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Arbeiten mit Wohnrecht

Verfasst: 01 Feb 2007, 11:46
von Zejtnot
Eine Frage an alle, die (vorrübergehendes) Wohnrecht haben:

Bislang war meine Auffassung, dass ich als Inhaber der Разрешение на временное проживание ohne Arbeitserlaubnis überall in meinem Meldebezirk arbeiten darf. Dies ist, meiner Meinung nach, durch das Ausländergesetz festgelegt:
Работодатель и заказчик работ (услуг) имеют право привлекать и использовать иностранных работников только при наличии разрешения на привлечение и использование иностранных работников.
Иностранный гражданин имеет право осуществлять трудовую деятельность только при наличии разрешения на работу. Указанный порядок не распространяется на иностранных граждан:
1) постоянно проживающих в Российской Федерации;
2) временно проживающих в Российской Федерации; ...
Das wurde mir auch von einer Agentur, die sich um Arbeitsgenehmigungen kümmert, so bestätigt.

Nun will man aber von meinem Arbeitgeber dennoch eine Genehmigung zur Anwerbung von Migranten sehen. Ich habe es schon einmal mit Manu besprochen, es gibt wohl einen Haken am Gesetz: vor "Иностранный гражданин" ist ein Absatz und damit könnte sich die Ausnahme ("Указанный порядок не ...") auch nur auf den Arbeitnehmer nicht aber auf den Arbeitgeber beziehen. Ist natürlich Haarspalterei, denn danach kommen weitere Absätze und somit wäre logischer Weise alles als eine Einheit zu sehen.

Aber in Russland ist ja nicht alles logisch.

Nun meine Frage: Wie sind Eure Erfahrungen - beantragen Eure Arbeitgeber trotz Wohnrecht solch einen Wisch für Euch?

Hintergrund: Die Strafen für illegale Beschäftigung liegen nun bei 250.000 bis 800.000 Rubel - welche Firma will das riskieren?!

Verfasst: 01 Feb 2007, 14:40
von m1009
hi norbert...

das mit der erlaubniss, zur anwerbung von ausslaendern.. das ist richtig so. musste sich meine firma auch besorgen...

ist irgendein wisch vom arbeitsminesterium...

habe grad mal unserer buchhaltung gefragt...

Verfasst: 01 Feb 2007, 15:09
von manuchka
Jens, bei dir ist das ja logisch, du hast ja "nur" ein Visum, wenn auch ein Arbeitsvisum, aber kein Wohnrecht/Aufenthalserlaubnis. Wer letzteres hat, braucht keine Arbeitserlaubnis - die Frage ist: Braucht die Firma aber trotzdem eine Erlaubnis zur Beschäftigung eines solchen arbeitserlaubnisbefreiten Ausländers?

Verfasst: 01 Feb 2007, 15:54
von Zejtnot
Genau, Manu drückt richtig aus, was mich als "arbeitserlaubnisbefreiten Ausländer" (was für ein Wort!) interessiert. Es ist eine zweideutige Sache im Gesetz, ob mein Arbeitgeber nun diesen Wisch braucht oder nicht.

Im Grunde würde ich sagen: Spätestens seit 15.1. nicht mehr, denn da gibt es ein Gesetz, dass die Arbeitgeber visafreier Gäste nichts beantragen müssen. Ist zwar eigentlich für GUS-Bürger gedacht, aber zufällig fallen wir Deutschen mit Wohnrecht auch unter diese Kategorie, denn wir brauchen kein Visum.

Aber wie schon gesagt, mich interessiert nicht die graue Theorie, sondern die Praxis! Hier sind doch noch einige Wohnrechtsinhaber! Uwe? Dietrich? Wer noch?

Verfasst: 01 Feb 2007, 16:08
von Dietrich
Ich habe eben mal nachgefragt:

Mein Arbeitgeber hat fuer mich definitiv keinerlei besonderen Erlaubnisse/Bescheinigungen/etc. eingeholt.
Der Fakt, dass ich eine "Vermennoe" in Moskau haben, reicht denen aus. Rechtlich gesehen zaehle ich damit (in Moskau!) wie ein russischer Arbeitnehmer.

Mit dem Vid na Shitelstvo dann sogar in ganz Russland!

Dietrich

Verfasst: 02 Feb 2007, 16:28
von michaelwagener
Genau so isses!! :D :D

Habe mit meiner VREMENNOE 9 Mon in Ekatarinburg gearbeitet, natürlich mit zweiter Registrierung.

jetzt mit dem Vid na Sch... ist sowieso alles klar.

Michael

Verfasst: 04 Feb 2007, 00:26
von Uwe
Zejtnot,

da kann ich nichts zu beitragen.
Ich bin Direktor in einer ZAO und einer OOO, also quasi Arbeitnehmer.

Gefragt haben wir niemanden und etwas von mir gewollt hat auch niemand etwas. Alles normal angemeldet.

Kann ja vielleicht noch kommen. :D

Gruß

Uwe

Verfasst: 05 Feb 2007, 07:40
von Zejtnot
Uwe hat geschrieben:Gefragt haben wir niemanden und etwas von mir gewollt hat auch niemand etwas. Alles normal angemeldet. Kann ja vielleicht noch kommen. :D
Genau, so war es bei mir. Habe seit einem Jahr die Wremennoje und es hat keiner mehr nachgefragt. Nun habe ich einen neuen Arbeitgeber - das soll ich nun an den Passportny Stol melden. OK, ist klar, ich muss ja nachweisen, dass mein Unterhalt hier geklärt ist.

Aber plötzlich will sie vom Arbeitgeber diesen Wisch, dass er mich anstellen darf. Und so stellt sich raus: In zwei Stadtbezirken Novosibirsks wollen sie das Blättchen, in den anderen scheinbar nicht.

Danke für Eure Nachrichten, nun weiß ich immerhin, dass ich mich streiten kann - denn anderswo wird es ja nicht gefordert. (Hätten es andere gefordert, hätte ich lieber eine Lösung gesucht, denn die Strafen für illegale Beschäftigung sind horrend.)

Verfasst: 07 Feb 2007, 18:16
von manuchka
Ihr Lieben, lest mal hier, was nun evtl. der neueste Clou im Gezerre um Arbeitserlaubnis in Verbindung mit Wohnrecht ist...
http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?p=41107#41107