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Ferienjob in Deutschland: Rechtlich wie einfaedeln?

Verfasst: 09 Feb 2007, 01:04
von frosty
Hallo! Meine russische Freundin wuerde gerne im Sommer ein bis zwei Monate in Deutschland verbringen und in dieser Zeit auch einem Nebenjob nachgehen. Den Job zu finden ist fuer mich ersteinmal nachrangig. Meine Frage: Braucht man ein spezielles Visum, damit sie hier legal einer Taetigkeit nachgehen kann? Gibt es eine Gehaltsgrenze, bis zu der so ein Job mit vermindertem behoerdlichen Aufwand angetreten werden kann? Kann man Ausnahmen, die vielleicht fuer Au-Pairs oder aehnliches existieren nutzen? Koennte man einen Dienstleistungsvertrag mit ihr oder einer Firma in Russland schliessen, so dass ihr Aufenthalt als "Geschaeftsreise" in Deutschland gilt? Wie sehen die Regelungen fuer Praktika von Russen in Deutschland aus?

Bin fuer jeden Tipp, was die Rechtslage die angeht dankbar.

Vielen vielen Dank schonmal!

Re: Ferienjob in Deutschland: Rechtlich wie einfaedeln?

Verfasst: 09 Feb 2007, 08:51
von Zejtnot
Soviel vorneweg: Mit Touristenvisum ist jede Arbeitstätigkeit verboten. Mit Studienvisum darf man nur geringfügig arbeiten, 8 Stunden pro Woche oder so. Welche anderen Wege müssen mal die Experten beantworten, die in Deutschland sitzen ...

Verfasst: 09 Feb 2007, 11:25
von manuchka
... oder die deutsche Botschaft, bei der du, frosty, ja mal unverbindlich anrufen kannst. Da kannste fragen, was für ein Visum benötigt wird, ob das überhaupt geht, welche Unterlagen man braucht.

Ich kann mir vorstellen, dass man am besten zuerst eine Firma finden muss, die deine Freundin nehmen würde, und mit der müsste man vereinbaren, dass die quasi ein bezahltes Praktikum anbieten und die Einladung für das Visum ausstellen. Aber die Frage ist: wer lässt sich drauf ein? Sicher nicht der örtliche Supermarkt, der Ferienaushilfen einstellt... die können viel unkomplizierter örtlich vorhandene Leute nehmen.

Verfasst: 09 Feb 2007, 13:56
von Zeppelin
Das ist nicht ganz so einfach.

Zejtnot hat absolut recht!!!

Manus Rat ist gewiss eine Möglichkeit, aber diese Frage ist nicht die 'Baustelle' der dt. Botschaft.

Eher würde ich mich an die Ausländerbehörde (ABH) wenden, denn dorthin würde auch das Konsulat verweisen.

Es gibt definitiv keine Visa zum primären Zweck der Erwerbstätigkeit. Und illegal nebenbei während eines Besuchs zu jobben kann böse Folgen haben, sehr böse!

Daher sind Au-Pair-Aufenhalte oft der einzige Ausweg, den viele nutzen.

Dann gibt es noch eine Möglichkeit, die in keinem Gesetz und keiner Verwaltungsvorschrift steht, aber manchmal von gemeinnützigen NGO's genutzt wird. Da lädt die Organisation dann offiziell zu einer "Hospitation" ein, deren primäres Ziel die Vermittlung von Wissen ist. (Den Begriff Praktikum darf man nicht verwenden, denn das ist inzwischen auch 'Erwerbstätigkeit'.)
Die Organisation zahlt dann für die Tätigkeit des Besuchers eben auch keine Vergütung, sondern kommt gemäß Â§Â§ 66-68 Aufenthaltsgesetz für die Kosten von Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung und Reise auf.

Das setzt aber voraus, dass die Organisation (Stiftungen, Bildungswerke, Vereine...) offiziell die Einladung übernimmt und die Verpflichtungserklärung abgibt.
Unternehmen können dies nicht machen, weil sie nicht gemeinnützig sind.

Studentenvisum fällt aus, weil das eine Immatrikulation an einer dt. (Fach-/)Hochschule voraussetzt.

Mehr kann ich dazu erst mal nicht sagen. Man müsste das ganze recht clever einfädeln und darf vor allem keine schlafenden Hunde wecken.

Grüße,
Zeppelin

PS: siehe auch Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä.

Verfasst: 14 Feb 2007, 23:05
von Bephep
Es gibt einen legalen Weg fuer Studenten in Deutschland ein Praktikum zu machen. Die Firma hat fuer vier Wochen eingeladen,Unterkunft und Taschengeld bezahlt.Nur wie das genau funktioniert weiss ich nicht.Frueher ging das ueber das Auslaender-Arbeitsamt in Frankfurt wenn man Studenten einladen wollte.
Am besten bei der Botschaft erkundigen,meine Erfahrung man bekommt eine fundierte Auskunft.