Arbeiten mit Wohnrecht
Verfasst: 01 Feb 2007, 11:46
Eine Frage an alle, die (vorrübergehendes) Wohnrecht haben:
Bislang war meine Auffassung, dass ich als Inhaber der Разрешение на временное проживание ohne Arbeitserlaubnis überall in meinem Meldebezirk arbeiten darf. Dies ist, meiner Meinung nach, durch das Ausländergesetz festgelegt:
Nun will man aber von meinem Arbeitgeber dennoch eine Genehmigung zur Anwerbung von Migranten sehen. Ich habe es schon einmal mit Manu besprochen, es gibt wohl einen Haken am Gesetz: vor "Иностранный гражданин" ist ein Absatz und damit könnte sich die Ausnahme ("Указанный порядок не ...") auch nur auf den Arbeitnehmer nicht aber auf den Arbeitgeber beziehen. Ist natürlich Haarspalterei, denn danach kommen weitere Absätze und somit wäre logischer Weise alles als eine Einheit zu sehen.
Aber in Russland ist ja nicht alles logisch.
Nun meine Frage: Wie sind Eure Erfahrungen - beantragen Eure Arbeitgeber trotz Wohnrecht solch einen Wisch für Euch?
Hintergrund: Die Strafen für illegale Beschäftigung liegen nun bei 250.000 bis 800.000 Rubel - welche Firma will das riskieren?!
Bislang war meine Auffassung, dass ich als Inhaber der Разрешение на временное проживание ohne Arbeitserlaubnis überall in meinem Meldebezirk arbeiten darf. Dies ist, meiner Meinung nach, durch das Ausländergesetz festgelegt:
Das wurde mir auch von einer Agentur, die sich um Arbeitsgenehmigungen kümmert, so bestätigt.Работодатель и заказчик работ (услуг) имеют право привлекать и использовать иностранных работников только при наличии разрешения на привлечение и использование иностранных работников.
Иностранный гражданин имеет право осуществлять трудовую деятельность только при наличии разрешения на работу. Указанный порядок не распространяется на иностранных граждан:
1) постоянно проживающих в Российской Федерации;
2) временно проживающих в Российской Федерации; ...
Nun will man aber von meinem Arbeitgeber dennoch eine Genehmigung zur Anwerbung von Migranten sehen. Ich habe es schon einmal mit Manu besprochen, es gibt wohl einen Haken am Gesetz: vor "Иностранный гражданин" ist ein Absatz und damit könnte sich die Ausnahme ("Указанный порядок не ...") auch nur auf den Arbeitnehmer nicht aber auf den Arbeitgeber beziehen. Ist natürlich Haarspalterei, denn danach kommen weitere Absätze und somit wäre logischer Weise alles als eine Einheit zu sehen.
Aber in Russland ist ja nicht alles logisch.
Nun meine Frage: Wie sind Eure Erfahrungen - beantragen Eure Arbeitgeber trotz Wohnrecht solch einen Wisch für Euch?
Hintergrund: Die Strafen für illegale Beschäftigung liegen nun bei 250.000 bis 800.000 Rubel - welche Firma will das riskieren?!