland nicht aus. Die Ämter wollen eben noch Geld obwohl der Ex nicht mehr in der Wohnung gemeldet ist. Und die Wohnung gehört jetzt ihr.
Meiner Meinung wäre das beste mit ihm zu sprechen und überzeugen dass er unterschreiben soll. Er soll gleich der dauerhaften Ausreise zustimmen.
Finanziell wäre das sicherlich zu machen. Aber bringe einmal eine Russin von ihrer eigenen Meinung ab.
Das einzige gute ist dass es nicht eilt um dieses Problem zu lösen.
Wenn noch jemand Tipps oder genauere Fragen hat so soll er es mich wissen lassen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Rudi
Verfasst: 31 Jan 2007, 14:51
von Zeppelin
Hallo Rudi,
schön, dass Du Deine Sache auch hier anfragst.
An anderer Stelle ist Dir ja schon geraten worden, Deine Freundin zu überzeugen, die Einwilligung des KV zum alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht der KM einzuholen.
Wie den relevanten Foren zu entnehmen ist, z.B.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 0149649/#2,
gibt es kaum eine Chance, wenn ein maximalzerstrittenes Ex-Paar sich nicht einigen kann.
Die Einwilligung des KV, ggf. auch gegen horrende Abstandsforderungen, ist jedoch nicht die einzige Hürde.
Im Dshungel der russ. Korruptionsmöglichkeiten kenne ich mich nicht wirklich aus, aber Fakt ist, dass die dt. Behörden eine höchstoffizielle Beglaubigung der Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die KM durch die russ. Behörden verlangen. Ob man eine solche als "Normalsterblicher" noch "kaufen" kann, halte ich für sehr fraglich.
Aber vielleicht ist ja zwischen KV und KM eine Einigung möglich, weil offenkundig gegenseitige Ansprüche bestehen.
Sturheit der Beteiligten ist jedenfalls nicht zielführend.
Sorry for the bad news.
Zeppelin
Verfasst: 31 Jan 2007, 22:17
von zimdriver
@Luckyluke: Da diese Angelegenheit zwischen Beiden zu lösen ist, kann es auch passieren, daß Deine Freundin/ Du trotz Kopfstand und finanziellem Angebot jenseits der Schamgrenze gegen die Wand laufen. Nämlich dann, wenn der Kindesvater begreift, wie ungleich boshaft er sich an seiner Ex- Frau rächen kann.
Für gelegentliche Besuchsreisen kann man sicher irgendeine der beschriebenen Lösungen finden, hörte ich irgendwo.

Aber für eine dauerhafte Ausreise reicht dies nicht.
Deshalb auch mein Tip mit dem Job. Du hast noch 4 Jahre vor Dir.Erst mit vollendetem 16. Lebensjahr ist das Kind frei. Allerdings auch vom Anspruch, mit der Mutter evtl. in Deine AE zu erhalten ...
Ich weiß, wovon ich spreche ... Aber die ehemalige Sowjetunion hat viele schöne Ecken zu bieten, in denen Du Dich frei bewegen kannst. Kamtchatka, Ukraine, Belarus, Zentralasien, ... alles außer den Neu- EU- Mitgliedern ist für Dich und Deine neue Familie frei...
Verfasst: 01 Feb 2007, 00:25
von Monzi
auch wenn das blöd klingt, aber meine (noch-)Freundin hat auch 2 Kinder aus erster Ehe. Über Privateinladung lade ich aber nur meine Freundin ein, da die Kinder nicht ausreisen dürfen. Es ist trotzdem schön.... ;-)
Zur Heirat werde ich die Kinder offiziell adoptieren und das gemeinsame Sorgerecht erwirken, so dass eine FZF problemlos möglich sein sollte. Es wird sicherlich ein Kampf gegen Windmühlen, aber was hat man als Option?
Verfasst: 01 Feb 2007, 08:03
von zimdriver
... Adoption erfordert jedoch auch die Einwilligung des Vaters der Kinder, zumal in einem größeren, finalen Maßstab. Wenn er sie heute schon nicht reisen läßt, dürfte das nicht leicht werden.