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Steuerrecht in Russland - dringend -

Verfasst: 28 Feb 2007, 14:49
von Rotech
Hallo,

kann mir jemand helfen, ich soll die ersten 183 Tage 30% Steuern/Abgaben zahlen, danach 13 %. Ich habe aber gelesen das ich durch die Firma, die dem Staat versicht das ich mehr als 183 Tage in Moskau arbeite, nur die 13 % von Anfang an zahlen muss. Was ist richtig, koennt ihr mir eventuell Querverweise auf das ru. Recht geben (Links die ich mir ausdrucken kann).

Fals das nicht geht, wie funktioniert hier eine Steuerrueckzahlung?

Zu tiefen Dank verflichtet, rotech

Verfasst: 28 Feb 2007, 15:03
von Dietrich
Also bei mir war es, bis ich meine "Vremennoe Prozhivanie" hatte, auch so.
Allerdings wurden mir nach Erreichen der 183 Tage die quasi "zuviel gezahlten Steuern" sofort komplett von der Firma ausgezahlt.
Sieh ja zu, dass du dir die zuviel gezahlten Steuern nicht vom Finanzamt wiederholen muss, sondern dir deine Firma das Geld auszahlt. Sonst kann das sehr lange dauern...

Wie das genau rechtlich aussieht - da muss ich leider passen. Ausser das man als "Resident" 13% und als Non-Resident 30% zahlt weiss ich auch nicht. Und das eben diese 183 Tage Aufenthalt in RU einen Redidenten ausmachen.

Dietrich

Re: Steuerrecht in Russland - dringend -

Verfasst: 28 Feb 2007, 15:33
von Zejtnot
Rotech hat geschrieben:Ich habe aber gelesen das ich durch die Firma, die dem Staat versicht das ich mehr als 183 Tage in Moskau arbeite, nur die 13 % von Anfang an zahlen muss.
Das geht seit vergangenem Jahr, wurde bei mir so gemacht. Man kann als Arbeitgeber vorher schätzen, wie lange der Arbeitnehmer da sein wird. Das ist wohl nicht im Gesetz festgelegt, sondern in einer Verordnung, die die Ausübung der Steuergesetze festlegt. Ich habe mir das mal von einem Rechtsanwalt heraussuchen lassen - leider habe ich die Details nicht greifbar. Schicke mir mal eine PM, wenn Du es so noch nicht finden kannst. Dann suche ich.

Wenn Du erst voll zahlst, kannst Du am 184. Tag bei Deinem Arbeitgeber (was Dein "nalogovy agent" ist) die Rückzahlung der 17 % fordern. Dieser bekommt es wiederum unter Nachweis Deiner Anwesenheit (komplette Passkopie mit allen Ein- und Ausreisestempeln) bei den lokalen Steuerbehörden zurück. Besser gesagt: Er muss in den folgenden Monaten weniger Steuern abführen - wird verrechnet.

Re: Steuerrecht in Russland - dringend -

Verfasst: 28 Feb 2007, 16:32
von manuchka
Zejtnot_ hat geschrieben:Besser gesagt: Er muss in den folgenden Monaten weniger Steuern abführen - wird verrechnet.
Meinen Vorschreibern hab ich nix hinzuzufügen. Mit dem Verrechnen ist das aber so eine Sache - wenn man für die zweite jahreshälfte 13 % zahlen muss, aber 17% wiederkriegt (für die erste Hälfte, in der man zuviel gezahlt hat), bleiben 4% Minus Zuvielsteuer übrig, die ja dann doch irgendwie ausgezahlt werden müssen.

Verfasst: 28 Feb 2007, 16:48
von Rotech
heisst das im Grunde, ich muss bis zur kompletten Tilgung der zuviel bezahlten Steuern keine Steuern mehr abfuehren?

rotech[/i]

Verfasst: 28 Feb 2007, 18:28
von Dietrich
Rotech hat geschrieben:heisst das im Grunde, ich muss bis zur kompletten Tilgung der zuviel bezahlten Steuern keine Steuern mehr abfuehren?
Fuehrst du selber deine 13% Steuern ab?

Zu Manu: Da der Arbeitgeber wahrscheinlich aber nicht nur fuer einen Angestellten Steuern zahlt, wird er wohl nicht auf den 4% sitzen bleiben... Denn er wird die Steuern monatlich als Gesamtsumme ans Finanzamt zahlen, bzw er hat sogar schon Steuervorzahlungen geleistet, von denen er den Sums dann abziehen kann. Ich meine ich haette sowas hier in der Buchhaltung mal gehoert...

Verfasst: 01 Mär 2007, 07:05
von Michael
Das Steuerrecht wurde zum 01.01.07 mal wieder in einigen wichtigen Punkten geändert. Für die Frage von 13 oder 30 % hat man sich wieder etwas neues einfallen lassen:

Gegenüber dem Vorjahr zählt für die 183 Tage Regel nicht mehr das Kalenderjahr. Du kannst an jedem beliebigen Monat anfangen für eine Schätzung. Das heisst, wenn Du ab einem bestimmten Monat mehr als 16 Kalendertage in Russland warst, reicht das aus für den Arbeitgeber eine Versicherung abzugeben, dass Du mehr als 183 Tage in Russland sein wirst.

Ab diesem Monat, der der Schätzung zu Grunde gelegt wird, zählen dann auch die 183 Tage.
Das hat den Vorteil für alle, die im laufe eines Jahres nach Russland entsendet werden.

Faktisch heisst das, im ersten Monat zahlst Du 30 % Steuern, ab dem zweiten Monat nur noch 30 % und der Arbeitgeber darf die Überzahlung nach dem Nachweis von mindestens 16 Tagen im Monat verrechnen.

Das größte Problem stellen hier aber die Hauptbuchhalter dar, die Du erst davon überzeugen musst. Aber bei der Delegation der deutschen Wirtschaft gibt es dazu eine Abhandlung in deutsch/russisch. Villeicht gelingt es Dir damit, die Hauptbuchhalter zu überzeugen.

Gruß
Michael

Verfasst: 01 Mär 2007, 07:08
von Michael
Michael hat geschrieben:
Faktisch heisst das, im ersten Monat zahlst Du 30 % Steuern, ab dem zweiten Monat nur noch 30 % und der Arbeitgeber darf die Überzahlung nach dem Nachweis von mindestens 16 Tagen im Monat verrechnen.
Muss korrekt heissen:

im zweiten Monat nur noch 13 %

Michael

Verfasst: 01 Mär 2007, 09:11
von Zejtnot
Dietrich hat geschrieben:
Rotech hat geschrieben:heisst das im Grunde, ich muss bis zur kompletten Tilgung der zuviel bezahlten Steuern keine Steuern mehr abfuehren?
Fuehrst du selber deine 13% Steuern ab?
Es führt stets der Arbeitgeber "im Auftrag" des Arbeitnehmers ab, der Arbeitgeber ist der "nalogovy agent". Die Rückzahlung - bzw. die Verrechnung - kann in der Tat über alle Mitarbeiter laufen. Insofern ist es meist schon nach einem Monat ausgeglichen.

Danke für die Infos über die Neuerung.

Verfasst: 03 Mär 2007, 10:31
von zimdriver
Ich habe von Anfang an nur 13 % gezahlt, der AG hat das erledigt.