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einheitliche Bestimmungen zur Personenkontrolle

Verfasst: 22 Feb 2004, 20:56
von Gast
Gibt es in Russland einheitliche Bestimmungen zur Personenkontrolle? Dass jeder jeden Ausländer kontrollieren darf ist sicher ein Relikt aus kommunistischen Zeiten. aber sollte er/sie nicht vorher den Grund nennen und sich mit Dienstnummer und Namen vorstellen? Wer legt fest wer wen kontrollieren darf?

bestimmungen

Verfasst: 22 Feb 2004, 21:11
von achim
gesetz und auslegung sind oft nicht unmittelbar miteinander verknüpft. dies ist in deutschland und wahrscheinlich noch mehr in russland die realität. personenkontrollen können immer durch widrige umstände gerechtfertigt werden. ob ein terroranschlag oder die verkehrssicherheit als vorwand angegeben werden ist dann letztlich egal. zur rechenschaft ziehen kann man weder in deutschland noch in russland jemanden für ungerechtfertigte kontrollen. aber was ist denn auch schon ungerechtfertigt...

wer kein russisch kann

Verfasst: 25 Feb 2004, 13:39
von achim
wer englisch spricht findet hier Informationen:

http://www.nelegal.net/frame.htm